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Auch 2020 die bundesdeutschen Behörden im Dienste Erdogans: Der kurdische Aktivist Mustafa Çelik ist erneut verhaftet

Der kurdische Aktivist Mustafa Celik im Januar 2020 willkürlich festgenommen„… Der kurdische Aktivist Mustafa Çelik ist erneut verhaftet worden. Er wurde vor zwei Tagen in seiner Wohnung festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Hamburg gebracht. (…) Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg erließ bereits im Dezember auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg einen Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Mustafa Çelik war bereits im November 2015 in Bremen verhaftet und im August 2016 vom OLG Celle zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren wegen Mitgliedschaft in der PKK verurteilt worden. (…) Neben den „üblichen“ Tätigkeiten, derer er beschuldigt wurde, hatte sich Mustafa Çelik intensiv um die Informations- und Mobilisierungsarbeit zu den Parlamentswahlen in der Türkei am 7. Juni 2015 zugunsten der Demokratischen Partei der Völker (HDP) eingesetzt…“ – aus der Meldung „Kurdischer Aktivist Mustafa Çelik in Bremen verhaftet“ am 08. Januar 2020 bei der ANF externer Link über die jüngste Aktivität bundesdeutscher Behörde zugunsten Waffenbruder Erdogan. Siehe dazu:

  • Schikanöse Auflagen gegen kurdischen Aktivisten Mustafa C.: Elektronische Fußfessel und politisches Betätigungsverbot nach Verbüßung der Haftstrafe! New
    Der kurdische Aktivist Mustafa C. (Amed) hat sich im Gefängnis nicht brechen lassen. Dafür soll er nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg nach seiner Entlassung büßen – mit elektronischer Fußfessel und politischem Betätigungsverbot.
    Nach Verbüßung einer Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten soll der kurdische Aktivist Mustafa C. am 5. August aus der JVA Bremen in die „Freiheit“ entlassen werden. In die Freiheit? Nach den Vorstellungen der Generalstaatsanwaltschaft und des Oberlandgerichtes Hamburg hat der 47-Jährige nicht genug „gebüßt“. Wie der Rechtshilfefonds Azadî e.V. mitteilt, soll ihm das künftige Leben unerträglich gemacht werden, dem Kurden wird eine prall mit Zumutungen gefüllte fünfjährige Führungsaufsicht auferlegt. In dieser Zeit darf er den Stadtstaat Bremen nicht verlassen; darf er keine kurdischen Vereine in Bremen aufsuchen; darf er an keinen Versammlungen teilnehmen, keine solche organisieren oder anmelden, „die im Zusammenhang mit der PKK, der KCDK-E oder deren Nachfolgeorganisationen oder im Zusammenhang mit den Belangen des kurdischen Volkes stehen“; muss er ein ständig betriebsbereites nicht-Internetfähiges Mobiltelefon bei sich tragen; muss er Fußfesseln tragen („die für eine elektronische Überwachung seines Aufenthaltsortes erforderlichen Mittel ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich [zu] führen“); muss er „die Aufstellung der so genannten Home-Unit in seiner Wohnung dulden“ (Hauskontrolle); muss er sich „alle zwei Wochen bei der örtlich zuständigen […] Polizeidienststelle […] melden“; muss er „jeden Wechsel des Wohnortes und der Arbeitsstelle der zuständigen Führungsaufsichtsstelle melden“; muss er den „Vorladungen der Aufsichtsstelle, des Bewährungshelfers oder des Senats Folge leisten“.
    Die perfide Begründung lautet, dass mit den vorstehenden Weisungen das „Ziel der Prävention“ verfolgt werde, damit Mustafa C. „überhaupt keine Straftat mehr“ begehe. Zwar sei sein Verhalten in der JVA „nicht zu beanstanden“ gewesen, doch sei bei ihm „kein Abrücken von seiner politischen Haltung erkennbar“…“ Meldung vom 8 Juli 2022 bei ANF externer Link, siehe auch

    • den Thread von Kerem Schamberger vom 8. Juli 2022 externer Link:·“31 Monate saß der kurdische Aktivist Mustaga Celik in Deutschland im Gefängnis. Am 5. August soll er endlich entlassen werden. Aber das bedeutet nicht Freiheit für ihn. Der Staat will ihm das Leben unerträglich machen. Weil er seinen Aktivismus nicht bereut.  Was heißt das?...“ mit den gegen ihn verhängten, oben ziteierten Auflagen
  • Hamburg: Plädoyer der Verteidigung im PKK-Prozess
    „… Vor dem Oberlandesgericht Hamburg ist am Mittwoch der §129a/b-Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Mustafa (Amed) Çelik fortgesetzt worden. Die beiden Verteidiger Heinz Schmitt und Tuncay Karaman trugen ihre Plädoyers vor. Rechtsanwalt Schmitt wird seine ausführlichen Darlegungen zur kurdischen Frage am 23. September fortsetzen. Die Staatsanwaltschaft hat bei der letzten Verhandlung zwei Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe gefordert. Am gestrigen Sitzungstermin wurde zunächst ein Interview mit dem KCK-Vorsitzenden Cemil Bayik durch Rechtsanwalt Schmitt eingeführt, woraufhin eine einstündige Unterbrechung zwecks eines Selbstleseverfahrens angeordnet wurde. Nach der Unterbrechung gab der Staatsanwalt zu Protokoll, das Interview veranlasse ihn nicht zu einer „abweichenden Würdigung“, nach wie vor gebe es keine politische Verfolgung der PKK in Deutschland. In Bezug auf den Vorwurf, sein Mandant habe als Gebietsleiter der PKK gute Verbindungen in die örtliche Politik in Bremen und Salzgitter gehabt, führte Verteidiger Tuncay Karaman an, dass die Einflussnahme auf politische Akteure zugunsten der kurdischen Gemeinde durchaus üblich ist. So könnten Gemeinschaften mit gleichgelagerten Interessen ihre Anliegen in die Parlamente einbringen. Mustafa Çelik werde in der kurdischen Community als legitimer Vertreter betrachtet. Karaman bezog sich in seinem Plädoyer auf das Urteil des belgischen Kassationsgerichtshofes aus diesem Jahr, laut dem die PKK eine Partei in einem bewaffneten Konflikt ist. Die PKK erfülle die notwendigen Kriterien dazu, wie beispielsweise „ein gewisser Organisationsgrad und die Befähigung, militärische Aktionen durchzuführen“...“ – aus dem Bericht am 17. September 2020 bei der ANF externer Link über den Hamburger Schauprozess im Dienste Erdogans.

  • Hamburg: Prozessauftakt gegen schwerkranken kurdischen Aktivisten
    „… Vor dem Oberlandesgericht Hamburg hat der Prozess gegen Mustafa Çelik begonnen. Dem schwerkranken kurdischen Aktivisten aus Bremen wird „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ nach §129a/b vorgeworfen. Da der 43-Jährige unter mehreren chronischen Erkrankungen leidet und seit seiner Festnahme im Januar 2020 unter schweren Bedingungen zunächst in der JVA Bremen und jetzt in Hamburg in Untersuchungshaft ist – eine „schon sehr lange Zeit“, wie die vorsitzende Richterin einräumte – hatten seine Verteidiger Heinz Schmitt und Tuncay Karaman eine medizinische Überprüfung der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten beantragt. Çelik leide in Haft unter permanenter Schlaflosigkeit und der unzureichenden medizinischen Versorgung. Diesem Antrag wurde stattgegeben, jedoch folgte zunächst die Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft. Hier gab es eine lange Liste von angeblichen „typischen Leitungsaufgaben“, die die zuständigen Ermittler aus offensichtlich abgehörten Telefongesprächen vermeintlich herausgehört hatten. Darunter fielen das Anstoßen von Demonstrationen und Kundgebungen, der Verkauf von Bustickets zu Veranstaltungen in anderen Städten, das Werben für ein Frauenfest und eine Gedenkfeier für ezidische Genozid-Opfer, die Fürsorge für eine kranke kurdische Asylbewerberin, das Treffen mit anderen Aktivisten und der als „Einflussnahme“ gedeutete Kontakt zu der Partei „Die Linke“. Zur Einordnung der PKK als „Terrororganisation“ gab der Staatsanwalt ohne Quellenangaben, teils wortgetreu, den Inhalt einer Broschüre des Bundesverfassungsschutzes wieder. Daraufhin referierte der beisitzende Richter über ein Verständigungsgespräch vom 24. Juni, in dem die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit einer Bewährung ausgeschlossen hatte und die Verteidigung hingegen die langjährige polizeiliche Überwachung als strafmildernd geltend machen wollte…“ – aus der Meldung am 02. Juli 2020 bei der ANF externer Link – aus der bereits die behördliche Entschlossenheit deutlich wird, die Regierungspolitik der Partnerschaft mit dem AKP-Regime in Urteile umzuwandeln…

 

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=160899
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