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Irland: Gesetz zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung gekippt

Protest am 29. Juni 2017 in Berlin: Weg mit Vorratsdatenspeicherung!„Das irische Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung sämtlicher Mobiltelefonverbindungen für unbestimmte Zwecke der Strafverfolger ist vom dortigen High Court als Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta gekippt worden. Das ca. 100 Seiten lange Urteil warnt vor einer Entwicklung, die „der entmenschlichenden und unangenehmen Gesellschaft ähnelt, die im Roman 1984 dargestellt wurde“. Die „abschreckende Wirkung auf die Privatsphäre und das Recht auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit durch tatsächliche und befürchtete Überwachung“ sei nicht zu unterschätzen (Absatz 5.13 des Urteils). Die EU-Grundrechtecharta „verbietet eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung“, heißt es im Urteil (Absatz 4.33). Weil es darauf im entschiedenen Fall nicht ankam, erstreckt sich das Urteil jedoch nicht auf die Vorratsdatenspeicherung im Interesse der „nationalen Sicherheit“ und zum Schutz menschlichen Lebens sowie die Vorratsspeicherung anderer Daten als Mobiltelefon-Verbindungsdaten. Aus diesem Grund wird die Vorratsdatenspeicherung in Irland einstweilen nicht ausgesetzt. Zur Strafverfolgung stehen jedoch keine verdachtslos gespeicherten Mobiltelefondaten mehr zur Verfügung. Außerdem plant der Justizminister eine Änderung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung. Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammen geschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer begrüßen das irische Urteil und fordern von SPD, CDU und CSU die Rücknahme des deutschen Gesetzes zur verdachtslosen Vorratsspeicherung sämtlicher Kontakte, Bewegungen und Internetverbindungen…“ Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 12. Dezember 2018 externer Link

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