Schulterschluss zum Kohlekompromiss: ver.di und IG BCE fordern tarifvertragliche Regelungen für die Beschäftigten in der Braun- und Steinkohle

Dossier

"There are no Jobs on a dead Planet!"Nach der Einigung von Bund und Ländern zum Kohlekompromiss in der vergangenen Woche, haben die Gewerkschaften heute (Montag, 20. Januar) am RWE-Standort Grevenbroich zu einer gemeinsamen Vertrauensleutevollversammlung eingeladen. (…) Sowohl Gewerkschaften als auch RWE betonten, dass die Einigung von Bund und Ländern ein wichtiges Zeichen gewesen sei, um den monatelangen Stillstand zu beenden und den Beschäftigten in der Energiewirtschaft Planungssicherheit zu geben. Dies sei zwar kein Grund zur Freude, aber ein erster Schritt eines langen Weges, der nur aufgrund der Zusammenarbeit von ver.di und IG BCE sowie dem Einsatz der Beschäftigten möglich war. Für ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz muss nun aber die tarifvertragliche Absicherung der Beschäftigten folgen: „Der nächste Schritt muss ein Rahmentarifvertrag sein, der die Zukunft der Kolleginnen und Kollegen absichert. Dafür werden wir uns in den kommenden Tagen einsetzen. Die jungen Beschäftigten, die auch über 2038 arbeiten werden, brauchen ebenso eine Perspektive, wie die älteren. Wir müssen also sowohl eine sozial- als auch eine tarifpolitische Lösung finden.“ Aus dem Publikum wurde die Beteiligung von RWE eingefordert, die neben den sozialpolitischen Zahlungen der öffentlichen Hand auch ihren Beitrag leisten müssten…“ Pressemitteilung vom 20.01.2020 bei ver.di NRW externer Link, siehe zum Vorläufer unser Dossier zur Kohlekommission und hier zum nachfolgenden „Kohlekompromiss“:

  • Datteln 4-Urteil: „Schallende Ohrfeige für Armin Laschet“ / ver.di: „Kohlekompromiss steht nicht in Frage – Beschäftigte brauchen Sicherheit“ [!] New
    • Datteln 4: „Schallende Ohrfeige für Armin Laschet“. Gericht erklärt Bebauungsplan für Kohlekraftwerk für ungültig, Anlage läuft dennoch weiter
      „Die Bundesregierung muss ja in Sachen Klimaschutz eher zum Jagen getragen werden – und die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen sowieso–, aber immerhin scheint es langsam bei den Gerichten ein Umdenken zu geben. Wie unter anderem der Westdeutsche Rundfunk meldet, hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass der Bebauungsplan für das Kohlekraftwerk Datteln 4 unwirksam ist. Geklagt hatten die Stadt Waltrop, der Landesverband NRW des Bundes für Umwelt und Naturschutz BUND sowie Einzelpersonen. Das Gericht befand, dass weder die Stadt Datteln noch der zuständige Regionalverband Ruhr Standortalternativen sowie andere, weniger belastende Kraftwerkstypen ausreichend geprüft hatten. (Aktenzeichen 10 D 106/14.NE, 10 D 40/15.NE und 10 D 43/15.NE) (…) BUND-Landesgeschäftsführer Dirk Jansen sieht in dem Urteil eine schallende Ohrfeige für den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet, der gerne demnächst für die CDU ins Kanzleramt einziehen würde. Dieser habe nichts unterlassen, „diesem Schwarzbau doch noch ans Netz zu verhelfen“. Er habe mit der Inbetriebnahme die Empfehlung der Kohlekommission missachtet und auch noch behauptet, diese sei ein Beitrag zum Klimaschutz. Auf der Internetseite des OVG Münsters wird darauf hingewiesen, dass der gestrige Beschluss nicht heiße, dass das Kraftwerk nunmehr den Betrieb einstellen müsse. Für diesen sei die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 19. Januar 2017 maßgeblich, gegen die weitere Klagen vor einem anderen OVG-Senat anhängig sind. Dabei werde auch zu klären sein, welche Bedeutung die Unwirksamkeit des Bebauungsplans für die Rechtmäßigkeit dieser Genehmigungen aus dem Jahre 2017 hat.“ Beitrag von Wolfgang Pomrehn vom 27. August 2021 bei Telepolis externer Link
    • [ver.di] Datteln IV: Kohlekompromiss steht nicht in Frage – Beschäftigte brauchen Sicherheit
      „Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zeigt sich vom Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zum Steinkohlekraftwerk Datteln IV überrascht, sieht aber den „Kohlekompromiss“ nicht in Frage gestellt. „In der Historie der Bundesrepublik gibt es kaum ein Infrastrukturprojekt, das so umfangreich geprüft wurde wie Datteln IV. Der Betreiber Uniper hat Milliarden in das neue Kraftwerk investiert. Trotzdem gibt es nach all den vielen Jahren noch immer keine Rechtssicherheit. Jetzt plötzlich führt ein sogenannter Formfehler zur Aufhebung des Bebauungsplans“, so Christoph Schmitz, für die Energiewirtschaft zuständiges Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes. (…) „In erster Linie sorge ich mich um die Zukunft der betroffenen Kraftwerksmitarbeiterinnen und -mitarbeiter und ihre Familien vor Ort“, betonte Schmitz. Die Energiewirtschaft habe schon bisher den größten Beitrag zur CO2-Reduzierung Deutschlands geleistet. Die aktuelle Diskussion um immer ambitioniertere Klimaschutzziele gefährde nicht nur die sozialen und beruflichen Perspektiven der betroffenen Menschen und damit die Versorgungssicherheit für Gesellschaft, Gewerbe, Industrie und Kommunikation, sondern ignoriere auch, dass die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (die „Kohlekommission“) ihren Ausstiegspfad mit zahlreichen notwendigen Voraussetzungen verbunden hatte. „Derzeit sind diese Voraussetzungen, etwa zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien, zum Ausbau der Netze, zur Strukturförderung der betroffenen Regionen und zur sozialen Absicherung der Beschäftigten noch weit von den Anforderungen der ‚Kohlekommission‘ entfernt“, sagte Schmitz. So lange dies so sei, bleibe der politisch beschlossene Fahrplan zum Ausstieg aus der Kohleverstromung der einzig verbindliche, im Rahmen eines gesellschaftlichen Kompromisses festgelegte Weg.“ ver.di-Pressemitteilung vom 27. August 2021 externer Link – der Haken ist nur, dass Deutschland ohne radikale Umorientierung das Pariser 1,5 Grad-Ziel unmöglich erreichen kann, wie neuste Berechnungen eindeutig zeigen. Zum Schutz der Beschäftigten müsste ver.di deshalb andere Wege gehen…. Nix dazu gelernt?
  • Klimagewerkschafter*innen: Offener Brief an den Gewerkschaftsrat und den Bundesvorstand von ver.di zum Gewerkschaftsbeschluss „Nachhaltige Wirtschaft und aktiver Staat“ und TV Kohleausstieg
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag C001 „Nachhaltige Wirtschaft und aktiver Staat“ ist nach heftigen Diskussionen beim Bundeskongress im September 2019 mit Ergänzungen/Änderungen verabschiedet worden. Darin heißt es: Der Kompromiss der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ soll 1:1 umgesetzt werden. Das beinhaltet neben den sozialen Maßnahmen zur Absicherung der Beschäftigten auch den Erhalt des Hambacher Forstes und den Erhalt der Dörfer rund um die Tagebaue im Rheinischen Revier. Außerdem einen stetigen Abbau der Kohleverstromung. Wir sehen durch den TV Kohleausstieg diesen Beschluss verletzt. Die Verhandlungskommission hat gegen die Beschlüsse des Bundeskongresses der Gewerkschaftverstoßen. Die Tarifkommission war in der komfortablen Lage, dass RWE einen Tarifvertrag unterzeichnen musste, um die vorgesehenen Entschädigungszahlungen zu erhalten. Diese Situation wurde nicht genutzt, um einen der Beschlusslage gemäßen TV durchzusetzen. Der Abriss der Dörfer wird von RWE weiterhin geplant und vorbereitet, auch der Erhalt des Hambacher Waldes ist nach wie vor gefährdet. (…) Im Sinne einer sozial-ökologischen Transformation hätten ver.di und IG BCE RWE über den Tarifvertrag in die Pflicht nehmen müssen. Stattdessen werden Arbeitsplätze gegen Klima und die Dörfer ausgespielt. Arbeitsplatzsicherung heißt auch, Arbeitsplätze der Zukunft für die Mitglieder zu erschließen. Das heißt, tatsächlich auf einen schnellstmöglichen Ausstieg aus der Kohle zu bestehen und gleichzeitig die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Bereich Erneuerbare Energien voranzutreiben. (…) Der Bundeskongress ist das höchste Organ von ver.di. Dessen Beschlüsse sind nicht beliebig, sondern müssen in der praktischen Arbeit umgesetzt werden. Wir fordern den Gewerkschaftsrat, den Bundesvorstand und die Fachbereiche auf, die Beschlüsse des Bundeskongresses umzusetzen. Dies ist unserer Meinung nach mit dem TV zum Strukturwandel nicht gemacht worden.“ Offener Brief der Klimagewerkschafter*innen vom Januar 2021

  • IG BCE und Ver.di schließen Tarifvertrag mit Energieunternehmen für den Strukturwandel ab – ohne Alternativen zur fossilen und privaten Energiegewinnung 
    „… Ende August wurde Vollzug gemeldet: es gab die ersten Tarifverträge mit den Energiekonzernen, allen voran mit RWE zum Strukturwandel im Rheinischen Revier und den ersten still zu legenden Kraftwerken. Damit ist wiederum ein weiterer Baustein für den viel zu späten Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038 geformt worden. Wäre es nicht möglich, auch für einen Kohleausstieg bis 2030 solche Regelungen zu treffen?  Hätte es nicht gerade ver.di gut zu Gesicht gestanden, sich dafür einzusetzen und den Schulterschluss mit der Klimabewegung zu vollziehen? Nicht nur die Verkehrswende,  sondern gerade  die Energiewende muss schnellstens angegangen werden. In der neuesten Ausgabe der ver.di Zeitschrift Publik wird dieser Tarifvertrag in einem doppelseitigen Beitrag, mit vielerlei Zitaten von jungen Beschäftigten, vorgestellt. Da wird eine große Zufriedenheit mit dem Ergebnis vermittelt und sich bescheinigt, ein tolles Ergebnis erzielt zu haben. Auf den ersten Blick mag dies auch stimmen, aber viele Fragen müssen jetzt auf betrieblicher Ebene geregelt werden. Die ganzen Fragen der Mitbestimmung bleiben in dem Tarifvertrag außen vor, z.B. wie hoch wird die Aufstockung zum Anpassungsgeld, wie wird die Weiterqualifizierung bzw. Umschulung organsiert, wie hoch wird die Abfindung sein für diejenigen die das Unternehmen verlassen usw. (…) Was aber besonders wichtig ist, bleibt doch die Frage was demnächst anstelle der Stromerzeugung aus Kohle tritt. Wird es im Rheinischen Revier einen Wind und Solar Park geben, der allen Beschäftigten eine Perspektive gibt? Wird es an allen Kraftwerks Standorten alternative Stromerzeugung geben? Die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften müssen sich also intensiv um Alternativen zur fossilen Energiegewinnung kümmern. Wäre es hier nicht angebracht, diese Aufgabe nicht den einzelnen Konzernen zu überlassen, sondern stattdessen eine öffentliche Organisation der Energieerzeugung anzustreben?...“ Artikel von Helmut Born vom Oktober 2020  im Vorabdruck aus der SoZ vom November – wir danken beiden!
  • Ver.di und der Kampf gegen die Klimakatastrophe. Die Gewerkschaft muss eigene Vorschläge für den ökosozialen Umbau machen 
    „Auf dem Ver.di-Bundeskongress im September 2019 spielte der Kampf gegen den Klimawandel eine bedeutende Rolle. Bei Ver.di sind viele Beschäftigte in den Kraftwerken der Energiekonzerne, der Stadtwerke, der regionalen Energieanbieter und den entsprechenden Verwaltungen organisiert. Das bedeutet nicht nur eine starke Position in den jeweiligen Betrieben, sondern darüber hinaus auch in den Aufsichtsräten, wo die Beschäftigtenseite meist von Ver.di-Haupt- und -Ehrenamtlichen dominiert wird. (…) Trotz dieser Gemengelage hat der Bundeskongress im letzten Jahr einen Antrag beschlossen, der den Erhalt des Hambacher Waldes und der Dörfer im Revier fordert. Dieser Antrag wurde gegen die Intervention des Bundesvorstandes und gegen ein ablehnendes Votum der Antragskommission mit 80 Prozent Mehrheit beschlossen. Ein Antrag für ein Ende der Kohleverstromung bis 2030 wurde abgelehnt. Auf diesem Kongress wurde ebenfalls beschlossen, dass Ver.di sich für eine Verkehrswende einsetzt und den Ausbau des Öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs fordert. (…) Bei der Energiewende hingegen hat sich Ver.di, ebenso wie die IG BCE, zusammen mit den Energiekonzernen und der Bundesregierung für einen unvertretbar langen Ausstieg aus der Kohleverstromung entschieden. Im Gegensatz zum Verkehrsbereich ist die Situation im Energiesektor eine gänzlich andere. Hier geht es nicht um einen Ausbau wie bei dem ÖPNV, sondern um einen Umbau des Sektors. Der Blick muss geweitet und die Frage beantwortet werden, wie ein solcher Umbau für die Beschäftigten positiv gestaltet werden kann. Hierbei gilt es auch die erforderlichen Maßnahmen für den Klimaschutz in ein Konzept einfließen zu lassen. Leider überlässt Ver.di dies weitgehend den Konzernen und der Bundesregierung, die aber haben nur eine soziale Abfederung im Blick. So wurde für diesen Bereich gerade ein Tarifvertrag abgeschlossen, der betriebsbedingte Kündigungen ausschließt und Einkommensabsicherungen bis zu 80 Prozent vorsieht. Damit verbunden ist, dass der Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038 für die Beschäftigten im wesentlichen über Personalabbau stattfinden soll. Dazu liegen verschiedene Konzepte vor, die einen schnelleren Ausstieg aus der Kohleverstromung und den Umbau zu Erneuerbaren Energien vorsehen. Diese Konzepte legen mehr Wert auf Umschulung und Qualifizierung der Beschäftigten und haben den Vorteil, dass ihre Einkommen gesichert wären. Selbst die Vernichtung der Lebensräume der örtlichen Bevölkerung durch die Energiekonzerne findet die Billigung der Gewerkschaften, obwohl der Abbau der Braunkohle unter den Dörfern selbst für den viel zu späten Ausstieg 2038 überhaupt nicht erforderlich ist. Anstatt eigene Vorstellungen zur schnelleren Energiewende in die Diskussion zu bringen, begleiten Ver.di und IG BCE das Vorgehen von RWE, LEAG, Bundes- und Landesregierungen noch immer kritiklos. Ein Armutszeugnis für eine Gewerkschaft, die vorgibt, sich für die Umsetzung der Vorgaben der Pariser Klimakonferenz einzusetzen.“ Artikel von Helmut Born in der Soz vom Oktober 2020 externer Link
  • Tarifergebnis zum Kohleausstieg im RWE-Konzern erzielt – ver.di erreicht langfristige soziale Absicherung der Beschäftigten 
    “Die zuständige Tarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat am heutigen Freitag (28.08.2020) dem Tarifvertrag zur sozialverträglichen Umsetzung und Begleitung des Kohleausstiegs im RWE-Konzern (TV „Kohleausstieg“) einstimmig zugestimmt. „Damit ist ein Meilenstein erzielt, auch wenn sich die Verhandlungen während der Corona-Zeit alles andere als leicht gestalten ließen“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz. „Wir müssen die Transformation unserer Energieversorgung nicht nur klima-, sondern auch sozialverträglich gestalten. Wie das funktioniert, zeigt unser Tarifvertrag für RWE. Er sorgt dafür, dass Jüngere neue Chancen bekommen und Ältere mit Anstand aus dem aktiven Arbeitsleben ausscheiden können.“ Nach dem Kohleausstiegsgesetz ist ein Tarifvertrag notwendig, wenn ein Betreiber an der für alle Steinkohlekraftwerke vorgesehenen Auktion teilnehmen möchte. ver.di und Arbeitgeber haben sich beim Energieversorger RWE auf ein engmaschiges Sicherheitsnetz für die vom Auslaufen der Kohleverstromung betroffenen Beschäftigten geeinigt. Der Tarifvertrag gilt auch für die Kraftwerke Ibbenbüren und Westfalen, die möglicherweise in eine der ersten Auktionen sollen. An den drei Standorten arbeiten insgesamt rund 260 Beschäftigte. Insgesamt sind rund 10.000 Beschäftige im RWE-Konzern betroffen „Ein wichtiger Erfolg im Tarifvertrag ist dabei, dass es für ein vorzeitiges Ausscheiden unserer älteren Kollegen eine deutliche Aufstockung des staatlichen Anpassungsgeldes geben wird. Für die jüngeren Beschäftigten werden entsprechende Umschulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie angemessene Abfindungszahlungen angeboten werden“, sagte ver.di-Verhandlungsführer Stefan Najda. (…) Die Vereinbarung sieht im Einzelnen vor: Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen im gesamten Ausstiegspfad, Materielle Aufstockung des Anpassungsgeldes, Vereinbarung von Leistungen zu Qualifizierung und der Vermittlung auf alternative Arbeitsplätze, Keine Kürzung bei der betrieblichen Altersvorsorge, Regelungen zur Berufsausbildung und Übernahme. Der Tarifvertrag gilt für die gesamte Dauer der schrittweisen Beendigung der Kohleverstromung. Details der Umsetzung werden in Betriebsvereinbarungen und Interessenausgleichen geregelt. Im Zusammenhang mit dem Kohleausstiegsgesetz hat ver.di auch mit weiteren Energieversorgungsunternehmen Tarifverträge zur sozialverträglichen Umsetzung und Begleitung des Kohleausstiegs vereinbart: zum Beispiel mit Uniper, Onyx und swb.“ ver.di-Pressemitteilung vom 28.08.2020 externer Link
  • ver.di: Kohleausstiegsgesetz muss nachgebessert werden 
    “Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass die Umsetzung der Ergebnisse der Kohlekommission vorankommt. Von einer 1-zu-1-Umsetzung kann nach Ansicht von ver.di allerdings noch nicht gesprochen werden. Im parlamentarischen Verfahren müsse nachgebessert werden. „Die Absicherung der Beschäftigten per Sozialtarifvertrag in der Steinkohle wird mit der Regelung nicht garantiert“, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz. „Unbillige soziale Härten und betriebsbedingte Kündigen müssen im Kohleausstieg verhindert werden.“ Schmitz wies darauf hin, dass der Ausstiegspfad der Steinkohle mit dem Beschluss stark angezogen habe. Das habe Auswirkungen auf die Beschäftigten und die Versorgung mit Strom aber auch Wärme. Hier sehe ver.di Klärungsbedarf. Außerdem reiche der Umstiegsbonus für Kraft-Wärme-Kopplung nicht aus, um den Umstieg von Kohle auf Gas zu fördern. Gleichzeitig werde es nach 2027 keine Entschädigungen für Steinkohlekraftwerke geben. Die Kohlekommission sehe allerdings Entschädigungen über die gesamte Zeit des Kohleausstiegs vor – insbesondere, da dies auch der sozialen Absicherung in den Unternehmen dient. Die bisherigen Regelungen zur Entschädigung reichten dafür nicht aus, so Schmitz weiter. Der Gewerkschafter wies darauf hin, dass im parlamentarischen Prozess nachgearbeitet werden müsse. ver.di werde den Prozess zusammen mit IG BCE und DGB weiter begleiten.“ ver.di-Pressemitteilung vom 29.01.2020 externer Link
  • [DGB] Warum die Bundesregierung beim Kohleausstieg nachbessern muss: Beschäftigte besser absichern und Planungssicherheit schaffen  Im Rahmen der Verbändeanhörung zum Kohleausstiegsgesetz hat der DGB die Bundesregierung an mehreren Stellen zu deutlichen Nachbesserungen aufgefordert. Worum geht es genau? Aktuell wird noch nicht ausreichend sichergestellt, dass Beschäftigte im Bereich der Steinkohle tarifvertraglich in Bezug auf die spezifische Stilllegungsmaßnahme abgesichert sind. Außerdem weicht die Bundesregierung im Rahmen der Stilllegungen stark von den Empfehlungen der KWSB ab, indem entschädigungslose gesetzliche Stilllegungen für Steinkohle bereits ab 2024 angewendet werden könnten. Das entspricht nicht der zentralen Anforderung, dass die Bundesregierung mit allen Beteiligten aktiv eine einvernehmliche Lösung zur Stilllegung suchen sollte, und erhöht den Druck auf die Leistungen für Beschäftigte. Der Referentenentwurf legt außerdem die Vermutung nahe, dass es einen verfrühten Steinkohleausstieg durch die Hintertür bereits vor 2035 geben könnte. Planungssicherheit für Beschäftigte und Unternehmen sieht anders aus. (…) Der Ausstieg aus der Kohleverstromung und der Ausbau Erneuerbarer sind zwei Seiten einer Medaille. Wer das eine will, kann das andere nicht lassen.“ Meldung vom 24.01.2020 beim DGB externer Link und Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Referentenentwurf des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie externer Link zum Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)
  • „Transformation braucht Sachlichkeit und Verantwortung“
    Gemeinsame Erklärung des DGB, ver.di und IG BCE vom 21.01.2020 externer Link zur aktuellen Debatte über die Umsetzung des Kohlekompromisses durch die Bundesregierung: „… Angesichts dieser Tatsachen lässt sich der Vorwurf nicht halten, dass die Bundesregierung den Kompromiss aufgekündigt hat. Solch eine Debattenkultur wird den eigentlichen Herausforderungen der notwendigen, großen Transformation nicht gerecht…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=161391
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