Mit Tritten und Schlägen erkrankten Hartz IV-Bezieher Ufuk T. aus dem Jobcenter geworfen – und verurteilt

Dossier

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„… Vor dem Amtsgericht Mannheim wurde gegen den Angeklagten Ufuk T. verhandelt. Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde dem Hartz IV Betroffenen Widerstand gegen die Staatsgewalt, Hausfriedensbruch und Körperverletzung vorgeworfen. Doch vor Gericht stellte sich der Fall vollkommen anders dar. Dennoch wurde der Angeklagte verurteilt. (…) Er wurde aufgefordert das Jobcenter zu verlassen. Weil aber die existenzielle Not so groß war, ging der Angeklagte nicht. Stattdessen wollte er so lange bleiben, bis er mit einem Sachbearbeiter sprechen könne. Die Mitarbeiter des Jobcenters riefen daraufhin die Polizei. (…) Die Auseinandersetzung, die zunächst als Rangelei begann, eskalierte. Dabei wurde der Angeklagte zu Boden geworfen. (…) Dabei rief er sinngemäß: “Ich habe Schmerzen und wurde gerade operiert, bitte hören sie auf!”. Nun forderte ein Polizeibeamter Verstärkung an. (…) Nach dem Zugriff war der Angeklagte beim Arzt. Dort wurden schwere Hämatome diagnostiziert. Entsprechende Beweisfotos wurden dem Gericht vorgelegt. Das Gericht verurteilte daraufhin den Angeklagten zu 170 Tagessätze à 15 Euro…“ Bericht vom 13. Juli 2019 von und bei gegen-hartz.de externer Link. Siehe dazu:

  • Straflose Verantwortliche: Berufungsverfahren gegen Erwerbslosen, der von Jobcenter abgewiesen und von Polizei verprügelt wurde New
    „Der erste Prozess gegen Ufuk T. war eine Farce. Grundlegende Fragen wurden nicht thematisiert, wichtige Zeugen nicht vernommen. Hoffnung bestand, im gut vier Jahre später stattfindenden Berufungsprozess das Unrecht gegen den Erwerbslosen endlich aufklären zu können, der sich im Juni 2018 aus der Not heraus an das Jobcenter in Mannheim wandte und statt einen Vorschuss zu bekommen, von sechs Polizisten verprügelt und verhaftet wurde. Um ein Haar wäre der Berufungsprozess gescheitert, bevor er begonnen hat, weil eine Oberärztin falsche Angaben machte. Kurz vor dem ersten Termin für das Revisionsverfahren am 17. Januar dieses Jahres konnte Ufuk T. dem Druck nicht mehr standhalten und kam wegen Selbstmordgedanken in die Psychiatrie. Wie Matz Müllerschön, Sozialarbeiter und Vorsitzender vom Verein Üsoligenial (Überparteiliche Solidarität gegen Sozialabbau Heidelberg/Rhein-Neckar) am Freitag gegenüber jW erläuterte, sagte die Oberärztin auf Nachfrage des Gerichts damals, Ufuk T. sei vernehmungsfähig. (…) Am Donnerstag fand der Berufungsprozess im Landgericht Mannheim statt. (…) Von seiten des Gerichts hieß es gegenüber jW, dass der Angeklagte seine Berufung »nachträglich auf den Strafausspruch beschränkt hat«. Das hatte zur Folge, dass die zuständige Kleine Strafkammer des Landgerichts Mannheim nur noch über die Höhe der Strafe und nicht mehr über die Tat zu entscheiden hatte. Dem vorhergegangen war ein Gespräch zwischen Rechtsanwalt und Richter, erklärte Müllerschön. Aus dem ging hervor, dass der Staatsanwalt im Berufungsverfahren der gleiche wie im ersten Prozess sein würde. Bereits damals hatte dieser angedroht, Frau und Tochter von Ufuk T., die die Polizeigewalt bezeugt hatten, wegen Falschaussage anzuzeigen. Beide sollten auch im Berufungsverfahren aussagen. Das habe Ufuk T. bewogen, seine Berufung auf die Höhe der Strafe zu beschränken, sagte Müllerschön. Ein wichtiger Grund sei gewesen, dass seine Tochter gerade erst eine Arbeitsstelle bekommen hat. Die Verantwortlichen für die Tragödie wurden daher nicht zur Rechenschaft gezogen. (…) Am 25. Juni 2019 hatte das Amtsgericht Mannheim Ufuk T. wegen »tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung in weiterer Tateinheit mit versuchter Körperverletzung« zu einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt, obwohl der Prozess zu Tage gefördert hatte, dass Ufuk T. zu keiner Zeit gewalttätig war. Gegen das Urteil hatte im übrigen auch der Staatsanwalt Berufung eingelegt. Weil er eine noch höhere Strafe wollte, so Müllerschön. Letzten Donnerstag setzte der Richter die Sanktion etwas herab. Sie lautet nun 100 Tagessätze zu je zehn Euro. Wegen der Verfahrensdauer gelten zudem 30 Tagessätze als vollstreckt. Im Ergebnis beläuft sich die Geldstrafe damit auf 700 Euro…“ Artikel von Susanne Knütter in der jungen Welt vom 4. Juli 2023 externer Link
  • Vom Jobcenter abgewiesen, von Polizei zusammengeschlagen und in einseitigem Prozess verurteilt – Berufungsprozess von Ufuk T. krankheitsbedingt verschoben! 
    Es war ein Urteil mit System. Vor fast vier Jahren wurde ein Erwerbsloser vom Amtsgericht Mannheim verurteilt, der auf sein Recht bestanden hatte, in einer existentiellen Notlage im Jobcenter angehört zu werden. Anstelle eines Gesprächs und Hilfe wurde er von der Polizei zusammengeschlagen, verhaftet und schließlich zu einer Geldstrafe wegen des »Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Hausfriedensbruch und Körperverletzung« verurteilt. Am Dienstag sollte das Verfahren wieder aufgerollt werden – vor dem Landgericht Mannheim. Aber der Prozess wurde verschoben. Der betroffene Ufuk T. kam ins Krankenhaus. Er konnte dem Druck nicht länger standhalten, sagte Matz Müllerschön vom Verein Üsoligenial (Überparteiliche Solidarität gegen Sozialabbau Heidelberg Rhein Neckar) am Dienstag gegenüber jW.
    Kurz vor Verhandlungsauftakt hatte das Gericht den Prozess in einen größeren Gerichtssaal verlegt. Das hätte es gemacht, »weil wir den Fall öffentlich und auf den Prozess aufmerksam gemacht haben«, so Müllerschön. Ufuk T. wird in dem Berufungsprozess neben Üsoligenial auch von der Montagsdemo Heidelberg, dem Verdi-Erwerbslosenausschuss Rhein-Neckar und Stuttgart, Künstlern wie Konstantin Wecker und Peter Metz und zwei Kandidaten für die diesjährige Oberbürgermeisterwahl in Heidelberg, Alina Papagiannaki-Sönmez (Heidelberg in Bewegung) und Bernd Zieger (Die Linke), unterstützt.
    Gleich zu Beginn seines Schlussplädoyers im ersten Gerichtsprozess am 25. Juni 2019 hatte der Staatsanwalt laut eines Prozessbeobachters für kommunalinfo-mannheim.de klargestellt, »die Arbeitsagentur steht nicht vor Gericht«. Tatsächlich aber kam ihr die erste Schuld zu. Hätte das Jobcenter in Mannheim gesetzeskonform gearbeitet, wäre es nicht zu der Eskalation im Juni 2018 gekommen. (…)
    Der Verein Üsoligenial fordert Freispruch und Aufklärung, auch über den Ablauf des ersten Prozesses. So habe das Gericht die Anträge des Rechtsanwalts abgelehnt, Mitarbeiter und Besucher des Jobcenters zu befragen. Es steht im Raum, dass einer Beschäftigten des Jobcenters, sollte sie aussagen, mit Kündigung gedroht wurde. Offen ist die Rolle des Sicherheitsmannes bei der Zuspitzung der Situation. Schilder an der Pforte des Jobcenters warnen vor Kameraüberwachung. Gibt es also Videoaufnahmen? An der Beantwortung dieser und weiterer Fragen hatte das Gericht kein Interesse. Bezweifelt werden darf, ob der Berufungsprozess anders wird.“ Artikel von Susanne Knütter in der jungen Welt vom 19.01.2023 externer Link („Prügel in der Not. Erwerbsloser wird von Jobcenter abgewiesen, von Polizei zusammengeschlagen und in einseitigem Prozess verurteilt. Verein fordert Aufklärung“)
  • Skandalurteil im Job-Center Mannheim wird nach fast 4 Jahren wieder aufgerollt: Wir fordern Freispruch für Ufuk T. – Prozessbeginn am 17. Januar 2023
    „… „Alle drei Institutionen haben versagt“. Der Jobcenter, die Polizei und das Amtsgericht Mannheim, mit dem Richter Herrn Fritz und dem Staatsanwalt Herrn Hager, die nicht aufklärten, sondern  die Ufuk T. wie einen Kriminellen behandelten und Zeugen bedroht und eingeschüchtert, bzw. nicht zugelassen haben, wie mehrere Gerichtsbeobachter uns mitteilten. Wir sagen: Stell Dir vor, Du gehst aufs Amt, weil Du dringende Hilfe brauchst, das Amt verweigert rechtswidrig – Du wirst von einer anderen  Institution Polizei während der Öffnungszeiten ohne Grund zusammengeschlagen und dafür von einer Justiz die für Aufklärung sorgen soll, das Gegenteil macht und Dich noch verurteilt??? Das geht uns als Demokraten alle an – Hier ist die gesamte Zivilgesellschaft angesprochen. Zeigen wir unsere Solidarität mit Ufuk T.  Hier müssen die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und Freispruch für Ufuk T. Wir sehen in der Rechtsentwicklung der Regierung ein weiteres Indiz für die zugespitzten Auswirkungen auf Institutionen wie Jobcenter, Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter. Dieser ganzen Rechtsentwicklung können  wir nur gemeinsam entgegentreten. So wie wir bei der Seenotrettung verhindern müssen, dass diejenigen abgeurteilt werden, die Menschenleben retten, so müssen wir darauf achten, dass Menschen, die friedlich für ihre Rechte eintreten, nicht brutal zusammengeschlagen und anschließend noch verurteilt werden…“ Pressemitteilung vom 8. Januar 2023 von und bei Üsoligenial externer Link zum Prozessbeginn am Dienstag, 17. Januar 2023, 10.00 Uhr Landgericht Mannheim A1,1 – darin auch:

    • Schickt uns Euere Solidarität, kommt zum Prozess und unterstützt den Rechtshilfefonds „Wir lassen niemand allein“: Üsoligenial Heidelberg Rhein-Neckar e.V., IBAN: DE40 6729 1700 0024 7310 06 bitte mit Zusatz RHF Ufuk
  • Mit Schlägen aus dem Jobcenter: Hartz IV Bezieher geht in Berufung 
    Wie wir bereits berichteten, wurde ein Familienvater mit Schlägen und Tritten aus dem Jobcenter geworfen, weil er wegen ausstehende Hartz IV-Zahlungen für ihn und seine Familie beim zuständigen Jobcenter nachfragen wollte. Die Situation eskalierte und in der nachfolgenden Verhandlung wurde Ufuk T. zu 170 zu 170 Tagessätzen à 15€ wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Hausfriedensbruch und Körperverletzung“ verurteilt. Doch der Geschädigte gibt nicht auf und geht in Berufung. (…) In dem nachfolgenden Verfahren stützte sich die Anklage im Wesentlichen auf die Aussagen der Polizisten. Den Angaben des Angeklagten wurde in keinster Weise gefolgt. Nun wird ein Berufungsverfahren am Landgericht Mannheim stattfinden. (…) Der Hartz IV Betroffene wird nun von dem Strafverteidiger Günter Urbanczyk vertreten. In dem Verfahren will der Anwalt ergründen, wie es zu der Eskaltion kommen konnte und ab wann und wie die Situation aus dem Ruder laufen konnte. Auch will der erfahrene Rechtsanwalt die soziale Hintergründe, die so etwas möglich machen, beleuchten. “Das ist in dem ersten Verfahren offensichtlich zu kurz gekommen”, so Urbanczyk bei einer Veranstaltung in Mannheim.“ Meldung vom 22. Oktober 2019 von gegen-hartz.de externer Link
  • [14.10.19 in Heidelberg] Solidarität mit Ufuk T. – Welche Funktion haben Hartz 4 und die Jobcenter? / Konstantin Wecker: Ich erkläre meine Solidarität mit Ufuk T. 
    Ufuk T. wollte im Jobcenter einen Sachbearbeiter sprechen, weil seit über drei Wochen die Auszahlung überfällig war, die Familie seit Tagen vor einem leeren Kühlschrank stand und er deshalb einen Vorschuss wollte. Weil er auf seinem Recht bestand und nicht gehen wollte, bis er eine*n Sachbearbeiter*in für seine Notlage bekommt, wurde er von Polizei und Security verletzt und aus dem Haus geführt. Dazu wurde er vom Amtsgericht auch noch zu 170  Tagessätzen zu 15.-€  verurteilt, wegen eines angeblich „tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte“ . Der Fall sorgt seit dem vergangenen Jahr für Unverständnis und Aufregung und ist seither vor Gericht anhängig. „Dieser ganzen Rechtsentwicklung können wir nur gemeinsam entgegentreten. So wie wir bei der Seenotrettung verhindern müssen, dass diejenigen abgeurteilt werden die Menschenleben retten,so müssen wir darauf achten, dass Menschen, die friedlich für ihr Rechte eintreten, nicht brutal zusammengeschlagen und anschließend noch verurteilt werden“, heißt es in der Solidaritäts-Erklärung…“ Einladung beim Heidelberger Bündnis gegen Armut und Ausgrenzung externer Link zur Expertenrunde und allgemeinen Diskussion am 14.10.19 in Heidelberg (20:00 im manna-Café, Plöck 16) von Üsoligenial – Überparteiliche Solidarität gegen Sozialabbau Heidelberg Rhein-Neckar e.V. Siehe dazu:

    • Konstantin Wecker: Ich erkläre meine Solidarität mit Ufuk T.
      „… Noch ist dieses Urteil nicht rechtskräftig, weil der Beschuldigte Revision eingelegt hat, aber bis zur Stunde verhalten sich drei staatliche Instanzen –  das Jobcenter Mannheim, die Mannheimer Polizei und das Mannheimer Amtsgericht – so, als ob man es bei dem Notleidenden mit einen Straftäter zu tun hätte. Das erinnert mich daran, wie bis vor kurzem Seenotretter von Flüchtlingen in Italien behandelt worden sind: selbstverständlichste Humanität wird Opfer angeblicher Staatsräson. Als engagierter Verteidiger der Menschenrechte protestiere ich hiermit gegen diese Mannheimer Vorgänge. Gleichzeitig erkläre ich meine Solidarität mit Ufuk T. und seinen UnterstützerInnen in Heidelberg, die am kommenden Montag, am 14. Oktober, in einer öffentlichen Veranstaltung über diese Mannheimer Vorfälle informieren wollen, nicht zuletzt mithilfe des Strafverteidigers von Ufuk T., des Rechtsanwaltes Günter Urbanzcyk…“ Erklärung vom 10. Oktober 2019 in Hinter den Schlagzeilen externer Link und darin seine Presseerklärung: Statt Hilfe für eine notleidende Familie -Polizeischläge und Hausverbot / Platzverweis war die Antwort des JC
    • Presseerklärung der Unterstützerinitiative Üsoligenial Rhein Neckar e.V. dokumentiert im Beitrag von Ulrich Wockelmann vom 12. Oktober 2019 beim Lokalkompass Iserlohn externer Link
  • Statt Hilfe für eine notleidende Familie – Polizeischläge und Hausverbot / Rechtshilfefond für Aufklärung
    Beinahe täglich ereignen sich dramatische Szenen in Deutschlands Jobcentern. So auch im Juni 2018 im Jobcenter Mannheim. Vor dem Amtsgericht Mannheim wurde gegen den Angeklagten Ufuk T. verhandelt und nicht gegen den Jobcenter der seine Aufgabenpflicht aus unserer Sicht verletzte.Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde Ufuk T. Widerstand gegen die Staatsgewalt, Hausfriedensbruch und Körperverletzung vorgeworfen. Doch vor Gericht stellte sich der Fall vollkommen  anders dar. Dennoch wurde Ufuk T. bei einem völlig einseitigen ja auch einschüchterndem Prozessverlauf verurteilt, mit der vorherigen Begründung der Staatsanwaltschaft „das Jobcenter steht hier nicht vor Gericht“. (…) Mit dem Urteil ging das Gericht nochmals erheblich höher, als die ursprüngliche Geldstrafe es vorsah. In der wurde Ufuk T. zu 120 Tagessätze à 10 Euro verdonnert. Zudem muss der Angeklagte die Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Wir sagen genau wie der Rechtsanwalt im Prozess: Freispruch für Ufuk T. Deshalb haben wir einen Rechtshilfefond aufgelegt. Berufung wurde eingelegt. Dafür werden wir das Verfahren an einen Strafverteidiger übergeben. Wir als Zivilgesellschaft klagen parallel den Jobcenter Mannheim an, der Millionnen von Steurgeldern von der  Bevölkerung zur Verfügung gestellt bekommt und so fahrlässig, unprofessionell und menschenverachtend damit umgeht. Wir kritisieren auch die Polizei die sich durch den Jobcenter bewußt oder unbewust instrumentalisieren liess. Wir wollen Aufklärung. (…) Wir sehen in der Rechtsentwicklung der Regierung ein weiteres Indiz für die zugespitzten Auswirkungen auf Institutionen wie Jobcenter, Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter. Dieser ganzen Rechtsentwicklung können wir nur gemeinsam entgegentreten. So wie wir bei der Seenotrettung verhindern müssen, dass diejenigen abgeurteilt werden die Menschenleben retten, so müssen wir darauf achten, dass Menschen die friedlich für ihr Rechte eintreten nicht brutal zusammengeschlagen und anschließend nochverurteilt werden. Deshalb unterstützt den Rechtshilfefond Üsoligenial Heidelberg Rhein Neckar e.V. IBAN: DE 40 6729 1700 0024 7310 06 bitte mit Zusatz RHF Ufuk. Wir werden im Rahmen der Woche „gegen Armut und Ausgrenzung“ am Montag ,den 14. Oktober, 20 Uhr eine Veranstaltung durchführen, die sich kritisch mit den Vorgehensweisen des JC auseinandersetzt und Solidarität mit Ufuk zeigt. Wir freuen uns, wenn sich viele Organisationen, Parteien und Initiativen beteiligen.Macht dies nach euren Möglichkeiten bekannt.Presseerklärung von Üsoligenial Heidelberg Rhein Neckar e.V. externer Link (ohne Datum)
  • Eskalation beim Jobcenter – Anklagepunkt: Widerstand gegen die Staatsgewalt und Hausfriedensbruch. Verhandlung beim Amtsgericht Mannheim mit vielen Fragezeichen
    Am 25. Juni fand von 10.00 bis 16.30 Uhr mit einer 1,5 stündigen Mittagspause der Prozess gegen Ufuk T. vor dem Amtsgericht statt. Angeklagt war Ufuk T. wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt in Tateinheit mit Körperverletzung und Hausfriedensbruch. Als Zeugen wurden insgesamt sechs Polizeibeamte, die am Einsatz betreilgt waren, die Ehefrau des Beklagten und die 20jährige Tochter vernommen. (…) Merkwürdig nur:  bis zur oben beschriebenen Eskalation fand ein mindestens 20 minütiges Gespräch „in vernünftiger Atmosphäre ohne Aggressivität von Seiten des Angeklagten“ (laut Polizeibericht und gestriger Aussage eines Polizisten) zwischen dem Beklagten und den Beamten statt. Weitere Aussage eines Polizisten: während der „Rangelei“ sei nicht zu erkennen gewesen, dass der Angeklagte gezielt nach Polizisten geschlagen hätte. Während der Verhandlung versuchte der Beklagte immer wieder deutlich zu machen, dass er zu keinem Zeitpunkt aggressiv war und niemanden verletzen wollte und dies auch nicht getan habe. Wobei der Richter und der Staatsanwalt ihm häufig ins Wort fielen, dass er nur Fragen zu beantworten habe und Fragen stellen könnte, ohne Erklärungen zur Sache abzugeben. Dies geschah in einem lautstarken Ton, mit der Androhung ihn von seinem eigenen Prozess auszuschließen und ihn einer Ordnungsstrafe zu unterziehen (…) Gleich zu Beginn seines Schlussplädoyers stellte Staatsanwalt Dr. Hager klar: “Die Arbeitsagentur steht nicht vor Gericht”. Was nicht sein darf, kann nicht sein, ist offensichtlich seine Devise. Schuld an der Eskalation sei allein der Angeklagte gewesen. Der Frau und der Tochter des Angeklagten unterstellte er, als Zeugen die Unwahrheit gesagt zu haben. Der Staatsanwalt forderte als Strafmaß in seinem Plädoyer 7 Monate auf 2 Jahre Bewährung, begründete das mit „Fehlverhalten“ des Beklagten und stellte klar, dass die Polizeibeamten mit ihren Gewaltmaßnahmen bis „zur Ausschöpfung der Schmerzobergrenzen gehen durften, um den Willen des Angeklagten zu brechen“. Das Gericht mit Richter Fritz machte sich offensichtlich die Argumentation von Staatsanwalt Dr. Hager vollständig zueigen. Das Urteil lautete auf 170 Tagessätze à 15 Euro. In seinem Plädoyer hatte der Staatsanwalt bereits erwähnt, dass er ursprünglich diese Tagessätze fordern wollte, aber im Hinblick auf die vermutliche Zahlungsunfähigkeit des Angeklagten habe er die 7 Monate auf Bewährung gefordert. Mit dem Urteilsspruch ging das Gericht nochmals erheblich über der ursprünglichen Geldstrafe des Strafbefehls, nämlich 120 Tagessätze à 10 Euro. Weiter muss der Beklagte die Gerichts- und Anwaltskosten tragen…“ Bericht von Roland Schuster vom 12. Juli 2019 bei kommunalinfo-mannheim.de externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=151884
nach oben