»
Schweiz »
»

Seit sechs Jahren praktiziert Uber in der Schweiz: Sozialbetrug. An Beschäftigten und Sozialversicherung

DAs Uber Streikplaka der IWGB in London am 8.5.2019„… Das krasseste Beispiel, wie ein Plattform-Konzern die Gesetze missachtet, ist der Fahrdienst Uber. Dessen Geschäftsmodell basiert komplett auf Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit. Nach einer Berechnung der Unia bleibt Uber seinen Fahrer/innen jährlich zwischen 63 und 99 Millionen Franken schuldig. Seit 2013 hat Uber seine Chauffeur/innen um bis zu einer halben Milliarde Franken betrogen! Auch den Sozialversicherungen entgehen jährlich rund 20 Millionen Franken an Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen, weil Uber seinen Arbeitgeberpflichten nicht nachkommt. Für die sechs Jahre, die Uber in der Schweiz aktiv ist, summiert sich dieser Betrag auf deutlich über 100 Millionen Franken. Die Behörden sind in der Pflicht! Angesichts solcher Dimensionen dürfen die Behörden nicht länger zusehen und darauf warten, dass Arbeitnehmende ihre Rechte individuell gerichtlich einklagen. Die kantonalen und eidgenössischen Behörden müssen ihre Pflicht wahrnehmen und die Gesetze durchsetzen. (…) Was es nicht braucht, sind «kreative» politische Vorstösse, welche das Plattform-Dumping legalisieren wollen: Sowohl der FDP-Vorschlag eines «dritten Status» neben selbständig und unselbständig als auch die parlamentarische Initiative von GLP-Nationalrat Jürg Grossen zur stärkeren Berücksichtigung der «Parteivereinbarungen» bei der Einstufung durch die Sozialversicherungen würden zu extremer Rechtsunsicherheit führen und es Arbeitgebern erleichtern, sich aus der Verantwortung zu stehlen...“ – aus dem Beitrag „Uber-Fahrer/innen um fast eine halbe Milliarde betrogen, Behörden müssen handeln“ am 03. Dezember 2019 bei der Gewerkschaft Unia externer Link – worin auch noch auf eine entsprechende Studie der Universität Basel zur arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Stellung von Plattform-Beschäftigten verwiesen wird. Siehe dazu auch die erwähnte Studie der Universität Basel:

  • Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen der Sharing Economy» externer Link von Professor Kurt Pärli ist ein Buch (Schulthess-Verlag, Zürich 2019), in dem begründet wird weshalb Plattform-Beschäftigte in der Regel als Unselbständige bzw. Angestellte gelten müssen. Er zeigt, dass es für die Beschäftigten einen grossen Unterschied macht, ob sie als Selbständige oder Angestellte arbeiten: Die Versicherungsabdeckung für Angestellte ist deutlich umfassender, was z.B. im Falle eines Arbeitsunfalls bedeutende Auswirkungen hat…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=158906
nach oben