Stadt Düsseldorf: Es wird weiter aufgerüstet. Gegen Obdachlose, versteht sich, nicht etwa gegen Mietpreistreiber

Obdachlosen-Demo in Hamburg im Januar 2019 - Vorbereitsungstreffen am 12. Dezember„… Die Stadt will Mitarbeiter des Ordnungsdienstes mit Schlagstöcken ausrüsten. Das geht aus einer Informationsvorlage an den Ordnungsausschuss hervor. Als Grund wird auch die „sechsfach“ gestiegene Zahl von Übergriffen auf OSD-Personal seit 2009 genannt. Kritiker sind fassungslos. Gerade in der Obdachlosen-Betreuung ist man entsetzt. Hubert Ostendorf, Geschäftsführer bei fiftyfifty: „Die Bewaffnung des OSD birgt die große Gefahr, dass die Waffen unverhältnismäßig gegen Obdachlose eingesetzt werden und Auseinandersetzungen wieder eskalieren.“ Streetworker Oliver Ongaro fragt sich: „Wohin soll das führen? Das ist völlig unangemessen. Wir befinden uns doch hier vornehmlich im Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Diese Teleskop-Schlagstöcke haben ausgefahren den Charakter einer Eisenstange. Sie werden auch von der Polizei genutzt, aber verbunden mit einer viel intensiveren Ausbildung als bei den OSD-Mitarbeitern.“ Schon im Jahr 2004 sollte ein derartiger Stockeinsatz umgesetzt werden. „Das haben wir damals gerichtlich abwenden können“, so Ongaro. Hubert Ostendorf setzt auch aktuell auf juristischen Erfolg. „Wir haben in jüngster Zeit mehrere Fälle öffentlich gemacht, bei denen OSD-Personal übergriffig gegen wohnungslose Menschen vorgegangen ist. Die Stadt hat sich stets massiv zur Wehr gesetzt, am Ende aber waren alle Bußgelder gerichtlich eingestellt.“ Man habe ein Gutachten in Auftrag gegeben, das prüfen soll, ob eine derartige Aufrüstung eines kommunalen Ordnungsdienstes überhaupt rechtens ist…“ – aus der Meldung „Schlagstock raus?“ von Stefan Pucks bereits am 29. November 2019 im Düsseldorfer Anzeiger externer Link zum keineswegs ersten Mal, dass die Stadt Düsseldorf als besonders antisozial auffällt… Siehe dazu auch einen oppositionellen Beitrag des Düsseldorfer Magazins fifftyfiffty, in dem zunächst obiger Beitrag dokumentiert wird und dann Stellung bezogen:

  • „Keine Schlagstöcke gegen Obdachlose“ Anfang Dezember 2019 bei fifftyfiffty externer Link unterstreicht kommentierend: „… Reden wir also über Gewalt, und reden wir über Bewaffnung. Ich bediene mich dabei zwei Aufsätzen von Benjamin Giffhorn von der BAG W, der im aktuellen „Handbuch der Hilfen in Wohnungsnotfällen“ zwei Kapitel zu „Gewalt gegen wohnungslose Menschen“ und „Vertreibung und Konfliktlösung im öffentlichen Raum“ verfasst hat. Das Handbuch wurde vom Sozialministerium NRW gefördert. Wohnungslose Menschen werden aufgrund ihrer Lebensumstände häufiger und leichter Opfer von Gewalt.  Sie sind schutzlos im öffentlichen Raum, nicht wenige von ihnen sind krank. Wenn wir uns mit Gewalt gegen wohnungslose Menschen beschäftigen, müssen wir zunächst zwischen direkter und struktureller Gewalt unterscheiden. Direkte Gewalt meint Taten, bei denen es Täterinnen und Täter gibt. Strukturelle Gewalt meint gesellschaftliche Mechanismen, welche wohnungslose Menschen in der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere ihrer Grund- und Menschenrechte, behindern oder einschränken, es geht also um systematische Diskriminierungen. Der Schutz vor Gewalt im öffentlichen Raum ist sehr wichtig, da wohnungslose Menschen also häufig diskriminiert und ausgegrenzt werden, mit Vorurteilen zu kämpfen haben, überdurchschnittlich häufig  Opfer von Gewalt werden und zu den besonders durch rechte Gewalt gefährdeten sozialen Gruppen zählen. Gelegentlich werden Übergriffe von PolizistInnen sowie von OrdnungsamtsmitarbeiterInnen oder privaten Sicherheitsdiensten auf wohnungslose Menschen öffentlich bekannt. Giffhorn geht in diesen Fällen von einem ernst zu nehmendes Dunkelfeld aus, das er u.a. mit den Ängsten der Opfer, die Gewalttaten überhaupt anzuzeigen, oder wegen fehlender ZeugInnen erklärt. Eine Schnittstelle zwischen struktureller und direkter Gewalt besteht nach Giffhorn immer dann, wenn Polizei, Ordnungsämter oder private Sicherheitsdienste systematische Diskriminierung von wohnungslosen Menschen durch Anwendung körperlichen Zwangs oder körperlicher Gewalt durchsetzen. Dies geschieht seiner Meinung nach vor allem bezüglich des Zugangs zum und der Nutzung von öffentlichen Raum. Dass die Düsseldorfer Straßenordnung als Vertreibungsinstrument gegen wohnungslose und arme Menschen eingesetzt wird, ist hinlänglich bekannt. Sie dient dazu, Menschen aufgrund ihrer äußerlichen Erscheinung oder aufgrund ihres Verhaltens wie Alkoholkonsum nicht nur sozial, sondern auch räumlich auszugrenzen…“
  • Siehe zuletzt: Steine des Anstoßes: Wie die Stadt Düsseldorf Selbsthilfe von Obdachlosen verhindern will
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=159714
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