Kündigungen statt Aufstockung des Kurzarbeitergeldes: So unsolidarisch ist Piepenbrock in Berlin zu seinen Beschäftigten

[IG BAU] Kündigungen statt Aufstockung des Kurzarbeitergeldes: So unsolidarisch ist Piepenbrock in Berlin zu seinen BeschäftigtenRund 620 Gebäudereinigerinnen und Glasreiniger arbeiten beim Branchen-Giganten Piepenbrock – allein in Berlin und Brandenburg. Einen Großteil von ihnen will die Geschäftsführung in die „Corona-Kurzarbeit“ schicken. Sie stößt dabei jedoch auf erheblichen Widerstand bei den eigenen Beschäftigten, beim Betriebsrat und bei der Gebäudereiniger-Gewerkschaft IG BAU. (…) Doch das Piepenbrock-Management schaltet auf stur, so die IG BAU. Mehr noch: „Sie üben regelrecht Druck aus, um den Betriebsrat zu einer Vereinbarung zu zwingen, die die Geschäftsführung diktiert hat. Piepenbrock droht sogar mit Kündigungen im großen Stil. Erste Entlassungen hat es bereits gegeben, die der Betriebsrat allerdings per einstweiliger Verfügung vom Arbeitsgericht vorläufig gestoppt hat“, sagt Jana Müllner. Die Gewerkschafterin spricht von einem „perfiden Spiel der Piepenbrocks mit der Existenzangst von Beschäftigten, die ohnehin mit einem Niedriglohn abgespeist“ würden. Anders als das Unternehmen Piepenbrock habe eine Reinigungskraft eben keine finanziellen Reserven, um durch die Corona-Krise zu kommen. (…) Ausgerechnet in dieser Woche nach Ostern werde Piepenbrock nun sein wahres Gesicht zeigen: Denn jetzt würden die Löhne fällig. „Viele Reinigungskräfte sind in den letzten Wochen auf null Stunden gesetzt worden, weil es nichts mehr sauberzumachen gab…“ Meldung vom 15. April 2020 der IG BAU externer Link auf der Sonderseite sauberkeit-braucht-zeit.de externer Link, siehe dazu:

  • Betriebsrat erzwingt Aufstockung des Kurzarbeitergeldes bei Piepenbrock New
    „… Der Betriebsratsvorsitzende Frank H. berichtet, dass die Geschäftsführung den Betriebsrat massiv unter Druck setzte, damit dieser einer einseitig diktierten Betriebsvereinbarung zum Kurzarbeitergeld zustimmen sollte: „Wir wurden massiv unter Druck gesetzt, der Einführung von Kurzarbeit zuzustimmen. Parallel zu den Verhandlungen zu der Betriebsvereinbarung Kurzarbeit wurden uns 85 Anhörungen zur Kündigung von Mitarbeiter*innen zugestellt. Entweder wir akzeptieren die Bedingungen der Unternehmensseite oder es würden alternativ fristlose Kündigungen ausgesprochen.“ Diese Erpressung durch die Piepenbrock Geschäftsführung war natürlich weder rechtens, noch durch den Betriebsrat hinnehmbar. Die Beendigung der bereits angelaufenen Umsetzung der angedrohten Kündigungswelle und sein Recht auf Mitbestimmung konnte der Piepenbrock-Betriebsrat gerichtlich über das Landesarbeitsgericht Berlin-Branden­burg mit einer Einstweiligen Verfügung erreichen. (…) Betriebsrat und IG BAU haben die betroffenen KollegInnen zudem darüber aufgeklärt, dass die von Piepenbrock einseitig vorgenommene Einkommensreduzierung ebenfalls nicht rechtens war. Viele haben daraufhin mithilfe der IG BAU die Differenz zum üblichen Monatslohn vor dem Arbeitsgericht eingefordert. Die Hartnäckigkeit des Betriebsrats zahlt sich aus: Das Kurzarbeitergeld wird nun, nach einer Regelung welche mit Hilfe einer Einigungsstelle zustande kam, auf 100% aufgestockt und das obwohl der Betriebsrat sich zunächst nur das Ziel gesetzt hatte das Kurzarbeitergeld auf mindestens 85% aufstocken zu lassen…“ Aus Frontberichte 06/2021 von Kevin Hoffmann vom 14. April 2021 bei Arbeitsunrecht externer Link – siehe auch die PM der IG BAU vom 30.03.2021 externer Link: Bei Piepenbrock in Berlin wird das Kurzarbeitergeld auf 100 Prozent aufgestockt
  • Union Busting beim Reinigungsdienstleister Piepenbrock DL Berlin 
    Der Reinigungsdienstleister Piepenbrock DL Berlin betrügt Beschäftigte um ihren Lohn und ignoriert die Rechte des Betriebsrates. Der Betriebsrat hatte seine Zustimmung zu Kurzarbeitergeld verweigert, da Piepenbrock nicht aufstocken wollte. Nun zahlt Piepenbrock ohne gültige Betriebsvereinbarung unter völliger Missachtung der Mitbestimmungsrechte trotz fehlender Betriebsvereinbarung nur 60-67% des fälligen Lohns. Piepenbrock versuchte den Betriebsrat außerdem mit der Ankündigung von 90 Kündigungen unter Druck zu setzen. Der Betriebsrat beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landesarbeitsgericht (LAG). Das LAG Berlin gab dem Betriebsrat Recht und untersagte der Piepenbrock, bisher noch nicht ausgesprochene Kündigungen an die Betroffenen zuzustellen.“ Meldung vom 16. Mai 2020 in den Corona-News KW20 bei Arbeitsunrecht externer Link
  • Betriebsrat bei Piepenbrock DL Berlin kämpft weiter für seine Kolleg*innen
    Mit dem Beginn der Corona-Pandemie ist auch die Firma Piepenbrock DL Berlin auf den Betriebsrat zugegangen, um Kurzarbeit einzuführen. Die Betriebsvereinbarung war gerade einmal eine Seite lang und hat eigentlich nichts geregelt, außer dass die Firma Kurzarbeit einführen darf. Um den Betriebsrat unter Druck zu setzen, legte der Arbeitgeber dem Betriebsrat während des Verhandlungszeitraums insgesamt knapp 90 Anhörungen zu außerordentlichen Kündigungen vor. Der Betriebsrat hat sich jedoch nicht einschüchtern lassen und ist von seiner Position „Kurzarbeit gibt es nur mit Aufstockung und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates“ nicht abgerückt. Außerdem wehrte er sich gegen die Kündigungen und beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landesarbeitsgericht (LAG). Das LAG Berlin gab dem Betriebsrat Recht und untersagte der Firma, bisher noch nicht ausgesprochene Kündigungen an die Betroffenen zuzustellen. Seitdem gab es keine weiteren Verhandlungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Mitte April, zur Zeit der Lohnauszahlungen, haben sich viele Kolleg*innen an den Betriebsrat gewandt, da der Arbeitgeber Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 bzw. 67 % bei Arbeitsausfall bezahlt hat, obwohl es keine Betriebsvereinbarung gibt. Viele Reinigungskräfte von Piepenbrock werden hier um ihren Lohn gebracht. Wir, die IG BAU Region Berlin-Brandenburg, unterstützen die Kolleg*innen bei ihren individuellen Klagen. Darüber hinaus hat auch in diesem Fall der Betriebsrat entschieden rechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber einzulegen…“ Meldung der IG BAU vom 5. Mai 2020 externer Link
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