Erneute Polizei-Willkür am Görlitzer Park: Die Berliner Polizei organisiert gleichzeitig eine Kampagne gegen ein neues Gesetz, das sie zu Beweisen von Behauptungen verpflichten würde

Stoppt PolizeigewaltNach einem Polizeieinsatz am Montagmittag vor dem Görlitzer Park gibt es erneut Kritik. Mehrere Beamte seien „unverhältnismäßig brutal“ gegen einen offenbar verdächtigen Afrikaner vorgegangen, sagten zwei ZeugInnen der taz. Beide arbeiten beim Verein Joliba, vor dessen Büroräumen in der Görlitzer Straße der Vorfall stattfand. Eine von ihnen wurde von Polizisten erst geschlagen, dann weggestoßen, sodass sie unglücklich fiel. Sie liegt seither mit Rippenbrüchen und einem Lungenriss im Krankenhaus. Die Polizei erklärte, die Frau habe versucht, den Verdächtigen zu befreien. Der zweite Zeuge namens Martin Breger weist dies entschlossen zurück. Seine Kollegin habe lediglich verbal ins Geschehen eingegriffen. (…) Er habe sich der versuchten Festnahme widersetzt, eine hinzukommende Frau habe die „Maßnahmen“ der Beamten kritisiert und wiederholt versucht, die Beamten „von dem Tatverdächtigen wegzuziehen“, so die Polizeipressestelle auf Anfrage. Sie sei „mittels einfacher körperlicher Gewalt beiseite gestoßen“ worden…“ – aus dem Bericht „Einsatz am Görli in Kritik“ von Susanne Memarnia am 28. August 2019 in der taz online externer Link, woraus sich die besonderen Interpretationskünste polizeilicher Pressestellen bereits ableiten lassen…. Siehe dazu auch eine Pressemitteilung des Parkrates – und einen Beitrag, der deutlich macht, was die Polizei unter keinen Umständen will: Beweise für ihre jeweiligen Behauptungen vorlegen müssen:

  • „Pressemitteilung zum Polizeivorfall“ am 26. August 2019 beim Parkrat Görlitzer Park externer Link bezieht zu diesem Vorfall so Stellung: „Heute, am Montag, den 26. 8. 2019 wurde die Polizei in den Görlitzer Park gerufen, weil jemand einen Mann schwarzer Hautfarbe mit einer Pistole zu sehen glaubte. Innerhalb kurzer Zeit kamen mehrere Polizeiwagen zusammen. Der unbewaffnete, junge Mann wurde von fünf PolizistInnen überwältigt und geschlagen. Die zuständige Mitarbeiterin des Joliba e. V. in der Görlitzer Str. 70 forderte die Einsatzkräfte verbal auf, sich der Situation angemessen zu verhalten und die körperliche Misshandlung einer wehrlosen Person zu unterlassen. Daraufhin wurde sie nach eigener und der Aussage von Zeugen durch eine Polizistin ins Gesicht geschlagen und anschließend so heftig vor die Brust gestoßen, dass sie schwerste Verletzungen erlitten hat. Sie befindet sich seitdem in stationärer Behandlung in einer Berliner Klinik. Der beschuldigte junge Mann, der den MitarbeiterInnen des Joliba e. V. bekannt ist, hatte übrigens keine Pistole…“
  • „Beamte gegen Behrendts Antidiskriminierungsgesetz“ von Alexander Fröhlich am 28. August 2019 im Tagesspiegel online externer Link zu polizeilichen Reaktionen auf ein geplantes Gesetz: „… In der Berliner Polizei regt sich Widerstand gegen das geplante Antidiskriminierungsgesetz. Der Entwurf war von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) vorgelegt und vom Senat im Juni beschlossen worden. Derzeit befasst sich das Abgeordnetenhaus damit, es wurde vor zwei Wochen in erste Lesung im Plenum behandelt. Jetzt kommt die Warnung aus der Polizei: Sollte das Gesetz in der jetzigen Form in Kraft treten, wäre der Handlungsspielraum im Einsatz stark eingeschränkt. Der Gesamtpersonalrat der Polizei Berlin hat sich am Dienstag einmütig gegen den Gesetzesentwurf gestellt. Das Gesetz könnte „erhebliche Auswirkungen auf das polizeiliche Handeln haben“, teilte der Gesamtpersonalrat mit. Besonders heikel ist eine im Gesetzentwurf vorgesehene Vermutungsregelung: Demnach müssen öffentliche Stellen wie die Polizei den erhobenen Diskriminierungsverdacht widerlegen. Dies gilt etwa für das Diskriminierungsverbot, dass in Paragraf 2 des Gesetzes geregelt ist. (…) Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in Berlin kritisiert vor allem die geplante Beweislastumkehr. „Diskriminierung ist immer abzulehnen, eines gesetzlichen Generalverdachts gegen den gesamten öffentlichen Dienst bedarf es jedoch nicht“, erklärte der BDK. Mit dem neuen Gesetz müssten Mitarbeiter der Polizei, die einer Diskriminierung bezichtigt werden, nun das Gegenteil beweisen.…“
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