ver.di und kommunale Arbeitgeber wollen tarifvertragliche Regelungen zu Kurzarbeit im öffentlichen Dienst vereinbaren

ver.di: Tarif- und Besoldungsrunde 2015 im öffentlichen Dienst der LänderDie Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wird mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in Verhandlungen zu einem Tarifvertrag Kurzarbeit für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eintreten. Das hat die ver.di-Bundestarifkommission heute (25. März 2020) beschlossen. „Angesichts der aktuellen durch das Corona-Virus ausgelösten Krise besteht auch für den Öffentlichen Dienst und öffentliche Unternehmen Handlungsbedarf“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke: „Dort, wo das notwendig ist, soll Kurzarbeit möglich sein – ver.di will Beschäftigung sichern und Einkommen erhalten.“ Dazu müssten jetzt Regelungen vereinbart werden, um einerseits die öffentliche Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und andererseits die Beschäftigten tarifvertraglich abzusichern. Da in den Regelungen des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes derzeit keine Vereinbarungen über Kurzarbeit enthalten seien, müssten diese kurzfristig verhandelt werden. Ziel müsse es sein, einen zeitlich befristeten Tarifvertrag zur Krisenbewältigung abzuschließen, um unter anderem einen Arbeitgeberzuschuss zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes zu vereinbaren, der reale Entgeltausfälle weitestgehend abmildert oder gar komplett beseitigt. Zudem müssten auch betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden…“ ver.di-Pressemitteilung vom 25.03.2020 externer Link – siehe dazu:

  • Kurzarbeit: ver.di und kommunale Arbeitgeber verständigen sich auf „Covid-19-Tarifvertrag“ für den öffentlichen Dienst [den Protesten zum Trotz] New
    “ver.di, die dbb Tarifunion und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben sich auf einen Tarifvertrag („Covid-19-Tarifvertrag“) zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Kommunen verständigt. „Es geht darum, einerseits den Belastungen der Kommunen zum Beispiel durch Schließung von Bädern oder Museen Rechnung zu tragen und andererseits betroffene Beschäftigte im öffentlichen Dienst abzusichern. Dieser Abschluss setzt auch für andere Bereiche der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens Maßstäbe“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Mittwoch. Für die weitaus meisten Bereiche des öffentlichen Dienstes sei Kurzarbeit überhaupt kein Thema. Das gelte etwa in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, in der Kinderbetreuung, in sozialen Diensten, in Jobcentern, bei der Bundesagentur für Arbeit oder in der Verwaltung. Bei den so genannten eigenwirtschaftlichen Betrieben, beispielsweise Theatern, Museen oder im Nahverkehr, könne jedoch Kurzarbeit zur Anwendung kommen. „Für diesen Fall sind die Beschäftigten umfassend abgesichert“, unterstrich Werneke. Demnach sind in den betroffenen Betrieben unter anderem betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit und für drei Monate danach ausgeschlossen. Um die Beschäftigten materiell abzusichern, wird das Kurzarbeitergeld auf 95 Prozent (für die Entgeltgruppen EG 1 bis 10) bzw. 90 Prozent (ab EG 11) der Nettoentgeltdifferenz aufgestockt. Die Regelungen gelten außer für den Bereich des TVöD und damit verbundene Haustarifverträge auch für den TV-V (Versorgung) und TV-N (Nahverkehr). Auch ist sichergestellt, dass der Tarifvertrag zur Kurzarbeit nicht für die kommunale Kernverwaltung und für den Sozial- und Erziehungsdienst angewendet wird. Weitere Details regeln unter anderem den Umgang mit Arbeitszeitkonten, Mehrarbeit oder bereits bestehenden Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit. Der Tarifvertrag tritt am 1. April 2020 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020. Die Tarifpartner haben eine Erklärungsfrist bis zum 15. April 2020 vereinbart.“ Meldung vom 01.04.2020 bei verdi externer Link
  • [Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di] Kurzarbeit im öffentlichen Dienst? Nicht mit uns!!! 
    Die Corona-Krise hat auch bei den kommunalen Arbeitgebern dafür gesorgt, nach Wegen zu suchen, um die Kosten der Krise abzuwälzen. So wird in einem Rundschreiben des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Mecklenburg-Vorpommern (KAV M-V) vom 17.03.20 offen darüber sinniert, wie durch Kurzarbeitergeld, die Kosten für die Freistellungen minimiert werden können: (…) Allerdings haben die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst ein Problem. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist Kurzarbeit durch Vereinbarungen mit den Betriebsräten möglich, aber die Beschäftigten die in den Geltungsbereich der Personalvertretungsgesetze der Länder fallen, sind davon ausgenommen. (…) Das würde bedeuten, mit jedem Beschäftigten, der in Kurzarbeit geschickt werden soll auf freiwilliger Basis einen Änderungsvertrag abzuschließen. Da den kommunalen Arbeitgebern aber so ein Vorgehen zu kompliziert und zu unsicher ist, wollen sie gerne mit der Gewerkschaft (hier ver.di) eine tarifliche Einigung finden. Wie jetzt bekannt gegeben wurde, will ver.di in Tarifverhandlungen treten. (…) Doch die Gefahr ist groß, dass mit einem solchen Tarifvertrag Verschlechterungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst ausgehandelt werden. Während es jetzt so ist, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst unter Fortzahlung der Löhne nach Hause geschickt werden oder andere Möglichkeiten der Beschäftigung gesucht werden müssen, würde eine Ermöglichung zur Kurzarbeit bedeuten, dass die Beschäftigten 60-67 Prozent der Netto-Löhne für die Ausfälle bekommen würden.Wie weit die Arbeitgeber dann bereit sind aufzustocken, ist offen. Verhandlungen über einen Kurzarbeiter-Tarifvertrag machen keinen Sinn. Stattdessen sollte der Druck dahingehend aufgebaut werden, dass ausreichend Mittel auch an die Kommunen gehen, um die Beschäftigten weiter zu bezahlen. Es ist auch nicht hinnehmbar, wenn die demokratischen Rechte der ver.di-Mitglieder ausgehebelt werden. Während alle übrigen Tarifverhandlungen ausgesetzt wurden und viele Treffen und Veranstaltungen der Mitglieder aufgrund von Corona nicht stattfinden können, soll dann aber ein Tarifvertrag zu Kurzarbeit zwischen ver.di-Spitze und KAV/VKA ausgehandelt werden. Hier sollen die Kosten der Krise wieder mal zu Lasten der Beschäftigten abgewälzt werden. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben die Krise nicht zu verantworten. Deshalb muss auch die Gewerkschaft alles tun, dass die Beschäftigten nicht dafür bezahlen. Wir fordern: Keine Verschlechterungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst durch einen Tarifvertrag zur Kurzarbeit! Hundert Prozent Lohn für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn sie nicht regulär zur Arbeit erscheinen können. Gefahrenzulage von 50% für alle Beschäftigten, die aufgrund ihrer Tätigkeit einer erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind. Freistellung aller Kolleg*innen in den Risikogruppen oder Heimarbeit. Kompensation für Honorarkräfte und andere ohne feste Bezahlung nach dem durchschnittlichen Monatseinkommen der letzten drei Monate. Keine Verhandlungen und erst Recht kein Abschluss eines Tarifvertrages durch die ver.di-Führung ohne vorherige Mitgliederbefragung!…“ Stellungnahme des Netzwerks für eine kämpferische und demokratische ver.di ohne Datum, am 31.3.2020 bei VKG externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=168489
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