Arbeitskampf seit 2012 bei ELTAKO GmbH in Fellbach: Stress und Mobbing sowie Kündigungen

Dossier

Solidarität gefragt! (LabourNet Germany)Wir unterstützen den Arbeitskampf von Gerald D.: Er arbeitet seit 2008 als Elektronikentwickler im boomenden mittelständischen Betrieb ELTAKO GmbH in Fellbach. Die erste Kündigung erhielt er 2012, seine Arbeitsleistung wäre ungenügend. (Einen ausführlichen Artikel darüber findet ihr hier: https://heise.de/-2027019 externer Link) Den Kündigungsschutzprozess hatte er gewonnen, ebenso die darauf folgende betriebsbedingte Kündigung. Die Firma, stellt Smart-Home-Geräte her, und behauptete keine Arbeit mehr zu haben. Auch diesen Prozess hatte er jeweils vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht gewonnen. Nach drei Jahren Freistellung, folgte die Wiedereinstellung, allerdings nicht mehr am bisherigen Arbeitsplatz und auch nicht mehr in der Entwicklungsabteilung, sondern in der ehemaligen Produktionshalle an einem Lötarbeitsplatz wo er defekte Geräte aus der Müllkiste reparieren sollte. Dafür, dass er in seinem Beruf als Elektronikentwickler und mündiger Bürger selbständig gehandelt hatte und er sich ins Internet eingeloggt hatte, wurde er zum Dezember 2017 gekündigt – fristlos. Er legte Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht ein – ohne Erfolg. Auch vor dem Landesarbeitsgericht verlor er den Prozess. Mit der Begründung, er hätte die Firma massiv gefährdet. Die zahlreichen Mobbingtaten und die Gesundheitsgefährdung wegen Lötrauch blieben vollkommen unberücksichtigt. Daher legte er eine weitere Klage auf Schmerzensgeld ein. Siehe dazu – neben dem Spendenaufruf – auch:

  • Schmerzensgeld-Verhandlung am 15.07.2021 New
    Vor mehr als einem kompletten Jahr fand der Gütetermin zu meiner Schmerzensgeldklage gegen meinen Ex-Arbeitgeber statt. Wie manche von euch vielleicht noch erinnern könnt, versäumte der Geschäftsführer der Firma nach vielen verschobenen Terminen und trotz persönlicher Ladung durch das Gericht, den Gerichtstermin. Den von mir gestellten Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils wurde zurückgewiesen. Das darauf folgende Beschwerdeverfahren vor dem Landesarbeitsgericht blieb ebenfalls erfolglos und verzögerte natürlich die eigentliche Klage auf Schmerzensgeld. Mittlerweile gibt es eine Klageerwiderung der Firma, in welchem Behauptungen aufgestellt werden, deren Unwahrheiten längst bewiesen sind und diese Verleumdungen daher Straftatbestände erfüllen. Ob eine Staatsanwaltschaft gegen die Firma ermitteln wird, die in einer Smart-City-Stadt Smart-Home Geräte produziert?…“ Der komplette Aufruf vom 27.06.2021 externer Link externer Link
  • Güteverhandlung am 30.04.2020: Ergebnis vertagt, Termin noch offen 
    Zwei Einsatzfahrzeuge mit 6 oder 8 Justizbeamten eskortierten die Verhandlung. Ca. 10 UnterstützerInnen fanden sich vor dem Arbeitsgericht. Nach fünmaliger Verschiebung des Termins fand endlich die Verhandlung statt. Herr Ziegler fehlte unentschuldigt. Sein  Anwalt begründete sein Fehlen mit: „Ich habe gerade telefoniert. Irgendwas mit Corona“
    Richterin Fr. Masuhr stellte gleich zu Beginn eine Diskrepanz fest zwischen Geralds arbeitsvertraglichen Aufgaben als Entwickler und den Löt- und Reparaturarbeiten, mit denen er tatsächlich beschäftigt wurde. Richterin Masuhr fragte den Anwalt zu Geralds Vorstellungen und nach seinem Vorschlag über eine Entschädigung. Er lehnte Gerald Vorschlag ab und machte kein Angebot mit dem Hinweis, er könne sich „nicht so weit aus dem Fenster lehnen“. Es wurde deutlich, dass er offensichtlich kein Mandat hatte zu verhandeln. (…) Gerald beantragte anschließend ein Versäumnisurteil, weil die beklagte Partei nicht persönlich erschien, obwohl die Verlegung des Termins auf dessen Wunsch erfolgte und ihr Anwalt offensichtlich kein Mandat hatte, über die Höhe der Entschädigung zu verhandeln. Richterin Masuhr lehnte Geralds Antrag auf Versäumnisurteil ab mit dem Hinweis, dass sei nicht möglich aus prozessualen Gründen. Sie werde den Sachverhalt den Parteien schriftlich zustellen und einen Termin für eine erneute Verhandlung fixieren. Der Verhandlungstermin war daraufhin beendet. Zu erwähnen ist noch, dass die Öffentlichkeit weitgehend ausgeschlossen wurde. Nur zwei Besucher wurden zugelassen
    …“ Aus einem Bericht vom 1.5.2020 (per e-mail)
  • Termin der Schmerzensgeldklage bleibt voraussichtlich am 30. April 2020 
    Sollte der Termin nicht noch einmal wegen Corona, Urlaub, Messebesuch oder sonstiges verschoben werden, findet der Gütetermin endlich statt. Bringt euren Mundschutz mit und seid damit kreativ ;-)
    Donnerstag, 30. April 2020, 13.40 Uhr am Arbeitsgericht Stuttgart, Johannesstr. 86
    Bitte beachtet, dass die jetzige aktuelle Schmerzensgeldklage von meiner vergangenen Kündigungsschutzklage zu unterscheiden ist…“ Meldung des Klägers vom 23.4.2020 per e-mail

  • Gerichtstermin wegen Corona verschoben – neuer Termin am 30. April 
    Der Gerichtstermin ist wegen Corona ausgefallen. Auf der Homepage des Arbeitsgerichts gab es am Vormittag noch keine Informationen dazu. Vor Ort stand ich vor verschlossenen Türen. Es gab auch keinen Aushang oder aufklärende Informationen. Auch ein Anruf war ohne Erfolg. Letztlich öffnete eine Angestellte dann doch die Tür, mit den Worten „Abstand bitte“ und übergab mir ein Schreiben, bzw. eine Umladung. Damit wurde der Gerichtstermin zum vierten Mal verschoben, bzw. nun ein fünfter Termin anberaumt. Zum Abschluss sangen ca. 10 UnterstützerInnen das Lied „Le Chiffon Rouge“. https://www.youtube.com/watch?v=XXTuTgaIKg4 externer Link Neue Termin: 30. April 2020, 13.40 Uhr“ Mitteilung per e-mail am 20.3.2020
  • Gerichtstermin zur Schmerzensgeldklage bleibt beim 17.03.2020
    Bezüglich der dritten Verschiebung des Gütetermins habe ich Beschwerde beim Arbeitsgericht eingereicht und den Antrag gestellt, die letzte Terminverschiebung aufzuheben und den Termin vom 10.03.2020 beizubehalten. Die Vorsitzende vom Arbeitsgericht hat auf die Beschwerde reagiert. Sie ordnet nun das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers (Hr. Ziegler) an. Das berührt nicht den Inhalt meiner Beschwerde, so dass darüber spekuliert werden kann, warum erst jetzt diese Verfügung ergangen ist. Mein mehrfach begründeter Antrag wurde jedenfalls nicht berücksichtigt, so dass es bei der dritten Terminverschiebung bleibt, also endgültig am: Dienstag 17.03.2020 um 13:40, Saal 007, Johannesstrasse 86, Arbeitsgericht Stuttgart
    Es bleibt dabei: Ich führe diesen Prozess ohne Anwalt, weshalb eine Prozessbeobachtung öffentlicherseits unverzichtbar ist. Daher bitte ich euch am Gütetermin teilzunehmen und den Termin weiter zu verbreiten…“ Aus der Mitteilung per e-mail am 24.2.2020 (Siehe die Hintergründe weiter unten)
  • Wenn der Arbeitsplatz zum Strafraum wird 
    „Am 14. Januar haben sich ca. 20 Menschen vor dem Landesarbeitsgericht in Stuttgart zu einer Protestkundgebung zusammengefunden. „Menschen sind keine Roboter“ und „Solidarität mit Gerald“ lauteten einige der Parolen auf den Schildern, die die Menschen zeigten. Sie solidarisieren sich mit Gerald D., der als Elektronikentwickler bei Eltako GmbH gearbeitet hat, (…) Er wurde gekündigt, weil er ohne ausdrückliche Erlaubnis des Unternehmens an seinem Arbeitsplatz einen Router ans firmeneigene Netz angeschlossen hatte, um Zugang zum Internet zu haben. Für Eltako – Geschäftsführer Ulrich Ziegler war das ein Grund gegen D. eine fristlose und im Anschluss noch eine fristgerechte Kündigung auszusprechen. Vor Gericht sah Ziegler durch den Anschluss des Routers eine Gefahr für die Firmenkommunikation und unterstellte D. sogar, die Firma schädigen zu wollen. „Durch Probieren könne man Passwörter knacken“, lautete etwa einer der Vorwürfe. Beweise dafür nannte er allerdings nicht. Darauf folgte von der Richterin Steer nicht etwa eine professionelle Reaktion als Juristin, sondern offenbarte skrupellos ihre Parteinahme. Sie sagte zum Geschäftsführer Ziegler, dass er eine falsche Kündigung ausgesprochen habe, und es „einfacher“ gewesen wäre, wenn er eine Verdachtskündigung ausgesprochen hätte. (…) Erst als seine Beschwerden keine Wirkung zeigten, habe er sich mit einem Router selber Zugang zum Internet verschafft. Er betonte, dass er damit seinen Arbeitsplatz als Entwickler, der ihm zusteht, wiederherstellen und seine Weiterbildung vorantreiben wollte. So wollte er sich über technische Details der Produkte informieren, deren Fehler er beheben sollte. D. erklärte im Prozess, dass er nicht im Traum daran gedacht habe, dass der Anschluss eines Routers als feindlicher Akt dargestellt und zur Kündigung führen würde. In seinem Schlusswort appellierte er an die Richterin, auch den Arbeitgeber an seine Verantwortung zu erinnern, für die vertragsgemäße Ausstattung des Arbeitsplatzes zu sorgen. Zudem erinnerte er daran, dass sie bei ihrer Entscheidung Fakten und nicht Behauptungen zugrunde legen solle, und auch, dass er mit 55 Jahren wenig Chancen für einen neuen Arbeitsplatz habe, und sie hier somit auch über seine weitere Perspektive entscheiden werde. Die Richterin bestätigte trotz sichtbarer Verlegenheit die Kündigung und stürzt damit Gerald D. in existentielle Probleme. Er hat damit nicht nur seinen Arbeitsplatz verloren, sondern soll jetzt auch noch die hohen Gerichtskosten zahlen…“ Artikel von Peter Nowak vom 10.02.2020 beim Freitag online externer Link
  • Wir bitten um Spenden für Anwalts- und Gerichtskosten 
    Am 14.01.2020 urteilte die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Stuttgart Heide Steer, dass die am 21.12.2017 erfolgte Kündigung von Gerald D. durch die Eltako GmbH rechtens sei.  Gerald D. hat damit nach jahrelangem Mobbing und Rechtsstreit nicht nur seinen Arbeitsplatz verloren, sondern es wird ihm auch noch zugemutet alle Aufwendungen für Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen. Die Aktion gegen Arbeitsunrecht unterstützt Gerald D. mit dem Fonds Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt. Spenden mit dem Stichwort „Gerald“ werden zur Zahlung von Anwalts- und Gerichtskosten im Zusammenhang mit Geralds Kündigungsschutzklage genutzt. Wir bitten Gewerkschafter*innen, Initiativen und Unterstützer*innen um Spenden!…“ Dankenswerter Spendenaufruf der KollegInnen von Arbeitsunrecht externer Link, dem wir uns anschliessen!

    • Online-Spende: www.arbeitsunrecht.de/Gerald externer Link
    • Spendenkonto: Empfänger: aktion ./. arbeitsunrecht e.V., Stichwort: Gerald, Bank: VR Bank Altenburger Land eG, IBAN: DE13830654080004816153
  • Eltako Schmerzensgeldprozess: Terminverschiebung die Dritte, neuer Termin am 17.03.2020 
    „… Wie in der letzten mail bereits geschrieben, wurde der Gerichtstermin zweimal verschoben. Heute erreichte mich ein weiteres Schreiben des Gerichts. Der Termin wurde ein drittes mal verschoben. Dieses mal mit der Begründung, dass der Geschäftsführer Herr Ulrich Ziegler auf der Messe „Light + Building“ in Frankfurt persönlich vor Ort sein müsse. Ich werde morgen eine Beschwerde diesbezüglich beim Arbeitsgericht einreichen und den Antrag stellen, die neue Terminverschiebung aufzuheben und den Termin vom 10.03.2020 beizubehalten. Sollte mein Antrag abgewiesen werden, wovon ich ausgehe, ist der neue Termin: Dienstag 17.03.2020 um 13:40, Saal 007, Johannesstrasse 86, Stuttgart…“ Info-mail des Kollegen vom 5.2.20 (Der Kollege hat gegen die dritte Terminverschiebung eine Beschwerde und einen Antrag auf Beibehaltung des Termins vom 10.03.2020 beim Arbeitsgericht gestellt. Daher ist auch der 17.03 noch nicht ganz sicher!)
  • Nach dem Prozess ist vor dem Prozess: Gütetemin zur Schmerzensgeldklage am 10.03.2020 – Bitte um Unterstützung durch Prozessteilnahme! 
    Der Gütetemin zur Schmerzensgeldklage (wegen vertragswidriger Beschäftigung) wurde vom Arbeitsgericht zweimal verschoben und soll nun stattfinden am Dienstag 10.03.2020 um 10.40, Saal 007, Johannesstrasse 86, Stuttgart
    Da der Kläger diese Klage ohne Anwalt führt, ist eine Prozessbeobachtung öffentlicherseits fast unerlässig – auch wir bitten um Unterstützung durch Prozessteilnahme!
    Der Verein arbeitsunrecht e.V. (www.arbeitsunrecht.de externer Link) wird demnächst ein Solidaritätskonto einrichten, um die Belastung meiner Gerichts- und Anwaltskosten abzufedern…
  • Die Klage wurde vom Gericht zurückgewiesen – wir bitten um Spenden für die Kosten 
    Die Klage wurde vom Gericht zurückgewiesen. Damit wird erneut deutlich, für wen die Gerichte da sind. Und: Damit verliert Gerald D. entgültig seinen Arbeitsplatz und „darf“ sämtliche Kosten (Gericht und Anwälte, auch der Gegenseite) die in die Tausende gehen, bezahlen. Wer sich an Gerald D. Kosten beteiligen will, setzt sich bitte mit ihm in Kontakt info(aet)a-demo.de
  • Moderne Zeiten – keine Chance für den „Angeklagten!“
    Zirka 20 Prozessbeobachterinnen und -beobachter hatten sich am 14. Januar zur Verhandlung beim Landesarbeitsgericht in Stuttgart getroffen. Sie unterstützten einen Kollegen mit einer kleinen Begrüßung und Schildern mit Aufschriften wie „Arbeiter sind keine Sklaven“. Aufgerufen zum Prozessbesuch wurde über die Montagsdemo und verschiedene Initiativen und Solidaritätskomitees. (…) Für das begangene Mobbing interessierte sich die Richterin gar nicht. Im Gegenteil: Sie beriet die Geschäftsleitung noch, wie sie missliebige Angestellte besser loswerden kann. Die Kündigung ist nun rechtmäßig und der Kollege seine Arbeit los. Für die meisten Prozessbeobachter war dies ein abgekartetes Spiel. Während bei ihm alles hinterfragt wurde, durfte der Geschäftsführer behaupten, was er wollte, diffamieren, beleidigen und die Wahrheit verdrehen, wie er konnte. Die belastenden Arbeitsumstände und Verletzungen der Arbeitgeberpflichten hatten keine Bedeutung. Das Mobbing durch den Geschäftsführer wurde mit dem Urteil faktisch belohnt. „Ohne Beweise, keine Kündigung“ hatte keine Bedeutung.“ Korrespondenz-Bericht vom 18.01.2020 bei Rote-Fahne-News externer Link
  • Mit dem Router ins Internet. Softwareentwickler kämpft in Baden-Württemberg gegen Vorwürfe, die zur Kündigung führten – noch kein Urteil 
    Verfolgt wurde die Verhandlung von über 20 Menschen, die sich vor Prozessbeginn zu einer Kundgebung vor dem Arbeitsgericht getroffen hatten. Einige trugen Schilder mit der Aufschrift »Solidarität mit Gerald« und »Arbeiter sind keine Sklaven«. Der Willi-Bleicher-Platz in Stuttgart ist nach einem Widerstandskämpfer und Gewerkschafter benannt. »Du sollst dich nie vor einem lebenden Menschen bücken« – das Motto Bleichers ist auch die Maxime von Gerald D. »Ich habe auch an meinen Arbeitsplatz nie den Kopf ausgeschaltet«, erklärte der Softwareentwickler am Dienstag vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht, das sein Domizil am Bleicher-Platz hat. Dort kämpfte Gerald D. gegen seine Kündigung. (…) Verfolgt wurde die Verhandlung von über 20 Menschen, die sich vor Prozessbeginn zu einer Kundgebung vor dem Arbeitsgericht getroffen hatten. Einige trugen Schilder mit der Aufschrift »Solidarität mit Gerald« und »Arbeiter sind keine Sklaven«. (…) Viele Menschen, die dem Aufruf folgten, waren über 50. »Ältere Menschen gelten schnell als Minderleister und werden von Jüngeren ersetzt, die sich alles gefallen lassen«, sagte ein Besucher. Gerald D. bat im Schlusswort die Richterin, beim Urteil zu berücksichtigen, dass er mit 55 Jahren kaum noch eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt habe. Zudem solle sie auch Arbeitgeber an ihre Pflichten erinnern, einen dem Arbeitsvertrag entsprechenden Arbeitsplatz einzurichten. Die ließ aber durchblicken, dass die Kündigung wohl Bestand haben werde. Bei Redaktionsschluss war das Urteil noch nicht gesprochen.“ Bericht vom 15. Januar 2020 von und bei Peter Nowak externer Link
  • Eltako GbmH: Psycho-Terror im Banishment-Room 
    Elektronikentwickler Gerald D. kämpft seit 2012 um seinen Arbeitsplatz bei der ELTAKO GmbH in Fellbach. Der patriachal betriebene Familienbetrieb von Ulrich Ziegler beschäftigt rund 100 Mitarbeiter*innen und lässt in China (Shenzhen) produzieren. Einen Betriebsrat gibt es nicht. Gegen Gerald D. setzt Ulrich Ziegler seit Jahren Mittel ein, die an Psycho-Terror grenzen. (…) Nach dreijähriger Freistellung richtete die Geschäftsleitung unter Ulrich Ziegler ihm einen Arbeitsplatz in einer ehemaligen Produktionshalle ein: ohne vertragsgerechte Aufgaben, isoliert von Kolleg*innen und ohne Internetzugang. Im letzten halben Jahr setzte die Geschäftsführung hier sogar gezielt auf eine besonders schlechte Beleuchtung der Halle. Beleuchtungskonzepte sind Teil des Firmenkonzepts, bei Dimmschaltern bezeichnet sich Eltako als Markt- und Technologieführer. Zwei Jahre lang forderte Gerald D. eine vertragsgerechte Arbeit. Um sich wenigstens entsprechend seiner Anstellung als Elektronikentwickler informieren zu können, kümmerte er sich schließlich selbstständig um einen Internetzugang. Die Geschäftsleitung sprach dafür im Dezember 2017 prompt die fristlose und dritte Kündigung aus. Bis zur Verhandlung des Falls ließ die 6. Kammer des Arbeitsgerichts Stuttgart 8 Monate verstreichen. Nach einem weiteren Verhandlungstermin am 13. September 2018 stimmte das Arbeitsgericht Stuttgart der Kündigung zu. Die ausgesprochen fragwürdige Urteilsbegründung lieferte es aber erst wenige Tage vor Ablauf einer weiteren fünfmonatigen Frist im Februar 2019, runde 14 Monate nach der Kündigung. Es wirkt fast, als würde die Vorsitzende Richterin der 6. Kammer Ursula Masuhr am Arbeitsgericht Stuttgart Eltakos Zermürbungsstrategie unterstützen oder sich zumindest instrumentalisieren lassen. Das ist besonders gravierend, da Eltako ganz offensichtlich auf Psycho-Terror durch Isolation und gezielte Unterforderung nach japanischem und US-Vorbild setzt. Die von der Geschäftsleitung initiierte Unterforderung zielt auf Herbeiführung des Boreout-Syndrom und soll zur Resignation und Kündigung des Beschäftigten führen. Sie unterläuft bewusst das zutiefst menschliche Bedürfnis sich als Teil einer Gemeinschaft nützlich zu machen, sinnvolle Arbeit zu verrichten und Erfolgerlebnisse zu haben. Zündet die Strategie leiden Betroffene oft unter einer dem Burnout ähnlichen Symptomatik bis hin zur Depression. Bei Elktako hat man zudem die unter anderem in Japan erfundene Praxis des Banishment-Room übernommen: durch Isolation und unterfordernde, sinnlose oder gar keine Arbeit sollen Beschäftigte vor den fleißigen Kolleg*innen beschämt und zur Aufgabe gebracht werden. (…) Für alle, die das Bedürfnis haben Eltako-Geschäftspartner auf den internen Umgang des Managements mit Mitarbeiter*innen aufmerksam zu machen: Die Liste der Eltako-Vertragspartner kann hier eingesehen werden: https://www.eltako.com/?id=637 externer Link. Eltako wird außerdem mit einem Stand auf der Light and Building Weltmesse für Licht- und Gebäudetechnik vom 08. – 13. März 2020 in der Messe Frankfurt zu finden sein. Eine gute Gelegenheit Geschäftsführer Ulrich Ziegler persönlich auf den menschenverachtenden Umgang mit Gerald D. anzusprechen: https://light-building.messefrankfurt.com/frankfurt/de.html externer LinkBeitrag von Jessica Reisner vom 7. Januar 2020 bei Arbeitsunrecht externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=160247
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