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EU-Geld für Spanien ist – im Gegensatz zu Ungarn etwa – an Bedingungen geknüpft: Keine Aufhebung der Arbeitsgesetzgebung von 2012

Die zetrale Forderung an die neue spanische Regierung im Februar 2020Der EU-Gipfel mag darauf verzichtet haben, den Rechtsregierungen in Ungarn und Polen irgendwelche (demokratischen) Bedingungen zu stellen, für die Hilfsgelder, die sie erhalten sollen. Dies gilt aber weder für Italien (von dessen Regierung allgemein neoliberale Reformen gefordert werden), noch für Spanien (von dessen Regierung noch zusätzlich konkret gefordert wird, ihre – einst bekundete – Absicht aufzugeben, die Gegenreform der Arbeitsgesetze von 2012 rückgängig zu machen). Und wenn jetzt auch verschiedenste politische Kräfte in Spanien über die finanziellen Zusagen jubeln, bleibt dieser Bedingungskatalog in der EU-Tradition gegen alle papierenen Deklarationen einer „sozialen EU“. In dem Beitrag „¿Acuerdo histórico? A cambio de los fondos europeos el gobierno deberá renunciar a derogar la reforma laboral y aplicar nuevos recortes en las pensiones públicas“ am 21. Juli 2020 bei kaosenlared externer Link wird der Jubel in Spanien kontrastiert mit den konkreten Bedingungen, die gestellt sind. Die „Flexibilität“ genannten Angriffe auf gewerkschaftliche Rechte in der Gegenreform von 2012 sollen nicht nur bestehen bleiben, sondern weiter verfolgt werden – und die (in ganz Spanien seit langer Zeit von einer wachsenden Massenprotest-Bewegung kritisierte) Rentenreform fortgesetzt werden. Siehe dazu auch einen weiteren aktuellen Beitrag über gewerkschaftlichen Jubel – zumindest bei 2 Verbänden…

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=175852
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