Mietendeckel in Berlin beschlossen: Was einmal etwas Neues werden sollte – wird Mietpreisbremse zwei

Keine Profite mit der Miete: Bundesweite Aktionswoche gegen steigende Mieten und VerdrängungNach Monate langem Prozedere liegt nun die Endfassung des sogenannten Mietendeckels in Berlin vor – und es ist ein Deckel voller Löcher. Besser: Es ist überhaupt kein Deckel, sondern übrig geblieben ist eine Handreichung für Mieter, die klagen wollen. Der Kern der Sache, wie sie jetzt verabschiedet wird, geht darum: „… Auch nimmt die Koalition Abstand davon, die gesetzlichen Mietpreisregelungen und die Absenkung von Mieten von Amts wegen durchzusetzen. Stattdessen wird der Berliner Mietendeckel zum „Verbotsgesetz“ umformuliert. Das bedeutet, dass die Mieter die Einhaltung des Mietendeckels für ihre Wohnung gegen den Vermieter selbst juristisch durchsetzen müssen. Wenn auch mit Unterstützung des zuständigen Bezirksamts, das dem Mieter auf Antrag die zulässige Höchstmiete mitteilt…“ – so wird es berichtet in dem Beitrag „Berliner sollen selbst gegen Vermieter klagen“ von Ronja Ringelstein und Ulrich Zawatka-Gerlach am 21. Januar 2020 im Tagesspiegel online externer Link, woraus eine eindeutige politische Bankrotterklärung deutlich wird. Dass dieser Schritt unternommen worden sei, wie die offizielle Begründung lautet, um „mehr Rechtssicherheit“ zu haben gegen erwartete Vorstöße der Wohnkonzerne und ihrer politischen Lobby – gleicht dem berüchtigten „Selbstmord aus Angst vor dem Tod“. Siehe dazu auch einen weiteren aktuellen Beitrag und einen ausgesprochen misslungenen Versuch, die Sache positiv darzustellen:

  • „Zahnloses Gesetz“ am 23. Januar 2020 in der jungen welt externer Link meldet unter anderem dazu: „… Der »rot-rot-grüne« Senat in Berlin hat den Entwurf für das geplante »Mietendeckel«-Gesetz vor dem Beginn der abschließenden Beratung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Mittwoch drastisch entschärft. In einem am Dienstag abend unter den Mitgliedern des Abgeordnetenhauses verbreiteten Änderungsantrag sieht die Landesregierung nicht mehr vor, die gesetzlichen Mietpreisregelungen und die eventuell erforderlichen Mietsenkungen von Amts wegen durchzusetzen. Damit wird der »Mietendeckel« – ähnlich wie die weitgehend wirkungslose »Mietpreisbremse« – als »Verbotsgesetz« konzipiert. Die Folge davon ist, dass jeder einzelne Mieter selbst für die Durchsetzung des »Mietendeckels« gegenüber seinem Vermieter sorgen muss – im Zweifelsfall mit juristischen Mitteln. Damit hätten die Mieter auch die damit verbundenen Risiken und Kosten zu tragen; dem Gesetz wäre ein Großteil seiner Schlagkraft genommen. Die Unterstützung des Landes würde sich auf eine Auskunft über die jeweils zulässige maximale Miete beschränken, die Mieter beim zuständigen Bezirksamt auf Antrag einholen können…
  • „Ausschuss beschließt Mietendeckel“ von Martin Kröger am 22. Januar 2020 in neues deutschland online externer Link behauptet einleitend: „… Doch im Kern bleibt es bei den drei Elementen, die bereits in den Eckpunkten (siehe Kasten) zum Gesetzesvorhaben am 18. Juni 2019 vom Senat vorgelegt wurden, erklärt Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (LINKE). Das sind: Erstens der Mietenstopp für fünf Jahre mit dem Stichtag 18. Juni 2019, zweitens die Einführung einer Mietentabelle für Mietobergrenzen und, drittens, der Möglichkeit, überhöhte Mieten abzusenken…“ – um dann eingestehen zu müssen: „… So wurde unter anderem noch stärker der Verbotscharakter des Vorhabens herausgearbeitet. Neu ist beispielsweise auch, dass Mieter selber zivilrechtlich gegen ihre Vermieter vorgehen müssen und die rechtlichen Auseinandersetzungen nicht zwischen der Kontrollbehörde und den Vermietern laufen werden…“
  • Siehe zuletzt am Berliner Mietendeckel beschlossen: Reaktionen übertrieben. Auf beiden Seiten… und viele weitere Beiträge in der Rubrik Commons und Recht auf Stadt
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=161669
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