Ermittlungen wegen CumExFiles gegen CORRECTIV-Chefredakteur: Angriff auf die Pressefreiheit?

Dossier

CORRECTIV: CumExFilesDie Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt wegen des Verdachts der Anstiftung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gegen CORRECTIV-Chefredakteur Oliver Schröm. Unter seiner Leitung hatten Panorama und CORRECTIV im Oktober 2018 zusammen mit 17 Medienpartnern Recherchen zu den CumEx-Files veröffentlicht und damit den größten Steuerraubzug Europas aufgedeckt (…) Nun wurde bekannt, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Schröms CumEx- Recherchen schon vor Monaten ein Ermittlungsverfahren gegen ihn einleitete und einen mutmaßlichen Informanten vernehmen ließ. Dem voraus ging ein „Strafübernahmeersuchen“ der Staatsanwaltschaft Zürich, die Hamburger Staatsanwaltschaft übernahm den Fall von ihren Schweizer Kollegen und ermittelt nun gegen den CORRECTIV-Chefredakteur „wegen des Verdachts der Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und unbefugter Verwertung“ nach §17 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). (…) Schröm droht im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine empfindliche Geldstrafe. Die Ermittlungen gegen Oliver Schröm werfen auch ein Schlaglicht auf ein aktuelles Gesetzgebungsverfahren. Im Bundestag wird derzeit ein neues Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) beraten (BT-Drucksache 19/4724), die Umsetzung einer EU-Richtlinie…“ Beitrag vom 11.12.18 beim NDR externer Link, siehe dazu u.a. offenen Brief zu Ermittlungen von CORRECTIV:

  • Ermittlungsverfahren gegen CORRECTIV-Chefredakteur eingestellt New
    Die Akte 7101 Js 439 /18 ist geschlossen Nach 423 Tagen hat die Staatsanwaltschaft Hamburg aufgehört gegen den CORRECTIV-Chefredakteur Oliver Schröm zu ermitteln: Das „Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt“, teilte die Behörde in einem Einzeiler mit. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht, der eine weitere Ermittlung oder gar Anklage rechtfertige. (…) Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat die vielen E-Mails unter der Bezeichnung „Reaktionen“ im Sonderband Nr. 3 der Ermittlungsakte über Oliver Schröm gesammelt. Die komplette Akte umfasst zwei Haupt- und vier Sonderbände mit insgesamt 463 Seiten. Darunter befindet sich die Einstellungsverfügung. Die Hamburger Staatsanwaltschaft geht darin hart ins Gericht mit der Schweizer Justiz: Die Staatsanwaltschaft Zürich habe Akten offensichtlich nur unvollständig nach Hamburg übersandt, mit der Begründung, sie würden in großem Umfang „Geschäftsgeheimnisse enthalten“. Die Hamburger Behörde schenkte auch den Aussagen des Belastungszeugen der Schweizer Justiz keinen Glauben, der wegen Weitergabe von CumEx-Unterlagen an einen deutschen Rechtsanwalt in der Schweiz in Untersuchungshaft saß. (…) Und wie geht es mit den Ermittlungen gegen Oliver Schröm in der Schweiz weiter? Anfang 2019 hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft dem CORRECTIV-Chefredakteur schriftlich mitgeteilt: Das Verfahren gegen ihn sei „sistiert“, ausgesetzt. Allerdings würden die Vorwürfe „Wirtschaftlicher Nachrichtendienst“ (Wirtschaftsspionage) erst 2024 verjähren. Solange wolle man im Halbjahresrhythmus prüfen, ob es neue Erkenntnisse gebe, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen. Am Rande des Prozesses in Zürich gegen den Ex-Banker und Belastungszeugen sowie zwei weitere Deutsche interviewte eine CORRECTIV-Reporterin den Schweizer Staatsanwalt, der die Ermittlungen gegen Oliver Schröm führt. Falls die Hamburger Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellt, versicherte er, würde er das auch tun: „Wir haben den Fall sistiert, warten den Ausgang des deutschen Verfahrens ab. Aber eigentlich egal, wie die Deutschen den Fall erledigen, ist es für uns bindend.“ Es bleibt abzuwarten, ob der Schweizer Staatsanwalt Wort hält.“ CORRECTIV-Mitteilung vom 12. July 2019 externer Link
  • Ermittlungen gegen unseren Chefredakteur: Das müssen Sie über die Rechtslage wissen 
    Wann machen sich Whistleblower und Journalisten strafbar? Wie ernst ist die Situation für Oliver Schröm? Und wie gefährdet das kommende „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ die Pressefreiheit? Die wichtigsten Fragen im Überblick…“ Beitrag von Ruth Fend und Jonathan Sachse vom 13. Dezember 2018 bei CORRECTIV externer Link
  • Journalismus ist kein Verbrechen! Offener Brief zu Ermittlungen gegen CORRECTIV-Chefredakteur
    Wir haben zusammen mit unseren 18 Medienpartnern den größten Steuerraub Europas aufgedeckt. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen CORRECTIV-Chefredakteur Oliver Schröm in Zusammenhang mit den Cum-Ex-Recherchen. Der Vorwurf: Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Wir fordern, die Strafverfolgung auf die Steuerräuber zu konzentrieren und die Ermittlungen gegen unseren Chefredakteur einzustellen. Dies ist ein Angriff auf unsere Pressefreiheit. Wir wehren uns dagegen. Unterstützen Sie uns dabei!Meldung von CORRECTIV zum Offenen Brief  vom 11. Dezember 2018 externer Link an Justizministerin Katarina Barley und Finanzminister Olaf Scholz von und bei CORRECTIV darin der Brief selbst
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=141415
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