[DJV-Protest gegen DAV-Angriff auf Arbeitnehmerrechte] Covid-19-Pandemie: Kein geeigneter Katalysator für einseitigen Lobbyismus

Warnung vor Arbeitsvertragsänderung wg CoronaDer Deutsche Anwaltverein hat am 24.03.2020 eine Stellungahme externer Link veröffentlicht, die unter der Überschrift „Zu der Notwendigkeit, die Handlungsfähigkeit der Betriebspartner in der aktuellen Krise zu gewährleisten“ steht. In dieser Stellungnahme werden eine Reihe von Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes, aber auch Änderungen des Arbeitszeitgesetzes, des AÜG und des SGB III gefordert. Während der Vorschlag zur Beschlussfassung der Arbeitnehmerinteressenvertretungen „im Umlaufverfahren“ noch als Versuch eines Beitrags zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Betriebsparteien gewertet werden mag, haben alle anderen Vorschläge eine Schwächung der kollektiven Interessenvertretung, der Privatautonomie der Beschäftigten und der sie schützenden Gesetze zum Gegenstand und dienen allein der Verwirklichung von Arbeitgeberinteressen. Eine Stärkung der Rechte von Beschäftigten, die in der Covid19-Pandemie aus Schutzgründen dringend geboten wäre (wie etwa Leistungsverweigerungsrechte bei fehlenden/unzureichenden Schutzmaßnahmen gegen Infektionen am Arbeitsplatz), findet sich in der Stellungnahme ebenso wenig wie eine auch nur annähernd nachvollziehbare Erklärung der beträchtlichen Einschränkungen der bestehenden Mitbestimmungsrechte und Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die einseitige Verfolgung von Arbeitgeberinteressen durch den DAV, die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht und deren Ausschüsse, wird von uns auf das Schärfste abgelehnt…“ Gegenposition der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. vom 02.04.2020 externer Link die bis jetzt von mehr als 300 Juristinnen und Juristen aus der Anwaltschaft sowie den Gewerkschaften unterstützt wird. Unter der Adresse antwort@dka-kanzlei.de können jederzeit weitere Unterstützungsmeldungen folgen

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=169142
nach oben