Corona und Prostitution: Große Sorgen in der Sexarbeit

Dossier

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm„Das ist das ganz große Drama“, sagt Stephanie Klee vom Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen (BSD), in dem sich unter anderem Betreiber:innen von Bordellen organisiert haben: Mehrere Städte und Bundesländer haben wegen des Corona-Virus angeordnet, Prostitutionsstätten vorerst zu schließen. Dazu gehören Hamburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und das Saarland. Mit weiteren Verboten wird gerechnet. Die Polizei kontrollierte vielerorts bereits am Wochenende, ob die Verbote umgesetzt werden. Natürlich habe sie volles Verständnis, dass Gesundheit vorgehe, sagt Klee. „Aber viele wissen nicht, wie sie die nächste Zeit überstehen sollen.“ Auch Johanna Weber vom Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD), der für Sexarbeiter:innen spricht, sagt: Vor allem unter denjenigen, die ohnehin schon marginalisiert arbeiten, die weder Krankenversicherung noch festen Wohnsitz haben, „herrsche richtig Panik.“ Ohnehin hätten sehr viele Sexarbeitende nahezu keine Rücklagen. Oft wohnen Sexarbeiter:innen vorübergehend in den Bordellen, in denen sie arbeiten. „Die wurden jetzt von einem Tag auf den anderen auf die Straße gesetzt“, sagt Weber. Viele, die nicht in Deutschland leben, könnten wahrscheinlich nicht mehr nach Hause reisen oder müssten in Quarantäne. Die Grenzen etwa nach Polen oder Bulgarien sind dicht. (…) Ihr Verband suche bereits nach Lösungen: sowohl, um die drohende Obdachlosigkeit vieler Kolleg:innen aufzufangen, als auch, um zu klären, wie es mit staatlichen Ausfallzahlungen aussieht…“ Artikel von Patricia Hecht vom 16.03.2020 bei der Taz online externer Link, siehe auch Dona Carmen an Bundesgesundheitsminister:

  • PCR-Test-Regel benachteiligt Sex-Branche /  [Film] Das Ende der Sexarbeit? Prostitution nach der Pandemie New
    • PCR-Test-Regel benachteiligt Sex-Branche
      Die Sexarbeits-Branche lehnt die neuen Corona-Test-Regeln zum Bordell-Besuch als zu restriktiv und ungerecht ab. Laut aktueller Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen müssen Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, bei sexuellen Dienstleistungen in Kommunen und Kreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz über 35 künftig einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorgelegen. »Jeder spontane Bordellbesuch ist damit ausgeschlossen und das Amüsement verteuert sich deutlich«, sagte Stephanie Klee, Vorstand des Bundesverbandes Sexuelle Dienstleistungen, der rund 100 Mitglieder, überwiegend Bordellbetreiber, vertritt. Zwar sei es grundsätzlich gut, dass anders als zuletzt damit auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 35 Bordelle nicht ganz geschlossen würden. »Absolut kritikwürdig« sei aber die Verpflichtung zum PCR-Test. »Das ist wieder einmal eine Schlechterstellung gegenüber anderen vergleichbaren Dienstleistungen.«…“ Beitrag vom 18.08.2021 beim ND online externer Link
    • [Film] Das Ende der Sexarbeit? Prostitution nach der Pandemie
      Bordelle waren geschlossen, Prostitution während des Lockdowns vielerorts verboten. Doch viele Frauen tauchten ab, schafften auf dem Straßenstrich oder in Appartements an. Vermieter und Freier nutzten das oft gnadenlos aus: Sie forderten billigen Sex ohne Kondom, verlangten Wuchermieten. Das Prostituiertenschutzgesetz von 2017 soll Frauen vor Gewalt, Menschenhandel und Zuhälterei schützen. Doch gelingt das wirklich? Ein Jahr lang hat „ZDFzoom“ Prostituierte begleitet. Betreiber klagten, sie hätten alle gesetzlichen Vorschriften des Prostituiertenschutzgesetzes erfüllt, Notfallknöpfe eingebaut, nur angemeldete Frauen beschäftigt. Nun seien ihre Puffs leer und die Frauen auf der Straße. Ordnungsämter und Polizisten klagten, dort sei es viel schwerer, an die Frauen heranzukommen, Hilfe anzubieten. Geht doch, sagen dagegen Prostitutionsgegner und fordern ein Sexkaufverbot auch in Zukunft. Doch Huren wehren sich und bestehen darauf, dass sie nicht unter Zwang arbeiten. Der Staat habe sich nicht in die Sexualität erwachsener Menschen einzumischen. Viele Frauen kommen aus Südamerika oder Osteuropa, Sie wollen eine bessere Zukunft für ihre Kinder. Von ihrem Geld leben ganze Familien. „ZDFzoom“ fragt: Ist das Prostituiertenschutzgesetz ein wirksamer Schutz vor Zuhälterei und Gewalt? Wo muss nachgebessert werden? Das Prostitutionsverbot wegen Corona – eine Blaupause, die zeigte, was geschieht, wenn käuflicher Sex per Gesetz verboten würde.“ Film von Rita Knobel-Ulrich beim ZDF externer Link (29 min)
  • Das Wesentliche. Ein neues Hygienerahmenkonzept rührt an die Philosophie der Hurerei 
    Unter den ansteckungsverdächtigen Tätigkeiten, deren Ausübung am 16. März 2020 durch Allgemeinverfügungen der Bundesländer gemäß Infektionsschutzgesetz untersagt wurde, erscheint die Prostitution als besonders suspekt. Deren Geschäftsuntersagung galt länger als die aller anderen Gewerbe, teilweise ohne Unterbrechung für 15 Monate, wie der Frankfurter Verein Doña Carmen minuziös für alle Bundesländer dokumentierte. Belege für eine besondere Infektiosität gab es nicht, aber schließlich weiß jeder Sparkassenkassierer, dass anonymer Sex im Bordell außergewöhnlich gefährlich ist. Nun ist es Sommer, die Inzidenzen fallen und mit ihnen die Verbote, auch wenn es, wie im Spätsommer 2020, dazu einiger Gerichtsurteile bedurfte. Und sie fallen nicht einfach, man machte sich Gedanken: Die progressive Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit verfasste ein »Hygienerahmenkonzept für Sexarbeitende und ihre Kundinnen und Kunden«. Ganz hervorragende Sätze wurden formuliert, wie etwa der, dass jede Sexarbeiterin, auch auf dem Straßenstrich, ein »individuelles Schutz- und Hygienekonzept« zu erstellen und bei sich zu führen habe. Die Inhalte dieses »individuellen Hygienekonzepts« werden als »praktische Umsetzungshinweise« mitgeliefert: Kunden sind nur nach Terminvereinbarung zu empfangen, beim Erbringen der Dienstleistung dürfen »nie mehr als zwei Personen gleichzeitig beteiligt« sein, es muss eine »Anwesenheitsdokumentation« stattfinden, beide Beteiligten müssen sich einen negativen Corona-Test vorlegen, Desinfektionsmittel ist bereitzuhalten und auch während der Dienstleistung sind FFP2-Masken zu tragen. Am Straßenstrich erfolgt »das Anbahnungsgespräch körperkontaktfrei«, das Hineinlehnen in Fahrzeuge solle die Prostituierte tunlichst unterlassen. In Bordellen wird die neue erotische Praktik des gemeinsamen Händewaschens eingeführt. Zusammen Duschen war gestern, heute reibt man sich zärtlich das Desinfektionsmittel in die wunde Haut. Besonders pointiert aber formuliert das Rahmenkonzept den Kern der Sache: »Der Körperkontakt ist auf das Wesentliche zu beschränken«. (…) Was aber, wenn, horribile dictu, der Körperkontakt selbst das Wesentliche ist? Solch ketzerische Gedanken wirft heutzutage keine Hure in den Ring. Bis auf die Frankfurter Abweichler erhob keine der deutschen Prostituiertenorganisationen Einspruch gegen solche Auflagen. Die Professionellen erkennen die umfassende Kompetenz der Regierung in allen Belangen der Hurerei an.“ Artikel von Theodora Becker vom 09.07.2021 im ND online externer Link
  • Doña-Carmen-Erklärung zum Internationalen Frauentag 2021: Gebt uns unsere Rechte zurück! 
    Zum heutigen Internationalen Frauentag 2021 setzt sich Doña Carmen e.V., Verein für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten, dafür ein, dass Frauen in der Prostitution wieder ihrer Arbeit nachgehen können. Auf einer Kundgebung zum heutigen Internationalen Frauentag in Frankfurt/Main (Opernplatz, 17 Uhr) wird Naomi, Sexarbeiter*in aus der Dominikanischen Republik, für Doña Carmen e.V. sprechen und klar zum Ausdruck bringen: Wir wollen das Recht auf Arbeit unter angemessenen Arbeitsbedingungen! Wir wollen das Recht selbst zu bestimmen, ob wir im Bordell, in der Wohnung oder auf der Straße arbeiten! Wir wollen das Recht, ohne Schikanen unserem Beruf nachzugehen – ohne Bußgelder und Polizeiüberwachung, wenn wir auf der Straße arbeiten! Wir wollen das Recht auf einfachen Zugang zu Angeboten des Gesundheitsamts: freiwillig, anonym und kostenfrei! Am heutigen 8. März 2021 sind Prostitutionsstätten in Deutschland mit Verweis auf Covid-19 im Schnitt aller Bundesländer bereits 308 Tage geschlossen. Auf die Spitze getrieben haben es dabei Hessen und Mecklenburg-Vorpommern mit insgesamt 359 Tagen Total-Lockdown von Prostitutionsstätten. Das sind 359 Tage Existenzunsicherheit und Verzweiflung…“ Doña-Carmen-Erklärung vom 8.3.2021 externer Link
  • Sexarbeit unter Corona: »Ein Abziehbild für das Sexkaufverbot« 
    “[Kürzlich trafen sich rund 40 Verbände mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier und konnten ihr Leid in der Coronakrise klagen. Sexarbeitende waren keine dabei. Wie geht es denen?] Unsere Situation ist vergleichbar mit der der Künstlerbranche, die eine ähnliche Bandbreite an neuen Lebensrealitäten hat: Menschen mit hohem Einkommen, die auch über die November- und Dezemberhilfen sehr gut versorgt wurden, Leute, die in Sozialsysteme zurückfallen, aber eben auch Menschen ohne Wohnsitz und ohne Anspruch auf soziale Hilfen. Diese Gruppe ist bei uns zahlenmäßig vermutlich größer. Der wesentliche Unterschied ist, dass wir in der Pandemie ein Höchstmaß an Diskriminierung erlebt haben: Trotz Hygienekonzepten wurden uns immer wieder Absagen erteilt zur Wiedereröffnung in 2020. In Bremen gab es kürzlich eine Debatte um die textliche Darstellung in der Corona-Verordnung: Da ging es tatsächlich darum, dass Friseure nicht in einem Atemzug mit Prostitution erwähnt werden wollen. Die Forderungen wurde zwar abgebügelt, aber je mehr Verordnungstexte ich sehe, desto häufiger sehe ich auch, dass man uns in einer eigenen Spalte »Prostitution« auflistet. Prostitution ist eine körpernahe Dienstleistung und wir tauchten bisher überall gemeinsam mit den Friseuren, Kosmetikern, Tätowierern auf. Wir fordern Gleichstellung! (…) [Der Verband hatte bereits früh in der Pandemie ein Hygienekonzept für die Sexarbeit vorgelegt. Wie sieht das aus?] Kernpunkt ist natürlich die Kontaktdatennachverfolgung, wo ich wirklich aus eigener Praxis sagen muss: gar kein Problem. Grundsätzlich unterscheidet sich das Konzept gar nicht so von denen anderer körpernaher Dienstleistungen externer Link. Es ging bei der Erarbeitung im Wesentlichen auch darum, mit Klischees aufzuräumen. Zu Beginn der Pandemie hieß es, wir seien Virenschleudern und Superspreader, das ist natürlich diffamierend und auch einfach falsch: In der Realität hat eine Frau nicht – wie behauptet wurde – 30 Kunden am Tag. Frauen in einem Laufhaus sprechen bei vier Kunden schon von einem guten Tag. Und mit der Coronakrise ist die Nachfrage eh gesunken. Dann ist es so, dass Bordellbetreiber natürlich ein Interesse daran haben, dass Richtlinien eingehalten werden und alles funktioniert. Aufgehört hat die Sexarbeit trotz aktuellem Berufsverbot im Übrigen nicht externer Link. Gerade Menschen in prekären Situationen arbeiten weiter – jetzt illegal. (…) Vor allem zeigt sich: ein Verbot der Sexarbeit führt nicht dazu, dass es keine mehr gibt. Dessen sind sich die Verfechter des Sexkaufverbotes auch einig. Deren Ziel ist es, Prostitution so klein wie möglich zu halten, mit der realitätsfernen Logik, dass gleichzeitig auch die Kriminalität abnehme. Das ist Bullshit. Wer heute kriminell ist, lässt sich morgen durch ein Sexkaufverbot nicht stoppen. Befürwortern eines Sexkaufverbotes geht es eigentlich auch nicht um Kriminalität. Es handelt sich um eine Projektion des eigenen Moralempfindens, nichts weiter. Dann heißt es, Konsens in der Sexarbeit könne es nicht geben. Und letztendlich ist das auch eine Entmündigung der Frau, die zum Opfer erklärt wird, sobald sie Prostitution anbietet. Da zeigen sich ganz einseitige Weltbilder: Eine Prostituierte ist schwach, dumm, redet sich was ein oder wird verführt. Gleichzeitig ist der Mann pauschal Täter…“ Interview von Birthe Berghöfer mit André Nolte vom 22.02.2021 bei Neues Deutschland online externer Link – André Nolte ist Sexarbeiter, Kolumnist und Dozent für Themen rund um BDSM sowie Sexualität und leitet zudem die Presseabteilung des Bundesverbands erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD).
  • Prostitution und Corona-Hilfen – Wir stellen klar! 
    “Prostitutionsgegner*innen wie sisters, Emma, Neustart, Ella, uvm. treten immer wieder mit seltsamen Forderungen an die Öffentlichkeit und wollen damit Stimmung machen für ein Sexkaufverbot. Einiges davon bedarf einer Klarstellung und besonderen Beleuchtung: „Bordelle sollten keine staatlichen Corona-Hilfen erhalten“. Fordern kann man vieles! Doch diese Forderung ist extrem verachtend und gesetzeswidrig: Bordelle zahlen seit jeher Steuern, sogar in einem hohem Umfang. Damit tragen sie erheblich zum kommunalen und zum Bundeshaushalt bei, wovon jetzt auch die Corona-Hilfen Aller finanziert werden, wozu auch die staatlichen Zuwendungen für gemeinnützige Organisationen behören. Sie jetzt von Corona-Hilfen auszuschließen, würde eine (weitere) Ungleichbehandlung zu anderen Gewerben bedeuten, ließe sich aber auch in unserem Rechtssystem sicher nicht umsetzen. „Sexarbeiter*innen sollten stattdessen finanziell unterstützt werden.“ Sexarbeiter*innen werden wie alle anderen Solo-Selbstständigen behandelt (was im Vergleich zu fest angestellten Arbeitnehmern und deren Kurzarbeitergeld auf jeden Fall ungerecht ist):- haben sie eine Steuernummer, eine Kontonummer und eine Meldeadresse konnten sie die Corona-Soforthilfe zu Beginn der Pandemie beantragen und auch die kommende November-Hilfe,·-u. U. steht ihnen auch die Grundsicherung zu, die ihnen jedoch von manchen Jobcentern verwehrt wurde oder versucht wurde zu verwehren. Durch diese staatlichen Unterstützungssysteme fallen jedoch bestimmte Sexarbeiter*innen, z. B. die dem vom Staat – ohne Rechtsgrundlage – eingeführten System der „Pauschalsteuer“ vertrauten, also Steuern zahlten, aber keine Steuernummer haben. Wer jetzt ohne Einkommen dasteht und Not leidet, muss unbedingt Hilfe erhalten. Das gebiert allein schon die Menschlichkeit. Prostitutionsgegner*innen könnten diese Sexarbeiter*innen vielfältig unterstützen: mit Geld, mit Gutscheinen, mit einer Unterkunft, etc. – das machen viele Bordellbetreiber*innen…“ Pressemitteilung vom 23.11.2020 von und beim Bundesverband sexuelle Dienstleistungen e.V. (BSD) externer Link
  • „Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“: Ein herber Schlag gegen Prostitutionsmigrantinnen! 
    “Mit dem kurz vor der Verabschiedung stehenden „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ setzt die regierende CDU/CSU/SPD-Koalition auf lupenreinen Nationalismus und den weiteren Abbau demokratischer Rechte. Insbesondere die Neueinfügung eines § 28a IfSG („Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“) sowie die Änderung des § 36 IfSG („Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen; Verordnungsermächtigung“) sind in hohem Maße besorgniserregend. Wieder einmal wird nicht zwischen Kontakten bei Großveranstaltungen wie Fußball und Konzerten einerseits und 1:1-Kontakten wie im Prostitutionsgewerbe unterschieden. Es ist also zu vermuten, dass beides – wie auch im gegenwärtigen Lockdown – undifferenziert in einen Topf geworfen wird. Es geht der Bundesregierung um eine allgemeine „Reduzierung von Mobilität“, unabhängig davon, ob die betroffenen Einrichtungen erwiesenermaßen Infektionsherde für Covid-19 sind oder nicht. Da der Beruf Prostitution sehr stark mit Mobilität verknüpft ist, wäre er in besonderem Maße betroffen. (…) Denn Einreisende aus (ausländischen) „Risikogebieten“ sind verpflichtet, bereits im Vorfeld einer (Wieder-) Einreise in Deutschland sowohl „personenbezogene Angaben“ als auch „Angaben zu Aufenthaltsorten bis zu zehn Tagen vor und nach der Einreise“ digital über ein elektronisches Meldesystem direkt an das Robert-Koch-Institut zu übermitteln. Nicht nur gegenüber Grenzkontrollbehörden, auch gegenüber Beförderungsunternehmen sind Einreisende aus Risikogebieten verpflichtet, zusätzlich zum „Nachweis“ der Erfüllung oben genannter Pflichten eine Impfdokumentation und ein (negatives) Testergebnis vorzulegen. Ansonsten sei eine „ärztliche Untersuchung“ zwecks Ausschluss der Krankheit „zu dulden“. Bei Nichteinhaltung der „Verpflichtungen bei der Einreise“ werden darüber hinaus „zuständige Behörden“ in Kenntnis gesetzt. (…) Die genannten Maßnahmen sind auch deshalb als nationalistisch einzustufen, weil sie die Bedrohung am Kriterium des Auslands-Aufenthalts an sich festmachen, ganz gleich ob man sich dort an Vorgaben gegen die Ausbreitung von Corona gehalten hat oder nicht. Hinzu kommt: Das Gesetz enthält eine problematische Übertragung hoheitsstattlicher Befugnisse an private Beförderungsunternehmen, die sich fortan gegenüber den Betroffenen jetzt als Hilfssheriffs und staatlich lizensierte Schnüffler aufspielen müssen…“ Pressemitteilung vom 10.11.2020 bei DOÑA CARMEN E.V. externer Link
  • Gericht kippt endlich Bordellverbot in Baden-Württemberg: Lockdown fällt –Einschränkung der Grundrechte bleibt!
    “Am 6. Oktober 2020 hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in einer unanfechtbaren Entscheidung (Az. 1 S 1871/20) gegen den erklärten Willen der baden-württembergische Landesregierung die Aufhebung des seit nunmehr sieben Monaten dort geltenden Totalverbots von Prostitutionsstätten verfügt. Diese sollen nun ab dem 12. Oktober 2020 wieder öffnen dürfen. Das oberste baden-württembergische Verwaltungsgericht sieht in der Aufrechterhaltung des Bordell-Lockdowns eine unzulässige Einschränkung des Grundrechts auf freie Berufsausübung in der Prostitution. Gegen den Verweis der baden-württembergischen Landesregierung auf steigende Covid-19-Neuinfektionen argumentiert das Gericht, dass es keine empirischen Belege für die Behauptung gibt, kommerziell vermittelte sexuelle Kontakte im Verhältnis 1:1 seien Corona-„Superspreader“. Nach dem baden-württembergischen Urteil besteht ein Bordell-Totalverbot jetzt nur noch in zwei Bundesländern: Mecklenburg-Vorpommern und Hessen. (…) Ähnlich liegen die Verhältnisse in Hessen. Das weiterhin bestehende Bordellverbot in Hessen richtet sich vor allem gegen den Prostitutionsstandort im Rheinmain-Gebiet mit Schwerpunkt Frankfurt. In sämtlichen umliegenden Bundesländern sind Bordelle mittlerweile wieder zugelassen. Für eine Sonderstellung Hessens gegenüber anderen Bundesländern gibt es keine epidemiologische Rechtfertigung. (…) Dass dabei rechtsstaatliche Erwägungen eine immer geringere Rolle spielen, belegt die Tatsache, dass ein seit Anfang August 2020 beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof vorliegender Eilantrag gegen die Bordellschließungspolitik der Landesregierung seitdem auf Eis liegt. (…) Exemplarisch ist dies dem jüngsten baden-württembergischen Verwaltungsgerichts-Urteil zu entnehmen, wonach sexuelle Dienstleistungen im Südwesten zukünftig auf erotische Dienstleistung „ohne Geschlechtsverkehr“ beschränkt bleiben sollen – ein klarer Verstoß gegen das durch Art. 2 GG geschützte Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Zudem soll den Prostitutionsstätten in Baden-Württemberg eine Kontaktdatenerhebung mit Ausweiskontrolle auferlegt werden – ein klarer Verstoß gegen das durch Art. 2 GG geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die ab dem 12. Oktober im Südwesten geöffneten Bordelle ähneln damit einer Metzgerei für Veganer…“ Pressemitteilung vom 07.10.2020 bei Dona Carmen e.V. externer Link
  • [Demo am 19.9.20 in Frankfurt/M.] Vollständige Öffnung aller Bordelle – jetzt! Uneingeschränktes Recht auf sexuelle Dienstleistungen!
    “Corona-Alarmismus, primitive Prostitutionsgegnerschaft und die unzulässige Einschränkung verfassungsmäßig garantierter Rechte sind maßgeblich für die anhaltende Schließung von Bordellen und Prostitutionsgewerben weit über den Punkt hinaus, der eine solche Schließung einst erforderlich erscheinen ließ. Wir sagen: Die Schließung von Bordellen muss ein Ende haben! Zur Eindämmung von Corona ist sie weder notwendig, noch verhältnismäßig, noch geeignet. Im Gegenteil. Eine weitere Aufrechterhaltung des Bordell-Lockdowns und absurde Hygienevorgaben, die geeignet sind, das Prostitutionsgewerbe zugrunde zu richten, bewirken eine gesundheitspolitisch kontraproduktive Abdrängung von Sexarbeiter/innen in informelle Strukturen. Das lehnen wir entschieden ab. Für fordern das Ende einer Politik, die die wirtschaftliche Existenzvernichtung von Menschen, die ihr Geld mit sexuellen Dienstleistungen verdienen, billigend in Kauf nimmt. Wir fordern die Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft auf, dieses fahrlässige, wenn nicht mutwillige Spiel mit der Existenz von Menschen umgehend einzustellen…“ Aufruf von und bei Dona Carmen e.V. vom 16.09.2020 externer Link zur Kundgebung & Demo in Frankfurt/M. am Samstag, 19. September 2020 / 12 Uhr / Opernplatz und der Aufruf „Grünes Licht für Rotlicht externer Link
  • OVG Münster kippt Prostitutionsverbot in NRW / Weiter so … öffnet alle Bordelle 
    • Gericht kippt Prostitutionsverbot: „Tolle Überraschung“
      Das OVG Münster hat das Verbot von sexuellen Dienstleistungen in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW gekippt. Bordelle können demnach in NRW wieder öffnen. Der Beschluss des OVG Münster ist eine „unglaublich tolle Überraschung“, findet Johanna Weber vom Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen. „Am Anfang der Corona-Zeit waren alle Zuhause. Da haben wir riesiges Verständnis dafür gehabt, dass wir natürlich nicht die ersten sind, die wieder arbeiten dürfen.“ Das sei allerdings geschwunden, als Kontaktsportarten und größere Veranstaltungen wieder erlaubt wurden, sagte die Sexarbeiterin am Mittwoch dem WDR. Doch nun können auch Bordellbetreiber und Prostituierte in NRW ihre Dienstleistungen vorläufig wieder anbieten…“ Meldung vom 09.09.2020 beim WDR externer Link
    • Weiter so … öffnet alle Bordelle! – auch in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern
      Nach positiven Gerichtsurteilen – zuletzt in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt – haben heute die sog. Nordländer Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein die Öffnung der Bordelle zum 15. 09. 2020 – unter Corona-Hygienemaßnahmen – endschieden. Endlich! Das war längst überfällig. Das weitere Verbot war mit epidemiologischen Gründen nicht zu rechtfertigen; wie auch nicht die ständigen Vorwürfe, die Sexarbeitsbranche könne die üblichen Corona-Hygienemaßnahmen nicht umsetzen. Ebenfalls ist nach einem positiven Gerichtsurteil nun auch die Prostitution in Bordellen in Nordrhein-Westfalen wieder erlaubt. Im Eilbeschluss vom heutigen Tage hat das Oberverwaltungsgericht klar ausgeführt, dass „die vollständige Untersagung aller sexuellen Dienstleistungen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße, weil es sich in der gegenwärtigen Situation nicht mehr um eine notwendige Schutzmaßnahme handele, die die damit verbundenen Grundrechtseingriffe rechtfertige.“ Interessant sind auch die weiteren Ausführungen: „Allerdings habe der Verordnungsgeber mittlerweile weitgehende Lockerungen in nahezu allen gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bereichen zugelassen und begegne dem daraus resultierenden Infektionsrisiko im Grundsatz durch Anordnung bestimmter Hygiene- und Infektionsschutzregeln. Angesichts dessen sei nicht ersichtlich, warum im Gegensatz dazu bei der Erbringung sexueller Dienstleistungen …nach wie vor ein vollständiger Ausschluss von Infektionsgefahren erforderlich sei“….“ Zu einer vom Land NRW angesprochenen erhöhten Atemaktivität und dem damit verbundenen vermehrten Ausstoß von möglicherweise virushaltigen Aerosolen komme es gleichermaßen in Sportstätten, wo die Ausübung nicht-kontaktfreier Sportarten gestattet sei, und in Fitnessstudios. Es sei auch nicht ersichtlich, dass das bei dem Ausstoß von Aerosolen bei sexuellen Handlungen zweier Personen deutlich größer sei als bei privaten Feiern mit bis zu 150 Personen…..“ Damit sind die Gerichte und die Nordländer endlich unseren Argumenten gefolgt, aber auch den positiven Erfahrungen, die Bordelle in Berlin und Bayern bereits mit der Beachtung der Hygienemaßnahmen gemacht haben. Nun fehlen noch Entscheidungen in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern und die Erlaubnis zu allen sexuellen Dienstleistungen…“ Pressemitteilung vom 8.9.2020 von und bei Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen  e. V. (BSD) externer Link
  • Corona-Verordnungen und Prostitutionsgewerbe
    Nachfolgend eine Zusammenstellung der aktuell geltenden Bestimmungen zu Prostitutionsgewerben und Prostitutionstätigkeit in den einschlägigen Corona-Verordnungen der Bundesländer: UPDATE 1. September 2020 externer Link
  • Kampagne „Sexarbeit gleichstellen!“ ist gestartet
    Seit Beginn des Lockdowns sind Bordelle geschlossen und Sexarbeit verboten. Die damit verbundenen Ausfälle treiben die Betriebe und Sexarbeiter*innen in den Ruin. Trotz vorhandener Hygienekonzepte ist keine Änderung in Sicht, obwohl andere Branchen gerade wegen ihrer Hygienekonzepte den Betrieb wieder aufnehmen durften. Mit unserem Appell externer Link und einer neuen Kampagnen-Website externer Link fordern wir ein Ende der Ungleichbehandlung gegenüber anderen Branchen und Perspektiven für unsere! Unsere drei Forderungen sind im Detail:

    • Die sofortige Beendigung des geltenden Berufsverbot für Sexarbeiter*innen und die Öffnung der Bordelle.
    • Das konsequente Fortsetzen der bisherigen Politik zur Entkriminalisierung, Gleichstellung und Professionalisierung der Sexarbeit.
    • Ein entschiedenes Entgegentreten der derzeitigen opportunistischen und von Moral statt Fakten geprägten Forderungen nach einem generellen Sexkaufverbot in Deutschland.
  • Bordell-Urteil im Saarland: Denkzettel für die Politik! Doña Carmen fordert Kehrtwende auch in übrigen Bundesländern! 
    Doña Carmen e.V., Verein für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten, begrüßt das heutige, nicht mehr anfechtbare Urteil des saarländischen Oberverwaltungsgerichts. Es hat entschieden, dass das generelle Verbot des Betriebs von Bordellen und damit auch die eklatante Ungleichbehandlung sexueller Dienstleistungen gegenüber anderen „körpernahen Dienstleistungen“ in der saarländischen Corona-Verordnung dem Grundrecht auf Berufsfreiheit widersprechen. Die Corona-Verordnung des Saarlands ist damit in diesem Punkt gekippt und die dortige Landesregierung verpflichtet, die Corona-Verordnung diesbezüglich zu ändern. Das heutige Urteil eines Oberverwaltungsgerichts ist eine Kehrtwende in der bisher gegen Prostitution gerichteten Rechtsprechung und kassiert ein vorheriges Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlands. Es widerspricht zudem ähnlich prostitutionsfeindlichen Urteilen in anderen Bundesländern in dieser Angelegenheit…“ Pressemitteilung vom 6.8.20 externer Link, siehe auch:
  • Protestaktion in Frankfurt am 19. September 2020: „Grünes Licht fürs Rotlicht!“
    Seit Mitte März bis auf den heutigen Tag müssen Prostitutionsstätten mit Verweis auf Corona geschlossen bleiben. Gleichzeitig verbieten hierzulande noch immer acht Bundesländer das Angebot und die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen jenseits Betreiber geführter Prostitutions-Etablissements…“ Aufruf vom 6. August 2020 bei Dona Carmen externer Link zur zentralen Protestaktion in Frankfurt am Sa, 19. September 2020 – 12 Uhr – Opernplatz: „Schluss mit der anhaltenden diskriminierenden Ungleichbehandlung des Prostitutionsgewerbes unter dem Vorwand von Corona“
  • Demo am 03. 07. vor dem Bundesrat in Berlin: „Öffnung der Bordelle JETZT“ 
    Geschlossen – vergessen – verkannt. Wir demonstrieren morgen, am Freitag, den 03. 07., ab 8.30 Uhr vor dem Bundesrat in Berlin, wo die 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten das letzte Mal vor der Sommerpause tagen. Wir fordern die sofortige Öffnung der Bordelle und stehen Ihnen für alle Fragen rund um Prostitution und Corona vor Ort zur Verfügung. Sehr geehrte Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer, wir wenden uns heute an Sie – gemeinsam mit dem Berufsverband erotische und sexuelle Dienst-leistungen e. V. (besd) – und fordern Sie auf, endlich auch der Prostitutionsbranche eine Perspektive zu bieten. In Deutschland werden nach und nach fast alle Betriebe nach dem Corona-Lockdown wieder geöffnet: Frisöre, Massagen, Kosmetik, Tantra-, Fitness-,Tattoo-Studios, Gastronomie und Hotellerie, Saunen, Veranstaltungen mit mehr als 50/100/300 Personen und sogar Boxen, Ringkämpfe, etc. Die Prostitutionsstätten scheint die Politik vergessen zu haben seit deren Schließung Mitte März. Erlaubt sind dagegen in vielen Bundesländern die Haus- und Hotelbesuche, der Straßenstrich und die Sexarbeit im privaten Bereich. Das hat zur Folge, dass Sexarbeiter*innen immer mehr hierhin „abwandern“ oder gleich in die Schweiz, Belgien, Tschechien, Österreich und die Niederlande, die mit knappen Hygienekonzepten Prostitution insgesamt wieder erlaubt haben. Die Polizei und die Landeskriminalämter sprechen hier von einer neuen strukturellen Entwicklung, zu denen weder sie noch Fachberatungsstellen noch Gesundheitsämter Zugang haben. Wieso in Deutschland die Bordelle nicht endlich geöffnet werden, ist nicht verständlich…“ PM vom 2.6.2020 des Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. externer Link
  • Internationaler Hurentag 2020: Ausnahmezustand als Normalzustand? – Nicht mit uns! 
    „„Prostituierte haben Rechte“, erklärte der frauen- und familienpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, jüngst in einer Pressemitteilung, mit der er andeutete: Auch für das Prostitutionsgewerbe würden die seit mehr als 11 Wochen geltenden Tätigkeitsverbote ein Ende finden und würde man wieder zur Normalität zurückkehren. Normalität? Rechte? (…) Sexarbeiter/innen haben dank CDU/CSU/SPD lediglich substanziell ausgehöhlte Rechte und dürfen nur als Menschen zweiter Klasse ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Denn Sexarbeiter/innen haben das „Recht“, sich zwangsweise registrieren zu lassen, bevor sie ihrer Tätigkeit nachgehen dürfen. Sie haben das zweifelhafte „Recht“, in regelmäßigen Abständen Zwangsberatungen über sich ergehen zu lassen. Sie haben das famose „Recht“, stets einen Hurenpass mit sich zu führen. Sie haben das „Recht“, sich von Betreibern der Prostitutions-Etablissements kontrollieren und überwachen zu lassen. Sie haben das dem Grundgesetz widersprechende „Recht“, bei Verdacht auf Prostitution jederzeit Polizei und Ordnungskräfte in ihre Wohnung hineinlassen zu müssen. Und sie haben das „Recht“, sich zwecks Überprüfung der Einhaltung unzähliger Regeln und Vorgaben jederzeit und an jedem Ort kontrollieren zu lassen. Genau mit dieser Art Ausnahmezustand droht uns Herr Weinberg…“  Pressemitteilung vom 1. Juni 2020 von und bei Doña Carmen e.V. externer Link – siehe zum Hintergrund ebd.: Prostitution und Corona-Verordnungen (Stand 28.Mai 2020) externer Link
  • Corona & Prostitution: Offener Brief an 16 Bundestagsabgeordnete zur generellen Einführung eines Sexverkaufsverbots 
    “… Sie haben sich in Ihrem Brief an die 16 MinisterpräsidentenInnen mit der Forderung gewandt, den derzeitigen Corona-Lockdown und die dadurch bedingte Schließung aller Prostitutionsstätten für die generelle Einführung eines Sexkaufverbots zu nutzen. Mal davon abgesehen, dass nirgendwo ein Sexkaufverbot Sexarbeiter*innen Schutz gebracht oder den Bedarf an Prostitution reduziert hätte, und Sie die Corona-Notlage von Sexarbeiter*innen für ihre rückwärtsgewandte, moralinsaure, herabwürdigende und respektlose, um Aufmerksamkeit heischende Politik nutzen wollen, setzen Sie mit Ihrer Behauptung eine Lüge in die Welt, die durch nichts bewiesen ist. „Prostitution (habe) die epidemiologische Wirkung eines Super-Spreaders: Social Distancing ist i.d.R. mit sexuellen Handlungen nicht vereinbar.“ „Das liege auf der Hand.“ Woher kommt diese Erkenntnis? Wie viele Bordelle haben Sie besucht? Sind Sie Kenner der Prostitution? Verfügen Sie über eigene Erfahrungen? Offensichtlich nicht! Denn DIE Prostitution gibt es nicht. Wie es auch nicht DIE Sexarbeiter*in gibt. Wir sind eine enorm vielfältige Branche, ähnlich der Hotellerie: es gibt kleine Apartments, wo nur eine Sexarbeiter*in arbeitet, oder Wohnungsbordelle, Studios, Bars, Laufhäuser oder Wellnessoasen. Prostitutionsstätten sind mal große – mal kleine Betriebe. (…) Andere haben auch ein gastronomisches Angebot, verkaufen z. B. Getränke, wie eine Gaststätte oder zeigen Filme. Aber Orgien, Enge wie in einer Diskothek oder beim Konzert oder Begeisterung wie auf dem Fußballfeld sind da eindeutig die Ausnahme. Warum sollten Sexarbeiter*innen, Kunden und BordellbetreiberInnen die Corona-Schutzmaßnahmen nicht einhalten können? Halten Sie diese für dümmer als den Rest der Gesellschaft? Im Gegenteil: Sexarbeiter*innen haben per se ein großes Interesse an Hygiene und ihrer Gesundheit, denn die ist ihr Kapital. Auch sind sie schon immer geübt unter Beachtung von Schutzmaßnahmen zu arbeiten und nutzen z. B. Kondome gegen sexuell übertragbare Erkrankungen (STI`s und HIV) und führen einen Gesundheitscheque durch. Natürlich haben wir, wie andere Branchen auch, ein entsprechendes Hygiene-Konzept erarbeitet und der Politik vorgelegt (https://bsd-ev.info/corona-hygienekonzept/ externer Link), denn uns liegt die Gesundheit aller Menschen sehr am Herzen. Den Begriff des „Super-Spreaders“ in diesem Zusammenhang zu benutzen ist nicht nur extrem beleidigend, sondern auch falsch. Offensichtlich wollen Sie eine gesamte Branche diskreditieren, um Ihr eigentliches Ziel, das Sexkaufverbot, durchzusetzen. Leider erinnert diese Diffamierung und diese falsche Behauptung an eine längst hinter uns geglaubte Zeit, an den Beginn der AIDS-Hysterie, wo u. a. auch Sexarbeiter*innen unter dem Vorwurf zu leiden hatten, sie würden diese sexuelle übertragbare Infektion weitergeben. In der Folgezeit stellte sich dann heraus, dass sie weniger damit konfrontiert waren und kaum Infektionszahlen aufwiesen als die Allgemeinbevölkerung. Der Grund ist natürlich darin zu sehen, dass Sexarbeiter*innen allein aus Eigeninteresse schon immer wussten, wie sie sich selbst und ihre Kunden schützen können. Schon immer hat man versucht, die Verantwortung – für die Gesundheit der Allgemeinbevölkerung – den Sexarbeiter*innen zuzuschieben. Wobei folgende Perspektiven fehlen: woher bekommen Sexarbeiter*innen die Infektion? Und wieso sind sie allein dafür verantwortlich? Es ist immer leicht, die Schuld auf jemand anderen zu schieben. Eine weitere Schließung der Bordelle und ein Verbot der Prostitution sind durch nichts gerechtfertigt – im Gegenteil: es muss auch der Prostitutionsbranche ermöglicht werden, wieder Einnahmen zu generieren und den Kunden einen guten Service zu bieten, der menschlich, stabilisierend und für sie insbesondere in Corona-Zeiten existenziell ist…“ Offener Brief vom 25.05.2020 von und bei Bundesverband sexuelle Dienstleistungen e. V. externer Link
  • Bordell-Schließungen: Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Spahn und die Gesundheitsämter
    “… im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie hat eine Reihe von Bundesländern und Städten die Schließung von Prostitutionsstätten bzw. das vollständige Verbot der Ausübung von Prostitution verfügt. Wir gehen davon aus, dass weitere Verbote auf das Prostitutionsgewerbe und somit weitere Einschränkungen der Grundrechte auf Sexarbeiter/innen zukommen werden. Für die von diesen drastischen Maßnahmen betroffenen Sexarbeiter/innen bedeutet das eine massive Gefährdung ihrer materiellen und sozialen Existenz. Sie bringen Verunsicherung und haben großes persönliches Leid zur Folge. Wir erwarten, dass die politisch Verantwortlichen nicht die Augen davor verschließen und alles unterlassen, was auf eine Entsolidarisierung mit den betroffenen Sexarbeiter/innen hinausläuft. Bekanntlich unterliegen Sexarbeiter/innen seit Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes im Juli 2017 einer Registrierungspflicht, die sie zwingt, in regelmäßigen Abständen („engmaschig“) bei Gesundheits- und Ordnungsbehörden persönlich vorzusprechen, um sich registrieren, sich über ihre Pflichten beraten und sich einen Hurenpass ausstellen zu lassen. Heute, nach zweieinhalb Jahren der Umsetzung dieser Politik wissen wir: Dieses Gesetz hat nicht zur Aufdeckung der allenthalben vermuteten „Zwangsprostitution“ geführt, zu dessen Verhinderung es nach Angaben des Gesetzgebers eingeführt wurde. Wo man auch hinschaut: Zwangsprostitution? – Fehlanzeige! Diesbezüglich ist das Gesetz ein Flop und gehört unseres Erachtens abgeschaff…“ Offener Brief vom 16.3.2020 bei Dona Carmen e.V. externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=164588
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