Zwangsräumung: Hartz IV und Wohnungsnot – Willkür auf dem Amt

Keine Zwangsräumung!„… Hartz IV und Zwangsräumungen hängen eng zusammen, und wer wissen will, wie soziale Verdrängung strukturell funktioniert, muss nur einen Blick auf die Zahlen werfen: Die Jobcenter bezahlen in aller Regel die Mieten von Hartz-IV-Empfängern – bis zu einem Grenzwert. Steigt die Miete, kann dieser Wert schnell überschritten sein. Berlinweit erhielten im Mai dieses Jahres rund 243.000 Haushalte ihre Miete vom Jobcenter überwiesen. Davon lagen knapp 90.000 über den Grenzwerten – also in etwa zwei von fünf. (…) Insgesamt gingen bei den Jobcentern 2018 6121 Anträge auf Mietschuldenübernahme ein; bewilligt wurde knapp die Hälfte davon. Die Anzahl ist verglichen mit dem Vorjahr um fünf Prozent gesunken, die Zahl der Hartz-IV-Haushalte ebenso. Das Aufkommen der Anträge hat sich also nicht verändert. Im Vergleich der Jobcenter zeigt sich aber, dass die Bewilligungsquoten deutlich voneinander abweichen. (…) Die Gründe für die großen Unterschiede liegen mehr im Ermessen der Jobcenter als in der Menge der Anträge; Neukölln liegt mit Lichtenberg fast gleichauf mit je rund 1400 Anträgen; Lichtenberg aber hat rund 55 Prozent davon bewilligt. Die Entscheidungen fallen also durchaus willkürlich aus…“ Artikel von Gabriela Keller vom 3. Dezember 2019 in der Berliner Zeitung online externer Link

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