Skandalurteil in Nürnberg: 1,5 Jahre Haft für das Anschreien der Polizei

Dossier

Jannitzer Platz in Nürnberg: No Cops - no StressIn Nürnberg kam am Dienstag den 6. Oktober vor dem Amtsgericht zu einer skandalösen Verurteilung, die nach autoritärem Sicherheitsstaat, aber nicht nach Gewaltenteilung klingt. Über das Urteil wegen vermeintlichem Widerstand gegen die Staatsgewalt berichten nun die Anarchistische Gruppe Nürnberg externer Link und die Prolos. Einer der beiden Angeklagten wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten verurteilt, der andere zu einem Jahr und 3 Monaten. Beide Freiheitsstrafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt. Und das obwohl selbst Polizeizeug_innen und Staatsanwalt sich einig waren, dass es zu keiner Anwendung von Gewalt gekommen ist. Die eingesetzten Beamt_innen wurden nicht einmal berührt. Auch in der Pressemitteilung der Polizei hatte von „lauter Ruhestörung“ gesprochen. Laut Bericht gab selbst der Staatsanwalt in seinem Plädoyer zu, dass es eher um die Verurteilung der Meinung der Angeklagten gehe, als Sachverhalte und Wahrheit aufzuklären. In seinen Augen sei es grundsätzlich nicht in Ordnung, sich der Polizei gegenüber ablehnend zu verhalten und dies laut zu äußern. (…) Das noch nicht rechtskräftige Urteil verhandelte einen Polizeieinsatz im Juni 2019 am Jannitzer Platz, der immer wieder im Fokus von Gentrifitierungsdebatte, Nutzungskonflikten und Polizeirepression steht. Die nun zu Haftstrafen Verurteilten sollen damals einer Polizeikontrolle gemeinsam mit vielen anderen Nutzer_innen des Platzes, ein frühzeitiges Ende beschert haben – und zwar mit verbalen Unmutsbekundungen…“ Text zum Beitrag am 7.10.2020 beim Radio Dreyeckland externer Link. Siehe dazu:

  • Jan ist frei! Am Freitag den 06.05. nach 8 Monaten Knaststrafe aus der JVA Bayreuth entlassen New
    Es ist uns als Solikreis Jamnitzer – Freiheit für Jan eine Riesenfreude euch mitteilen zu können, dass unser Freund, Genosse und Gefährte Jan heute Morgen, dem 6. Mai 2022 kurz vor 8:00 Uhr nach knapp 8 Monaten Haft zur Halbstrafe aus der JVA Bayreuth entlassen wurde. Es ist für uns ein großer Erfolg, denn nur auf Grund seines Kampfes innen und unserem gemeinsamen Kampf außen konnten wir den Druck aufbauen, um eine frühere Entlassung zu erstreiten. Der Fall zeigt, die Füße stillhalten und auf ihre Gnade hoffen bringt uns nicht weiter. Wenn sich die Vertreter*innen der herrschenden Verhältnisse bewegen, dann nur weil wir gemeinsam solidarisch die Auseinandersetzungen führen…“ Meldung des Solikreis Jamnitzer, siehe auch deren Bewertung:

    • Jan ist frei – Feuer und Flamme allen Knästen!
      Am Freitag den 06.05. ist unser Gefährte, Genosse und Freund Jan um 5 vor 8 Uhr nach 8 Monaten Knaststrafe aus der JVA Bayreuth entlassen worden. Dies ist ein großer Erfolg. Die JVA Bayreuth entließ ihn auf Halbstrafe, derzeit kommen in Bayern nur ca. 1,5% der Gefangenen auf Halbstrafe raus. Dass Jan nun frei ist, ist kein Zufall und auch kein Geschenk von JVA und Staatsanwaltschaft. Die Halbstrafe ist ein Produkt vieler Faktoren. Die kontinuierliche und bundesweite Soli- und Öffentlichkeitsarbeit waren ebenso wichtig, wie Jans Kampf drinnen und die Tatsache, dass er sich nicht hat brechen lassen. Wir müssen aber weiterhin mit Angriffen seitens des Staats rechnen, da Jans Freilassung nur eine Etappe im Kampf rund um den Jamnitzer ist und Jan durch die Bewährung weiterhin im Fokus der Repression steht. (…) Trotz ständiger Schikanen, dem Versuch von Fehlinformationen und vielen anderen Schweinereien gelang es JVA und Staatsanwaltschaft nicht, Jan drinnen zu brechen. Er blieb unversöhnlich, ist auf Schikanen nicht eingegangen, hat sich vor den Wärter*innen nichts anmerken lassen, Solidarität zu seinen Mitgefangenen aufgebaut. Auch als die Halbstrafe im Raum stand, versuchten JVA und Staatsanwaltschaft Jan zunächst gezielt mit Fehlinformationen zu verunsichern, versuchten ihn zu einem Deal zu überreden. Es war schnell klar, dass Halbstrafe nur mit angemessen Auflagen angenommen wird. Und so war es dann auch, Jan bekam keine nennenswerten Auflagen, nicht einmal eine*n Bewährungshelfer*in hielt die Richterin für notwendig, er bekam 3 Jahre Bewährung, das Mindestmaß. Das ist ein Erfolg für uns, wollen wir uns doch so weit wie möglich staatlicher Kontrolle entziehen und Jan ohne ständige Kontrolle wieder bei uns haben…“ Beitrag vom 2.6. 2022 beim Solikreis Jamnitzer externer Link
    • Erstes Interview nach Entlassung
      Ein erstes, kurzes Interview gab Jan für den lokalen Independent-Radiosender Radio Z. externer Link Audio Datei Sein Beitrag ist zu hören ab 1:14 bis circa 1:29.
  • [Demo am 16.10.21 in Nürnberg] Ob Nürnberg, bundesweit oder international – United against repression! Freiheit für Jan! 
    Der jüngste Jamnitzer-Prozess gegen unsere beiden Genossen ist nun abgeschlossen. Während einer der Angeklagten im Berufungsprozess Anfang Februar eine Geldstrafe und 10 Monate Knaststrafe auf 3 Jahre Bewährung bekommen hat, wurde vom anderen Angeklagten in Revision gegangen. Die Revision wurde nun vom Oberlandesgericht München abgelehnt, somit wird eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten rechtskräftig. (…) Einem der Angeklagten wurde Rädelsführerschaft, dem Anderen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung vorgeworfen. Seitens Staatsanwaltschaft, Staatsschutz und Polizei wurde der Prozess höchst politisch geführt. Ein klarer Verurteilungswille wurde mitunter dadurch deutlich, dass einer der Angeklagten an besagtem Abend nicht mal vor Ort war. Dafür gab es einen glaubwürdigen Zeugen, doch dies hielt die Justiz nicht davon ab, ein hartes Urteil zu sprechen. Zwei Schuldige mussten her, an denen ein Exempel statuiert werden konnte. Dieser Fall steht exemplarisch für eine Entwicklung, die sich weltweit abzeichnet: Linke Aktivist*innen werden kriminalisiert und müssen mit Repression rechnen, allein weil sie die bestehenden Verhältnisse ankreiden und sich für eine befreite Gesellschaft einsetzen. (…) Unsere Antwort auf diese besorgniserregenden Entwicklungen war, ist und bleibt unsere uneingeschränkte Solidarität mit allen Kämpfen und Kämpfenden gegen die rassistische und sexistische Klassengesellschaft. Nur mit vereinten Kräften können wir diesen überwinden und gemeinsam werden wir unsere Wut auf die Straße tragen. Denn wir lassen uns nicht einschüchtern und stehen weiterhin solidarisch füreinander ein – jetzt erst recht! Kommt mit uns zusammen auf die Straße – gegen jede Form von Herrschaft und Unterdrückung und für eine Welt, in der wir alle gewaltfrei leben können! Freiheit für Jan und alle Anderen!Aufruf beim Solikreis Jamnitzer – Freiheit für Jan! externer Link zur Demo am 16.10. ab 14:30 Uhr am Veit-Stoß-Platz in Nürnberg
  • Gemeinsames Anschreien der Polizei besonders schwerer Widerstand? Auch Landgericht verhängt für vermeintliches Anschreien 14 Monate Haft
    Wer die Polizei anschreit, der kann für längere Zeit ins Gefängnis kommen. Diese Erkenntnis bezieht sich im aktuellen Fall nicht auf Russland oder Belarus, sondern auf Nürnberg. Am 2. Februar hat das Landgericht Nürnberg-Fürth ein vorangegangenes Urteil des Nürnberger Amtsgerichts nur leicht entschärft, aber weitgehend bestätigt. Damals waren zwei Linke, Jan und Jürgen wegen vermeintlichem Widerstand gegen die Staatsgewalt, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten und zu einem Jahr und 3 Monaten verurteilt worden. Beide Freiheitsstrafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt. Und das obwohl selbst Polizeizeug_innen und Staatsanwalt sich einig waren, dass es zu keiner Anwendung von Gewalt gekommen ist. Die eingesetzten Beamt_innen wurden nicht einmal berührt. Auch die Pressemitteilung der Polizei hatte von „lauter Ruhestörung“ gesprochen. Die Verurteilten sollen die Polizei damals „laut und unfreundlich“ aufgefordert haben den Jamnitzerplatz zu verlassen und die Parknutzer_innen in Ruhe zu lassen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte nun Jan zu 14 Monate ohne Bewährung wegen angeblicher Bedrohung einer Polizeibeamtin , er habe sich einer Polizistin mit einer Holzlatte genähert und sie als »Bullenschlampe« beleidigt. Laut Verteidigung war er damals gar nicht anwesend. Jürgen wurde als sogenannter Rädelsführer für das bloßes Anschreien von Polizeibeamten zu 10 Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Über das Urteil haben wir mit Michael von den Prolos und dem Solidaritätskomitee Jamnitzerplatz Prozesse und mit dem Rechtsanwalt Michael Brenner gesprochen.“ Interview am 5. Februar bei Radio Dreyeckland externer Link Audio Datei – siehe auch deren Pressemitteilung vom 2.2.21 
  • Verbaler Angriff gegen Polizisten gilt als Straftat
    In einer Sommernacht 2019 feiert eine Gruppe Jugendlicher auf dem Nürnberger Jamnitzerplatz. Als sich bei einer Polizeikontrolle Linksautonome einmischen, eskaliert die Situation – die Beamten werden bedroht und beleidigt. Nun hat ein Gericht zwei Männer verurteilt. (…) Demnach darf man zwar „Bullen raus“ schreien, „Bullenschlampe“ aber zählt als Beleidigung. Die Strafe des 52-Jährigen wird am Ende umgewandelt: Zu zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1500 Euro, auch weil er nicht vorbestraft ist. Der 33-Jährige hat mehrere einschlägige Vorstrafen und muss für ein Jahr und zwei Monaten in Haft. Ein Zeuge, der ihm ein Alibi gab, hatte das Gericht nicht überzeugt. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.“ Artikel von Clara Lipkowski, Nürnberg, vom 2. Februar 2021 in der Süddeutschen Zeitung online externer Link, siehe auch:
  • Aggressiver Mob am Jamnitzerplatz? Urteile gegen Linksautonome abgemildert
    Die Urteile gegen zwei politische Aktivisten aus Nürnberg sind am Dienstag am Landgericht Nürnberg-Fürth abgemildert worden. Die beiden Männer im Alter von heute 52 und 33 Jahren waren 2020 vor dem Amtsgericht Nürnberg jeweils zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. (…) Gegen das Urteil haben die beiden Männer und ihre Verteidiger Rechtsmittel eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft ging in Berufung. Am Dienstag beschäftigte sich nun eine Berufungskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth in zweiter Instanz mit dem Fall. Der 52-Jährige erreichte nun, dass er eine Haftstrafe von zehn Monaten erhielt und diese zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ihm wurde zugute gehalten, dass er die Vorwürfe vor dem Landgericht eingeräumt hat. Mehrere Zeugen hatten den Nürnberger als Rädelsführer der Aktion identifiziert. (…) Der 33-Jährige peilte vor Gericht einen Freispruch an. Er sei überhaupt nicht vor Ort gewesen, so der Student. Er wurde auch wegen Beleidigung verurteilt. Er beschimpfte nach Auffassung des Amtsgerichts eine junge Polizistin als „Bullenschlampe“. Dieser Ausdruck komme in seinem Sprachgebrauch nicht vor, so der 33-Jährige. Sein Verteidiger Iñigo Schmitt-Reinholtz legte dem Gericht Fotos vor, die seinen Mandanten wenige Stunden vor dem Vorfall auf einem Hoffest in der Südstadt zeigen soll. Mit den Aufnahmen wollen der 33-Jährige und sein Anwalt nachweisen, dass die Personenbeschreibung der Hauptbelastungszeugin nicht zutrifft. Dabei ging es um Details bei Haarfarbe, Tätowierungen und Schmuck. Die 22-jährige Polizistin, die den 33-Jährigen zuvor auf Fotos und auch persönlich in der ersten Instanz identifiziert hatte, blieb jedoch auch diesmal dabei (…) Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Martina Müller befragte die 22-Jährige am Dienstag ausführlich – und glaubte ihr. Der 33-jährige Student, der einschlägig vorbestraft ist, wurde nicht freigesprochen, aber seine Haftstrafe auf 14 Monate verkürzt.“ Beitrag vom 02.02.2021 bei nordbayern.de externer Link

    • Es wird Geld gebraucht, um die Kosten des #Jamnitzer- Prozesses zu bezahlen, dafür gibt es ein Spendenkonto der Roten Hilfe:
      Rote Hilfe Nürnberg
      GLS Bank
      IBAN: DE85 4306 0967 4007 2383 59
      BIC: GENODEM1GLS
      Verwendungszweck: Jamnitzer
  • Kundgebung Jamnitzer am 30.1.2021 in Nürnberg mit ca. 250 Menschen 
    „.. am Nachmittag des 30.1. versammelten sich ca. 250 Menschen auf dem Jamnitzer Platz im Nürnberger Stadtteil Gostenhof. Sie waren dem Aufruf zahlreicher linker Organisationen gefolgt, unter dem Motto „Jamnitzer – Solidarität gegen Polizeistaatlichkeit“ gegen zwei skandalöse Urteile des Amtsgerichtes Nürnberg zu demonstrieren. Mit diesen Urteilen wurden zwei linke Aktivisten für das bloße Anschreien der Polizei (geschehen laut Staatsanwaltschaft im Juni 2019) zu 15 bzw. 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Mehrere Rednerinnen und Redner machten darauf aufmerksam, dass 18 Monate das Strafmaß sind, zu dem am 29. Januar 2021 der Mitangeklagte im Lübcke-Mordprozess verurteilt wurde. Für den langjährigen gefährlichen Neonazi wurde diese Strafe freilich zur Bewährung ausgesetzt. Im Aufruf zur Kundgebung hieß es zu den Prozessen gegen die Nürnberger Aktivisten: „Am 2.2. und 12.2.2021 wird gegen zwei Nürnberger vor dem Landgericht wegen Widerstands verhandelt. Das bisherige Urteil des Amtsgerichts bedeutet, dass das bloße Anschreien der Polizei – oder demnächst auch Sitzblockaden und Ähnliches – als gemeinschaftlicher Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit Haftstrafen ohne Bewährung belegt werden kann. Wir haben allen Grund, solidarisch zu sein, denn klar ist: Es trifft erst Einzelne, aber gemeint sind wir Alle. Grundlage für dieses Urteil waren die Ereignisse einer Juninacht 2019 auf dem Jamnitzer-Platz im Nürnberger Stadtteil Gostenhof. Damals musste sich die Polizei zurückziehen, nachdem sich Menschen gegen eine weitere schikanöse Kontrolle der Polizei solidarisiert hatten.“ In vielen Redebeiträgen wurden die immer wieder stattfindenden Polizeischikanen am Jamnitzer-Platz thematisiert, welche sich gegen Parknutzerinnen und -nutzer richten…“  Pressemitteilung von Prolos am 30.1.2021 per e-mail
  • #Jamnitzer – Solidarität gegen Polizeistaatlichkeit. Kundgebung am 30.01.2021 um 14 Uhr am Jamnitzer-Platz in Nürnberg 
    Am 2.2. und 12.2.2021 wird gegen zwei Nürnberger vor dem Landgericht wegen Widerstands verhandelt. Das bisherige Urteil des Amtsgerichts bedeutet, dass das bloße Anschreien der Polizei – oder demnächst auch Sitzblockaden und Ähnliches – als gemeinschaftlicher Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit Haftstrafen ohne Bewährung belegt werden kann. Wir haben allen Grund, solidarisch zu sein, denn klar ist: Es trifft erst Einzelne, aber gemeint sind wir Alle.
    Grundlage für dieses Urteil waren die Ereignisse einer Juninacht 2019 auf dem Jamnitzer-Platz im Nürnberger Stadtteil Gostenhof. Damals musste sich die Polizei zurückziehen, nachdem sich Menschen gegen eine weitere schikanöse Kontrolle der Polizei solidarisiert hatten.
    Die Nürnberger Nachrichten bauschten den ursprünglich unspektakulären Polizeibericht über die Geschehnisse maßlos auf. Daraufhin zog die Polizei – offensichtlich politisch motiviert – nach und stellte die Ereignisse nun ebenfalls so drastisch wie möglich dar. Es genügt ihr offenbar nicht mehr, Ordnungswidrigkeiten nur zu ahnden. Um die gewünschte Handhabe gegen den gelebten zivilen Ungehorsam zu haben, werden bürgerkriegsähnliche Zustände am Jamnitzer-Platz herbeifantasiert und Straftaten konstruiert. So war beispielsweise einer der beiden Angeklagten an besagtem Abend nicht einmal vor Ort – dem anderen dichtet das Gericht eine Rädelsführerschaft an, die schlichtweg erfunden ist. Begründung für das Urteil war für den Richter außerdem das Polizeiaufgabengesetzt (PAG). Durch das PAG wird die Polizei mit etlichen neuen Befugnissen ausgestattet, allerorts wird aufgerüstet und jegliche Form des Widerstandes soll härter geahndet werden können.
    Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Urteilsforderung außerdem betont, es gehe um Prävention und darum, dass am Jamnitzer-Platz keine „Nogo-Area“ entstehen dürfe. Deswegen müsse der Rechtsstaat mit voller Härte zurückschlagen. Dabei ist das einzige, das den Jamnitzer-Platz zur „Nogo-Area“ machen könnte, die massive kontinuierliche Polizeipräsenz! Und der beschworene rechtsfreie Raum scheint in Wahrheit das Amtsgericht zu sein!
    Es sind Besorgnis erregende Einschnitte in unsere Rechte. Schon die kleinsten Widersprüche, wie die Aufforderung an die Polizei, sich zu verpissen, sollen in Zukunft mit Gefängnis vergolten werden. Es ist eine offene Vorbereitung des Staates auf sich zuspitzende gesellschaftliche Missstände.
    Es fehlt nicht mehr viel, dass Fußballspiele Militärparaden gleichen, lange Haftstrafen für Sitzblockaden verhängt werden und Jugendliche für die Polizei grundsätzlich als vogelfrei gelten.  Gleichzeitig soll jedes Mittel der Gesellschaft, sich gegen diese Gewalt zu wehren, so schnell wie möglich verboten und mit Repression geahndet werden. So zum Beispiel in Frankreich. Dort sollte, um Polizeibeamt_innen vor Strafverfolgung zu schützen, nach einem kürzlich vorgestellten Gesetz das Filmen von Polizist_innen unter Strafe gestellt werden. Nur durch konsequenten Widerstand konnte dieses Gesetzesvorhaben vorest blockiert werden.
    Weder die Polizeigewalt noch die rechtlichen Beschneidungen der Zivilgesellschaft durch die Politik sind tragische Einzelfälle – sie haben System! Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, diese Entwicklung aufzuhalten. Wie in Frankreich müssen wir zusammenstehen und jeden Schritt in Richtung Polizeistaat in seinen Ansätzen bekämpfen. Denn von den Zuständen betroffen sind wir Alle! Zeigt euch solidarisch und kämpft für unser aller Rechte und Freiheit. Nur durch gemeinsamen Kampf konnten wir sie erringen – nur durch gemeinsamen Kampf können wir sie erhalten!
    Kommt auf die Kundgebung am 30.01.2021 um 14 Uhr am Jamnitzer-Platz und teilt unsere Social-Media-Berichte.“ Aufruf zur Kundgebung von Prolos am 27.1.2021 per e-mail und weitere Aufrufende: AK Ohm gegen Rechts, Antifa Stammtisch München, Antifaschistische Linke Fürth, al[m] – Antikapitalistische Linke München, Auf der Suche – Anarchistische Gruppe Nürnberg, Black Mosquito, Falken Nürnberg, gruppo diffuso Erlangen, Initiatve Mietenwahnsinn Stoppen! Nürnberg, Kunstverein Hintere Cramergasse e.V., Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, organisierte autonomie (OA), Partizan Nürnberg, Pension Ost, Projekt 31, Prolos, Revolutionär Organisierte Jugendaktion – ROJA, Rote Hilfe Nürnberg, Roter Jugendaufbau München
  • Haft für das Anschreien der Polizei: Solidarität gefragt. Revision am 2.2. und 12.2.2021 vor dem Landgericht – Spendenkonto eingerichtet 
    Im Oktober verurteilte das Nürnberger Amtsgericht zwei linke Aktivisten zu 18 bzw. 15 Monaten Haft ohne Bewährung. Der Grund: Sie sollen im Sommer 2019 auf dem Jamnitzer Platz in Nürnberg PolizeibeamtInnen angeschrien haben. Im Februar soll der Berufungsprozess vor dem Landgericht stattfinden. Solidarität ist gefragt!  (…) Die politische Motivation der Ermittlungs- und Prozessführung war von Anfang an klar erkennbar. Beispielhaft hierfür steht die Ermittlung des Staatsschutzes. Der ältere Angeklagte wurde auf einer Lichtbildvorlage identifiziert, auf der acht völlig unterschiedlich aussehende Männer über 50 zu sehen waren, die vom Staatsschutz der linken Szene zugeordnet werden. Die Devise dabei lautete wohl, wie einer der Anwälte kommentierte, dass es schon keinen falschen treffen werde, egal auf wen die ZeugInnen zeigen. Bei dem jüngeren Angeklagten verlief die Identifitierung noch zweifelhafter. Aufgrund einer Personenbeschreibung einer einzigen Polizistin (diejenige, die eine Holzlatte gesehen haben will) legte der Staatsschutz den BeamtInnen drei Blöcke mit jeweils acht Fotos von unterschiedlichen Menschen vor. Die Personenbeschreibung der Polizistin ist äußerst vage: groß, Piercings, kein Bart. Das hinderte den Staatsschutz aber nicht daran, 24 Bilder von Menschen aus ganz Bayern herauszukramen, unter denen auch der eine Angeklagte war. Er war in seinem Block die einzige Person ohne Bart. Das gezeigte Foto war zum Ermittlungszeitpunkt acht Jahre alt. (…) Während solche Schauprozesse geführt werden, um das Ego der Polizei aufzupolieren und Linke mit Repression zu überziehen, weigert sich der Staat den NSU-Komplex aufzulösen. In den staatlichen Gewaltorganen wie Bundeswehr und Polizei offenbart sich ein rechtsmilitantes Netzwerk nach dem Anderen. Polizeiliche Gewaltorgien und extrem rechte Strukturen in der Polizei werden als Einzelfälle abgetan. Alternative Fakten sind ein bewährtes Mittel der Politik um den Blick der Öffentlichkeit zu verstellen. Obwohl ein Skandal in der Polizei den anderen jagt, wird diese durch das PAG mit immer mehr Befugnissen ausgestattet und die Grenze zwischen Geheimdiensten und Polizei verwischt. Zeitgleich werden unsere Rechte beschnitten und schon die kleinsten Widersprüche, wie die Aufforderung an die Polizei, sich zu verpissen, werden mit Gefängnis vergolten. Es ist eine offene Vorbereitung des Staates auf sich zuspitzende gesellschaftliche Missstände. Probanten für den verschärften Kampf gegen die eigene Bevölkerung sind vorerst hauptsächlich politische GegnerInnen. Doch fehlt nicht mehr viel, dass jedes Fußballspiel einer Militärparade gleicht, bei Jugendlichen sofort zugeschlagen wird und Streiks und GewerkschaftlerInnen kriminalisiert werden. Da wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht. Denn von den Zuständen betroffen sind wir alle! Zeigt euch solidarisch und kämpft für unser aller Rechte und Freiheit. Nur durch gemeinsamen Kampf konnten wir sie erringen – nur durch gemeinsamen Kampf können wir sie erhalten. Wir können und wollen die Zuspitzung der Zustände nicht hinnehmen und freuen uns über die Unterstützung der Kampagne #Jamnitzer  #SolidaritaetGegenPolizeistaatlichkeit z.B. durch Solidaritätsbekundungen und Veröffentlichungen. Denn gemeint sind wir alle! Unsere Solidarität gegen ihre Repression!“ Aus dem Rundschreiben von Prolos vom 16.12.2020

    • Für die beiden Genossen wurde bei der Roten Hilfe ein Solikonto eingerichtet:
      Rote Hilfe Nürnberg
      GLS Bank
      IBAN: DE85 4306 0967 4007 2383 59
      BIC: GENODEM1GLS
      Verwendungszweck: Jamnitzer
    • Soli-Shirts können bei black mosquito externer Link erworben werden.
    • Die Gruppe „Auf der Suche – Anarchistische Gruppe Nürnberg“ hat eine Sonderseite zum Thema externer Link angelegt
  • Verbalattacke als Gewalt. Haft ohne Bewährung für Linke wegen Anschreiens von Polizisten – Berufung eingelegt 
    18 Monate und 15 Monate Haft. So lautete das jüngst bekanntgegebene Urteil des Amtsgericht Nürnberg gegen zwei Linke. Den 32 und 51 Jahre alten Männern wurde vorgeworfen, Polizist*innen verbal angegriffen zu haben. Das Urteil sorgte für Aufmerksamkeit, weil es nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dabei hatte selbst das Gericht anerkannt, dass die Angeklagten die Polizist*innen nicht einmal berührt hatten. (…) Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Männer Berufung eingelegt haben. Bisher gab es vor allem harte Urteile, wenn Polizist*innen im Einsatz berührt wurden. Dafür wurden zuletzt im Vorfeld des G20-Gipfels 2017 in Hamburg die Gesetze verschärft. Seither können auch Demonstrant*innen, die unbeabsichtigt oder in einer unübersichtlichen Situation Polizist*innen berühren oder mit einer Fahne streifen, zu hohen Strafen verurteilt werden.“ Artikel von Peter Nowak vom 21.10.2020 im ND online externer Link
  • #SolidaritaetgegenPolizeistaatlichkeit und #Jamnitzer
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=179273
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