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[Abkommen Schweiz – EU] Schweizer Gewerkschaften mobilisieren zur Verteidigung des Lohnschutzes

Dossier

Schweizer Gewerkschaften mobilisieren zur Verteidigung des LohnschutzesFür den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) war es eine ungewohnte, ja vermutlich sogar eine unangenehme Situation: Hatte man den Weg der bilateralen Verträge mit der EU bislang konsequent mitbeschritten und die Sozialdemokratie in ihrem EU-freundlichen Kurs unterstützt, standen die Gewerkschaften plötzlich auf seiten der Gegner eines neuen Abkommens mit Brüssel. (…) Damit würden EU-Unternehmern so lästige Bestimmungen wie die Kautionspflicht, die Voranmeldungspflicht oder die Scheinselbständigkeitsprüfung zukünftig erspart bleiben. Für die Gewerkschaften waren und sind diese »flankierenden Maßnahmen« zum Lohnschutz stets eine rote Linie, von deren inhaltlicher Akzeptanz die Zustimmung zu den »Bilateralen« als Ganzes abhängt…“ – aus dem Artikel „Keinen Schritt weiter!“ von Florian Sieber am 11. Februar 2019 in der jungen Welt externer Link über einen Gewerkschaftsbund, der sich in die Opposition gedrängt sieht… Siehe dazu v.a. gewerkschaftliche Beiträge aus der Schweiz zu ihrem anschließenden Erfolg und nun neuer Bedrohung:

  • EU-Abkommen 2.0: Bundesrat und Arbeitgeber gefährden Schweizer Lohnschutz – Nichts gelernt und alles schon wieder vergessen? New
    Man kann es sich kaum vorstellen, und trotzdem ist es so: Die Marktradikalen in der Schweiz und in der EU greifen den Schweizer Lohnschutz erneut an. Und wieder versuchen sie es über ein «institutionelles Abkommen». (…)
    NEUER ANLAUF, ALTE FEHLER
    Seither scheinen die Marktradikalen hüben und drüben nichts gelernt zu haben. Der SGB jedenfalls ist «sehr besorgt» um die Sondierungsgespräche auf technischer Ebene. Und das beschreibt den aktuellen Zustand noch zurückhaltend. Denn die Bundesverwaltung hat in den Gesprächen einem Abbau des Lohnschutzes und des Service public zugestimmt: Arbeitnehmende, die vom Ausland in die Schweiz entsandt werden, würden keine Schweizer Spesen mehr erhalten, und die Sanktionsinstrumente der Kaution und der Dienstleistungssperre würden ihre Wirkung verlieren. Und der Lohnschutz dürfte die Schweiz zwar dem Wortlaut nach wie bisher kontrollieren, aber er stünde unter dem Generalverdacht, den Marktzugang der Firmen zu behindern. Und dieser würde künftig stärker gewichtet als das Prinzip «Schweizer Löhne für Arbeit in der Schweiz». Allfällige ­innenpolitische Sicherungsmassnahmen, die unabhängig von den Verhandlungen mit der EU beschlossen werden könnten, scheiterten bisher am Widerstand der Arbeitgeberverbände.
    ROTE LINIE BLEIBT
    Die Gewerkschaften fordern vom Bundesrat jetzt echte Verhandlungen mit der EU. Der hat vergangene Woche beschlossen, ein Verhandlungsmandat mit der EU auszuarbeiten. Wenn er sich dabei auf die Ergebnisse der «Gespräche auf technischer Ebene» stützt, ist der Schweizer Lohnschutz nicht mehr gesichert. Der Grundsatz «Schweizer Löhne für Arbeit in der Schweiz» war, ist und bleibt die rote ­Linie der Gewerkschaften. Wird diese überschritten, hat ein Abkommen zu Recht keine Chance in einer Volksabstimmung. Unia-­Präsidentin Vania Alleva bringt es so auf den Punkt: «Wir Gewerkschaften stehen ein für die Personenfreizügigkeit, für die Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung der Arbeitnehmenden unabhängig von ihrer Herkunft, weil nur gleiche Rechte für alle auch starke Rechte für alle sind. Das ist nur mit wirksamen flankierenden Massnahmen für den Lohnschutz möglich.»...“ Artikel von Clemens Studer in der Work der Unia vom 17. November 2023 externer Link, siehe auch:

    • Lohnschutz und Service public statt Liberalisierungsprogramm
      Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB und Travail.Suisse sind sehr besorgt über den Verlauf der Gespräche mit der EU-Kommission. Aus dem Projekt eines «institutionellen Abkommens» ist mittlerweile ein Liberalisierungsprogramm geworden. Die mit den Sondierungen beauftragte Bundesverwaltung hat in den Gesprächen einem Abbau des Lohnschutzes und des Service public zugestimmt: Arbeitnehmende, die vom Ausland in die Schweiz entsandt werden, würden keine Schweizer Spesen mehr erhalten und die Sanktionsinstrumente der Kaution und der Dienstleistungssperre würden ihre Wirkung verlieren. Neu wäre der Lohnschutz dem Generalverdacht ausgesetzt, dass er den Marktzugang der Firmen behindert. Dazu kommen die vollständige Liberalisierung des Strommarktes für Kleinkunden sowie der Marktzugang von Flixtrain und anderen Anbietern im grenzüberschreitenden Personenverkehr. Der Bundesrat muss diese Fehler korrigieren und in den Verhandlungen mit der EU die Interessen der Schweizer Bevölkerung vertreten. Er muss in den Verhandlungen den Lohnschutz und den Service public sichern…“ Artikel vom 6. November 2023 beim SGB externer Link
  • Lohnschutz ist nicht verhandelbar: Ein geplantes Rahmenabkommen mit der EU drohte den Schweizer Lohnschutz zu untergraben. Die Gewerkschaften blockierten – mit Erfolg 
    „… Der Alpenstaat ist bekanntlich kein EU-Mitglied, aber in den letzten Jahrzehnten haben Schweiz und EU ein ganzes Geflecht von institutionalisierten Beziehungen und Abkommen miteinander ausgehandelt. Zwischen 2014 und 2021 hat die Schweiz mit der EU über ein sogenanntes »institutionelles Rahmenabkommen« verhandelt – kurz »InstA« genannt. Die Schweizer Gewerkschaften waren schon immer Unterstützer der Personenfreizügigkeit, sofern diese die Löhne und Arbeitsbedingungen nicht verschlechtert. Das vorgelegte Rahmenabkommen haben sie aus diesem Grund vehement bekämpft, denn es hätte die einmaligen Lohnschutzbestimmungen der Schweiz erheblich geschwächt. Als der Schweizer Bundesrat vor einem Jahr beschloss, das ausgehandelte Abkommen doch nicht zu unterzeichnen, hatte die intensive Auseinandersetzung um das Rahmenabkommen schließlich seinen Höhepunkt erreicht. (…) Obwohl der Schweizer Bundesrat wiederholt beteuert hatte, dass der Lohnschutz nicht zur Diskussion stehe, machte der Schweizer Außenminister Ignazio Cassis im Juni 2018 abfällige Bemerkungen über gewisse Aspekte der flankierenden Maßnahmen und signalisierte damit, dass auch er bereit wäre, den Lohnschutz auszuhöhlen. Als die Verhandlungen mit der EU im Herbst 2018 schließlich abgeschlossen wurden, hatten sich die schlimmsten Befürchtungen der Gewerkschaften bestätigt: Bei den flankierenden Maßnahmen wurden erhebliche Abstriche gemacht und dem arbeitnehmerfeindlichen Europäischen Gerichtshofs wurde die Befugnis erteilt, über die Zukunft der Lohnschutzgesetze in der Schweiz zu entscheiden. Die Schweizer Gewerkschaften gingen schnell dazu über, Widerstand dagegen zu organisieren. (…) Sie befürworteten stabile und gute Beziehungen zur EU – doch nur unter der Bedingung, dass der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in der Schweiz darunter nicht leiden würde. Nach dem Prinzip »gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort« gewannen die Schweizer Gewerkschaften die Unterstützung anderer europäischer Gewerkschaften sowie progressiver politischer Kräfte im Europäischen Parlament. Die Schweizer Gewerkschaften betonten, dass dieser Kampf nicht zwischen der Schweiz und dem Rest Europas ausgefochten wurde, sondern zwischen neoliberalen Kräften und den Arbeiterinnen und Arbeitern. Damit verdeutlichten sie, dass ihre Opposition einen durchaus internationalistischen Charakter hatte. (…) Die Schweizer Regierung erklärte am 26. Mai 2021, dass die Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen abgebrochen und der ausgehandelte Vertrag nicht unterzeichnet werden würde. Diese Entscheidung wurde unter anderem damit begründet, dass sich die EU geweigert hatte, die Schweizer Lohnschutzgesetze zu akzeptieren. Dies verdeutlicht, dass die Gewerkschaften eine entscheidende Rolle bei der Torpedierung des Abkommens gespielt haben. (…) Der Schweizer Bundesrat zieht anstelle eines einzelnen Rahmenabkommens nun mehrere Pakete in Erwägung. Ob die EU dies jedoch so akzeptiert, ist eine offene Frage. Unabhängig vom weiteren Verlauf dieser Debatte wird die Bewegung der Arbeitenden an ihrer Position festhalten: Geregelte Beziehungen auf einer stabilen Basis mit einer – hoffentlich künftig weniger neoliberalen – EU unter der Bedingung vom unantastbaren Recht auf einen eigenständigen Lohnschutz, unabhängig von der Einflussnahme des Europäischen Gerichtshofs und auch mit der Möglichkeit, diesen je nach Bedarf auszuweiten…“ Artikel von Chris Kelley vom 10. Mai 2022 bei Jacobin.de externer Link
  • Schweizerischer Gewerkschaftsbund zum Bundesratsentscheid gegen das Rahmenabkommen mit der EU: Gefahren für den Lohnschutz abgewehrt 
    „Der SGB begrüsst den heutigen Entscheid des Bundesrates, der den eigenständigen Lohnschutz gewährleistet. Der SGB steht für gute und geregelte Beziehungen mit der EU. Doch der Preis eines Verhandlungsabschlusses über dieses Rahmenabkommen wäre für die Arbeitnehmenden in der Schweiz zu hoch gewesen. Der Verhandlungsverlauf hat gezeigt, dass der Lohnschutz durch das Abkommen substanziell geschwächt und der Service public gefährdet würde. Das wäre für die Gewerkschaften nicht akzeptabel gewesen. Der Schutz der Arbeitnehmenden muss verbessert und nicht verschlechtert werden – in der Schweiz und in der EU. Der SGB wird sich zusammen mit seinen Schwestergewerkschaften weiterhin dafür einsetzen, dass es in dieser Frage vorwärtsgeht und die sozialen Rechte in der EU und in der Schweiz gestärkt werden. Es braucht mehr Gesamtarbeitsverträge mit einem wirksamen Lohnschutz und staatliche Mindestlöhne für Branchen und Berufe ohne GAV. Die Bilateralen Verträge sind für die Arbeitnehmenden wichtig. Eine Eskalation durch die Schweiz oder die EU-Kommission ist unerwünscht. Auch wenn es in Bezug auf das Rahmenabkommen unterschiedliche Sichtweisen gibt, müssen die bestehenden Verträge eingehalten werden. Die Schweiz soll daher die Kohäsionsmilliarde baldmöglichst freigeben. Umgekehrt hat sich die EU durch die Bilateralen Verträge zur gegenseitigen Produkteanerkennung verpflichtet. In den letzten Wochen haben Schweizer Arbeitgeberkreise unter dem Vorwand des Verhandlungsabbruchs Verschlechterungen beim Arbeitnehmerschutz gefordert. Der SGB wird solchen Versuchen entschieden entgegentreten. An den geplanten Gesprächen mit Bund, Sozialpartnern und Kantonen wird sich der SGB beteiligen.“ SGB-Pressemitteilung vom 26. Mai 2021 externer Link
  • Angriffe auf den Lohnschutz: Warum das Rahmenabkommen brandgefährlich ist. Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit 
    Die Attacken auf den Lohnschutz haben in den letzten Wochen eine neue Stufe erreicht. Bis vor kurzem waren es vor allem FDP- und SVP-​Vertreter oder die Konzernlobbyisten von Avenir Suisse, die versucht haben, die Flankierenden zu auszuhöhlen. Doch in jüngster Zeit sind es zusätzlich Vertreter aus Deutschland, welche den Lohnschutz nicht nur kritisieren, sondern ihm sogar die Rechtmässigkeit absprechen. Das gibt einen Vorschmack, was auf die Schweizer Arbeitnehmenden zukommt, wenn einmal der Europäische Gerichtshof im Rahmenabkommen über den Lohnschutz in der Schweiz richten kann. (…) Damit wurde erstmals öffentlich, was mir die Botschafter der EU und Deutschlands im persönlichen Gespräch seit Jahren sagen. Die Schweizer Flankierenden stehen aus ihrer Sicht in wesentlichem Widerspruch zur Forderung eines freien Marktzugangs für ausländische Firmen. Die 8-​Tage-Voranmeldung und die Kaution sind dabei eher Nebenschauplätze. Die Kritik ist grundsätzlich: Sie wollen beispielsweise nicht akzeptieren, dass die Sozialpartner in der Schweiz die Mindestlöhne der GAV durchsetzen. Oder dass die Schweiz so viele Kontrollen macht wie heute. Der Schweizer Lohnschutz ist für sie unverhältnismässig und protektionistisch. (…) Für die Arbeitnehmenden ist diese Logik des Binnenmarktes brandgefährlich. Wenn der Marktzugang der Firmen Priorität hat, ist der Lohnschutz unter Dauerdruck…“ Blog von Daniel Lampart vom 19. Mai 2021 beim SGB externer Link
  • Der Angriff der Süddeutschen Arbeitgeber auf den Schweizer Lohnschutz
    Einer der grössten Differenzpunkte beim institutionellen Rahmenabkommen zwi-​schen der EU und der Schweiz ist der Lohnschutz, welcher in der Schweiz mit den sogenannten Flankierenden Massnahmen (FlaM) praktiziert wird. Diese sollen nach dem Willen der EU-​Kommission im Namen der Binnenmarktfreiheiten abgebaut werden. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht dabei die grenzübergreifende Dienstleistungserbringung mittels Entsendung. Hinter dem Angriff auf den Schweizer Lohnschutz steht zum einen ein starker Binnenmarkt-​Dogmatismus von Brüsseler Spitzenbeamten. Politisch besonders relevant wurden die handfesten ökonomische Interessen von entsendenden Arbeitgebern aus Süddeutschland. (…) In ihrer Broschüre stellen die Autoren das Modell der Entsendung vor, analysieren die Lohnschutz-​Massnahmen und legen offen, wie süddeutsche Arbeitgeber dagegen lobbyieren.“ SGB zur Broschüre von Joël Bühler, Andreas Rieger und Michael Stötzel vom 1. Oktober 2020 externer Link
  • Der Kampf um den Lohnschutz in der Schweiz geht weiter: Auch gegen süddeutsche Arbeitgeber
    ja zum Lohnschutz ,indestlohnIn der Schweiz ist Lohndumping ein immer grösseres Problem. Gleichzeitig wird der Lohnschutz politisch angegriffen; insbesondere die süddeutschen Arbeitgeber der Baubranchen betreiben ein intensives Lobbying in Brüssel. Eine Unia-Studie geht den Hintergründen nach. Einer der grössten Differenzpunkte beim institutionellen Rahmenabkommen zwischen der EU und der Schweiz ist der Schweizer Lohnschutz. Dieser soll nach dem Willen der EU-Kommission abgebaut werden. Nach Ansicht der Brüsseler Kommission greift der Lohnschutz bei Entsendungen in unverhältnismässiger Art in die Dienstleistungsfreiheit der Arbeitgeber ein. Hinter dem Angriff auf den Schweizer Lohnschutz stehen handfeste Interessen, insbesondere der süddeutschen Arbeitgeber. Seit 2016 werden jährlich gegen 40’000 Arbeitnehmende aus Deutschland in die Schweiz entsandt. Allein aus Baden-Württemberg handelt es sich um Umsätze von weit über einer Milliarde Euro. Offensichtlich war und ist der Schweizer Markt mit seinem hohen Preisniveau äusserst lukrativ. Von Anfang an bekämpfen deshalb insbesondere süddeutsche Patrons alle Hindernisse, welche sich ihnen auf dem Weg in der Schweiz entgegenstellen – unter anderem mit einem intensiven Lobbying in Brüssel. In einer neuen Studie gehen Joël Bühler, Andreas Rieger und Michael Stötzel den Hintergründen dieses Angriffs der ausländischen Arbeitgeber auf den Schweizer Lohnschutz nach; und setzten insbesondere den Lohnschutz in Perspektive zu den administrativen Hürden, die Schweizer Unternehmen bei Aufträgen in Deutschland zu erfüllen haben. Nicht umsonst werden heute rund 25 mal mehr Arbeitnehmende aus Deutschland in die Schweiz entsandt als umgekehrt…“ – aus der Ankündigung „Der Angriff der Süddeutschen Arbeitgeber auf den Schweizer Lohnschutz“ am 22. Oktober 2019 bei der Unia externer Link zu eben dieser neuen Broschüre über die Rolle der süddeutschen (Bau)Unternehmen in der Auseinandersetzung um den Lohnschutz. Siehe dazu auch den Link zur Broschüre und den Hinweis auf unseren ersten Beitrag (dem noch weitere folgten) zum Kampf um die Verteidigung des Lohnschutzes:
    • «Der Angriff der Süddeutschen Arbeitgeber auf den Schweizer Lohnschutz» externer Link ist im Oktober 2019 die Unia-Studie von Joël Bühler, Andreas Rieger und Michael Stötzel zur Rolle der süddeutschen Unternehmen in dieser Auseinandersetzung, worin es unter anderem zum Argument, die Schweiz betreibe „Protektionismus“ heißt: „… Gemäss den uns vorliegenden Zahlen werden im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe schätzungsweise fünfundzwanzigmal so viele Personen aus Deutschland in die Schweiz entsandt wie in die Gegenrichtung. Von allen ausländischen Unternehmen machen Deutsche am meisten Gebrauch vom geöffneten Arbeitsmarkt für Entsendungen und HandwerkerInnen aus Baden-Württemberg dürften einen grösseren Teil davon stellen. Sie erzielen einen MilliardenUmsatz in der Schweiz. Die Behauptung, die Schweiz betreibe mit den flankierenden Massnahmen Protektionismus, ist offensichtlich haltlos. Die FlaM gewährleisten fairen Marktzugang für ausländische Firmen, indem Löhne und Arbeitsbedingungen verbindlich festgeschrieben und kontrolliert sowie Verstösse sanktioniert werden können. Weil gerade in grenznahen Kantonen und bestimmten Branchen bis zu einem Viertel des Arbeitsvolumens von Entsandten und Selbständigen aus dem Ausland geleistet wird, ist die Durchsetzung der FlaM von höchster Bedeutung…“
  • Kampagne zum Abkommen Schweiz – EU: Löhne statt Grenzen schützen!
    Freiheit, Gleichheit und soziale Sicherheit setzen sich gegenseitig voraus. Darum darf das Prinzip «Gleiche Löhne für gleiche Arbeit am gleichen Ort» nicht verletzt werden. Die Personenfreizügigkeit mit der EU und starke Flankierende Maßnahmen (FlaM) gehören untrennbar zusammen. Sie stellen gemeinsam einen großen sozialen Fortschritt für die Schweiz dar. Prinzipien wie «Gleicher Lohn» nützen nur, wenn sie auch in der Praxis durchgesetzt werden. Auf europäischer Ebene klafft diesbezüglich eine grosse Lücke. Die schwache EU-Durchsetzungsrichtlinie zum Lohngleichheitsprinzip wird vom Europäischen Gerichtshof regelmäßig zu Ungunsten der Arbeitnehmenden ausgelegt. Für die Durchsetzung des Lohngleichheitsprinzips muss jedes Land entsprechend seinen konkreten Verhältnissen sorgen. In der Schweiz gibt es dafür die FlaM. Sie sind zwar nicht perfekt – aber nach Einschätzung des Europäischen Gewerkschaftsbundes dennoch vorbildlich. Denn gute Gesamtarbeitsverträge, mehr verbindliche Mindestlöhne und Kontrollen in jährlich 45‘000 Firmen wirken: Fast ein Viertel der kontrollierten Firmen muss zu tiefe Löhne korrigieren. So haben die FlaM Lohndumping in Grenzen gehalten und ein Absacken der Tieflöhne verhindert. (…) Auch für die EU-Kommission war bisher klar, dass das hohe Lohnniveau in der Schweiz einen besonderen Schutz benötigt. Der vorliegende Vertragsentwurf zum Rahmenabkommen gibt nun aber dem «Marktzugang» und insbesondere den Interessen der Entsendebetriebe Vorrang. Konkret… droht eine massive Reduktion der Zahl der Kontrollen insbesondere im Entsendebereich und bei den Scheinselbständigen;… werden Kontrollen mit einer kürzeren Voranmeldezeit für Entsendebetriebe erschwert… sind Kautionen und damit wirksame Bussen für die meisten fehlbaren Firmen nicht mehr zulässig… werden Dienstleistungssperren sowie Sanktionen der paritätischen Kontrollorgane eingeschränkt…“ – aus dem Aufruf „Ja zu einem sozialen Europa, zur Personenfreizügigkeit und zu starken Arbeitnehmendenrechten!“ auf der Kampagnenseite „Löhne statt Grenzen schützen“ externer Link (den es in vier Sprachen gibt) mit bereits sehr vielen Unterzeichnenden (inklusive der Redaktion LabourNet Germany), was – nicht nur aus der Schweiz! – vor allem bis zur ersten Abstimmung im Europaparlament geschehen sollte (aber auch danach noch Sinn macht, denn weitere werden folgen), die am 26. oder am 27. März 2019 stattfinden soll. Siehe dazu auch einen ausführlichen Hintergrundbeitrag über die Verschlechterung der Lohnkontrollen in der Schweiz durch die EU-Initiative (samt dem entsprechenden Dokument des Europaparlaments) und den Hinweis auf unseren ersten Bericht über die Kampagne der Gewerkschaft Unia gegen die Reduzierung der Lohnkontrollen durch das Abkommen mit der EU:

    • „Crashkurs Lohnschutz“ von Kaspar Surber am 28. Februar 2019 in der WoZ externer Link (Ausgabe 9/2019), worin unter anderem unterstrichen wird: „… Die flankierenden Massnahmen hatten innenpolitisch stets GegnerInnen, doch sie beschränkten sich auf neoliberale HardlinerInnen in FDP und SVP. Ansonsten waren sich alle ihrer Bedeutung bewusst: Als der Bundesrat die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU aufnahm, schloss er den Lohnschutz davon aus. Dann stellte FDP-Aussenminister Ignazio Cassis letzten Sommer plötzlich die rote Linie beim Lohnschutz infrage. Mehr noch: Im Entwurf zum Rahmenabkommen werden die flankierenden Massnahmen zur Verhandlungsmasse mit der EU – und gleich massiv geschwächt. So muss die Schweiz die Entsenderichtlinie der EU übernehmen, die Kontrollmöglichkeiten werden stark eingeschränkt, Kautionen sollen nur noch bei Wiederholungstätern erhoben werden dürfen. Aus der ganzen Entstehungsgeschichte wird ersichtlich: Es geht beim Lohnschutz nicht nur, wie von Bürgerlichen gerne behauptet, um eine nebensächliche Verkürzung der Achttageregel bei der Anmeldung. Es geht um einen fundamentalen Systemwechsel: Der Lohnschutz wird Teil der Abkommen mit der EU und auch dem geplanten Schiedsgericht unterstehen, das sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) orientieren müsste. (…)Wie dramatisch die Folgen sein könnten, zeigt die Rechtsprechung des EuGH. Dieser hat das Primat des Binnenmarkts regelmässig über die Schutzregelungen bei den Löhnen gestellt. In wegweisenden Urteilen hat sich der Gerichtshof vor zehn Jahren gegen die kollektive Organisation von ArbeiterInnen ausgesprochen. Den Kurs bestätigte er zuletzt mit einem Urteil gegen Kontrollen in Österreich. «Die Interessen der Firmen kommen vor jenen der Beschäftigten»: So lautet das Fazit von Daniel Lampart, dem Chefökonomen des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB)…
  • „«Es reicht!»“ von Clemens Studer am 17. August 2018 bei der Unia-Workzeitung externer Link ist ein Gespräch mit der Gewerkschaftsvorsitzenden Vania Alleva, worin diese unter anderem unterstreicht: „Der Bundesrat hat für die Verhandlungen mit der EU über ein Rahmenabkommen eine rote Linie definiert und versprochen, dass er nicht über die flankierenden Massnahmen ­diskutieren wird. Denn sie garantieren, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Doch FDP-Aussenminister Ignazio Cassis brach dieses Versprechen im Frühsommer, als er in einem Radio­interview die sogenannte 8-Tage-Regel lächerlich machte – eine wichtige Voraussetzung für die Durchsetzung des Lohnschutzes auch bei Entsendebetrieben. Übrigens: Bei der Einführung der 8-Tage-Regel zählten wir 90’000 Entsendungen, heute sind es 240’000. Das ist die grösste Zahl pro Kopf europaweit. Sekundiert wurde Cassis von seinem FDP-Kollegen Johann Schneider-Ammann. Wir haben daraufhin beim Bundesrat interveniert, und dieser hat vor den Sommerferien nochmals seine roten Linien bekräftigt. Das war die Basis für unsere ­Bereitschaft, an tech­nischen Sozialpartnergesprächen teilzunehmen, wie sie vom Departement Schneider-Ammann gewünscht wurden. Wir haben daraufhin ebenfalls noch vor den Sommerferien dem Bundesrat unsere Positionen in einem Brief ­erklärt und angeboten, diese auch mündlich zu erläutern. (…)«Unschweizerisch» ist, wenn schon, dass sich die FDP-Bundesräte nicht an die roten Linien des Bundesrates halten. Das Fass zum Überlaufen brachten nämlich die Unterlagen zu den Gesprächen aus dem Departement von Bundesrat Schneider-­Ammann. Diese bestätigen unsere schlimmsten Befürchtungen: ­Es geht um viel mehr als «technische» Fragen. Es geht ganz grundsätzlich um den Lohnschutz. Schneider-Ammann stellt alles zur Disposition: von der 8-Tage-­Regel über die Kautionspflicht, die Sanktio­nen gegen fehlbare Arbeit­geber und über die Bekämpfung der Scheinselbständigkeit bis hin zur Qualität und Quantität der paritätischen Arbeitskontrollen. Das ist ein totaler Angriff auf den Kern der flankierenden Massnahmen und damit auf die Rechte ­aller ­Arbeitnehmenden in diesem Land. Ausserdem sollen künftig ­EU-Instanzen über den Schweizer Lohnschutz entscheiden – dies mit unabsehbaren Folgen…“
  • unia: Ausgerechnet im Tessin: Ein Mindestlohn, den keiner braucht…„Der Lohnschutz steht nicht zur Disposition“ am 15. Juni 2018 beim SGB externer Link war ein Beitrag über eine gemeinsame Pressekonferenz von SGB, Travail.Suisse, Unia und Syna zu Flankierenden Massnahmen und Rahmenabkommen, worin unterstrichen wird: „Die 8-Tage-Voranmeldung ist ein zentrales Element des Schweizer Lohnschutzes – zur Planung der Kontrollen und zur Durchsetzung der Kautionen. Die Einsätze vieler Firmen sind vergleichsweise kurz. Ohne Voranmeldung hätten die ausländischen Unternehmen in vielen Fällen den Einsatz schon beendet, bevor die Kontrollorgane vom Einsatz wissen.  In der Praxis stellt diese Voranmeldung kein wesentliches Hindernis dar. Bereits heute arbeiten in keinem anderen europäischen Land so viele ausländische Firmen wie in der Schweiz (gemessen an der Wohnbevölkerung). Die Firmen müssen ihre Einsätze in der Schweiz planen, was in den allermeisten Fällen deutlich über 8 Tage dauert. In Ausnahmefällen wie Reparaturen usw. kann die Arbeit vor Ablauf der achttägigen Frist aufgenommen werden…“
  • Rahmenabkommen: Gefahr für Löhne und Arbeitsplätze
    Das von Bundesrat Cassis ausgehandelte Rahmenabkommen setzt zentrale Teile der Flankierenden Massnahmen (FlaM) aufs Spiel – ein sehr wirksames Instrument gegen Lohn-​und Sozialdumping…“ Argumentarium des SGB zum Lohnschutz externer Link

Siehe für Grundinformationen:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=144258
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