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Verfassungsgericht Südafrikas: Zeitarbeit? Nicht länger als drei Monate

Die südafrikanische Metallgewerkschaft NUMSA - Kern eines neuen unabhängigen GewerkschaftsbundesDer Sprecher der Metallgewerkschaft NUMSA zeigt sich zufrieden: Das Urteil des Verfassungsgerichtes – in einem Revisionsverfahren, das die Menschenhändler-Firma Assign Services gegen ein Arbeitsgerichts-Urteil angestrengt hatte – dass Zeitarbeiter nach drei Monaten übernommen werden müssen, sei „ein Meilenstein in unserem Kampf für die völlige Abschaffung der Zeitarbeit“. In dem Artikel „Constitutional Court ruling on labour brokers a victory for the working poor“ von Musawenkosi Cabe am 27. Juli 2018 im Daily Maverick externer Link dokumentiert (ursprünglich in New Frame), wird einerseits nochmals ausführlich auf die Lage der ZeitarbeiterInnen in Südafrika eingegangen (nicht umsonst trägt der Beitrag den Titel „ein Sieg für die working poor“), andererseits auch unterstrichen, dass die juristische Auseinandersetzung die ganze Zeit über von einer erfolgreichen Mobilisierungskampagne begleitet wurde. Aber auch dazu aufgerufen, dafür bereit zu sein, für die Geltung dieses Urteils zu kämpfen, schließlich sei es übliche Unternehmerpraxis im Lande, nicht genehme Gerichtsurteile zu ignorieren… Siehe dazu auch die Stellungnahme der Metallgewerkschaft NUMSA zum Urteil:

  • „NUMSA wins landmark Constitutional Court decision on labour brokers!“ vom 26. Juli 2018 externer Link ist eine Pressemitteilung der Metallgewerkschaft zum Urteil. Darin wird der Gang des Prozesses durch verschiedene Instanzen nochmals nachgezeichnet und auf die grundsätzliche Bedeutung dieses Urteils im Rahmen des prinzipiellen Kampfes gegen Zeit- und Leiharbeit hingewiesen, den NUMSA nun erst recht weiterhin führen werde. (In der Erklärung ist auch ein Link zum vollständigen Urteil des Gerichts enthalten)
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=135764
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