Mare Liberum, MISSION LIFELINE und RESQSHIP: Verkehrsministerium verhindert Einsatz für Geflüchtete

Dossier

Stoppt das Sterben, nicht die Rettung! #freeiuventaDer Berliner Verein Mare Liberum, die Dresdner Organisation MISSION LIFELINE und der Hamburger Verein RESQSHIP betreiben jeweils Schiffe für Seenotrettung und Beobachtungsmissionen auf dem Mittelmeer. Gemeinsames Ziel ist es, Leben zu retten und Menschenrechte durchzusetzen. Sie wurden von der zuständigen Berufsgenossenschaft über eine rechtliche Änderung aus dem Verkehrsministerium informiert, die den Einsatz ihrer Boote blockiert und sie praktisch stilllegt. (…) Sie verurteilen die perfide Sabotage ihrer Menschenrechtsarbeit und fordern die Rücknahme der Verordnungsänderung, denn aus der offiziellen Begründung geht klar hervor, dass die verschärften Regeln zielgenau humanitäre Organisationen treffen soll. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) änderte die Seesportbootverordnung und die Schiffssicherheitsverordnung in der Weise, die Yachten oder Kleinfahrzeuge, die „im Bereich des Umweltschutzes, der Seenotrettung, inklusive Beobachtungsmissionen, oder anderer humanitärer Zwecke“ eingesetzt sind, ab sofort mit derart strengen Sicherheitsanforderungen überzieht, dass sie praktisch nicht erfüllt werden können…“ Gemeinsame Presseerklärung der Vereine Mare Liberum, MISSION LIFELINE und RESQSHIP vom 9. Juni 2020 bei Mare Liberum externer Link, siehe weitere Infos:

  • Moralischer Bankrott nach erneuten tödlichen Bootsunglück in Süditalien: Verkehrsministerium plant weitere Behinderung ziviler Seenotrettung
    • EU-Staaten gegen zivile Seenotrettung: Von Organisationen betriebene Schiffe sollen höhere Vorgaben zur Verkehrssicherheit erfüllen New
      „Zusammen mit der EU-Kommission und Frontex wollen die EU-Mitgliedstaaten die zivile Seenotrettung im Mittelmeer stärker an die Kette legen. Hierzu haben die Akteure aus Brüssel und Warschau eine »Kontaktgruppe für Suche und Rettung« wiederbelebt. (…) Nach gut eineinhalb Jahren Pause hat sich »Kontaktgruppe« am vergangenen 31. Januar wieder getroffen. Auf dieser Sitzung forderte die Kommission die Mitgliedstaaten auf, »gemeinsam Überlegungen anzustellen«, wie die privaten Seenotretter reglementiert werden könnten. Daran sollte sich dem Vorschlag zufolge auch die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) beteiligen. So steht es in der nun vorliegenden Antwort der Kommission auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Abgeordneten Özlem Demirel. (…) Auf ihrem zweiten Treffen im Juni 2021 vereinbarte die »Kontaktgruppe«, dass die Flaggenstaaten verstärkt auf die Einhaltung von Sicherheitsanforderungen pochen sollen. Dies hatte die EU-Kommission bereits ein Jahr zuvor in ihren Empfehlungen angeregt. Dort heißt es, dass die zivilen Rettungsschiffe »im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit« hohe Vorgaben unter anderem zum Gesundheitsschutz erfüllen sollen. Eine solche Reglementierung hatte das deutsche Verkehrsministerium schon 2019 unter Andreas Scheuer (CSU) mit einer Änderung der Schiffssicherheitsverordnung versucht. Damals sollten die unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe nicht mehr zum Freizeitbereich gezählt, sondern als kommerzielle Schiffe eingestuft werden und die hierfür geltenden, strengen Voraussetzungen an Arbeitsschutz und Bezahlung erfüllen. Erst eine erfolgreiche Klage der Seenotrettungsorganisation Mare Liberum konnte das Ansinnen stoppen. Nun unternehme das Bundesverkehrsministerium einen erneuten Versuch, diesmal unter Minister Volker Wissing (FDP), berichtet das ARD-Magazin Monitor. Der Vorstoß erfolgt offenbar abgestimmt mit den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission. Denn Wissings Ministerium nimmt ebenfalls an der »Kontaktgruppe für Suche und Rettung« teil. Außerdem entsenden das Außenministerium und das Innenministerium Vertreter dorthin. Der Entwurf zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung sehe abermals eine Verengung der Definition des »Freizeitzweckes« vor, erklären sieben in Deutschland ansässige Seenotrettungs- und Beobachtungsorganisationen in einer Pressemitteilung. (…) »Für die Mehrheit der zivilen Seenotrettungsschiffe unter deutscher Flagge wird diese Verordnung bedeuten, dass sie ihre lebensrettende Arbeit einschränken oder einstellen müssen«, schreiben die Seenotretter. Die Umsetzung dieser Änderungen bedeute auch einen Bruch des Koalitionsvertrags, wonach die zivile Seenotrettung nicht behindert werden dürfe.“ Artikel von Matthias Monroy vom 1. März 2023 in Neues Deutschland online externer Link
    • Flucht über das Mittelmeer: Ministerium will Seenotrettung offenbar einschränken
      Immer wieder geraten auf dem Mittelmeer Boote mit Migranten in Seenot. Kürzlich kamen bei einem solchen Unglück mehr als 60 Menschen ums Leben. Dennoch plant das Verkehrsministerium offenbar, die Seenotrettung weiter einzuschränken. 63 Menschen haben italienische Behörden bislang geborgen, darunter 13 Kinder. Die Geflüchteten ertranken auf ihrer Flucht von der Türkei in die Europäische Union. Das Unglück vor der kalabrischen Küste am Sonntag zeigt einmal mehr, wie gefährlich das Mittelmeer für Geflüchtete ist – trotz der Seenotrettungsschiffe, die über das Meer kreuzen. Viele davon fahren unter deutscher Fahne. Diese Seenotrettung soll nun wohl aber weiter eingeschränkt werden: Nach Informationen des ARD-Magazins Monitor plant das Bundesverkehrsministerium unter Volker Wissing (FDP) eine Verschärfung der Schiffssicherheitsverordnung und trifft damit massive Teile der zivilen Seenotrettung im Mittelmeer. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums hervor, der Monitor vorliegt. Laut dieses Entwurfs sollen Schiffe mit „politischen (…) und humanitären Aktivitäten oder vergleichbaren ideellen Zwecken“ nicht mehr zum Freizeitbereich gehören. Die Folge wären enorme Kosten durch Umbauten, zusätzliche Technik, andere Versicherungsbedingungen und weiterer Auflagen. Betroffen sind vor allem die kleineren Schiffe, die schnell vor Ort sein können und ertrinkende Menschen aus dem Meer retten. Seenotrettungsorganisationen sind über den Vorstoß empört: „Die Verordnung bedeutet, dass unser Schiff aus dem Verkehr gezogen wird. Das bedeutet für die Menschen in Seenot, dass sie noch ein Schiff weniger haben, was sie vielleicht rettet. Das bedeutet viele, viele Tote“, sagt Axel Steier von „Mission Lifeline“. Die Organisationen befürchten, dass sie durch das neue Gesetz nicht weiter retten können und ihre Arbeit vorerst einstellen müssen. „Für uns besteht ganz klar das Risiko, dass diese Verschärfungen der Sicherheitsanforderungen uns komplett blockieren würden, weil der Mehraufwand in finanzieller Hinsicht nicht zu stemmen wäre“, so Stefen Seyfert von „Reqship“...“ Beitrag von Lara Straatmann, WDR, vom 28.02.2023 bei tagesschau.de externer Link
    • Moralischer Bankrott: Bundesregierung plant Behinderung ziviler Seenotrettung
      Die Bundesregierung will die Schiffssicherheitsverordnung ändern. Das könnte die zivile Seenotrettung lahmlegen, wie diese beklagen. Sie werfen Berlin vor, den Koalitionsvertrag zu verletzen. Das Verkehrsministerium behauptet das Gegenteil – wie die CSU im Jahr 2020.
      Deutsche Seenotretter werfen der Bundesregierung vor, mit einer Änderung der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) den Koalitionsvertrag zu verletzen. Die Ampel-Koalition will höhere Sicherheitsstandards auch für kleinere Schiffe ab 24 Metern Länge vorschreiben. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums hervor, über den das ARD-Magazin Monitor berichtete und der auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die deutschen Rettungsorganisationen kritisierten am Dienstag, dass die neuen Auflagen für sie zu teuer seien und ihre Einsätze behinderten. „Für die Mehrheit der zivilen Seenotrettungsschiffe unter deutscher Flagge wird diese Verordnung bedeuten, dass sie ihre lebensrettende Arbeit einschränken oder einstellen müssen“, heißt es in der Mitteilung der NGOs, die unter anderem von den Organisationen Mission Lifeline, Resqship, Sea-Watch und Sea-Eye unterzeichnet wurde. „Die Umsetzung dieser Änderungen stellt einen klaren Bruch des Koalitionsvertrags dar, nachdem zivile Seenotrettung nicht behindert werden darf“, schrieben die zivilen Vereine darüber hinaus. (…) Das Vorgehen der Bundesregierung erinnert an die Praxis aus dem Jahr 2020. Damals hatte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) auf Drängen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mit einer Änderung in der Schiffssicherheitsverordnung den Einsatz von Seenotrettern erschwert. Politiker der heutigen Ampel-Koalition hatten die Änderungen unter CSU-Führung „noch als ‚Schande‘, ‚faulen Trick‘ und ‚Schikane gegen die Menschlichkeit‘ kritisiert“…“ Meldung vom 28.02.2023 im Migazin externer Link, siehe auch:
    • Nach Bootsunglück mit über 62 Toten: Faeser will Außengrenzen schützen
      Nach dem Bootsunglück vor Italien werden weitere Leichen gefunden. Mehr als 60 Menschen sind tot. Ein mutmaßlicher Schleuser wird festgenommen. Als Konsequenz will Bundesinnenministerin Faeser besseren Grenzschutz. Menschenrechtler fordern staatliche Seenotrettung im Mittelmeer…“ Meldung vom 27.02.2023 im Migazin externer Link
    • Siehe zum letzten Bootsunglück unser Dossier: Italienische Flüchtlingspolitik
  • Wie Innenminister Seehofer die Seenotrettung blockieren wollte – Brisanter Brief an Scheuer
    • Wie Innenminister Seehofer die Seenotrettung blockieren wollte
      Bundesinnenminister Horst Seehofer versucht seit Jahren, die zivile Seenotrettung zu behindern. Wie ein von uns veröffentlichter persönlicher Brief von Seehofer an seinen Kabinettskollegen Andreas Scheuer zeigt, wollte er im Sommer auch deutsche Rettungsschiffe festsetzen lassen. (…) Wie von uns veröffentlichter Schriftverkehr zwischen Innenminister Seehofer und Verkehrsminister Andreas Scheuer jetzt zeigt, versuchte Seehofer im Frühjahr zudem persönlich, die zivile Seenotrettung blockieren zu lassen. In einem Brief an seinen Kollegen drang Seehofer im Mai darauf, dass das Rettungsschiff „Alan Kurdi“ der Organisation Sea-Eye dauerhaft festgesetzt werden sollte…“ Doku am 24. Dezember 2020 bei FragDenStaat externer Link, siehe dazu:
    • Brisanter Brief an Scheuer: Seehofer drang auf schärfere Regeln für Seenotretter
      Ein internes Schreiben zeigt, wie Bundesinnenminister Horst Seehofer Verkehrsminister Scheuer überzeugen wollte, deutsche Seenotretter stärker zu drangsalieren. Die Beziehungen zu Italien ständen auf dem Spiel. (…) Die italienischen Behörden hatten zu diesem Zeitpunkt die »Alan Kurdi« im Hafen in Sizilien festgesetzt. Trotz der Warnungen der deutschen und italienischen Behörden war die Crew als einziges privates Seenotrettungsschiff ausgelaufen, 150 Flüchtlinge brachte sie an Land. In Rom war man nicht begeistert. Mitten in der Pandemie konnte die Regierung die Bilder gestrandeter Migrantinnen und Migranten nicht gebrauchen. Bei einer Kontrolle stellten die italienischen Behörden anschließend technische Mängel fest. Unter anderem seien die Abwassertanks zu klein, hieß es. Das unter deutscher Flagge fahrende Schiff durfte vorerst nicht mehr auslaufen. Zwei Tage später schrieb Horst Seehofer in der Sache an Verkehrsminister Andreas Scheuer, der Brief liegt dem SPIEGEL vor. Er sei bereits mehrfach auf die unterschiedliche rechtliche Bewertung der italienischen Behörden und der deutschen Flaggenstaatsbehörde hingewiesen worden, heißt es darin. Seehofer schlägt sich auf die Seite Roms. (…) In dem Schreiben , das der SPIEGEL vom Transparenzportal Frag den Staat erhalten hat, hat die Bundesregierung den Namen des Schiffes geschwärzt. Allerdings bestehen keine Zweifel, dass es um die »Alan Kurdi« geht. Das lässt sich anhand von mehreren erwähnten Daten rekonstruieren. Die italienischen Behörden hindern die Seenotretter seit Monaten immer wieder am Auslaufen. Meist liegen die Schiffe dann monatelang im Hafen, bis alle Mängel behoben werden können. Die NGOs sprechen von einer gezielten Kampagne. (…)Seehofer treibt allerdings offensichtlich nicht die Sorge vor überfüllten Abwassertanks um. Die Seenotretter würden die Beziehungen der Bundesregierung zu Partnern an den europäischen Außengrenzen belasten, schrieb er in dem Brief…Artikel von Steffen Lüdke vom 24.12.2020 im Spiegel online externer Link
    • Siehe dazu unsere Beiträge im Dossier: Italienische Flüchtlingspolitik
    • Und wir erinnern an:
  • Rechtswidrige Festsetzung: Scheuer verliert vor Gericht gegen Seenotretter 
    „Wochenlang durften zwei Schiffe der Seenotretter von Mare Liberum ihre Häfen in der Ägäis nicht verlassen – auf eine Verordnung aus dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) von Andreas Scheuer (CSU) hin. Nun hat das Verwaltungsgericht Hamburg die Festhalteverfügung aufgehoben. Scheuers Haus habe unsauber gearbeitet, die Verordnung sei nicht mit geltendem Europarecht vereinbar. Das Gericht gab damit einem Eilantrag der Aktivistinnen und Aktivisten von Mare Liberum statt. (…) „Die Schiffe des Antragstellers benötigten unter der geltenden Rechtslage kein Schiffssicherheitszeugnis“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die geänderte Begriffsbestimmung in der Schiffssicherheitsanpassungsverordnung bleibe im vorliegenden Fall unanwendbar, weil sie gegen Europarecht verstoße. Das Ministerium habe die Änderungen laut Gericht nicht – wie erforderlich – gemäß der Richtlinie bei der Europäischen Kommission notifiziert. Scheuers gesamte Verordnung ist in den Augen der Richter damit europarechtswidrig. (…) Recherchen des SPIEGEL hatten zuvor ergeben, dass Scheuer durch die Änderung der Schiffssicherheitsverordnung die Arbeit der Seenotretter bewusst erschwert hatte. (…) Die Aktivistinnen und Aktivisten von Mare Liberum zeigen sich erleichtert: „Wir sind wahnsinnig froh, dass die Blockade unseres Einsatzes aufgehoben ist“, sagte ein Sprecher der Organisation dem SPIEGEL. „Solidarität mit Geflüchteten lässt sich nicht so einfach aufhalten.“ Meldung vom 2. Oktober 2020 beim Spiegel online externer Link zur Entscheidung des VG Hamburg Az. 5 E 3819/20 vom 2. Oktober 2020 externer Link
  • [Schiffssicherheitsverordnungen] Rassismus in Bundesbehörde offengelegt 
    „Die interne Kommunikation des Bundesverkehrsministeriums bezüglich der neu geltenden Schiffssicherheitsverordnungen legt offen: die Rettung geflüchteter Menschen durch die zivile Seenotrettung soll gestoppt werden! Durch die Änderung der Verordnung im März diesen Jahres hat das Bundesverkehrsministerium Seenotrettungsschiffe mit der Berufsschifffahrt gleichgesetzt und verhindert so das Auslaufen der Schiffe, da fortan verschärfte Sicherheitsanforderungen erfüllt werden müssen. Seit Beginn der zivilen Seenotrettung im Mittelmeer 2015 gab es keine Verletzten oder Tote aufgrund von Unfällen von Seenotrettungsschiffen. Im Gegenteil: erst durch die zivile Seenotrettung konnten tausende Menschenleben gerettet werden! Durch eine Reportage des Spiegels wurde nun aufgedeckt, dass diese politische Handlung aus rassistischen Motiven der Abschottungspolitik geschehen ist. Durch das Hinzufügen von Umweltschutzorganisationen sollte dieser Sachverhalt vertuscht werden, doch das BMVI unter Leitung von Andres Scheuer verfolgt mit diesen Änderungen nur parteipolitische Ziele. Das ist das erste Mal, dass eine oberste Bundesbehörde gezielt gegen die Seenotrettung vorgeht! Seehofers von der CSU-geführtes Innenministerium und auch Scheuers Verkehrsministerium gleichnamiger Partei üben dadurch eine tödliche und rassistische Abschottungspolitik aus, gegen die wir uns stellen müssen! Wir können es nicht hinnehmen, dass Entscheidungen aus Berlin Tote im Mittelmeer zu verantworten haben. Wir brauchen mehr Seenotrettung statt mehr Abschottung. Wir brauchen Solidarität und keine rassistische Politik!“ Klarstellung der Seebrücke vom 6. September 2020 externer Link
  • Deutschland setzt Schiffe von Mare Liberum fest 
    „Deutsche Behörden haben heute das Festhalten der Schiffe „Mare Liberum“ und „Sebastian K“ des gemeinnützigen Vereins Mare Liberum e.V. verfügt. Mare Liberum beobachtet die menschenrechtliche Situation für Flüchtende an der Seegrenze zwischen der Türkei und Griechenland. Trotz der Anfang des Jahres erfolgten Änderung der Schiffssicherheitsverordnung, hatten die Aktivistinnen und Aktivisten in der vergangenen Woche das Auslaufen ihrer Schiffe im Mittelmeer für diesen Donnerstag angekündigt. Dem kommt die Festhalteverfügung der Behörden nun direkt zuvor. „Wir sind stinksauer und akzeptieren die Blockade unseres Einsatzes für Solidarität und Menschenrechte nicht. Die nunmehr auch amtlich erfolgte Festsetzung unserer Schiffe werden wir sofort per Eilantrag anfechten. Die Änderung der Schiffssicherheitsverordnung, mit der Minister Scheuer gezielt humanitäre Einsätze verhindert, verstößt gegen höherrangiges Recht und wird keinen Bestand haben“, so Hanno Bruchmann aus dem Vorstand von Mare Liberum…“ Pressemitteilung von Mare Liberum vom 19. August 2020 externer Link
  • [Amnesty-Kampagne] Leben retten ist kein Verbrechen – Fordere von der Bundeskanzlerin, dass Hilfe für geflüchtete Menschen ausdrücklich erlaubt ist! 
    „Wenn es ein Verbrechen ist, Menschenleben zu retten, dann bin ich gerne schuldig. Schuldig, solidarisch zu sein,“ Kapitän Dariush, einer der Iuventa10, Träger_innen des Amnesty Menschenrechtspreises 2020. Für Ärzt_innen und Krankenpfleger_innen ist es völlig selbstverständlich, sich in ihrer täglichen Arbeit für Menschenleben einzusetzen. Aber Lebensretter_innen an den Grenzen Europas werden verfolgt, verunglimpft oder in ihrer Arbeit behindert. Die Schiffscrew der Iuventa hat im Mittelmehr mehr als 14.000 Menschen aus Seenot gerettet. Jetzt drohen zehn ihrer Mitglieder bis zu 20 Jahre Haft und hohe Geldstrafen. Menschen dürfen nicht bestraft werden, weil sie geflüchteten Menschen in Not geholfen haben. Jedes Leben muss gerettet werden, egal wo…“ Appell von Amnesty International an Bundeskanzlerin Merkel vom Juni 2020 externer Link mit der Bitte um Beteiligung durch Unterschrift
  • Neue Regelungen der Bundesregierung: Mit faulen Tricks gegen Helfer
    Während sich immer mehr Bürger fragen, wie es um Rassismus und Polizeigewalt auch in Deutschland bestellt ist, schafft die Bundesregierung Tatsachen: Sie erhöht die Sicherheitsanforderungen für die Schiffe von Seenotrettern. Durch eine Gesetzesänderung können deren Boote nun nicht mehr ohne Weiteres auslaufen, den verantwortlichen Vereinen drohen Bußgeldzahlungen. Konkret unterwirft das CSU-geführte Verkehrsministerium die NGOs den strengen Regelungen der kommerziellen Seefahrt im Gegensatz zu den flexibleren Regelungen der Sport- und Freizeit-Seefahrt. Angeblich gehe von den Rettungsmissionen ein hohes Risiko aus, was eine entsprechende Aufrüstung notwendig mache. Es geht der Regierung dabei natürlich nicht wirklich um die Sicherheit der Boote. In den vergangenen Jahren gab es keinen einzigen bekannten Unfall, der auf den Zustand der Schiffe zurückzuführen war. Die tatsächliche Gefahr kam von der libyschen Küstenwache; von verschlossenen Häfen; von maltesischen und italienischen Behörden, die die Schiffe unter Vorwänden festsetzten. Die Bundesregierung nutzt nun ebenfalls bürokratische Tricks, um die rassistische Abschottungspolitik der EU aufrechtzuerhalten. Doch auch den Black-Lives-Matter-Demonstranten ist bewusst, dass ein Staat auf verschiedene Art töten kann…“Artikel von Sebastian Bähr vom 09.06.2020 beim ND online externer Link
  • Wir erinnern an unser Dossier: Lasst sie ertrinken! Wegen Coronagefahr: Das Bundesinnenministerium bittet in einem Schreiben private Seenotretter, ihre Arbeit im Mittelmeer einzustellen
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=173793
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