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Diesmal Hessen: Polizei und Gerichte der BRD weiter im Sinne Erdogans tätig

Turkey up in arms against Erdoğan!Mit einer groß angelegten Aktion sind zahlreiche Polizisten am Dienstag gegen kurdische Aktivisten und Politiker in Hessen vorgegangen. Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei durchsuchten zeitgleich mehrere Wohnungen in Gießen, Rüsselsheim und Mainz. Die Razzien fanden in den frühen Morgenstunden statt und endeten mit bisher zwei bekannten Festnahmen. Weshalb Ermittlungen gegen die Betroffenen laufen und was ihnen vorgeworfen wird, darüber liegen bisher noch keine Informationen vor. Bei einem der Festgenommenen handelt es sich um den kurdischen Politiker Mazhar Turan. Seine Festnahme soll unbestätigten Angaben zufolge von einem Koblenzer Gericht angeordnet worden sein…“ – so die Meldung „Razzien bei Kurden in Hessen“ am 25. Juni 2019 bei der ANF externer Link darüber, was die hessische Polizei so tut, wenn sie gerade nicht chattet… Siehe dazu auch einen weiteren Beitrag über ein bundesdeutsches Gericht, das eindeutig nicht in der Türkei getagt hat:

  • „Haftstrafe für türkischen Sozialisten“ von Martin Dolzer am 28. Juni 2019 in der jungen Welt externer Link über ein Hamburger Urteil: „… Nach einem mehr als einjährigen Prozess wurde am Donnerstag der türkische Aktivist Erdal Gökoglu vom Oberlandesgericht Hamburg gemäß Paragraph 129 b zu fünf Jahren Haft verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, dass er zwischen 2002 und 2013 Gebietsverantwortlicher der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) in Hamburg und Berlin gewesen sein soll. Die Staatsanwaltschaft hatte lediglich drei Jahre und neun Monate Haft gefordert, mit Verweis auf die traumatisierenden Erfahrungen des Beschuldigten. Konkrete Straftaten wurden Gökoglu nicht vorgeworfen. Sein »Vergehen«: Er sei auf Veranstaltungen der DHKP-C aufgetreten und habe über seine Erfahrungen und den Widerstand in türkischen Gefängnissen Ende der 1990er Jahre berichtet. Nach Paragraph 129 b des deutschen Strafgesetzbuches werden Personen wegen Mitgliedschaft oder Werbung für »terroristische Vereinigungen im Ausland« verfolgt. Zwischen 1995 und 2001 war ­Gökoglu in der Türkei in Haft und wurde dort mehrfach gefoltert. Seit einem Hungerstreik gegen die Isolationshaft in den türkischen F-Typ-Gefängnissen im Jahr 2000 und einer folgenden Zwangsbehandlung in einem Krankenhaus leidet Gökoglu am Wernicke-Korsakoff-Syndrom. Mehrmals musste der Hamburger Prozess, der am 7. Juni 2018 begann, aufgrund seines schlechten Gesundheitszustands unterbrochen werden. In der Türkei war er 2001 für haftunfähig erklärt worden und floh nach seiner Entlassung nach Belgien. 2017 wurde er von dort auf Ersuchen der Bundesanwaltschaft in die BRD ausgeliefert…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=150913
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