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Willkürakte bei gleich zwei Schauprozessen gegen Linke aus der Türkei: Auch München linientreu

[18. März 2018] Aktueller denn je: Tag des politischen Gefangenen„… Am 15. April 2015 wurden insgesamt zehn Kommunist*innen bei einer internationalen Operation festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, das Auslandskomitee der TKP/ML gebildet zu haben. Angeklagt sind sie nach dem deutschen Paragraphen 129b („Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“). Seit Juni 2016 wird gegen die Angeklagten vor dem Oberlandesgericht München verhandelt. Der Prozess gilt als einer der größten „Terrorismus“-Prozesse der vergangenen Jahrzehnte. Mittlerweile erhielten acht Gefangene aufgrund der langen Prozessdauer Haftverschonung mit der Auflage, weiterhin am Prozess teilzunehmen. Inhaftiert waren deshalb nur noch Deniz Pektaş und Müslüm Elma. Gegen Ende des Sitzungstages am 25. Juli 2019 betraten Beamte der bayerischen Spezialeinheit USK den Saal. Nach einer kurzen Anhörung verkündete der Vorsitzende Richter Dr. Dauster, dass auf Antrag des Generalbundesanwalts die am 19. Februar 2018 außer Vollzug gesetzten Haftbefehle von Dr. Banu Büyükavcı, Dr. Sinan Aydin und Sami Solmaz wieder in Vollzug zu setzen seien. Daraufhin wurden die drei Angeklagten sofort wieder in Untersuchungshaft genommen…“ – aus der Meldung „Erneute Verhaftungen im Münchner TKP/ML-Prozess“ am 27. Juni 2019 bei der ANF externer Link über den neuerlichen Fall willkürlicher Justiz (auch) im Dienste Erdogans. Siehe dazu auch einen weiteren Beitrag:

  • „Nürnberger Ärztin Banu Büyükavci ist wieder in Haft“ von Hans Peter Kastenhuber am 28. Juni 2019 beim Portal Nordbayern externer Link (ursprünglich in den NN) wo zum neuerlichen abstrusen Vorgehen unter anderem ausgeführt wird: „… Es ist ein neues, trauriges Kapitel in der schier unendlichen Geschichte eines höchst umstrittenen Verfahrens. Den zehn Angeklagten wird vorgeworfen, das Auslandskomitee der kommunistischen türkischen Splitterpartei TKP/ML zu bilden. Ein militanter Flügel der TKP/ML wird für länger zurückliegende Anschläge auf staatliche Einrichtungen in der Türkei verantwortlich gemacht, bei denen es auch Todesopfer gab. Einige der Angeklagten saßen langjährige Haftstrafen in ihrem Heimatland ab und wurden Opfer von Folter. Nach ihrer Freilassung erhielten sie politisches Asyl in Deutschland. Hierzulande ist die TKP/ML nicht verboten, sie wird auch nicht auf der EU-Terrorliste geführt, und ihren angeklagten Exil-Mitgliedern werden auch keine hier begangenen Straftaten vorgeworfen. Zur Festnahme der mutmaßlichen Parteiaktivisten kam es im April 2015 dennoch, weil das Bundesjustizministerium mit einer Verfolgungsermächtigung die Bundesanwaltschaft in die Lage versetzte, nach Paragraf 129 b des Strafgesetzbuches gegen die zuvor jahrelang beobachteten Kommunisten vorzugehen. Dieser nach den US-Anschlägen vom 11. September 2001 eingeführte Paragraf droht für die Unterstützung ausländischer Terrororganisationen Haft von fünf bis zehn Jahren an. Höchst umstritten ist das TKP/ML-Verfahren, weil sich die Anklage auch auf von der Türkei  überlassene Dokumente der dortigen Sicherheitsdienste stützt, in Teilen sogar auf Berichte von illegal in Deutschland aktiven türkischen Geheimdienstagenten. Weder Ex-Justizminister Heiko Maas noch seine Nachfolgerin Katharina Barley (beide SPD) konnten sich allerdings dazu durchringen, die Verfolgungsermächtigung, ohne die nach 129 b nicht angeklagt werden darf, zurückzuziehen. Daran änderte auch die Einschätzung des vom Gericht als Gutachter berufenen Münchner Uni-Professors und Türkei-Experten Christoph Neumann nichts. Er zog die Wirksamkeit der TKP/ML in Frage und wertete den Kurs von Präsident Erdogan letztlich als die größere Bedrohung für die türkische Demokratie. Auch Banu Büyükavci und ihrem Lebensgefährten werden keine Gewalttaten, sondern nur die ideelle Unterstützung der TKP/ML vorgeworfen…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=151040
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