„Demokratietauglichkeit“ und „Neutralitätsgebot“: Verfassungsschutz überprüft zivilgesellschaftliche Projekte (bei der Vergabe von Fördergeldern)

Dossier

Brauchen wir den Verfassungsschutz? NEIN!Das Bundesamt für Verfassungsschutz überprüft offenbar seit 2004 zivilgesellschaftliche Projekte auf ihre Demokratietauglichkeit, ohne dass diese davon erfahren. Wie vergangene Woche nach einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung bekannt wurde externer Link, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz in den vergangenen Jahren insgesamt 51 Demokratieprojekte externer Link überprüft, die sich um bestimmte Mittel des Bundesfamilienministeriums beworben hatten. (…) Die Einschätzungen des Verfassungsschutzes spielen eine zentrale Rolle bei der Vergabe von Fördergeldern. Das zeigen Recherchen von FragDenStaat externer Link nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Laut dem sogenannten Haber-Diwell-Erlass externer Link des Innenministeriums aus dem  Februar 2017, den wir hier erstmals veröffentlichen, sollen alle Bundesministerien zivilgesellschaftliche Projekte vom Verfassungsschutz überprüfen lassen, bevor sie sie fördern. Die Projekte erfahren davon nichts und werden von den Ministerien vorab nicht darauf hingewiesen…“ Beitrag von Arne Semsrott vom 22. Mai 2018 bei FragDenStaat externer Link. Siehe dazu:

  • [Neutralität als Handlungsauftrag, nicht als Waffe] Wenn Richter:innen schweigen: Warum Neutralität ein Ziel ist und kein Zustand New
    „… Neutralität ist in unseren Zeiten das Gebot der Stunde, ob es um staatliche Förderung für die Omas gegen Rechts geht, um Regenbogenflaggen in den Büros von Bundestagsabgeordneten oder um Richterinnen mit Kopftuch. Dass Menschen sich einen neutralen Staat und insbesondere neutrale Richter:innen wünschen, ist an sich völlig nachvollziehbar und berechtigt. Das Neutralitätsgebot soll Parteilichkeit und Voreingenommenheit ausschließen und damit die Gleichbehandlung aller sicherstellen. (…)
    Dass der Begriff so schwammig ist, macht ihn auch gefährlich, denn er ermöglicht es damit ausgerechnet politischen Extremist:innen, ihn für ihre Zwecke zu missbrauchen und sich dabei noch als Verfechter:innen des Rechtsstaats zu gerieren. Und obwohl die Neutralitätspflicht dazu dienen soll, staatliche Macht zu begrenzen, macht sie es gerade Menschen in Machtpositionen einfach, diese Macht zu sichern. Ihre Unbestimmtheit erspart es ihnen, sich dezidiert mit den Anliegen und der Haltung der Person auseinanderzusetzen, der man den Vorwurf mangelnder Neutralität macht. (…)
    [Das] suggeriert, dass Passivität der erwünschte Normalzustand sei. Doch auch Schweigen kommuniziert eine klare Botschaft: dass man das, was gerade geschieht, gutheißt – oder sich zumindest nicht ausreichend daran stört, um sich dem Risiko auszusetzen, Reaktionen und Widerspruch auszulösen. Schweigen ist nicht neutral, es ist politisch. Neutralität darf nicht gleichgesetzt werden mit Desinteresse und Wegschauen. Definiert man Neutralität auf diese Weise, wird sie ein wirksames Instrument zur Vereinheitlichung und Unterdrückung missliebiger, störender Stimmen. (…)
    Neutralität ist kein Zustand und auch keine Charaktereigenschaft. Sie ist ein Handlungsauftrag. (…)
    Wir Richter:innen entscheiden, wer Recht bekommt und wer nicht, und das Gesetz lässt uns dabei große Spielräume für eigene Wertung. Wertung aber funktioniert nicht ohne Werte. Jedes Urteil, das wir über andere sprechen, sagt auch etwas über uns aus, wahrscheinlich mehr, als es uns lieb ist. Wir messen andere an unseren Erwartungen und projizieren dabei unsere Vorstellungen auf sie. (…)
    Neutralität können wir nur erreichen, wenn wir uns bewusst machen, dass wir vielleicht noch neutral geboren werden, uns dann aber unsere Eltern, unsere Familie, unser soziales Umfeld, die Schule, die Medien, die Politik in eine Form pressen, die alles andere als neutral ist. Das ist uns nicht vorzuwerfen, es ist uns zumeist nicht einmal bewusst, und diese Form ist auch nicht per se gut oder schlecht, aber sie beinhaltet Stereotypen und Geschlechterrollen und Diskriminierung in all ihren Facetten (…) So lange wir, ob Richter:innen oder nicht, nicht ernsthaft versuchen, uns mit unseren unbewussten Vorurteilen auseinanderzusetzen, dagegen anzukämpfen und diese Vorurteile abzulegen, werden wir niemals neutral sein. Denn Neutralität ist eine Aufgabe: das Streben danach, der Realität möglichst nahe zu kommen. (…) Neutralität fällt einem nicht vor die Füße, sondern man muss sich aktiv darum bemühen, nicht durch Wegschauen, sondern durch Hinschauen, nicht durch Schweigen, sondern durch Nachfragen. (…)
    Aber wir Richter:innen stehen unter Druck. (…) Wir gehen nicht auf Demonstrationen, nicht auf politische Veranstaltungen, nutzen Social Media lieber nur anonym, wir tragen keine Buttons und kleben keine Sticker auf unsere Laptops. Unser Pony ist nicht zu kurz, unsere Haare sind nicht zu lang und bunt sind sie erst recht nicht, und in unserer Freizeit beschäftigen wir uns mit Reiten, Rennradfahren und Yoga. (…) Unser Image, der schöne Schein der Neutralität, ist uns wichtiger als die Neutralität selbst. (…) Justitia sollte nicht blind sein. Eine Augenbinde zu tragen kann sie sich nicht mehr erlauben in Zeiten, in denen Demokratie und Rechtsstaat bröckeln. Justitia muss wachsam sein, ihren Blick schärfen und ihre Augen überall haben. Sie darf niemanden übersehen, weder Menschen, die ihren Schutz brauchen, noch Kräfte, die versuchen, sie zu missbrauchen und letztlich zu delegitimieren. (…)
    Warum veröffentlichen wir nicht jedes unserer Urteile? Und nicht nur auf Bezahlplattformen wie juris oder beck-online, sondern so, dass alle sie jederzeit über die Google-Suche finden können. (…) Warum erklären wir unsere Urteile nicht? Warum sind wir so besessen davon, dass unsere Urteile „für sich selbst sprechen“ müssen? Urteile sprechen nicht, genauso wenig wie Normen. Ein Urteil, das wir nicht so erklären können, dass es jeder versteht (wenn auch nicht gutheißt), ist vielleicht auch einfach kein überzeugendes Urteil. (…) Warum informieren wir die Öffentlichkeit nicht darüber, welche Sitzungen wir planen? (…) Warum dieser Zwang, immer wahnsinnig steif und seriös zu erscheinen? Wir sind keine Juramaschinen. Wir können kompetent und gleichzeitig menschlich, vielleicht sogar witzig sein. Warum laden wir die Menschen nicht in unsere Gerichte ein? (…) Warum sind wir nicht mutig?“
    Beitrag von Carolin Dörr vom 6. Februar 2026 beim Verfassungsblog externer Link (die Verfasserin ist Richterin am Verwaltungsgericht Hannover)
  • Parlamentarische Anti-Antifa: AfD verstärkt Angriffe gegen kritische Zivil­gesellschaft 
    Auf der Homepage der AfD-Bundestagsfraktion findet sich zurzeit eine Stellenausschreibung. Die extrem rechte Partei sucht einen Referenten für die »NGO-Aufklärung«. Der Referent soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe koordinieren, eine Datenbank aufbauen und selbstständig recherchieren. Ein Rechercheobjekt, das in der Ausschreibung explizit genannt wird, ist das Bundesprogramm »Demokratie leben«. Durch das Projekt wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche antirassistische und antifaschistische Initiativen gefördert. Deshalb ist es der AfD ein besonderer Dorn im Auge.
    Angriffe auf die demokratische Zivilgesellschaft sind nichts Neues. Sie sind auch kein Politikfeld, das die AfD exklusiv hat. Im vergangenen Frühjahr stellte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung 551 Fragen zu NGOs. Die Partei war wütend über die Großdemos, die es nach dem Brandmauerbruch durch Friedrich Merz gab. Auch die FDP fragt dort, wo sie parlamentarisch noch vertreten ist, regelmäßig nach der Finanzierung von demokratischen Vereinen. Sie begründet das meist mit der Sorge um Steuergeldverschwendung.
    Bei der AfD ist die Motivation klarer. Es geht darum, den »linken Fördergeldsumpf auszutrocknen« oder den »Linksstaat« zurückzubauen. (… )
    Dass die AfD zunehmend zivilgesellschaftliche Organisationen attackiert, weiß man auch bei der Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung. »Einerseits stellt die AfD seit Langem auf Landes- und Bundesebene Unmengen Kleiner Anfragen, in denen die Gemeinnützigkeit von Vereinen und Organisationen infrage gestellt wird«, erklärt die geschäftsführende Vorständin der Allianz Marie Wachinger. »Dies geschieht beispielsweise durch den Bezug auf ein vermeintliches ›Neutralitätsgebot‹ für die Zivilgesellschaft, was jedoch längst als Mythos und Desinformation entlarvt ist. Insbesondere richten sich die Angriffe gegen staatlich geförderte Organisationen. Doch auch hier gilt: Eine staatliche Förderung ist durch einen Förderbescheid genau geregelt und setzt keine Neutralitätspflicht voraus«, so Wachinger. Die andere Strategie sei es, Hinweise an Finanzämter zu schicken, in denen einzelne Organisationen angeprangert werden. Wachinger betont, dass es keine Welle von Aberkennungen der Gemeinnützigkeit gebe, was zeige, dass die Vereine im Einklang mit der für Gemeinnützigkeit ausschlaggebenden Abgabenordnung handeln.
    Marie Wachinger sieht aber ein anderes Problem: »Viele Organisationen betreiben Selbstzensur und äußern sich aus Angst lieber gar nicht mehr. Die permanente Verteidigung bindet außerdem Ressourcen, die für die eigentlichen Ziele nicht mehr zur Verfügung stehen. (…)
    Ähnlich sieht das auch die Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung. Es sei aus anderen Ländern hinreichend bekannt, nach welchem Muster autoritäre Kräfte vorgehen, um die kritische Zivilgesellschaft mundtot zu machen. Deswegen sei es von zentraler Bedeutung, der Zivilgesellschaft den Rücken zu stärken. Vorständin Marie Wachinger hat klare Vorstellungen, was dabei helfen würde: »Die Politik sollte einerseits klarstellen, dass gemeinnützig auch ist, was die Allgemeinheit auf demokratischem Gebiet fördert. Auch sollte sie weitere Zwecke in die Abgabenordnung aufnehmen, die die Gemeinnützigkeit regelt, zum Beispiel Förderung der Menschen- und Grundrechte, des Friedens, der sozialen Gerechtigkeit und der informationellen Selbstbestimmung.« Außerdem sei es nötig, gesetzlich klarzustellen, dass auch die politische Betätigung von Vereinen unter die Gemeinnützigkeit falle. »Das wären wichtige Signale für den Rückhalt der Zivilgesellschaft«, so Wachinger
    .“ Artikel von Sebastian Weiermann vom 30.01.2026 in ND online externer Link
  • [#39C3 Talk] Wer hat Angst vor dem Neutralitätsgebot? Wer überhaupt „neutral“ sein muss, was das bedeutet, und wer sich jetzt wehren muss.
    „„Neutralität“ wird zum neuen Kampfbegriff: Weil sie gegen die menschenfeindliche Politik von Friedrich Merz protestieren, wirft die CDU Gruppen wie Omas gegen Rechts, Greenpeace und Correctiv vor, nicht neutral zu sein. Unter Berufung auf ein angeblich verletztes Neutralitätsgebot werden staatliche Förderungen gestrichen und NGOs geraten unter Beobachtung des Verfassungsschutzes.
    Julia Klöckner verbietet im Namen der „Neutralität“ Palestine-Shirts, Anstecknadeln und Regenbogenflaggen im Parlament. Die AfD fordert dazu auf, Lehrkräfte zu melden, die sich gegen Rechtsextremismus einsetzen oder entsprechende Positionen innerhalb der AfD kritisieren.
    Doch was steckt dahinter?
    Was bedeutet das sogenannte Neutralitätsgebot – und für wen gilt es überhaupt?
    Und für wen gilt es nicht?
    Zivilcourage kann nicht neutral sein – und soll es auch nicht sein. Genauso wie AfD-Hetze gegen Migrant*innen nicht „neutral“ ist, ist die Kritik menschenfeindlicher Äußerungen nicht nur legitim, sondern Pflicht demokratischer Bürger*innen. Das Beschwören eines „Neutralitätsgebots“ für NGOs ist ein durchschaubarer, aber gefährlicher Versuch, sie der eigenen Position zu unterwerfen.
    Die Rechtsanwältinnen Vivian Kube und Hannah Vos erklären den verfassungsrechtlichen Hintergrund, zeigen die autoritären Strategien hinter dem Ruf nach „Neutralität“ auf und geben Tipps, wie man sich dagegen wehren kann. Sie engagieren sich im Projekt Gegenrechtschutz, um demokratische Prinzipien und Betroffene vor rechtlichen Angriffen zu verteidigen.“ Audio des Talks von Hannah Vos und Vivian Kube am 29.12.2025 externer Link Audio Datei und darüber:

    • Neutralität und Grundgesetz: Widerstand ist Pflicht
      Bundestagspräsidentin Julia Klöckner pocht darauf, doch wer kann heutzutage noch neutral sein? Um die Demokratie zu verteidigen, sei Rückgrat sogar Pflicht, ordnen Hannah Vos und Vivian Kube auf dem 39. Chaos Communication Congress die Debatte rund ums Neutralitätsgebot ein.
      Zum Christopher-Street-Day wehte in den vergangenen Jahren die Pride-Flagge auf dem Dach des Reichstagsgebäude – außer in diesem Jahr. Im Juni machte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) Schlagzeilen, weil sie entschied, dass die Flagge nicht gehisst werden darf. „Wir müssen neutral sein, auch wenn das manchmal weh tut“, begründete Klöckner ihren Bruch mit der Tradition, Solidarität mit queeren Minderheiten zu demonstrieren. (…)
      Doch wieviel Neutralität gebietet das Grundgesetz (GG) eigentlich wirklich? Und wann ist laut GG statt Neutralität vielmehr Widerstand gegen rechte Angriffe auf demokratische Werte Pflicht? Mit diesen Fragen beschäftigten sich Hannah Vos und Vivian Kube in ihrem Talk „Wer hat Angst vor dem Neutralitätsgebot?“ auf dem 39. Chaos Communication Congress in Hamburg. (…)
      Laut GG gebe es klare Vorgaben, wo Neutralität geboten ist und wo nicht. Dazu stellen Vos und Kube zunächst klar: Das eine Neutralitätsgebot gibt es im GG nicht. Stattdessen macht das GG für verschiedene Bereiche wie öffentliche Verwaltung, Schule oder Zivilgesellschaft konkrete Vorgaben zur Neutralität, setzt aber auch klare Grenzen. Unterm Strich: Wenn es darum geht, demokratische Werte zu verteidigen und Angriffe auf diese abzuwehren, geht es nicht mehr um Neutralität, sondern um gebotenen Widerstand. Das mache unsere wehrhafte Demokratie aus. (…)
      Es gibt für Beamt:innen sogar eine Pflicht zur sogenannten Remonstration: Wenn eine Weisung von oben gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und das GG verstößt, müssen sich Beamt:innen verweigern. Wenn sie das nicht tun, tragen sie die volle Verantwortung. (…) Laut GG kann und soll es keine neutrale Schulbildung geben. Lehrkräfte sind demnach dazu verpflichtet, Schüler:innen im Sinne demokratischer Werte über faschistische und rassistische Inhalte aufzuklären. Sie müssen ihnen dabei helfen, kontroverse Inhalte einzuordnen. (…)
      Was Klöckner betrifft, habe sie suggeriert, es gebe für die Bundestagsordnung eine rechtliche Pflicht zur Neutralität. Nur das habe sie dazu veranlasst, die Pride-Fahne auf dem Reichtagsgebäude zu verbieten. Doch diese Pflicht gebe es nicht, so Vos und Kube. Zwar sei die Bundestagspräsidentin nicht verpflichtet, die Fahne hissen zu lassen. Aber sie ist auch nicht dazu verpflichtet, das Hissen der Fahne zu verbieten.“
      Beitrag von Esther Menhard vom 31.12.2025 in Netzpolitik externer Link
  • Politische Neutralität von zivilgesellschaftlichen Organisationen
    Die Diskussion um ein angebliches Neutralitätsgebot für zivilgesellschaftliche Organisationen (ZGO) flammt seit Jahren immer wieder auf – zuletzt verstärkt durch politische Anfragen, öffentliche Angriffe und strategische Verunsicherungskampagnen. Doch vieles, was behauptet wird, hält einer juristischen Prüfung nicht stand. Die Autoren Roland Roth, Sebastian Unger und Sascha Nicke legen in dieser neuen Publikation klar dar: Das geltende Recht verlangt keine Entpolitisierung der Zivilgesellschaft. Das „Prinzip der staatlichen Neutralität“ gilt primär für Amtsträger*innen, nicht jedoch für ZGO. Wenn eine ZGO steuerlich privilegiert wird und gemeinnützig ist, darf sie politisch wirken, muss aber zweckgebunden, sachlich und parteipolitisch neutral bleiben. Wenn sie staatliche Förderungen erhält, muss sie im Einzelfall und in Abhängigkeit vom Zuwendungsbescheid parteipolitisch neutral sowie entsprechend den Förderrichtlinien handeln. Ein generelles Verbot existiert für ZGO dementsprechend weder für ihre politische Betätigung noch für ihren Einsatz für die Grundwerte des Grundgesetzes.
    Um mehr Klarheit zu schaffen und der Einschüchterungsstrategie der AfD klare rechtliche Grundsätze entgegenzusetzen, wird empfohlen:
    –    Modernisierung der des Gemeinnützigkeitsrechts mit dem Ziel, ZGOs darin zu stärken, einen Beitrag zur politischen Willensbildung zu leisten. Auszuschließen sind davon lediglich ZGOs, die eindeutig als Vorfeldorganisationen bestimmter Parteien agieren. Erinnert sei hier an den alten, angesichts der deutschen Parteienstaatstradition „revolutionären“ Vorschlag von Michael Bürsch Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG zu ergänzen: „Die Parteien und zivilgesellschaftlichen Organisationen wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“.
    –    Überarbeitung des Konzepts der „wehrhaften Demokratie“, das ZGOs auch unabhängig von einem Parteienverbot ermutigt, für die Grundwerte der freiheitlich demokratischen Grundordnung einzutreten. Dabei geht es nicht um das Sammelsurium der Bestimmungen, die in den letzten Jahrzehnten mit diesem Konzept verbunden worden sind. Maßstab sollte die 2017 vom Bundesverfassungsgericht im 2. NPD-Verbotsurteil formulierte Neufassung des Schutzgutes freiheitlich demokratische Grundordnung mit ihren drei zentralen Grundprinzipien Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatlichkeit sein.“
    Zusammenfassung und Download des Beitrags von Roland Roth, Sebastian Unger und  Sascha Nicke von 2025 externer Link bei Maecenata Institut für Philanthropie und Zivilgesellschaft
  • AfD vs. AAS: Wer Demokratie verteidigt, wird zum Ziel 
    „… Am 12. November, will die rechtsextreme AfD einen Antrag im Deutschen Bundestag einbringen, mit dem sie fordert, die staatliche Finanzierung der Amadeu Antonio Stiftung zu beenden. Nach einer rund 30-minütigen Debatte soll der Antrag in die Ausschüsse überwiesen werden. Die Reaktionen der demokratischen Parteien werden zu einem Gradmesser für die Stabilität der Brandmauer gegen Rechtsextreme. (…) Die Rechtsextremen werfen der Amadeu Antonio Stiftung (AAS) vor, möglicherweise „Verbindungen in ein politisch extremes Umfeld“ zu haben. Sie raunen von „Zweckentfremdung von Mitteln“ und zweifeln an der „parteipolitischen Neutralität“ der Stiftung, der sie eine „als kritisch zu verstehende Haltung gegenüber den Grundwerten unserer Gesellschaft“ unterstellen. (…) Die Vorwürfe sind nicht neu, sie folgen einem bekannten Muster rechtsextremer Diskreditierung. Seit Jahren versucht die AfD, demokratische Institutionen, die sich gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus engagieren, als „politisch einseitig“ oder „extremistisch“ darzustellen. Damit will sie das Vertrauen in jene Akteur*innen erschüttern, die demokratische Aufklärungsarbeit leisten. (…) Eine lebendige Zivilgesellschaft ist das Rückgrat jeder Demokratie. Vereine, Initiativen und auch Stiftungen stärken die Widerstandskraft gegen Rechtsextremismus und Demokratiefeinde, dokumentieren Hass und Gewalt, unterstützen Betroffene und schaffen Orte der Aufklärung und des Zusammenhalts. Verstummt die Zivilgesellschaft, verliert die Demokratie ihr Rückgrat. Die Amadeu Antonio Stiftung fördert und unterstützt diese breite Basis, auch finanziell. (…) Seit Längerem raunt die extreme Rechte von einem angeblichen „NGO-Komplex“. Eine Verschwörungserzählung, die ihren Ursprung in den USA hat. Dort nutzte Donald Trump im Kampf gegen den vermeintlichen „Deep State“ diese Rhetorik, um Gegner*innen zu diffamieren. (…) Der Antrag der AfD ist deshalb mehr als nur ein parlamentarischer Vorgang, er ist ein Angriff auf all jene, die sich täglich für Demokratie, Vielfalt und Menschenwürde einsetzen. Wenn dieser Antrag am Mittwoch im Bundestag behandelt wird, steht nicht nur die Finanzierung einer Stiftung zur Debatte, sondern auch die Frage, wie wehrhaft unsere Demokratie wirklich ist.“ Beitrag von Kira Ayyadi vom 12. November 2025 bei Belltower News externer Link und dazu:

    • Breite Kritik an rechtsextremer Kampagne gegen Amadeu Antonio Stiftung
      Am Mittwochabend wurde im Bundestag ein Antrag der rechtsextremen AfD über den Stopp der Förderung der Amadeu Antonio Stiftung debattiert. Demokratische Politiker*innen von CDU/CSU, Grüne, SPD und Linke konterten. Die Stiftung prüft nun rechtliche Schritte.  (…) Im Bundestag scheint es angekommen zu sein, dass der AfD-Antrag nur der neueste Versuch ist, die Amadeu Antonio Stiftung, aber auch alle, die etwas gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus haben, mundtot zu machen. (..)Geschäftsführer Timo Reinfrank kündigte nun an, juristisch zu prüfen, „wie wir gegen einzelne falsche und rufschädigende Aussagen sowie gegen Veröffentlichungen der AfD-Fraktion rechtlich vorgehen können“. Zugleich zeigte er sich ermutigt vom geschlossenen Auftreten der demokratischen Fraktionen, die sich klar hinter die Stiftung und andere zivilgesellschaftliche Akteurinnen stellten: „Dieses klare Bekenntnis ist ein wichtiges Signal, für uns und für alle, die sich in Deutschland für Demokratie engagieren.“…“ Meldung vom 13. November 2025 in Belltower.News externer Link
    • Zu dieser demokratiefeindlichen Aktion hat die Amadeu Antonio Stiftung die Petition „AfD will uns zerstören: Lasst das nicht zu!“ externer Link verfasst
  • Bundesprogramm „Demokratie leben!“: Prien schießt sich auf Demokratieprojekte ein 
    Die Bundesbildungsministerin legt neue Schwerpunkte für Demokratieförderung vor – die betroffenen Verbände sehen sich unter Generalverdacht.
    Der von Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) versprochene Kurswechsel im Umgang mit Demokratieprojekten nimmt konkrete Formen an. Das zeigt ein Informationsschreiben aus ihrem Ministerium an Vereine und Verbände, die aktuell über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert werden. In dem vom Dienstag datierten Schreiben, das der taz vorliegt, kündigt Priens Staatssekretär Ingo Behnel weitreichende Neuerungen für die künftige Förderung an. Die neuen „Handlungsschwerpunkte“ gelten voraussichtlich ab dem Jahr 2027. Dann soll das Programm „neben der Bekämpfung des Rechtsextremismus deutlich stärker auch den Antisemitismus, den islamistischen Extremismus und den Linksextremismus berücksichtigen“. Weiter will das Ministerium neben zivilgesellschaftlichen künftig auch Projekte aus der Wirtschaft fördern. Dafür werde das Programm „für die Arbeits- und Unternehmenswelt“ geöffnet. Ferner bekräftigt Staatssekretär Behnel die umstrittene Ankündigung seiner Ministerin, Demokratieprojekte verstärkt durch den Verfassungsschutz überprüfen zu lassen externer Link.
    Wörtlich heißt es dazu in dem Schreiben: „‚Demokratie leben!‘ hat sich mit Extremismusvorwürfen gegen einzelne Träger auseinandersetzen müssen. Teilweise wurden dadurch auch die Integrität und gesellschaftliche Akzeptanz des Programms insgesamt in Frage gestellt. Dem werden wir mit einer die Verhältnismäßigkeit wahrenden Überprüfungspraxis begegnen“. Welche Träger hier gemeint sind und wer die gesellschaftliche Akzeptanz von „Demokratie Leben!“ deshalb in Frage stellt, lässt Staatssekretär Behnel jedoch offen – auch eine entsprechende Anfrage der taz lässt das Ministerium unbeantwortet. Eine Sprecherin vewies lediglich „auf die mediale Berichterstattung zum Bundesprogramm ‚Demokratie leben‘ sowie parlamentarische Fragen“.
    „Eine fatale Botschaft“
    Bei den Empfänger:innen sorgt die Neuausrichtung für Entsetzen. „Das Schreiben stellt die zivilgesellschaftlichen Träger unter einen Generalverdacht“, kritisiert Heike Kleffner, Geschäftsführerin des Bundesverbandes der Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG). Damit, sagt Kleffner der taz, verstärke das Ministerium die Delegitmierungskampagnen der extremen Rechten gegen demokratische Akteure. (…)
    Zwar wurden Demokratieprojekte bereits unter der Ägide von Angela Merkel (CDU) und Olaf Scholz (SPD) massenhaft vom Verfassungsschutz durchleuchtet, wie kürzlich eine Kleine Anfrage der Linkspartei ans Licht brachte externer Link. Allerdings hielten sich die damaligen Regierungsparteien mit Kritik an der Zivilgesellschaft öffentlich stärker zurück als aktuell die Union unter Merz. (…)
    Was das für die Projektträger heißt, erfuhren sie jetzt im Schreiben aus dem Prien-Ministerium: Vor den Entschlüssen des Bundestags über das kommende Haushaltsjahr „kann über Ihre Folgeanträge nicht entschieden werden“. Welche Demokratieprojekte im Januar weiter gefördert werden und welche nicht, klärt sich möglicherweise erst in den abschließenden Beratungen Ende November
    .“ Artikel von Ralf Pauli vom 26.10.2025 in der taz online externer Link
  • Das Anti-NGO-Narrativ. Wie versucht wird, die Zivilgesellschaft zu delegitimieren
    Die politische Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen (ZGO) gerät zunehmend in den Fokus öffentlicher Kritik. Insbesondere von rechten Kritikerinnen und Kritikern wird ihnen vorgeworfen, unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit parteipolitische Einflussnahme zu betreiben – vielfach angeblich finanziert durch staatliche Fördermittel. Damit wird ein zentrales Element demokratischer Gesellschaften problematisiert: die unabhängige Artikulation und Vertretung gesellschaftlicher Interessen jenseits von Parteien und staatlichen Institutionen.
    Diese Narrative sind nicht neu, haben aber in jüngster Zeit an Schärfe und Reichweite gewonnen. Begriffe wie „staatlich alimentierte Lobbygruppen“ oder „Instrumente der Staatspolitik“ zielen auf eine systematische Delegitimierung zivilgesellschaftlicher Teilhabe. Sie übersehen oder verkennen bewusst die demokratische Funktion von Protest, Kritik und Interessenvertretung jenseits parteipolitischer Logik. Auf Basis des ZiviZ-Surveys haben Dr. Peter Schubert (Zivilgesellschaft in Zahlen) und Dr. Siri Hummel (Maecenata Institut) ein Factsheet erarbeitet, das der Versachlichung der Diskussion dienen soll. Das im September 2025 veröffentlichte Paper rekonstruiert zentrale Argumentationsmuster des Anti-NGO-Diskurses und stellt diesen faktenbasierte Einordnungen gegenüber. Ziel ist es, die demokratische Funktion von ZGO sichtbar zu machen und die Logik der gegen sie gerichteten Delegitimierungsstrategien offenzulegen
    …“ Zusammenfassung und Download bei ZiviZ externer Link
  • Zivilgesellschaft unter Druck: Neutralitätsgebot – Herausforderung für die Demokratie? Ein Gutachten stärkt der Zivilgesellschaft und gemeinnützigen Vereinen den Rücken

    • Zivilgesellschaft unter Druck: Neutralitätsgebot – Herausforderung für die Demokratie?
      „Rechtsextreme instrumentalisieren das Neutralitätsgebot, um die Demokratie zu schwächen. Aber wie „neutral“ müssen staatlich geförderte, gemeinnützige Träger der politischen Bildung und der Demokratiearbeit eigentlich sein? (…) Kurz vor den Landtagswahlen kommt die Thüringer Zivilgesellschaft am Erinnerungsort „Topf & Söhne – Die Ofenbauer von Auschwitz“ in Erfurt zur von der Amadeu Antonio Stiftung unterstützten Tagung „Das Neutralitätsgebot als Herausforderung für die Demokratie“ zusammen. Knapp 90 Teilnehmende diskutierten über den richtigen Umgang mit der zunehmenden rechtsextremen Bedrohung: Vereine und Verbände in der gesamten Bundesrepublik fürchten um staatliche Finanzierung und Gemeinnützigkeit, wenn sie sich kritisch zur Politik rechtsextremer Parteien oder Amtsträger*innen äußern oder sich weigern, etwa Vertreter*innen der AfD zu ihren Veranstaltungen einzuladen. (…) Im Mittelpunkt der Konferenz steht ein neues Rechtsgutachten von Friedhelm Hufen, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Demnach sei die durch die Verfassung garantierte demokratische Grundordnung per se wertebezogen und stehe in untrennbarem Zusammenhang mit Menschenwürde, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit und den Grundrechten. Diese müssten in der Demokratie aktiv geschützt werden. Demokratiearbeit und politische Bildung seien in diesem Sinne nie neutral, da sie den Verfassungswerten verpflichtet seien, heißt es im Gutachten. „Das bedingt eine prinzipielle Absage an Sexismus, Rassismus, Homophobie, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Europafeindlichkeit (…) und gilt (selbstverständlich) auch dann, wenn solche Positionen durch eine nicht verbotene politische Partei vertreten werden“, schreibt Hufen. Jedoch besteht ein im Grundgesetz verankertes Gebot der Chancengleichheit in Bezug auf konkurrierende politische Parteien, dem insbesondere die Staatsorgane aller politischen Ebenen unterliegen. Diesen ist es verboten, im Sinne einer Partei in den Prozess der politischen Willensbildung einzugreifen. (…) Das Gutachten stärkt der Zivilgesellschaft den Rücken: Auch wenn Initiativen öffentliche Förderung erhalten, werden sie dadurch nicht zu „Sprachrohren“ der fördernden Ministerien und sind nicht im gleichen Maß an das Gebot der Chancengleichheit der Parteien gebunden. Auch wer Fördermittel bekommt, muss nicht neutral sein, sondern darf, ja sollte sachlich vor der Politik rechtsextremer Parteien warnen. Deren Vertreter*innen müssen nicht in Veranstaltungen einbezogen werden, wenn das den Zielen des Formats widerspricht. Entscheidend ist das Gebot der Sachlichkeit: Falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Beleidigungen, Eingriffe in die Privatsphäre und unzutreffende Vergleiche sind unzulässig. (…) Es gehe jetzt darum, sich gegenseitig zu unterstützen und politisch aktiv zu werden, um der rechtsextremen Normalisierung die rote Linie der wehrhaften Demokratie entgegenzusetzen…“ Beitrag von Vera Ohlendorf vom 6. September 2024 bei Belltower.news externer Link, siehe zum Hintergrund:
    • Rechtsgutachten externer Link von Friedhelm Hufen, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
    • Rechtsgutachten stärkt sächsischen Vereinen den Rücken: Auch wer staatliche Fördermittel erhält darf vor rechtsextremer Politik warnen
      Welche Verpflichtungen erwachsen Organisationen der Demokratie- und Jugendarbeit als Empfängern von Fördermitteln? Welche Kompetenzen hat der sächsische Rechnungshof zur Beantwortung dieser Frage? Die Cellex Stiftung hat, unterstützt von der Freudenberg Stiftung, der Schöpflin Stiftung und der Amadeu Antonio Stiftung, ein Gutachten in Auftrag gegeben, das diesen Sachverhalt geprüft hat…“ Beitrag von Lorenz Blumenthaler vom 14. August 2024 bei der Amadeu Antonio Stiftung externer Link
  • [Zusammenarbeit Familienministerium mit Verfassungsschutz] Wenn bekannt wird, wie wir arbeiten, kann man uns nicht mehr vertrauen
    Das Familienministerium kooperiert mit dem Verfassungsschutz, um Demokratieprojekte zu durchleuchten. Die Zusammenarbeit stößt auf scharfe Kritik. Doch das Ministerium will geheimhalten, wen es überprüfen lässt. Seine Anwälte argumentieren: Wenn Details bekannt würden, werde das Vertrauen ins Ministerium zerstört. 120,5 Millionen Euro gab das Familienministerium im Jahr 2018 für die Förderung von 600 Projekten im Programm „Demokratie leben“ aus. (…) Die Daten von insgesamt 51 Projekten leitete das Familienministerium von 2015 bis 2018 an den Geheimdienst weiter, darunter 6 Projektträger aus dem Themenbereich „Antisemitismus“, 8 Projektträger aus dem Themenbereich „Rassismus“ und 6 Projektträger aus dem Themenbereich „Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft“. Der Geheimdienst teilte dem Ministerium anschließend mit, ob die Projektträger förderungswürdig seien oder nicht. Welche Kriterien und Daten bei den Überprüfungen verwendet wurden, hält das Ministerium geheim. (…) Wie die Anwälte des Ministeriums in einer Antwort auf eine Klage von FragDenStaat mitteilen, die wir veröffentlichen, will das Ministerium auch die Namen der betroffenen Demokratieprojekte weiter geheimhalten. Sollten die Projektträger bekannt werden, sei die öffentliche Sicherheit gefährdet. (…) Durch die Klage von FragDenStaat auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes könnte das Familienministerium bald dazu gezwungen werden, die Namen der überprüften Projekte herauszugeben. Somit dürften die betroffenen Projektträger bald erfahren, ob ihnen das Familienministerium misstraut…“ Bericht von Arne Semsrott vom 18. Januar 2019 bei Netzpolitik externer Link

Siehe auch:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=132616
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