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Auch in Spanien wächst der Druck für ein Grundeinkommen – rechtsradikale Regierung in Andalusien antwortet mit Arbeitszwang

Dossier

Spanische CGT zu Corona: Unsere Gesundheit geht vor!„… Die sozialen Opfer der Coronavirus-Krise in Spanien können hoffen. Das Sozialministerium „sei dabei, ein lebenslanges Grundeinkommen“ zu koordinieren, erklärte am Sonntagabend Wirtschaftsministerin Nadia Calviño (…) Das Grundeinkommen sei „nicht nur für diese Ausnahmesituation“, bekräftigte Calviño, „sondern für immer“. (…) „Denn das Virus versteht sich sehr wohl auf soziale Klassen“, erklärte der linksalternative Politiker gegenüber den Medien. Insgesamt verloren durch die Pandemie in Spanien bisher 3,5 Millionen Menschen ihre Anstellung oder ihre Aufträge als Selbstständige. „Das Grundeinkommen ist eine demokratische Pflicht, um unsere Verfassung zu erfüllen. Wir können keinen Bürger zurücklassen“ (…) Als Sozialisten und Linksalternative vergangenen Dezember die Grundlage für eine Koalition schufen, war von einem Grundeinkommen von 1.100 Euro für eine Familie mit zwei Kindern die Rede. Die Presse schätzt die Kosten auf jährlich bis zu 3,5 Milliarden Euro…“ – aus dem Beitrag „Lebenslang Geld für jeden“ von Reiner Wandler am 07. April 2020 in der taz online externer Link zu einer geplanten Maßnahme, die aber erst durch den massiven Druck sozialer Proteste näher an ihre Verwirklichung gerückt wurde. Siehe dazu:

  • [Pilotprojekt zum Grundeinkommen in Katalonien] Bedingungslose Armutsbekämpfung New
    Im Interview von Martin Ling vom 29. August 2022 in neues Deutschland online externer Link berichtet die Datenanalytikerin Aida Martínez über das Pilotprojekt zum Grundeinkommen in Katalonien: „Das Projekt startet in den ersten drei Monaten 2023. Dass wir ein zweistufiges Konzept verfolgen, das einerseits auf den Vergleich von ausgewählten Haushalten aus ganz Katalonien mit und ohne Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) und andererseits auf den Vergleich von zwei Gemeinden beruht, deren Bewohner bis auf die oberen zehn Prozent komplett mit einem BGE ausgestattet werden, während die Vergleichsgemeinden leer ausgehen, hat folgenden Hintergrund: Es gibt schon einige Erfahrungen weltweit mit Pilotprojekten, die die Auswirkungen eines BGE auf Individuen untersucht haben, aber noch keines das einen Vergleich auf der kollektiven Ebene einer ganzen Gemeinde untersucht hat, es geht um aggregierte Effekte, wie verändert sich eine Gemeinde, ihr Binnenverhältnis, durch ein BGE, wenn es alle bekommen bis auf die reichsten zehn Prozent. (…) In einer hypothetischen Zukunft geht es ja darum, das BGE auf genereller Ebene in ganz Katalonien allen Einwohnern zu gewähren. Finanziert würde dieses generelle BGE mit einer progressiven Steuerreform, die die zehn Prozent Reichsten stärker belasten würde. Sie würden kein BGE erhalten. Es macht also keinen Sinn, sie jetzt im Pilotprojekt mit einem BGE auszustatten. (…) Das BGE setzt am Individuum an, egal ob Erwachsener oder Kind. Das ist ein Unterschied zu den derzeitigen Sozialleistungen, die an der Familie ansetzen, die der Familie zufließen. Das BGE soll den Personen im Haushalt individuell zufließen. Zum Beispiel den Frauen, damit sie sich vom Mann emanzipieren können, gerade jene, die misshandelt werden. Bei einer Familienhilfe hätte das Familienoberhaupt die Hand drauf. Das soll mit dem BGE vermieden werden. Eine nachträgliche Besteuerung gibt es nicht. (…) [D]ie Höhe des BGE wurde nicht mit Hinblick auf den Arbeitsmarkt gewählt, sondern mit Hinblick auf die Armutsschwelle. Die liegt in Spanien derzeit bei 794 Euro im Monat für einen Single. Da das BGE die grundlegenden Bedürfnisse eines Menschen in einem Monat decken soll, wurde sich daran orientiert und sich auf 800 Euro geeinigt. Der Arbeitsanreiz spielte dabei keine Rolle. Bisherige Erfahrungen in anderen Pilotprojekten zeigen auch, dass das BGE sich nicht wesentlich auf den Arbeitsanreiz auswirkt, weder arbeiten die Menschen weniger noch mehr. Die meisten arbeiten wie gewohnt weiter. (…) Rund 85 bis 90 Millionen Euro werden für die zwei Jahre kalkuliert für das komplette Pilotprojekt einschließlich der Auswertung…“
  • Grundeinkommen-Pilotprojekt in Katalonien: „Viel besser als Beihilfen im Kampf gegen Armut“ 
    Die schwere Krise im Zuge der Covid-Pandemie verstärkt die Debatte über die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Daniel Raventós Pañella lehrt als Professor an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Barcelona. Der Katalane setzt sich als Mitglied und Direktor des Netzwerks Red Renta Básica (RBU) für ein bedingungsloses Grundeinkommen in Spanien ein. Sein Bruder Sergi leitet nun ein anlaufendes RBU-Pilotprojekt in Katalonien. Telepolis sprach mit Raventós über die soziale Lage und die Chancen für die Einführung eines Grundeinkommens in Spanien. (…) Regierung und Arbeitgeberverbände sind jetzt besonders erfreut, dass im vergangenen Jahr wieder viele Stellen geschaffen wurden. Man muss aber keine großen Untersuchungen anstellen, um zu sehen, dass viele davon ungesicherte, prekäre und schlecht bezahlte Jobs sind, meist befristet und oft in Teilzeit. Sie sind meist nicht vergleichbar mit vielen Stellen vor der Krise 2008. Das ist natürlich aber nur ein kleiner Ausschnitt der sozialen Situation. (…) [Die sozialdemokratische Regierung hatte deshalb mit dem „Lebensnotwendigen Mindesteinkommen“ (IMV) ein Sozialgeld geschaffen externer Link, das laut ihrer Ankündigung ein „qualitativer Sprung im Sozialstaat“ und einen der „größten Fortschritte“ bedeuten soll. Der britische Wirtschaftswissenschaftler Guy Standing meinte dagegen, das sei „eine der dümmsten Maßnahmen, die man sich vorstellen kann“ externer Link. Wie kommt er zu dieser Aussage?] Daniel Raventós: Zunächst sei gesagt, dass es mit solchen Beihilfen wie das IMV nicht nur in spanischen Regionen, sondern auch in ganz Europa viele Erfahrungen gibt. Wenn Guy Standing das als eine der dümmsten Maßnahmen bezeichnet, bezieht er sich auch auf diese Erfahrungen.
    An der Maßnahme hier ist nur neu, dass damit ein Dekret für das gesamte Staatsgebiet verabschiedet wurde. Alle Regionen hatten schon zuvor irgendeine Art Beihilfe für Arme. Die erste IMV wurde dort eingeführt, wo Sie leben: im Baskenland. Das ist weiterhin die beste und die umfangreichste Unterstützung, während die Beihilfe für Arme in Madrid oder Murcia zu den schlechtesten im Staat gehören. Die Unterschiede sind enorm.
    Es ist also schon allein deshalb unsinnig, von einem qualitativen Sprung zu sprechen. Es ist aber auch auffällig, dass im Baskenland, der Region mit den besten Bedingungen, gerade mit 22.000 Unterschriften eine Volksinitiative (ILP) ins Parlament eingebracht wurde. So muss sich jetzt das baskische Parlament mit dem bedingungslosen Grundeinkommen beschäftigen, wie ich es fordere. Die ILP kommt von Menschen, die sich genau mit Beihilfen beschäftigt haben.
    Kommen wir aber noch einmal zum spanischen IMV zurück. Als Ziel wurde im Juli 2020 formuliert, die extreme Armut solle beseitigt werden. Achtung, nicht die Armut, sondern nur die „extreme“ Armut! Das ist schon interessant. Wir wissen, dass es im spanischen Königreich mindestens 10 Millionen arme Menschen gibt.
    Die Maßnahme sollte aber nur 800.000 Familien begünstigen, also höchstens zwei Millionen Menschen. Gut 80 Prozent der Armen werden schon von vorneherein ausgesiebt. Auch darauf bezog sich Guy Standing. Es wurden große bürokratische Hürden geschaffen und eine groteske Situation. Auch schärfste Verfechter des IMV erkennen dies zum Teil inzwischen an. (…) Die großen Unterschiede zu Beihilfen, die immer an viel Bürokratie und Bedingungen geknüpft sind, sind vor allem zwei: Das Grundeinkommen soll bedingungslos gewährt werden. Für Beihilfen müssen immer viele Bedingungen erfüllt werden und sie schließen sich meist gegenseitig aus. Man muss arm sein, nicht über genügend Einkommen verfügen usw… Wenn Menschen hören, dass das Grundeinkommen uneingeschränkt gewährt werden soll, halten sie es zunächst für eine Absurdität, allen die gleiche Summe auszuhändigen. So werde ich gefragt: Sollen also auch Milliardäre wie Bill Gates oder Amancio Ortega es bekommen? Es ist aber für alle, die das verstehen wollen, gar nicht kompliziert. Es sollen tatsächlich alle erhalten. Aber das heißt nicht, dass auch alle davon profitieren. Das Geld kommt zunächst zum Einkommen hinzu, aber man muss dieses höhere Einkommen auch versteuern. In Untersuchungen wird ausgeführt, dass im Fall Spaniens die breite Masse profitieren würde, die reichsten 20 Prozent würden aber real verlieren. Sie müssten wie Ortega mehr an Steuern zurückzahlen, als sie an Grundeinkommen erhalten haben. Klar, die Leute, die sehr wenig haben, würden besonders stark profitieren. Das Grundeinkommen ist deshalb im Kampf gegen die Armut viel besser, weil die Maßnahme nicht allein auf Arme zielt. (…)
    Es soll Ende dieses Jahres starten, bis dahin soll das Design ausgearbeitet werden, unter anderem mit Beratern wie Guy Standing, über den wir schon gesprochen haben, der auf Pilotprojekte in den vergangenen 20 Jahren zurückblicken kann. Denn es soll das bestmögliche Projekt werden. Wir werden sicher Fehler machen, aber es geht darum, so wenige wie möglich zu machen. Es sollen zwei oder drei Gemeinden mit insgesamt etwa 5.000 Bewohnern ausgesucht werden. Sie sollen repräsentativ für Katalonien sein, also zu verschiedenen Provinzen gehören, Innenland und Küste, rural oder industriell geprägt. Dazu braucht man dann vergleichbare Gemeinden mit ähnlichen Charakteristiken für die Kontrollgruppe. In den ausgewählten Gemeinden sollen alle das Grundeinkommen erhalten, in der Kontrollgruppe niemand. Ausgeschlossen werden sollen als Bezieher aber etwa die 10 bis 15 Prozent der Reichen in den Gemeinden, das muss noch genauer definiert werden. Das hat damit zu tun, dass man auf unserer Ebene hier begleitend keine Steuerreform hat, damit auch die Reichen dann deutlich höhere Steuern bezahlen. Denn Reichen noch mehr Geld zu geben, ohne dass sie dafür höhere Steuern bezahlen, ist schwer zu vermitteln. Das Projekt soll zwei Jahre, 2023 und 2024, laufen, um es danach auszuwerten…“ Interview von Ralf Streck vom 29. Januar 2022 in Telepolis externer Link
  • Spanien: Ein „lebensnotwendiges Mindesteinkommen“ auf dem Papier und die Bedingungen als hohe Hürden 
    „… Viele Menschen in Spanien sind hart getroffen von den ökonomischen und sozialen Verwüstungen im Gefolge der Corona-Krise: Die Arbeitslosigkeit ist inzwischen die zweithöchste in Europa nach Griechenland. Angesichts der stark steigenden Arbeitslosigkeit und der Not vieler Selbstständiger und Kleinstunternehmer hat die spanische Regierung etwas vorgezogen, was bereits vor der Corona-Krise vereinbart wurde: »In Spanien wird es für arme Familien erstmals ein monatliches „Grundeinkommen“ geben. Das beschloss die Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez unter dem Eindruck wachsender sozialer Not durch die Corona-Krise. Das Vorhaben war bereits Teil der Koalitionsvereinbarungen zwischen dem sozialistischen Regierungschef und seinem Partner Pablo Iglesias vom Linksbündnis Unidas Podemos.« (…) Allerdings wurde bereits in dem Beitrag vom 29. Mai 2020 darauf hingewiesen, dass die neue Leistung offensichtlich an zahlreiche Bedingungen geknüpft ist: »Die Hilfen betragen monatlich zwischen 460 und 1000 Euro, je nach Zusammensetzung und Größe des Haushalts. Anspruchsberechtigt sind in der Regel Personen zwischen 23 und 65 Jahren, die seit mindestens drei Jahren einen selbstständigen Haushalt führen, mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig waren und deren Einkommen pro Person im Haushalt unter 230 Euro im Monat liegt.« Und das Fazit damals: Eines ist die neue Leistung in Spanien aber nicht: ein „bedingungsloses Grundeinkommen“. Wenn, dann kann man sie am ehesten in den Formenkreis des deutschen Hartz IV-Systems, also einer nicht-bedingungslosen Grundsicherung, einordnen. Denn: Für die Bewilligung des Mindesteinkommens werden erstmals in Spanien die Daten der Sozialversicherung, des Finanzamtes und anderer staatlicher Stellen abgeglichen, um Missbrauch auszuschließen. Die von dem Mindesteinkommen Begünstigten müssen sich an Programmen zur sozialen und beruflichen Integration beteiligen, wenn sie diese angeboten bekommen. Für die neue Sozialhilfe müssen die Empfänger aktiv auf dem Arbeitsmarkt nach Arbeit suchen. (…) Die Folgen können vor diesem Hintergrund nicht überraschen: Bis zum 7. August sind nur 3.966 von bis dahin mehr als einer halben Million Anträgen positiv beschieden worden. Dass nur gut 0,5 Prozent Bescheide positiv seien, ist offensichtlich ein desaströses Ergebnis. »Inzwischen gehen auch Gewerkschaften auf die Barrikaden, die der sozialdemokratischen Regierung nahe stehen. Pepe Álvarez, Generalsekretär der großen UGT, spricht von »Chaos« und fügt an: »Das IMV wird niemand erhalten.« Er spricht von nun mehr als 700.000 Anträgen, von denen bisher mit 30.000 »nur ein kleiner Teil beschieden wurde. Bekommen hat das Hilfsgeld tatsächlich bisher niemand«, fügte er an.«“ Beitrag von Stefan Sell vom 24. August 2020 auf seiner Homepage externer Link
  • Spanien führt ein „Grundeinkommen“ ein, aber nicht bedingungslos, eher eine Art Hartz IV
    Spanien war schon während der letzten schweren Krise 2009 hart getroffen von den wirtschaftlichen Verwüstungen. Und auch in diesen wirren Tagen der Corona-Krise erreichen uns zahlreiche Katastrophenmeldungen hinsichtlich der Auswirkungen der Pandemie von der iberischen Halbinsel. Noch unabsehbar sind die ökonomischen Folgen des harten Lockdown, der in den vergangenen Wochen das Land lahmgelegt hat. Die Schneise der Verwüstung trifft ein Land, das schon vor Corona mit massiven Armut- und Verarmungsproblemen konfrontiert war, obgleich es nach außen so aussah, als würden sich die Spanier nach der Finanz- und Weltwirtschaftskrise 2009 und der sich anschließenden „Euro-Krise“ seit einiger Zeit wieder auf dem Höhenflug befinden. Aber „die“ Spanier gibt es ebenso wenig wie „die“ Deutschen. Schon »vor der Coronakrise lebten viele immer noch von der Hand in den Mund, mit Zeitverträgen, die manchmal nur ein paar Tage dauern. Und viele dieser Menschen stehen jetzt mit Nichts da, deren Jobs in der Tourismusindustrie, im Handel oder der Reinigungsbranche sind weggefallen … 20 Prozent gelten durch prekäre Arbeitsbedingungen in Spanien als arm. Bei etwa vergleichbaren Lebenshaltungskosten wie in Deutschland«, so dieser Beitrag: Regierung will soziale Abstürze verhindern externer Link. Die Arbeitslosigkeit ist inzwischen die zweithöchste in Europa nach Griechenland mit aktuell 17 Prozent. Allein im März stieg die Zahl der Arbeitslosen in Spanien um fast eine Million auf etwa 3,5 Millionen. Rund 900.000 Kleinstunternehmer und Selbstständige haben den Staat inzwischen um Hilfe bitten müssen, weil ihre Einnahmen weggebrochen sind. In dieser Situation hat die derzeitige spanische Regierung etwas vorgezogen, was bereits vor der Corona-Krise vereinbart wurde. In Spanien wird es für arme Familien erstmals ein monatliches „Grundeinkommen“ geben. Das beschloss die Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez unter dem Eindruck wachsender sozialer Not durch die Corona-Krise. Das Vorhaben war bereits Teil der Koalitionsvereinbarungen zwischen dem sozialistischen Regierungschef und seinem Partner Pablo Iglesias vom Linksbündnis Unidas Podemos. (…) Nun wird der Ansatz im Zuge der verheerenden Auswirkungen der Corona-Krise also vorgezogen. Das „Grundeinkommen“ kommt – wörtlich wird es als „ingreso mínimo vital“ bezeichnet. Das kann man übersetzen mit „Mindesteinkommen zum Leben.“ Wobei man unterscheiden muss zwischen der Leistung und dem Mindesteinkommen zum Leben, das gleichsam als Referenzpunkt verdient – immer wieder taucht hier der Betrag von 1.050 Euro auf. Zu der nunmehr angeblich ab Juni beantragbaren Leistung erläutert Reiner Wendler in seinem Artikel Knapp unter dem Mindestlohn externer Link: »Das neue Mindesteinkommen richtet sich an 850.000 Haushalte mit rund 2,3 Millionen Mitgliedern. Das neue Gesetz klassifiziert die bedürftigen Haushalte in 14 Gruppen, je nach Anteil der Erwachsenen und Kinder, und legt das entsprechende Mindesteinkommen fest. Wer dies nicht erreicht, erhält die Differenz vom Staat.« »Alleinstehende haben ein Recht auf mindestens 461 Euro im Monat. Das ist knapp unter dem, was Rentner erhalten, die nie eingezahlt haben. Das Existenzminimum für Lebensgemeinschaften aus Erwachsenen und Kindern wird auf bis zu 1.015 Euro monatlich festgelegt, knapp weniger als der gesetzliche Mindestlohn. (…) An anderer Stelle externer Link findet man diese Beschreibung, die auf Zugangshürden verweist: »Die Hilfen betragen monatlich zwischen 460 und 1000 Euro, je nach Zusammensetzung und Größe des Haushalts. Anspruchsberechtigt sind in der Regel Personen zwischen 23 und 65 Jahren, die seit mindestens drei Jahren einen selbstständigen Haushalt führen, mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig waren und deren Einkommen pro Person im Haushalt unter 230 Euro im Monat liegt.« Auf den angesprochenen Überschneidungsbereich zu bereits bestehenden Sozialhilfe-Leistungen in bestimmten Regionen hat auch Jessica Sturmberg in ihrem Beitrag externer Link hingewiesen (…) Eines ist die neue Leistung in Spanien aber nicht: ein „bedingungsloses Grundeinkommen“. Wenn, dann kann man sie am ehesten in den Formenkreis des deutschen Hartz IV-Systems, also einer nicht-bedingungslosen Grundsicherung, einordnen. Denn: Für die Bewilligung des Mindesteinkommens werden erstmals in Spanien die Daten der Sozialversicherung, des Finanzamtes und anderer staatlicher Stellen abgeglichen, um Missbrauch auszuschließen. Die von dem Mindesteinkommen Begünstigten müssen sich an Programmen zur sozialen und beruflichen Integration beteiligen, wenn sie diese angeboten bekommen. Für die neue Sozialhilfe müssen die Empfänger aktiv auf dem Arbeitsmarkt nach Arbeit suchen. Man achte auf die Wortwahl: Der spanische Sozialminister Pablo Iglesias wird mit den Worten zitiert, die Maßnahme könne bis zu 1,6 Millionen Menschen aus der extremen Armut holen. Und die Überschrift der Meldung externer Link bringt den Charakter dessen, was in Spanien nun auf die Schiene gesetzt wurde, ganz gut zum Ausdruck: Spanien führt „minimales Grundeinkommen“ ein – unter bestimmten Voraussetzungen und nicht für alle. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.“ Beitrag von Stefan Sell vom 29. Mai 2020 auf seiner Homepage externer Link
  • „La renta básica deja de ser una utopía“ von Ignacio Fariza am 06. April 2020 in El Pais externer Link ist ein Beitrag, in dem unterstrichen wird, dass das Grundeinkommen nicht nur in Spanien in diesen Tagen deutlich mehr Verfechter gewonnen hat, sondern weltweit. Und gibt einen entsprechenden Überblick zu Maßnahmen in einer Reihe von Ländern, die in „dieselbe Richtung“ gehen…
  • „Establecer una Renta Mínima Vital que proteja a los más vulnerables“ am 03. April 2020 beim Gewerkschaftsbund UGT externer Link steht her nicht deshalb als Beispiel zahlreicher gewerkschaftlicher Forderungen nach einem Grundeinkommen, weil der Verband der extremen Sozialpartnerschaft plötzlich die Sympathien des LabourNet Germany genießen würde, sondern weil es ein Hinweis darauf ist, dass selbst dieser Verband auf die Verbreitung dieser Forderung in der Öffentlichkeit reagieren musste. Andere Gewerkschaften, gerade Basisgewerkschaften und regionale Gewerkschaften hatten diese Forderung schon wesentlich früher erhoben.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=169570
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