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[NRW] Laschet will Epidemie-Gesetz im Eilverfahren – mit „Verpflichtung zum Einsatz medizinischen und pflegerischen Personals“

Dossier

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm„… Ein entsprechender Gesetzentwurf externer Link sieht weitreichende Durchgriffs- und Sonderrechte für die Landesregierung vor. Demnach will Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Mittwoch (01.04.2020) den Landtag über die geplanten Maßnahmen unterrichten. Die SPD-Opposition reagierte verwundert und ablehnend auf den Entwurf. (…) Medizinisches Material: Behörden wären berechtigt, „medizinisches, pflegerisches und sanitäres Material“ bei Firmen sicherzustellen und zu einem normalen Preis abzukaufen. Auch nicht näher genannte „weitergehende Anordnungen“ sind möglich, um „die angesichts der epidemischen Lage erforderliche Aufgabenerfüllung sicherzustellen“. Medizinisches Personal: Die Behörden könnten Ärzte, Pfleger und Rettungskräfte verpflichten, mit gegen die Epidemie zu kämpfen. „Jede Person“ mit einer abgeschlossenen medizinischen oder Pflegeausbildung könnte demnach künftig zum Dienst in Krankenhäusern verpflichtet werden. (…) Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Kutschaty zeigte sich am Montag (30.03.2020) verwundert, dass die Regierung jetzt einen solchen „verfassungswidrigen“ Entwurf vorlege. „Das ist eines der drastischsten Gesetze, das mir in meiner juristischen und politischen Tätigkeit zu Gesicht gekommen ist. Das sind Eingriffe der Freiheit, etwa der Berufsfreiheit, die nicht zu rechtfertigen sind“, sagte Kutschaty. Die Schulministerin wolle sich zudem eine „Ermächtigung“ verschaffen, um Prüfungen ausfallen zu lassen. Kritik am Gesetzentwurf kam unter anderem auch von den Grünen externer Link …“ Meldung vom 30.03.2020 beim WDR1 externer Link, siehe dazu auch die Position von DGB und ver.di NRW:

  • Pflege bleibt freiwillig: Zwangsverpflichtung gekippt New
    Protest von Gewerkschaften, Pflegekräften, Juristen und Linkspartei gegen NRW-Notstandsgesetz erfolgreich (…) Nach einer Expertenanhörung am Montag im nordrhein-westfälischen Landtag zum »Gesetzesentwurf zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der Covid-19-Pandemie« ist dieser am Mittwoch in Teilen gekippt worden. Die zunächst geplante Zwangsverpflichtung von Menschen, die teils wegen ständiger Überlastung aus medizinischen Berufen ausgestiegen sind, ist offenbar vom Tisch. Nach Informationen des Westdeutschen Rundfunks (WDR) wird sie komplett gestrichen. Statt dessen solle es ein Freiwilligenregister geben, berichtete der Sender am Mittwoch nachmittag. Verschiedene Juristen hatten den Gesetzentwurf als verfassungswidrig bewertet; Mitglieder der Partei Die Linke und medizinisches Personal in Berufskleidung hatten am Montag mit einer Mahnwache vor dem Landtag demonstriert. Das »Düsseldorfer Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus« hatte auch für diesen Donnerstag eine Protestaktion gegen die Pläne der von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) geführten Regierungskoalition der Union mit der FDP angekündigt. Aufgerufen wurde dazu unter dem Motto »Notstandsgesetz – unbefristet und mit Zwang zur Arbeit – nein! Kein Kaputtsparen und kein Profit auf Kosten unserer Gesundheit! Solidarität statt Repression!« (…) Prof. Andreas Fisahn von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld stellte in einem jW vorliegenden Gutachten fest, die »Ermächtigung für eine Dienstpflicht für medizinisches Personal« stehe der im Grundgesetz festgeschriebenen »Unzulässigkeit des Arbeitszwanges« (Artikel 12 Absatz 2 des Grundgesetzes) entgegen. (…) Während der Verhandlungen zwischen den Fraktionsvorsitzenden von CDU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen am Mittwoch kündigte ein Sprecher des »Düsseldorfer Bündnisses für mehr Personal im Krankenhaus« gegenüber jW an, in jedem Fall an der geplanten Mahnwache vor dem Landtag festzuhalten.“ Artikel von Markus Bernhardt in der jungen Welt vom 09.04.2020 externer Link
  • Falsche Politik: „Zwangsrekrutierung von Pflegepersonal“ – Das Epidemie-Gesetz in NRW setzt sich über Grundrechte hinweg
    „… „Ich will nicht die Hoffnung verlieren, dass wir nach dem Abflauen der Epidemie wieder zum demokratischen Alltag zurückkehren“, so Juli Zeh im SZ-Interview (…). Der Schriftstellerin und Juristin bereitet der Eindruck Sorge, dass drakonische Verordnungen aus einer Kopflosigkeit heraus verhängt wurden, um den Eindruck von Stärke zu vermitteln. „Als müsste und könnte man jetzt alles, was sonst gilt, schnell mal über Bord werfen, weil man irgendwie nicht weiß, wie man es sonst machen soll.“ (…) Ein triftiges Beispiel dafür ist das „Epidemie-Gesetz“, das die NRW-Regierung am 1. April gerne rasch im Eilverfahren durch den Landtag gebracht hätte. (…) Es findet sich in Paragraf 15 des im geplanten Epidemie-Gesetzes eine Erlaubnis zur Zwangsrekrutierung von Pflegekräften (…) Die Kritik wuchs, auf den Druck hin wurde der Fahrplan zur Verabschiedung des Gesetzes geändert. Nach „zähem Ringen der Parteien“ wurde eine Anhörung von Sachverständigen angesetzt, die am gestrigen Montag stattfand. Die Rechtsexperten äußerten Bedenken gegen das Gesetzesvorhaben der schwarz-gelben Koalition unter Regierungschef Armin Laschet. (…) Liest man Texte und Bücher, die zur Finanzkrise der Jahre 2008/2009 verfasst wurden, so erstaunt heute die dort fortlaufend anzutreffende Einsicht, dass aber jetzt auf keinen Fall mehr so weitergemacht werden kann wie vor der Krise. Wer sich fragt, was davon an spürbaren wirtschaftspolitischen Konsequenzen, die auf gemeinschaftlichen Nutzen ausgerichtet sind, übrig blieb, muss lange nachdenken und kommt dann zu keinem guten Ergebnis. So kann man gegen diese Erfahrungswerte nur darauf drängen, dass die Wertschätzung des Pflegepersonals, die gerade billig verteilt wird, sich auch wirklich in einer Neuausrichtung der Arbeitsverhältnisse zeigt. Die „Zwangsrekrutierung“ ist Zeichen eines Notstands, den eine unbarmherzige, auf Erfolgszahlen ausgerichtete Politik herbeigeführt hat. Ob sich daran etwas ändert?“ Beitrag von Thomas Pany vom 7. April 2020 bei Telepolis externer Link
  • [Offener Brief von verschiedenen Studierendenvertreter*innen] Gesetzesentwurf zu COVID-19 stellt Hochschuldemokratie in Frage 
    In der vergangenen Woche legte die Landesregierung einen Gesetzentwurf vor, der maßgeblich in die Grundrechte und Freiheiten der Bürger*innen sowie Hochschulen eingreift. Der Abschnitt für das Hochschulgesetz sieht eine Erstellung einer Rechtsverordnung mit gravierenden Eingriffen in die Rechte und Pflichten von Hochschulen, speziell der Studierenden vor. Die dazugehörige Verordnung wurde aber gänzlich ohne die Beteiligung der Studierenden entwickelt. Für uns wirkt es wie ein Déjà-vu! Erst letztes Jahr hat die Landesregierung das Hochschulgesetz ohne Rücksicht auf die Meinung der Studierenden durchsetzen wollen. Aus dem vorliegenden Entwurf geht in Paragraph 11 nicht hervor, ob dieses Gesetz nur im Falle der aktuellen Corona Pandemie genutzt werden soll, wie es im Titel suggeriert wird, oder öfter in Kraft tritt. Für letzteren Fall, den die fehlende Befristung erahnen lässt, fordern wir, dass wissenschaftliche Regelungen und Standards definiert werden, welche eindeutig bestimmen, wann die Wirksamkeit des Gesetzes beginnt und vor allem endet. In §15 des vorliegenden Gesetzes sollen Menschen mit entsprechender Vorbildung – darunter auch viele Studierende – zum Dienst im pflegerischen oder medizinischen Bereich verpflichtet werden können. Wir möchten unsere Kommiliton*innen hier klar vor diesem Grundrechtseingriff schützen und verlangen stattdessen die Möglichkeit der bezahlten Freistellung in den aktuell ausgeübten Berufen, sollten die Betroffenen sich freiwillig entscheiden bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. Die Selbstverständlichkeit der Aussetzung von Grundrechten als Schaffung “kurzfristiger” Abhilfe – wie es im Begründungstext heißt – stößt hier auf großes Unverständnis. Der Artikel zur Änderung des Hochschulgesetzes wird von uns scharf kritisiert…“ Offener Brief vom 7.4.2020 beim Landes-ASten-Treffen Nordrhein-Westfalen externer Link von verschiedenen Studierendenvertreter*innen aus ASten und Hochschulgruppen, Jugendorganisationen von Parteien
  • Experten kritisieren geplantes Epidemie-Gesetz – v.a. Zwangsverpflichtung von Medizinern /  „In anderen Ländern werden Fachkräfte nun mit Sonderzahlungen dazu animiert, in der Coronakrise zu helfen – Deutschland versucht es mit Zwang.“ 
    • Experten kritisieren geplantes Epidemie-Gesetz – v.a. Zwangsverpflichtung von Medizinern
      Landesregierung plant weitreichendes Epidemie-Gesetz / Experten-Anhörung im NRW-Landtag am Montag (06.04.2020) / Insbesondere die Zwangsrekrutierung von Fachpersonal wird abgelehnt. Eingriffe in Grundrecht, fehlende Einbindung des Parlaments, Mängel auf Seiten der Verwaltung – die Kritik der Experten hat es in sich. Sie kommen am Montag (06.04.2020) im Landtag zusammen und werden dort zum geplanten Epidemie-Gesetz angehört. (…) Besonders vehement kritisiert wird die Zwangsverpflichtung von medizinischem Fachpersonal, die das Gesetz vorsieht. Vertreter von Ärzten und Pflegepersonal betonen in den Stellungnahmen, die bereits vorliegen, die hohe freiwillige Bereitschaft, in dieser Pandemie zu helfen. Limitierend sei vielmehr die fehlende Schutzausrüstung beklagt der Landesverband der Hebammen NRW. Fehlten Hebammen für die häusliche Versorgung, müssten Schwangere, Wöchnerinnen und Neugeborene möglicherweise in die Kliniken – die aber eigentlich entlastet werden sollen. Die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe geben zu bedenken, dass angesichts der definierten Ausnahmen diese Maßnahme ohnehin ins Leere laufe. Eine Verbesserung zur jetzigen Lage, die auf Freiwilligkeit basiert, gebe es somit nicht. So bleibt am Ende nur ein mehrfach beklagter schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte. Die Ärztekammern kritisieren zudem, dass diese „Zwangsrekrutierung“ lediglich von der Landesregierung statt vom Parlament beschlossen werden soll…“ Bericht von Sabine Tenta vom 06.04.2020 beim WDR externer Link, siehe auch:
    • „… Das Gesetz in NRW ist für Alex daher Ausdruck eines Systems der Geringschätzung. Eigentlich planen CDU und FDP ein Gesetzespaket, dass der Landesregierung ein schnelles Handeln erlauben soll. Doch Paragraf 15 hat es in sich: Wer eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf hat, soll zur Arbeit gezwungen werden dürfen. Die Kontaktdaten aller medizinisch geschulten Kräfte sollen ausgehändigt werden. Die Grundrechte zu körperlicher Unversehrtheit und Freiheit der Person „können eingeschränkt werden“, heißt es im Gesetz.  Am Mittwoch war das Gesetz in der ersten Lesung, jetzt geht es in die Ausschüsse, kommende Woche soll es verabschiedet werden. Auch, falls es nicht so durchkommt –  dass Politikerinnen und Politiker überhaupt darüber nachdenken, ist für den Krankenpfleger Alex ein Skandal: „In anderen Ländern werden Fachkräfte nun mit Sonderzahlungen dazu animiert, in der Coronakrise zu helfen – Deutschland versucht es mit Zwang.“…“ Aus: „Halten Politiker uns für dumm oder sind sie zynisch?“ Pflegekräfte über Applaus vom Bundestag. Artikel von Marc Röhlig vom 03.04.2020 in Bento externer Link
  • Laschet lenkt bei Epidemiegesetz ein – Verabschiedung verschoben 
    Die schwarz-gelbe Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat ein umfassendes Gesetz zur Anpassung an die Coronakrise vorgelegt. Das Gesetz mit dem sperrigen Namen »Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der Covid-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie« enthält viele Punkte, die in der Landespolitik auf eine breite Mehrheit stoßen werden. So sollen Behörden in der Krisenzeit damit vorliebnehmen, eingescannte Dokumente zu erhalten und nicht auf die Originale bestehen Universitäten sollen ihre Prüfungsordnungen flexibel handhaben. An Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen können Abschlussprüfungen ausfallen, ohne dass für Schüler Nachteile entstehen. Sitzenbleiben würde in diesem Schuljahr in Nordrhein-Westfalen auch niemand. Für größere Kontroversen sorgte allerdings ein Absatz, der direkt mit der Coronakrise zusammenhängt. Die Landesregierung will Behörden dazu ermächtigen, Personen, die über eine Ausbildung in der Pflege, in einem medizinischen Beruf oder im Rettungsdienst verfügen, zur »Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen an Einrichtungen der medizinischen oder pflegerischen Versorgung« zu verpflichten. Das soll möglich sein, sobald die Landesregierung eine »epidemische Lage« festgestellt hat. Kommunen, Hilfsorganisationen und Arbeitgeber müssten Personal und dessen Ausbildungsstand an die zuständigen Behörden melden. Mit dem Vorhaben geht ein massiver Eingriff in Grundrechte für die Personen einher, die vom Land zwangsverpflichtet werden. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person werden per Anordnung eingeschränkt. Juristische Widersprüche sollen keine aufschiebende Wirkung haben. Gegen dieses Vorhaben wurde schnell Kritik erhoben. Die nordrhein-westfälische DGB-Vorsitzende Anja Weber hat ausdrücklich keine Einwände dagegen, dass »qualifiziertes Personal im Extremfall zur Verfügung stehen« müsse, sondern kritisierte »massiv die Rigorosität und den Umfang, mit der hier Grundrechte und Arbeitnehmerrechte außer Kraft gesetzt werden« sollen. Eine Zwangsverpflichtung sei »nicht zielführend«, stattdessen sollten Anreize geschaffen werden. Oliver Funken vom Hausärzteverband Nordrhein sprach gegenüber dem WDR davon, dass die Ärzte es »hinkriegen« würden, sich freiwillig zu melden, und ein solches Gesetz nicht benötigten. Auch mehrere Verfassungsrechtler äußerten Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes. Diese Rufe sind offenbar gehört worden. Am Dienstag verständigten sich die Regierungsparteien unter Führung von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) mit SPD und Grünen auf ein neues Verfahren. Das Gesetz soll nun erst am Donnerstag nächster Woche verabschiedet werden…“ Artikel von Sebastian Weiermann vom 31.03.2020 im ND online externer Link
  • [ver.di NRW] Stellungnahme Covid-19-Notstandgesetz: Landesregierung schießt übers Ziel hinaus
    Die Landesregierung NRW hat kurzfristig am Montag, den 30.03.2020, einen Gesetzesentwurf mit dem Titel „Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie“ vorgelegt. Kern des Gesetzesentwurfs ist die Schaffung weitreichender Eingriffsbefugnisse der Landesregierung/der zuständigen Minister*innen für den Fall einer im Gesetz ebenfalls neu definierten sogenannten epidemischen Lage, die im Bundestag, bzw. im Landtag festgestellt werden kann/soll. Die Maßnahmen reichen von Anordnungsbefugnissen gegenüber Krankenhausträgern bis hin zur Zwangsverpflichtung von Personen, die zur Ausübung der Heilkunde befugt sind oder über eine abgeschlossene Ausbildung in der Pflege, im Rettungsdienst oder in einem anderen Gesundheitsberuf verfügen. Für viele Bereiche werden außerdem Möglichkeiten zur vereinfachten Beschlussfassung im Umlaufverfahren geregelt (z.B. für Gemeinderäte). Nach der Planung der Landesregierung NRW soll dieser Gesetzesentwurf bereits am Mittwoch, den 01.04.2020, im Landtag NRW verabschiedet werden. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) lehnt den vorgeschlagenen Gesetzesentwurf aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab, da kein Beteiligungsprozess im Rahmen der Verbändeanhörung des Referentenentwurfs stattgefunden hat und auch kein Beteiligungsprozess im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren geplant ist. Die erforderliche fachliche Expertise, die bei dermaßen weitreichenden Einschränkungen notwendigerweise eingeholt werden müsste, konnte allein aufgrund der kurzfristigen Information nicht eingeholt werden. Die weitreichenden Eingriffsmöglichkeiten sowohl demokratische Meinungsbildungsprozesse im Landtag als auch in den Kommunalparlamenten, vor allem aber die persönlichen Grundrechte einschränken. Deshalb ist der Gesetzentwurf in vielen Teilen aus unserer Sicht unverhältnismäßig und verfassungswidrig. Wir fordern daher die Rücknahme dieses Gesetzesentwurfs und die Einhaltung demokratischer Gepflogenheiten und Beratungszeiten. Denn auch bei den in Artikel 15 des Gesetzesentwurfs normierten nachrangigen Änderungen im Personalvertretungsgesetz sieht ver.di Nachbesserungsbedarf.“ Pressemitteilung vom 01.04.2020 von ver.di Landesbezirk Nordrhein-Westfalen externer Link und ebd. die Stellungnahme externer Link
  • DGB NRW: Epidemie-Gesetz der Landesregierung schießt übers Ziel hinaus. Demokratie darf nicht auf der Strecke bleiben
    Zum geplanten Epidemie-Gesetz der Landesregierung erklärt Anja Weber, Vorsitzende des DGB NRW: „Wir alle sind uns darüber im Klaren: Zur Eindämmung der Corona-Epidemie braucht es effektives staatliches Handeln, das auch kurzfristig an aktuelle Entwicklungen angepasst werden muss. Aber weil dieses notwendige Handeln so viele Menschen in ihren Freiheiten einschränkt, muss es zeitlich begrenzt und verhältnismäßig sein. Neben wichtigen Regelungen schießt das vorgelegte Epidemie-Gesetz deutlich über das Ziel hinaus: Ein zentraler Kritikpunkt ist der §15 des Gesetzesvorschlags, die „Verpflichtung zum Einsatz medizinischen und pflegerischen Personals“: Die Kritik des DGB zielt nicht auf die Tatsache, dass die Notwendigkeit aufgezeigt wird, im Extremfall alle zur Verfügung stehenden fachlich qualifizierten Personen für Bekämpfung der Auswirkungen der Epidemie einzusetzen. Wir kritisieren allerdings massiv die Rigorosität und den Umfang mit der hier Grundrechte und Arbeitnehmerrechte außer Kraft gesetzt werden sollen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwangszuverpflichten, die irgendwann einmal eine Ausbildung in der Pflege oder im Gesundheitswesen absolviert haben, geht zu weit. Das ist verstörend und kann keinesfalls hingenommen werden. Wir halten eine solche Zwangsverpflichtung auch nicht für zielführend. Stattdessen wäre es sinnvoll, Arbeitgeber zu verpflichten, Personal mit entsprechender Qualifikation freizustellen, Anreize, Motivation und eine klare Vergütungsregelung zu schaffen. Eine so weitreichende Maßnahme darf nicht ohne notwendige parlamentarische Beratung und ohne die Einbeziehung der betroffenen Verbände an nur einem Tag durchgesetzt werden. Das ist inakzeptabel. Es gibt keine Dringlichkeit, das Gesetz in dieser Woche durchzupeitschen und so zentrale demokratische Prinzipien über Bord werfen. Besonders in der Krise muss Augenmaß gewahrt bleiben. Bei aller Anerkennung für die notwendige, schnelle Arbeit der Landesregierung: Unsere Demokratie und Grundrechte dürfen nicht auf der Strecke bleiben. Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass der Entwurf des Gesetzes so weiterentwickelt wird, dass daraus eine gesamtgesellschaftlich getragene Krisenstrategie wird.“ Pressemeldung vom 31.03.2020 von und bei DGB NRW externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=169004
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