Klage gegen Polizeieinsatz im Flüchtlingslager Ellwangen am 3. Mai 2018

Dossier

Bündnis »Widerstand Mai 31 - Solidarität ist kein Verbrechen«Am 18.9.2018 erhob Alassa Mfoupon beim Verwaltungsgericht Stuttgart wegen des Polizeieinsatzes am 3. Mai 2018 in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen (LEA) Klage gegen das Land Baden-Württemberg – wozu es in der Pressemitteilung des Rechtsanwaltsbüros Meister & Partner am 27. Oktober 2018 bei den Rote Fahne News externer Link dokumentiert, unter anderem heißt: „… Die Klage richtet sich auch gegen diese Polizeimaßnahme. Am 3.5.2018 fand in der LEA ein Polizeieinsatz statt, an dem mehr als 500 Polizisten beteiligt waren. Unter anderem 11 Flüchtlinge wurden verletzt und allein 40 – nicht verschlossene! – Türen wurden durch die Polizeikräfte beschädigt, die diese rücksichtslos eintraten…“ Siehe dazu Urteile und weitere Instanzen:

  • Landgericht Ellwangen zu Alassa Mfouapon: Berufung abgelehnt, aber das Strafmaß (Geldstrafe) reduziert New
    Der ehemalige Bewohner der Landeserstaufnahmestelle Ellwangen, Alassa Mfouapon, muss 300 Euro Strafe zahlen. Das Landgericht Ellwangen hat am Donnerstag die Berufung gegen das Urteil abgelehnt.
    Der bundesweit in die Schlagzeilen geratene ehemalige Bewohner der Landeserstaufnahmestelle (LEA) in Ellwangen, Alassa Mfouapon, muss eine Geldstrafe von 300 Euro (10 Tagessätzen von je 30 Euro) wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zahlen. Das Landgericht Ellwangen hat damit das ursprüngliche Strafmaß des Amtsgerichts um Dreiviertel reduziert. Die Berufung wurde abgelehnt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da Mfouapon noch Revision gegen die Entscheidung einlegen kann. (…) Laut Anklage soll Alassa Mfouapon im Juni 2018 gegen seine Abschiebung nach Italien laut seines Anwalts Roland Meister „passiven Widerstand“ geleistet haben. Demnach weigerte sich Mfouapon zunächst, in das Polizeifahrzeug zu steigen, weil er seinen Anwalt anrufen wollte. Er wurde deshalb von den Beamten zu Boden gebracht und habe sich sozusagen passiv gesperrt, was nach Ansicht des Amtsgerichtes und der Staatsanwaltschaft in Ellwangen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gewesen sei. Das Landgericht Ellwangen bestätigte diese Auffassung, reduzierte aber das Strafmaß. Die Verteidigung bezeichnete den Vorwurf als „absurd“. Alassa Mfouapon habe sich nicht aggressiv verhalten. Einer der Zeugen, ein Polizeibeamter der bei der Abschiebung dabei war, räumte ein, Alassa Mfoupon, während des Polizeieinsatzes seinen Geldbeutel abgenommen zu haben. Das sei laut Gericht rechtswidrig gewesen. (…)
    Alassa Mfouapon setzt sich juristisch zu Wehr, unterstützt von dem Rechtsanwalt Roland Meister, der ihn seit inzwischen sechs Jahren in Prozessen vertritt. Erfolgreich klagen sie gegen die „Bild-Zeitung“ und auch mit einer Unterlassungsklage gegen die AfD-Vorsitzende Alice Weidel. Sie darf ihn nun nicht mehr als „Rädelsführer“ der Tumulte in der Ellwanger Landeserstaufnahmestelle bezeichnen. Auch der Vorwurf der illegalen Einreise wurde fallengelassen. Einen Teilerfolg erzielte der Flüchtlingsaktivist bei seiner Klage gegen die Polizeirazzia in Ellwangen. In dem Verfahren wurde zumindest verfassungsrechtlich klargestellt, dass auch eine Flüchtlingsunterkunft eine Wohnung im Sinne des Grundgesetzes ist und nicht ohne richterliche Anweisung durchsucht werden darf
    .“ Beitrag von Justus Madaus und Torsten Blümke vom 18.4.2024 im SWR externer Link („Berufung abgelehnt – ehemaliger Bewohner der LEA muss Geldstrafe zahlen“)

    • Der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität protestiert gegen das Urteil des Landgerichts Ellwangen und spricht von „Teilerfolg in Ellwangen für bekannten Aktivisten Alassa M.“ in der Pressemitteilung vom 18.04.2024 (per e-mail)
  • Statt 19.1.2024 nun am 18.4. in Ellwangen: Berufungstermin von Alassa Mfouapon wegen angeblichen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Demo
    Am 18. April 2024 führt der Flüchtlingsaktivist Alassa Mfouapon, Bundessprecher des Freundeskreises Flüchtlingssolidarität, erneut einen wichtigen Prozess für demokratische Rechte von Flüchtlingen vor dem Amtsgericht Ellwangen. Er legte Berufung ein gegen eine ungerechtfertigte Verurteilung wegen angeblichen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte bei seiner Abschiebung nach Italien am 20. Juni 2018. Mehrere Hauptanklagepunkte wurden im Juni 2020 vom Gericht auf Kosten der Staatskasse abgewiesen. In Alassas Zimmer in der Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen wurde ohne richterlichen Beschluss eingedrungen. Und das nur eineinhalb Monate nach dem brutalen Polizeieinsatz gegen Flüchtlinge in der LEA Ellwangen, der bundesweit für Empörung sorgte und später für rechtswidrig erklärt wurde. (…)
    Weil Alassa Mfouapon darauf bestand, seinen Anwalt zu informieren, bevor er in den Polizeiwagen stieg, der ihn zum Abschiebeflughafen bringen sollte, wurde er gewaltsam zu Boden gebracht und gefesselt – anstatt ihm dieses Recht zu gewähren. Alassa wurde dafür zu 40 Tagessätzen verurteilt, die Staatsanwaltschaft hatte mehr als das Dreifache gefordert!
    Dieser Prozess war bereits einmal für den 19. Januar terminiert und dann kurzfristig abgesagt worden, aufgrund der schlechten Wetterlage (regional bestand Glatteisgefahr). Aus der örtlichen Presse war tags darauf allerdings zu erfahren, dass der Prozess wegen des zu erwartenden großen öffentlichen Interesses verschoben wurde!
    Alassa Mfouapon, seine Anwälte und seine vielen Mitstreiterinnen und Mitstreiter fordern einen vollständigen Freispruch! Seit wann ist das Beharren auf einem demokratischen Recht ein Akt des Widerstands? Alassa Mfouapon wurde bei der Abschiebung sein Telefon abgenommen – darauf basierte sein Beharren, und es ist unstrittig, dass ihm das Telefon später wieder ausgehändigt wurde. Angesichts dessen mutet es sehr seltsam an, dass dennoch alle befragten Polizeibeamten – fast wortgleich! – übereinstimmend angaben, dass es ihm nie weggenommen worden sei! Und dass ihm deshalb auch niemand verwehrt habe, seinen Anwalt anzurufen.
    Der Prozess findet vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidungen auf nationaler und EU-Ebene statt, die allesamt einen Kahlschlag bei der Wahrnehmung und Gewährung demokratischer Rechte von Flüchtlingen bedeuten: Bezahlkarte, Arbeitspflicht statt dem Recht auf reguläre Arbeitsverhältnisse,  Kasernierung an den EU-Außengrenzen, kein Recht auf einen individuellen Asylantrag, keine anwaltliche Vertretung, keine legale Einreisemöglichkeit zur Asylantragstellung, kein Schutz der Persönlichkeitsrechte oder der Familie.
    Gerade angesichts der kürzlich bekannt gewordenen Geheimpläne faschistischer Kräfte und der AfD, die von millionenfachen ethnischen Massenvertreibungen phantasieren, ist es dringend notwendig, demokratische Rechte und den Gleichheitsgrundsatz entschieden zu verteidigen! Ein antifaschistisch begründetes Recht auf Flucht und Asyl muss für alle Menschen gelten! Fluchtursachen bekämpfen, nicht Flüchtlinge!
    Kommt am 18. April 2024 zum Prozess nach Ellwangen! Um 8.15 Uhr organisiert der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität eine Kundgebung direkt vor dem Prozess, Ort: Am Marktplatz 6.“ Pressemitteilung von Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in SI externer Link vom 14.4.2023 (per e-mail)
  • 19. Januar 2024: Berufungstermin und Demo vor dem Amtsgericht Ellwangen von Alassa Mfouapon wegen angeblichen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte – ohne neuen Termin verschoben! 
    Gegen Abschiebungen, Polizeiwillkür und reaktionäre Hetze gegen Flüchtlinge! Wir fordern den Freispruch für Alassa Mfouapon! Kommt am 19. Januar zum Prozess nach Ellwangen!
    Am 19. Januar 2024 führt der Flüchtlingsaktivist Alassa Mfouapon, Bundessprecher des Freundeskreises Flüchtlingssolidarität, erneut einen wichtigen Prozess für demokratische Rechte von Flüchtlingen vor dem Amtsgericht Ellwangen. Er legte Berufung ein gegen eine ungerechtfertigte Verurteilung wegen angeblichen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte bei seiner Abschiebung nach Italien am 20. Juni 2018. Mehrere Hauptanklagepunkte wurden im Juni 2020 vom Gericht auf Kosten der Staatskasse abgewiesen. In Alassas Zimmer in der Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen wurde ohne richterlichen Beschluss eingedrungen. Und das nur eineinhalb Monate nach dem brutalen Polizeieinsatz gegen Flüchtlinge in der LEA Ellwangen, der bundesweit für Empörung sorgte und später für rechtswidrig erklärt wurde. Alassa wurde zum Gesicht des Widerstands der Ellwanger Flüchtlinge gegen die reaktionäre Flüchtlingspolitik, prägte die Losung „Jetzt reden wir“ und wurde bundesweit bekannt. Mit der Abschiebung sollte Alassa bestraft und die Solidaritätsbewegung kriminalisiert werden…“ Aufruf von Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in Solidarität International externer Link zur Kundgebung direkt vor dem Prozess um 8.15 Uhr Am Marktplatz 6

    • Der für den 19. Januar anberaumte Berufungs-Prozess von Alassa Mfouapon wegen des Vorwurfs des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte wurde vom Gericht wegen der derzeitigen Wetterverhältnisse abgesagt, noch kein Ersatztermin bekannt
  • GFF und PRO ASYL ziehen für die Unverletzlichkeit der Wohnung in Erstaufnahmeeinrichtungen vor das Bundesverfassungsgericht
    • Kein Grundrechtsschutz zweiter Klasse für Geflüchtete – GFF und PRO ASYL ziehen für die Unverletzlichkeit der Wohnung in Erstaufnahmeeinrichtungen vor das Bundesverfassungsgericht
      Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und PRO ASYL erheben heute mit dem Kläger Alassa Mfouapon Verfassungsbeschwerde, um den grundrechtlichen Schutz der Wohnung für geflüchtete Menschen zu stärken. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein Bundesverwaltungsgerichts-Urteil im Juni dieses Jahres, das nach Auffassung der Organisationen das Grundrecht auf Schutz der Wohnung verletzte.
      Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Polizei 2018 ohne Durchsuchungsbeschluss nachts in das Schlafzimmer von Alassa Mfouapon in der Erstaufnahmeeinrichtung Ellwangen eindringen durfte, um ihn abzuschieben. Die Polizei habe das kleine Wohnheimzimmer auf einen Blick erfassen können, eine Durchsuchung im engen Sinne habe nicht stattgefunden. Außerdem begründe die Ausreisepflicht des Klägers eine dringende Gefahr und rechtfertige das Betreten des Zimmers. Die eingereichte Verfassungsbeschwerde zielt darauf ab, dass das Bundesverfassungsgericht die geltenden Schutzstandards zum Schutz der Wohnung klarzieht. „Dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts können wir nicht stehenlassen. Das Gericht entkernt den grundrechtlichen Schutz der Wohnung. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist wenig wert, wenn staatliche Akteure die Zimmer in Erstaufnahmeeinrichtungen nach Belieben und sogar nachts betreten können“, kritisiert Sarah Lincoln, Rechtsanwältin bei der GFF. „Dabei brauchen gerade Geflüchtete, die häufig durch Krieg, Verfolgung und Flucht schwer traumatisiert sind, einen geschützten Rückzugsraum.“…“ Pressemitteilung vom 19.10.2023 bei Pro Asyl externer Link, siehe auch:
    • Das Dossier der Gesellschaft für Freiheitsrechte externer Link (GFF): Polizeieinsätze in der LEA Ellwangen
    • Abschiebung aus Asylbewerberunterkunft: Muss man suchen, um zu durch­su­chen?
      Zum Zweck der Abschiebung holt die Polizei Ausreisepflichtige nachts aus ihren Betten. Das ist ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung. Braucht es dafür einen Durchsuchungsbeschluss? Das soll nun das BVerfG klären…“ Artikel von Tanja Podolski vom 19.10.2023 in LTO online externer Link
    • Siehe auch unser Dossier: Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete
  • BVerwG bestätigt die Unverletzlichkeit der Zimmer in „Erstaufnahmeeinrichtungen“ (Hausordnung!) – es sei denn, du wirst abgeschoben…
    • Bundesverwaltungsgericht bejaht Unverletzlichkeit der Wohnung für Geflüchtete – und schränkt den Schutz durch die Hintertür wieder ein – Bündnis plant Verfassungsbeschwerde
      Das Bundesverwaltungsgericht wies heute zwei Klagen geflüchteter Menschen zurück und versagte den Bewohner*innen von Erstaufnahmeeinrichtungen den vollen Schutz ihrer Grundrechte. Das Gericht entschied, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung grundsätzlich auch für die Zimmer von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen gilt. Weiter stellte das Gericht klar: Wie Privatwohnungen dürfen Zimmer von Geflüchteten nur in Fällen einer dringenden Gefahr betreten werden. Das Gericht billigte dennoch die Praxis, Wohnheimzimmer zum Zweck der Abschiebung zu jeder Tageszeit auch ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss zu durchsuchen. Die Klage gegen die Hausordnung in Freiburg, die dem Sicherheitspersonal weite Betretungs- und Kontrollrechte einräumte, wies das Bundesverwaltungsgericht als unzulässig zurück.
      Beide Klageverfahren wurden von einem Bündnis von Organisationen unterstützt, dem die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), PRO ASYL, die Aktion Bleiberecht Freiburg und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg angehören. Das Bündnis sieht in dem Urteil die Bestätigung der anhaltenden Praxis, die Rechte von Geflüchteten unzulässig zu beschneiden, um migrationspolitische Zeichen zu setzen. Um den vollen Grundrechtsschutz gerichtlich durchzusetzen, plant das Bündnis nun den Gang zum Bundesverfassungsgericht.
      „Die Klarstellung, dass die Unverletztlichkeit der Wohnung vollumfänglich auch in Geflüchteten-Unterkünften gilt, war wichtig“ betont Sarah Lincoln, Rechtsanwältin und Fallkoordinatorin bei der GFF. „Dieser Schutz ist aber wenig wert, wenn das Gericht am Ende andere kreative Wege findet, um den Schutz zu unterlaufen: indem es die Abschiebung aus einem Schlafzimmer nicht als Durchsuchung sieht, indem es die Ausreisepflicht zur dringenden Gefahr für die Rechtsordnung erklärt, indem es die gerichtliche Überprüfung von Hausordnungen unmöglich macht
      .“…“ PM vom 15. Juni 2023 bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte externer Link
    • Rechtmäßigkeit des Betretens von Räumen in Flüchtlingsunterkünften
      Das bloße Betreten des Zimmers einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge durch den Polizeivollzugsdienst zum Zweck der Überstellung eines ausreisepflichtigen Ausländers ist keine Durchsuchung im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden…“ Pressemitteilung Nr. 48/2023 vom 15.06.2023 externer Link
    • Wir haben heute am #Bundesverwaltungsgericht alles gegeben – aber die Richter*innen waren nicht gewillt, der repressiven Migrationspolitik verfassungsrechtliche Grenzen zu setzen. Hier eine vorläufige Auswertung der  heutigen Entscheidungen zu GRen in Erstaufnahmeeinrichtungen.
      Das BVerwG hat klargestellt, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung auch in Erstaufnahmeeinrichtungen gilt – und zwar vollumfänglich. Also immerhin ein klares Nein zur Auffassung des VGH Baden-Württemberg, dass nur abgesenkter Schutz ähnlich wie in Geschäftsräumen.
      Das bedeutet: Um ein Zimmer in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu betreten, braucht es eine gesetzliche Grundlage und eine dringende Gefahr. In der Hausordnung der LEA Freiburg (wie deutschlandweit in solchen Hausordnungen) fehlt beides. Aber jetzt kommt der Haken: Den Normenkontrollantrag gegen die Hausordnung erklärte das BVerwG für unzulässig, weil die Kläger dort nicht mehr wohnen und trotz der schweren Grundrechtseingriffe kein Rechtsschutzbedürfnis mehr bestehe. Dass die Regeln für zahlreiche Geflüchtete weiter gelten, reichte nicht Im Ergebnis heißt das: Die Hausordnung ist zwar rechtswidrig, weil sie dem Sicherheitsdienst nahezu anlasslos erlaubt, die Zimmer zu betreten. Wegen der Unzulässigkeit des Antrags muss das Gericht aber dazu in seiner Entscheidung nichts sagen
      …“ Thread der Anwältin Sarah Lincoln vom 15.6.23 externer Link
  • Kundgebung am 15.06. vorm Bundesverwaltungsgericht Leipzig: No more camps, we want homes! Wohnen statt Lagerunterbringung: NoLagerNowhere! 
    „… Diese Razzien in Ellwangen vor ein paar Jahren, da war doch was…? Fake News einer Anti-Abschiebe-Industrie machten 2018 die Runde. Ellwangen wurde kurzerhand zum rechtsfreien Raum erklärt. Was war geschehen? Eine Gruppe Geflüchteter verhinderte gewaltfrei eine Abschiebung eines Mitbewohners. Drei Tage später, um 3 Uhr nachts traten mehrere hundert Polizist*innen zeitgleich alle Zimmertüren der Erstaufnahmeeinrichtung ein, obwohl diese nicht mal abgeschlossen waren. Ein Hubschrauber begleitete die brutale Razzia. Einige der Betroffenen haben dagegen einen mühsamen Rechtsweg eingeschlagen. Sie kritisieren das Fehlen eines Durchsuchungsbeschlusses. Ihr Prozess wurde mit einem weiteren vor dem Bundesverwaltungsgericht zusammengelegt.
    Kläger aus der Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg haben gegen die repressive Hausordnung des Lagers geklagt. Ohne Gesetzesgrundlage erlassen Behörden überall in Deutschland rechtswidrige Hausordnungen. In Freiburg ist darin das Besuchsverbot, das Verbot eigener Zimmerschlüssel, Taschenkontrollen auf dem Gelände oder das Verbot politischer Betätigung geregelt. Sollte das Bundesverwaltungsgericht den Klägern das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung zusprechen, müssen sämtliche Aufnahmegesetze der Länder geändert werden. Auch über die Rechtmäßigkeit von Abschiebungen aus Lagern wird entschieden. Es geht also um viel.
     Gemeinsam fordern wir eine andere Aufnahmepolitik. Der Umgang mit ukrainischen Geflüchteten zeigt, dass das möglich ist. Lager sind unnötig…“ Aufruf des Sächsischen Flüchtlingsrats externer Link zur Kundgebung am 15.06. 12:00 Simsonplatz Leipzig mit weiteren Hintergründen, siehe auch:

    • No more camps, we want homes! WOHNEN STATT LAGERUNTERBRINGUNG: NoLagerNowhere!
      Demonstration am Donnerstag, 15 Juni 2023 um 12 Uhr vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig (Simsonplatz 1) – siehe den Aufruf auf der Aktionsseite externer Link
  • Prozess von Alassa Mfouapon gegen Land Baden-Württemberg: Zimmer in Erstaufnahmeeinrichtungen sind Wohnungen! 
    Vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim fand heute das Berufungsverfahren gegen die Klage von Alassa Mfouapon statt. Erster Teilerfolg: Der 1. Senat des VGH Baden-Württemberg bestätigte heute, dass die Zimmer in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete geschützte Wohnungen iSd Art. 13 GG sind. Ob der VGH das Betreten zwecks Abschiebung als Durchsuchung bewertet, blieb noch offen. Die Richterentscheidung wird noch zugestellt.“ Meldung am 28.03.2022 bei Rote-Fahne-News externer Link, siehe auch:

    • Prozess Alassa Mfouapon gegen Land Baden-Württemberg: David gegen Goliath
      Fast wie der Kampf eines David gegen Goliath mutete die mündliche Verhandlung der Klage von Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Württemberg an, die am 28.03.22 vor dem Verwaltungsgerichtshof stattfand. Eines sehr mutigen David allerdings, der unterstützt wurde von breiter Solidarität, die bei einer Kundgebung vor dem Gericht deutlich wurde und auch unter den Prozessbeobachtern, deren Zahl leider vom Gericht begrenzt wurde. Auf wichtige Aspekte wurde in den Kundgebungs-Redebeiträgen hingewiesen: Der Teilerfolg beim ersten Verfahren wurde gewürdigt, das den Polizeieinsatz am 3. Mai in der LEA Ellwangen als rechtswidrig beurteilte. Heftig kritisiert wurde die Entscheidung, die Räume in Flüchtlingscamps mit Gefängnissen zu vergleichen und ihnen die Schutzwürdigkeit abzusprechen. Menschenrechte müssen für alle gelten! Die Redner wiesen auch alle Spaltungsversuche zurück, wie sie in den unterschiedlichen Behandlungen von Flüchtlingen zum Ausdruck kommt, denn so wie jetzt die Flüchtlinge mit ukrainischem Pass behandelt werden – Freizügigkeit, Arbeitserlaubnis, menschenwürdige Unterbringung – so müssten alle Flüchtlinge behandelt werden!
      Gleich zu Anfang der Verhandlung wurde ein Teil des Revisionsbegehrens abgewiesen – nach Auffassung des Gerichts sei der Revisionsantrag hier nicht ausreichend auf alle Aspekte des Urteils eingegangen, gegen die Revision eingelegt wurde. Um die wichtige Frage der Schutzwürdigkeit von Flüchtlingsunterkünften trotzdem verhandeln zu können, verzichteten Alassa als Kläger und sein Anwalt auf diesen Teil der Revision.
      Erneut waren Polizeibeamte als Zeugen geladen, die beim Einsatz zur Abschiebung am 20 Juni 2018 vor Ort waren. Doch während Alassa Mfouapons Erinnerung an diesen Tag „seit vier Jahren wie eingebrannt in meinem Gedächtnis ist“, und er mit einer klaren und schlüssigen Schilderung der Ereignisse aufwarten konnte, hatten alle drei Beamten auffallend gleichlautende Gedächtnislücken, während sie sich an anderer Stelle übereinstimmend präzise und detailliert zu erinnern vermochten. Ein Schelm, wer Böses denkt! Hatten sämtliche sechs Polizisten das Zimmer betreten? Seinen Mitbewohner im Zimmer kontrolliert und ihn danach befragt, wo sich Alassa aufhalte? Waren sie diesem später ungefragt in sein Zimmer gefolgt? Der Kläger konfrontierte die Polizisten mutig mit seinen Erinnerungen: „Haben Sie mich abgetastet? Haben Sie in meinen Schrank geschaut? Die Zeugen bestritten das vehement.
      Das Urteil wurde noch nicht gesprochen, sondern wird schriftlich zugestellt werden. Als Erfolg kann aber voraussichtlich jetzt schon verbucht werden, dass das Gericht, wie schon einige Wochen zuvor anlässlich einer Klage von Flüchtlingen gegen die Hausordnungen der LEAs, den schutzwürdigen Wohnungscharakter der Räume in Flüchtlingscamps anerkennen will…“ Pressemitteilung vom 29.03.2022 von Freundeskreis Flüchtlingssolidarität (per e-mail)
  • Freundeskreis Flüchtlingssolidarität zum Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart in der Klage Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Württemberg 
    „Die Verhandlung wurde von bundesweiten Protesten gegen die aktuelle Flüchtlingspolitik begleitet – nicht nur gegen die wieder aufgenommenen, teilweise völlig unverständlichen und inhumanen Abschiebungen der letzten Zeit, sondern auch gegen die Europäische Flüchtlingspolitik, die auf den Ausbau von Abschottung, Abschreckung und Verhinderung von Flucht bis hin zu „Pushbacks“ im Mittelmeer abzielt. Der Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen (LEA Ellwangen) wurde vom Gericht in wichtigen Teilen stattgegeben: Das Urteil stellt fest, dass der Polizeieinsatz, so weit er den Kläger Alassa Mfouapon betraf, rechtswidrig war. Da aber alle Einwohner der Landeserstaufnahmestelle in dieser Nacht ähnlich behandelt wurden, würde sich daraus nach gesundem Menschenverstand ergeben, dass der gesamte Einsatz rechtswidrig war. Den Standpunkt des Rechtsanwaltes und auch anderer Gerichte in Deutschland, dass es sich bei einem Zimmer in einer Flüchtlingsunterkunft um eine Wohnung handelt, für die der Schutz des Artikel 13 GG zur Unverletzlichkeit der Wohnung gilt und daher vor einer Durchsuchung ein Durchsuchungsbefehl nach klaren Kriterien erforderlich ist, hat das Gericht aber abgelehnt. Allerdings wurde die Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zugelassen. Dazu wird weiter vor Gericht gestritten werden. Ob ein Flüchtling u.a. das Recht auf sichere Wohnung hat oder nicht, ist auch Gegenstand eines Eilantrags der Gesellschaft für Freiheitsrechte(GFF) gegen die Hausordnung der Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Sie klagt gemeinsam mit Aktion Bleiberecht Freiburg, Pro Asyl, dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und 4 Geflüchtetenen. Sarah Lincon, Juristin und Verfahrenskoordinatorin der GF sagt dazu: „Es gibt wenige Orte in Deutschland, wo Grundrechte so wenig gelten wie in Geflüchtetenunterkünften. Die Landesregierung schränkt zentrale Rechte in den Einrichtungen unverhältnismäßig ein – und das ohne jede gesetzliche Grundlage.“ Die menschenunwürdige Behandlung von Flüchtlingen muss aufhören!“ Aus der Pressemitteilung des Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in Solidarität International vom 26. März 2021 per Email (bezieht sich auf die PM des VG Stuttgart vom 17. März 2021 zu AZ. 1 K 9602/18)
  • Gericht legitimiert Polizeigewalt: Ellwangen-Urteil ist Freibrief für Grundrechtsverletzungen 
    „Kürzlich hat das VG Stuttgart über die Polizeirazzia in Ellwangen im Mai 2018 entschieden. Das Urteil wurde in Medien als Erfolgsmeldung für Geflüchtete gefeiert. Bei näherer Betrachtung zeigt sich ein anderes Bild. (…) Zentral war hier die Frage – die in den letzten Jahren viel im Kontext von Abschiebungen und Polizeirazzien diskutiert wurde –, ob Zimmer von Geflüchteten in Sammelunterkünften Wohnungen im Sinne des Art. 13 Grundgesetzes sind und es daher immer einen gerichtlichen Beschluss für Durchsuchungen braucht. Mehrere Rechtsgutachten kommen zu dem Schluss, dass Zimmer sowohl in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften als auch in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Ankerzentren Wohnungen im Sinne des Art. 13 GG sind. Zu einem ähnlichen Schluss kommt auch ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags aus 2019. Ein Jahr später entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg, dass Zimmer in Gemeinschaftsunterkünfte durch Art. 13 GG geschützt sind. (…) Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat hier jedoch einen Unterschied zwischen Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen wie LEA gezogen und betont, dass die Zimmer in den letzteren nicht den Schutz der Wohnung genießen. (…) Der grundrechtswidrige Charakter von Hausordnungen, die u.a. anlasslose Zimmerkontrollen durch staatliche und private Dienste erlauben, blieb außen vor. Das Gericht segnete diesen faktischen Rechtsschutzmangel ab, statt ihn zu korrigieren. In der Verhandlung argumentierte das Gericht stattdessen, die LEA-Zimmer seien mit Hafträumen oder mit Zimmern von Soldaten vergleichbar, die ebenfalls nicht als Wohnungen gelten. (…) Auch in einem entscheidenden zweiten Punkt hat das Gericht das polizeiliche Handeln legitimiert: Es hat die polizeiliche Konstruktion, die LEA Ellwangen sei ein „gefährlicher Ort“ – ein Ort, an dem sich „erfahrungsgemäß“ Straftäter:innen aufhalten oder an der Straftaten verübt oder geplant werden -, bestätigt. Deshalb sei die Polizei befugt gewesen, anlasslose Identitätsfeststellungen durchzuführen. Aufgrund welcher Erkenntnisse, von wem und wann die LEA als ein „gefährlicher Ort“ eingestuft wurde, wurde in der Verhandlung nicht geklärt. Das Konstrukt „gefährlicher Ort“ ist eine pauschale und rassifizierende Unterstellung, bestimmte Bevölkerungsgruppen neigten zu Kriminalität. In Bayern etwa gelten nach dem Polizeiaufgabengesetz alle Asylunterkünfte als „gefährliche Orte“. (…) Im Ergebnis, auch wenn das schriftliche Urteil noch genauere Ausführungen beinhalten mag, ist die Entscheidung ein deutliches Signal an die Polizei: Macht was ihr wollt, wir helfen euch später, Rechtsgrundlagen zu schaffen. Eine rechtskräftige Entscheidung, dass Zimmer in Erstaufnahmeeinrichtungen keinen Schutz der Wohnung genießen, ist gravierend für alle Bewohner:innen solcher Einrichtungen. Es bleibt zu hoffen, dass andere Gerichte dem Urteil aus Stuttgart eine andere Rechtsprechungspraxis entgegensetzen werden.“ Kommentar von Aino Korvensyrjä vom 5. März 2021 bei MiGAZIN externer Link
  • Erfolgreiche Klage gegen Polizeieinsatz in Geflüchteten-Unterkunft 
    Nach einer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) unterstützten Klage des kamerunischen Geflüchteten Alassa Mfouapon entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart heute: Die Groß-Razzia im Mai 2018 in der Erstaufnahmeeinrichtung Ellwangen war rechtswidrig. Das Gericht ist jedoch der Auffassung, dass es sich bei den Schlafzimmern in Geflüchteten-Unterkünften nicht um geschützte Wohnungen im Sinne des Grundgesetzes handelt. „Das Verwaltungsgericht hat mit dieser Entscheidung klargestellt, dass die Polizei Geflüchteten-Unterkünfte nicht um 5 Uhr morgens stürmen darf. Dennoch greift das Urteil viel zu kurz. Die Zimmer in Geflüchteten-Unterkünften sind private Wohnräume und als solche gilt für sie das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung“, sagt Sarah Lincoln, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF. (…) „Viele Polizisten, die in der Verhandlung ausgesagt haben, konnten sich an den Einsatz nicht mehr gut erinnern. Für uns ist es so, als wäre es gestern gewesen“, sagt der Kläger Alassa Mfouapon. „Dieses Urteil ist wichtig für alle Geflüchteten, deren Rechte die Polizei an dem Tag verletzt hat.“ Die Urteilsbegründung steht noch aus. Aus der Pressemitteilung des Gerichts ergibt sich jedoch, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart die Schlafräume in Sammelunterkünften nicht als geschützte Wohnungen im Sinne des Grundgesetzes betrachtet. Als unverhältnismäßig beurteilt es die Razzia deshalb, weil sie zur Nachtzeit stattfand. Zum Zeitpunkt der Razzia war die Unterkunft nach Auffassung des Gerichts sogar ein gefährlicher Ort im Sinne des Polizeirechts. Damit verkürzt das Verwaltungsgericht den Schutzgehalt von Artikel 13 des Grundgesetzes. Die in ihm verbriefte Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht, das eng mit der Menschenwürde verbunden ist. Der Schutz der Wohnung schützt auch das Recht auf ein menschenwürdiges Leben. Das Bundesverfassungsgericht legt den Begriff der Wohnung daher weit aus. Der Schutz erstreckt sich auf alle Räume, in denen sich das Privatleben entfaltet. In Anwendung dieser Vorgaben haben Fachgerichte bereits Zimmer in Studentenwohnheimen, in einer Klinik sowie in Obdachlosenunterkünften als Wohnung anerkannt. Verschiedene Verwaltungsgerichte und zuletzt auch das Oberverwaltungsgericht Hamburg haben den Zimmern in Sammelunterkünften für Geflüchtete den Schutz der Wohnung zugesprochen. „Indem das Verwaltungsgericht jetzt sagt, diese Zimmer verdienen keinen Schutz, spricht es Geflüchteten den privaten Rückzugsraum ab und fällt hinter die Entwicklungen in der Rechtsprechung zurück“, so Sarah Lincoln…“ Pressemitteilung vom 19.2.2021 von und bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. externer Link (GFF) – siehe auch

    • ihren Twitter-Thread am 19.2.21 externer Link : „Das Verwaltungsgericht #Stuttgart hat in der von @freiheitsrechte unterstützten Klage des kamerunischen Geflüchteten Alassa Mfouapon entschieden: Die Groß-Razzia im Mai 2018 in der Erstaufnahmeeinrichtung #Ellwangen war rechtswidrig!…“
    • Siehe weitere Informationen zum Verfahren unter: https://freiheitsrechte.org/lea-ellwangen externer Link
    • Verwaltungsgericht Stuttgart: Gericht gibt Klage von Flüchtling wegen LEA-Razzia teilweise recht
      „… Die Klage des Mannes gegen die polizeilichen Maßnahmen bei seiner Abschiebung im Juni 2018 hatte dagegen keinen Erfolg. Auch hier war die Polizei in das Zimmer des 31-jährigen Flüchtlings gekommen und hatte ihn später mit Gewalt in ein Polizeiauto gebracht. Diese Maßnahmen waren aus Sicht des Gerichts „zur Durchsetzung der Ausreisepflicht gerechtfertigt“.  Alassa M. will zu Abschiebeurteil in Berufung gehen: Alassa M. sagte nach dem Urteil dem SWR, es sei ein Fortschritt, dass die Stimme der Flüchtlinge gehört worden und ernst genommen worden sei. Gegen die Gerichtsentscheidung zu seiner Abschiebung will der 31-Jährige aber Berufung einlegen. „Der Kampf geht weiter“, kündigte er am Telefon an…“ Beitrag vom 19.2.2021 beim SWR , interessante auch wegen der Videos externer Link
    • Großer Erfolg im Kampf für die Rechte der Geflüchteten!
      „… Zeitweise über 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, darunter zahlreiche Geflüchtete und Bewohner der LEA Ellwangen, brachten ihre Solidarität und Unterstützung für Alassa Mfouapon in einer Kundgebung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart (VG) und in einer Demonstration zum Ausdruck. Mehr als 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren auch noch am Ende der rund sieben Stunden dauernden Verhandlung vor Ort und begrüßten den Kläger beim Verlassen des Gerichts…“ Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Meister & Partner vom 19.2.2021 bei den rf-news externer Link
  • Urteil wird im Laufe des Freitags, 19.2. erwartet – Verhandlung von Protesten begleitet 
    • Prozess von Alassa Mfouapon: „Die Argumente waren restlos überzeugend“
      Die Argumente waren restlos überzeugend“, berichtete eine Korrespondentin gerade eben aus Stuttgart über die Beiträge von Alassa Mfouapon und seines Anwalts Frank Jasenski. Dort war soeben der Prozesse von Alassa Mfouapon gegen den Polizeieinsatz im Mai 2018 und seine Abschiebung zu Ende gegangen. Ein Urteil wird erst morgen erwartet. Alassa Mfouapon wurden nach dem Prozess bei einer Abschlusskundgebung mit 40 Teilnehmern mit Riesenapplaus begrüßt…“ Meldung der Rote-Fahne-Redaktion vom 18.02.2021 externer Link mit weiterer Berichterstattung sowie Pressespiegel externer Link
    • In Stuttgart beginnt der Prozess um eine nächtliche Razzia in der Asylunterkunft Ellwangen. Die Bewohner hatten einen Abschiebeversuch vereitelt. Rechtfertigte das den Einsatz?
      Artikel von Claudia Henzler, Stuttgart, vom 18. Februar 2021 in der Stuttgarter Zeitung online externer Link
    • [Interview mit Alassa Mfouapon] Klage gegen mutmaßlich rechtswidrigen Polizeieinsatz in LEA Ellwangen“Polizeieinsatz am 3. Mai 2018 war wie eine terroristische Attacke!“
      In der LEA Ellwangen hatten sich am 30. April 2018 rund 50 Geflüchtete mit einem Togolesen solidarisiert, der im Rahmen der Dublinregelung nach Italien abgeschoben werden sollte. Die Polizei zog damals, wohl überrascht von der Menge beteiligten BewohnerInnen, erst einmal ab. Es folgte bundesweite Hetzte gegen die Flüchtlinge. Bundesinnenminister Seehofer sprach von einem „Schlag ins Gesicht der rechtstreuen Bevölkerung“. Die Bildzeitung echauffierte sich: „150 Asylbewerber verjagen Polizei.“ Drei Tage nach der verhinderten Abschiebung, am 3. Mai 2018, stürmten über 500 PolizistInnen die LEA Ellwangen. Das dieser Einsatz sehr wahrscheinlich rechtswidrig war, darüber haben wir mehrfach berichtet. (…) Alassa Mfouapon ist aus dem Kamerun, über die Folterhölle Lybien geflohen. Er wurde eine Art Sprecher der Flüchtlinge in Ellwangen. Gegen ihn hat besonders die Bildzeitung massiv gehetzt. Schon früh hat ernKlage gegen den Polizeieinsatz am 3. Mai 2018 eingereicht. Nun, bald 3 Jahre nach den Ereignissen, wird diese Klage tatsächlich vor dem Verwaltunsgericht Stuttgart verhandelt. Am 18. Februar ist es soweit. Alassa Mfouapon klagt gleichzeitig gegen den Polizeieinsatz bei seiner Abschiebung nach Italien am 20.06. Über den anstehenden Prozess und seine politische Bedeutung haben wir mit dem Kläger Alassa Mfouapon gesprochen.“ Interview mit Alassa Mfouapon am 12. Februar 2021 im Radio Dreyeckland externer Link Audio Datei, dort dokumentiert alle früheren Beiträge zum Thema
  • Video zum Prozess von Alassa M. gegen das Land Baden-Württemberg am 18.2. / Tribunal Flüchtlingspolitik 2.0 am 20.02.2021 
    • Tribunal Flüchtlingspolitik 2.0 am 20.02.2021: Entschlossen gegen die reaktionäre Flüchtlingspolitik der EU
      Angesichts der reaktionären und menschenverachtenden Flüchtlingspolitik der EU und ihrer weiteren geplanten Verschärfung, mit den verheerenden Zuständen in Kara Tepe auf Lesbos, dem Camp Lipa in Bosnien, der sich wieder häufenden brutalen  Abschiebung von Flüchtlingen in der BRD, den unhaltbaren Zuständen in den Erstaufnahmelagern hier in Deutschland hat sich der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in SI entschlossen, ein Tribunal 2.0 durchzuführen: Das Tribunal basiert auf vielen verschiedenen kurzen 3-minütigen Zeugenaussagen per Video, in denen Flüchtlinge, Flüchtlingshelfer, Aktivistinnen und Aktivisten der Flüchtlingsarbeit aus aller Welt ihre Aussage über die Auswirkungen, Erlebnisse und Ergebnisse dieser Flüchtlingspolitik der EU machen…“ Infos des Freundeskreis Flüchtlingssolidarität externer Link

    • Video zum Prozess Klage von Alassa M. gegen das Land Baden-Württemberg
      Die lange erwartete Verhandlung zur Klage von Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Württemberg wegen des brutalen Polizeieinsatzes in Ellwangen im Mai 2018  findet jetzt statt am Donnerstag, den  18.2.21  vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 1 Stock, Saal 5. Hier ist der Link zu einem Video von Alassa externer Link zur Mobilisierung und Information darüber für Euch und alle Eure Kontakte.
    • Infos des Freundeskreises Flüchtlingssolidarität externer Link zu bundesweiten Kundgebungen am 17.2.
  • Stuttgart: Aktionen rund um den Prozess von Alassa Mfouapon am 18. Februar – Zeugen für Tribunal am 20. Februar gesucht! 
    Der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in SI ruft dazu auf, rund um den Prozess am 18. Februar in Stuttgart, bei dem die Klage von Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Württemberg verhandelt wird, ein ganzes Ensemble von Aktionen durchzuführen. Die Verhandlung dieser Klage hat bundesweite Bedeutung. Sie richtet sich gegen die gesamte Asylpolitik der Regierung. Angeklagt ist die Polizeigewalt am 3. Mai 2018 in der Landeserstaufnahme-Einrichtung (LEA) in Ellwangen, als Flüchtlinge solidarisch die nächtliche Abschiebung eines ihrer Mitbewohner verhinderten. Angeklagt sind die Verletzung der Grundrechte der Flüchtlinge in der LEA, die gewaltsame Abschiebung von Alassa Mfouapon nach Italien, die Hetze gegen ihn, der ein solidarischer und mutiger Flüchtlings-Leader ist. Der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in SI fordert dazu auf, an vielen Orten am 17. Februar dezentrale Aktionen gegen diese Asylpolitik durchzuführen – je nach Kräften und immer coronagerecht, und dabei den Prozess bekanntzumachen. Nehmt bei diesen Aktionen Stellung gegen Abschiebeterror und die katastrophalen Zustände in den Camps an den EU-Außengrenzen! Am 18. Februar wird in Stuttgart eine Demonstration stattfinden, um den Prozess zu begleiten. Dazu wird es in Kürze nähere Informationen geben. Ein Höhepunkt der Aktionen wird ein öffentliches Tribunal gegen die gesamte Flüchtlingspolitik der EU und der Regierungen von Bund und Ländern in Deutschland sein. Das Tribunal findet am 20. Februar als Zoom-Konferenz statt. Für das „Tribunal 2.0“ ruft der Freundeskreis zu Zeugenaussagen auf..“ Aufruf des Freundeskreises Flüchtlingssolidarität am 08.02.2021 bei Rote Fahne News externer Link
  • Klage von Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Württemberg wegen des Polizeiüberfalls wird am 18. Februar 2021 verhandelt 
    Die Klage von Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Württemberg wegen des Polizeiüberfalls auf die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Ellwangen wird im Februar 2021 nach fast zweieinhalb Jahren verhandelt. Alassa Mfouapon hat das Land Baden-Württemberg bereits 2018 wegen der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen beim Polizeiüberfall in der LEA in Ellwangen angeklagt. Es gibt jetzt einen Termin für die mündliche Verhandlung am 18. Februar 2021, 10 Uhr, im Verwaltungsgericht 70178 Stuttgart, Augustenstraße 5, 1. Stock, Sitzungssaal 5.“ Meldung vom 25.01.2021 bei Rote Fahne News externer Link
  • Ellwangen: Alassa Mfoupon hatte Klage eingereicht – Richter zweifelt an Rechtmäßigkeit der LEA-Razzia
    Das Amtsgericht Ellwangen sieht sich bestätigt: Razzien in Flüchtlingsunterkünften ohne richterlichen Beschluss sind unzulässig. Ein Flüchtling hatte gegen seine Festnahme bei einer Razzia in der LEA Ellwangen geklagt. Das Amtsgericht Ellwangen hat das Verfahren gegen einen Flüchtling ausgesetzt, bis das Thema von höherer Instanz geklärt ist. Der Flüchtling war bei einer Durchsuchung der Landeserstaufnahmestelle (LEA) in Ellwangen im Mai 2018 wegen Widerstands gegen Vollzugsbeamte festgenommen und daraufhin angeklagt worden. Der Flüchtling hatte gegen den Vorwurf Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Das Verwaltungsgericht Hamburg wiederum stellte fest, dass Wohnungsdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss unrechtmäßig seien – auch in Flüchtlingsunterkünften. Daraufhin setzte das Amtsgericht Ellwangen das Verfahren gegen den Flüchtling aus. Das Amtsgericht Ellwangen will nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart abwarten…“ Meldung vom 25.7.2019 beim SWR externer Link
  • Dokumentation zum Tribunal gegen die Flüchtlingspolitik der Regierung 
    Unter dem Titel: „Jetzt reden wir!“ ist die Dokumentation zum Tribunal: „Angeklagt! Gegen die Fluchtursachen und die reaktionäre Flüchtlingspolitik der Regierung! Für das Recht auf Flucht und für das Recht, die Welt zu verändern!“ erschienen. Das Tribunal wurde eröffnet von den Sprecherinnen des Freundeskreises Alassa & friends, der sich für ein Bleiberecht Geflüchteter einsetzt: „… Der Freundeskreis hat sich angelegt mit der Flüchtlingspolitik dieser Regierung und der EU. Das wurde zur Erfolgsgeschichte, denn mit dieser Bewegung entstand der direkte, selbstbewusste, zukunftsorientierte Gegenpol zur reaktionären Flüchtlingspolitik, mit Ausstrahlung weit über Deutschland hinaus. Dieses Tribunal ist die prompte und passende Antwort auf die nun gesetzlich beschlossenen weiteren Verschärfungen.“ Im Vorwort zur Dokumentation schreibt Monika Gärtner-Engel, die das Tribunal geleitet hat: „Das Tribunal … entstand aus dem intensiven Erfahrungsaustausch mit Geflüchteten. Ihre Berichte über Fluchtursachen, Härten der Flucht, Erlebnisse von Repression und Demütigung, aber auch Hilfe, Freundschaft, Solidarität und beeindruckende Selbstorganisation in Deutschland sollen möglichst vielen Menschen zugänglich gemacht werden. … Das Tribunal fand herzliche Gastgeber und einen beeindruckenden Rahmen auf dem Pfingstjugendtreffen 2019 – einem Festival der internationalen Solidarität und Zukunftsperspektive in Truckenthal/Thüringen.“ Das Buch hat 104 Seiten und wird herausgegeben vom Freundeskreis Alassa & Friends. Es kann am Samstag, 06. Juli ab 14 Uhr beim Neckarfest in Stuttgart am Stand des „Freundeskreis Alassa & Friends“ erworben werden zum Preis von 14 Euro (für Geflüchtete: 10 Euro; Solipreis: 20 Euro). Weitere Bestellanfragen bitte über den Freundeskreis per e-Mail: freundeskreis-alassa@gmx.de.“ Info des Freundeskreises  Alassa & Friends, siehe auch das Inhaltsverzeichnis externer Link
  • Großrazzia in Ellwangen: Richter hält Polizeieinsatz für rechtswidrig 
    Nach einer misslungenen Abschiebung haben Polizisten im vergangenen Mai die Ellwanger Erstaufnahme für Flüchtlinge durchsucht. Ein Richter zweifelt jetzt daran, dass sie das durften. Wegen Widerstands gegen Vollzugsbeamte hätten sich am Donnerstag drei Flüchtlinge vor dem Ellwanger Amtsgericht verantworten müssen. Sie sollen sich bei dem Großeinsatz der Polizei in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (Lea) in Ellwangen (Ostalbkreis) am 3. Mai 2018 drei Tage nach einer missglückten Abschiebung zur Wehr gesetzt haben. Aber aus der Verhandlung wird erst einmal nichts. Stattdessen sind nun die Staatsanwaltschaft, das Aalener Polizeipräsidium und das Stuttgarter Regierungspräsidium, das die Lea betreibt, in Erklärungsnot. Denn der zuständige Richter stellt die Rechtmäßigkeit des Einsatzes infrage – und damit die mutmaßlichen Vergehen der Angeklagten insgesamt. Nach der Auffassung des Gerichts handelt es sich dem Schreiben zufolge bei den Zimmern in der Lea nämlich um grundgesetzlich geschützte Wohnungen, und die Flüchtlinge gelten als Wohnungsinhaber. Das geht aus Unterlagen hervor, die unserer Zeitung vorliegen. Das Hausrecht über diese Zimmer habe demnach nicht der Leiter der Einrichtung, sondern der jeweilige Bewohner. Nach Auffassung des zuständigen Richters hätte es also eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bedurft. Den gab es aber nicht. Wenn aber die Durchsuchung nicht rechtmäßig gewesen ist, dann hätten sich die Angeklagten auch nicht strafbar gemacht. (…) Das Ellwanger Amtsgericht hat in diesem Zusammenhang bereits mehrere Strafbefehle wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ausgestellt, die teilweise bereits rechtskräftig sind. Erst in der vergangenen Woche etwa hat ein Beschuldigter einen Strafbefehl über 140 Tagessätze à acht Euro wegen unerlaubter Einreise in zwei Fällen und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte bekommen. Dieser Mann, Alassa M., hat dagegen aber Widerspruch eingelegt…“ Artikel von Carola Fuchs und Christine Keck vom 11. März 2019 bei der Stuttgarter Zeitung online externer Link, siehe dazu:

    • Erfolg der demokratischen Flüchtlingsbewegung – Amtsgericht Ellwangen bezweifelt Rechtmäßigkeit der Polizeirazzia in der LEA Ellwangen am 3. Mai 2018 – sofortige Rehabilitierung aller kriminalisierten Flüchtlinge!
      Im Februar diesen Jahres stellte das Verwaltungsgericht Hamburg die Schutzwüdigkeit der Wohnung auch von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften fest. In der Folge zweifelt nun das Amtsgericht Ellwangen an der Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes mitten in der Nacht auf den 3.Mai 2018 in der LEA Ellwangen. „Wir sind Flüchtlinge und keine Kriminellen“ skandierten danach mit Fug und Recht mehrere hundert Geflüchtete am 9. Mai 2018 bei ihrer selbst organisierten Pressekonferenz und Demonstration nach der Polizeirazzia. Einer ihrer Anmelder war Alassa M. Er reichte im September 2018 Klage gegen das Land Baden-Württemberg gegen diesen brutalen Polizeiüberfall ein. Nun erhielt Alassa M. letzte Woche einen Strafbefehl vom Amtsgericht Ellwangen über 140 Tagessätze wegen angeblicher „unerlaubter Einreise bzw. Aufenthalt ohne Pass und Visum in zwei Fällen“ sowie angeblichem Widerstand gegen die Polizei bei seiner Abschiebung nach Italien am 20.6.18. Dazu die Sprecherin des Freundeskreises Alassa & frineds: „Dieser Strafbefehl muss sofort aufgehoben werden. Erstens wurde die Abschiebung auf rechtswidriger Grundlage durchgeführt. Zweitens: wie soll ein Asylantrag gestellt werden ohne nach Deutschland einzureisen? Die Strafbefehle gegen etliche Geflüchtete wegen angeblichem Widerstand gegen die Polizei am 3.5.18 sind offensichtlich ein Teil des Versuchs, den Polizeiüberfall im Nachhinein zu legitimieren, indem Geflüchtete kriminialisiert werden. Das fällt Polizei und Justiz nun aber berechtigterweise auf die Füße! “ Am 14. März sollten eigentlich zwei Prozesse vor dem Amtsgericht Ellwangen gegen drei weitere Geflüchtete stattfinden, wegen des angeblichen Widerstands gegen die Polizei während des Polizeieinsatzes am 3. Mai 2018. Diese mussten aktuell abgesagt werden, aufgrund der erheblichen Zweifel des Amtsgericht Ellwangen an der Rechtmäßigkeit dieses Polizeieinsatzes. Dazu der Freundeskreis: „Das ist ein Erfolg der demokratischen und solidarischen Bewegung von Geflüchteten und ihren Unterstützern. Alle Strafbefehle gegen weitere Geflüchtete im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz am 3.5.18 müssen jetzt aufgehoben werden und alle damit kriminalisierten Flüchtlinge müssen rehabilitiert werden!“ Die Protestaktionen, die begleitend zu den Prozessen in Ellwangen angemeldet waren, finden in diesem Sinne trotzdem statt. Ab 11.00 Uhr Mahnwache und um 15.30 Uhr Kundgebung am „Fuchseck“ in Ellwangen.“ Pressemitteilung des Freundeskreises Alassa & friends vom 12.03.2019 – siehe zur Demo: Neue Verhaftungen – Kriminalisierung der Ellwangener Refugees geht weiter! Nächstes Verfahren am 14. März 2019
  • Die Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes am 3.5.2018 in der LEA Ellwangen ist nicht mehr zu leugnen!
    Im September 2018 reichte Alassa M. Klage gegen das Land Baden-Württemberg gegen den brutalen Polizeieinsatz in der LEA Ellwangen am 3. Mai 2018 ein. Dieser Polizeieinsatz wurde ohne richterlichen Beschluss durchgeführt, war zudem gewaltsam und brutal. Die Menschen – viele ohnehin von der Flucht traumatisiert – wurden nachts aus dem Schlaf gerissen, aus den Betten gezogen, mit Kabelbindern gefesselt und zu Boden gebracht. Nun gibt es ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg, 9. Kammer, vom 15. Februar 2019 (AZ: 9 K 1669/18), das Auffassung, dass ein solcher Einsatz rechtwidrig war, unterstützt. In diesem Hamburger Urteil wird festgestellt, „dass die Beklagte (Stadt Hamburg/Ausländerbehörde) nicht berechtigt war, die Zimmer der Kläger (Geflüchtete in einer Sammelunterkunft) in den Morgenstunden des 16. Februar 2017 zu betreten und zu durchsuchen.“ In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass auch die Unterbringung von Geflüchten in einer Sammelunterkunft – in Familienzimmern oder in Räumen, in denen mehrere Alleinstehende zusammen wohnen – als grundgesetzlich geschützter Wohnraum zu betrachten ist, dessen Betreten oder gar Durchsuchen nur mit richterlicher Genehmigung oder im Falle von Gefahr im Verzug erlaubt ist. Das Gericht stellt fest, dass das Asylgesetz „im Zusammenhang mit dem Aufenthalt von Asylbewerbern in Aufnahmeeinrichtungen (§47 AsylG) und Gemeinschaftseinrichtungen (§ 53 AsylG) selbst den Begriff des Wohnens (verwendet)“.
    Dazu der Anwalt von Alassa M., Roland Meister: „Es ist sehr wichtig, dass jetzt auch aktuell das Verwaltungsgericht in Hamburg am 23.1. 2019 eindeutig festgestellt hat, dass die Wohnräume in einer Flüchtlingsunterkunft nicht ohne Gerichtsbeschluss betreten und durchsucht werden dürfen. Die nächtlichen Durchsuchungen und Razzien zu Abschiebungszwecken wurden eindeutig als rechts- und verfassungswidrig gekennzeichnet. Das Urteil unterstreicht aber auch den groben Verstoß der Landesregierung Baden-Württemberg gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das Grundgesetz bei ihren Polizeieinsätzen am 30.4. und 3. Mai 2018 in der LEA Ellwangen, an denen sie weiterhin festhält. In der Klage gegen das Land Baden-Württemberg ist dieses positive Urteil sicher hilfreich. Das ist ein wichtiger Erfolg im Kampf um die demokratischen Rechte und Freiheiten von Flüchtlingen. Herzliche Glückwünsche von meiner Seite aus an die kirchliche Hilfsstelle für Geflüchtete ‚Fluchtpunkt‘, die diesen Prozess ezidischer Flüchtlinge aus dem Irak angestoßen hatte.“
    Das Urteil des Hamburger Gerichts unterstreicht, dass es keinerlei Unterscheidung geben darf bei schutzwürdigen Rechten zwischen Menschen der Mehrheitsbevölkerung und Geflüchteten. Menschenrecht ist Menschenrecht!
    “  Pressemitteilung des Freundeskreises Alassa vom 02.03.2019
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=139227
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