Dritter Versuch: Kranke Frau mit ihren Kindern aus dem Abschiebelager Manching/Ingolstadt abgeschoben – Bayerischer Flüchtlingsrat: diese Behörde ist krank!

Dossier

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Innenminister und Politiker*innen fordern gerade konsequentes Durchgreifen bei Abschiebungen. Was das heißt, lässt sich gerade wieder in Bayern betrachten. Heute früh wurde eine Frau mit drei Kindern aus dem Transitlager Manching/Ingolstadt abgeholt, die Mutter mit einem Krankentransport. Denn sie ist krank. Am 21. März sollte die Familie das erste Mal abgeschoben werden. Die Mutter erlitt am Flughafen einen Zusammenbruch, und musste in die Psychiatrie eingewiesen werden. Die erst zweijährige Tochter reagierte auf die Umstände des Abschiebeversuchs mit Nahrungsverweigerung und selbstverletzendem Verhalten. Nur drei Wochen später kam die Polizei wieder. Vater und Kinder sollten abgeschoben werden, ohne die Mutter. (…) Heute Morgen nun der dritte Versuch, diesmal ohne den Vater, der bei einem Freund übernachtet hatte. (…) „Die Gewalttätigkeit der hier agierenden Ausländerbehörden und des Leiters Herr Kafka ist erschreckend,“ urteilt Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Mit der Debatte über Gefährder wird Abschiebung gesellschaftsfähig, gegenüber kranken Frauen und Kindern wird das ganze Gewaltpotential zur Anwendung gebracht. Diese Personen sind die Opfer einer vom bayerischen Innenminister angeheizten Abschiebedebatte.“…“ Beitrag vom 1. August 2017 vom und beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link. Siehe den Hintergrund und neue Folgen:

  • Bayern: Rabiate Abschiebung – Rote Hilfe will Ermittlungen gegen Polizei erzwingen New
    „Die Rote Hilfe München will mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erreichen, dass sich bayerische Gerichte mit den Vorgängen um die Abschiebung einer Familie nach Albanien im August 2017 beschäftigen. »Wir erhoffen uns, die fehlenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erzwingen zu können«, so die Aktivisten in einer Stellungnahme. Das Klageverfahren könne einen Präzedenzfall schaffen, dessen Ausgang ähnliche Verfahren beeinflussen würde. Bisher hätten alle bayerischen Gerichte aufklärende Ermittlungen wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung gegen die an der Abschiebung beteiligten Bundespolizisten, den von der Behörde eingesetzten Arzt und die Verantwortlichen des bayerischen Innenministeriums abgelehnt. Frau L. war mit ihrer Familie 2015 aus Albanien nach Deutschland gekommen, als Fluchtursache nannte sie Blutrache. Die Familie mit drei Kindern war zwei Jahre in Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen untergebracht, die von Kritikern als »Abschiebelager« bezeichnet werden. In diese Einrichtungen wurden zunächst Geflüchtete aus den zu »sicheren Herkunftsländern« erklärten Westbalkanstaaten eingewiesen. Die Familie habe sich nach Angaben der Roten Hilfe öffentlich-politisch, formal und praktisch gegen Abschiebungen gewehrt und war bei der Besetzung des Regensburger Doms im Juli 2016 dabei. Kurz nach der Räumung des Doms wurde ihr Asylantrag abgewiesen. Nach zwei erfolglosen Abschiebeversuchen wurden Frau L. und ihre Kinder am 1. August 2017 auf »erbarmungslose Art und Weise und unter Umgehung aller Schutzgebote«, so die Rote Hilfe, abgeschoben. Für den Vortag war die stationäre Aufnahme der psychisch schwer kranken Mutter geplant, die wegen Bettenmangels verschoben werden musste. Obwohl die Frau ein ärztliches Reiseunfähigkeitsattest vorlegen konnte, hätten die Beamten von einem »korrupten Flughafenarzt die Unterschrift erpresst«. Sie wurde mit Hand- und Fußfesseln abgeschoben und erlitt Blutergüsse…“ Beitrag von Rudolf Stumberger bei neues Deutschland vom 28. Juni 2020 externer Link, siehe dazu die Erklärung und Spendenaufruf bei Rote Hilfe e.V OG München externer Link
  • [Spendenaufruf für Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht] Staatliche Abschiebepraxis: Brutal, korrupt, illegal – und ohne Konsequenzen für die Verantwortlichen? 
    Erstmals sollen bayerische Behörden, die im August 2017 an der äußerst brutalen Abschiebung von Familie Bardhoku aus dem Abschiebelager Manching/Bayern nach Albanien beteiligt waren, für ihr kriminelles Vorgehen zur Rechenschaft gezogen werden. Alle bayerischen Gerichte hatten aufklärende Ermittlungen wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung gegen die an der Abschiebung beteiligten Bundespolizisten, den von der Behörde eingesetzten Arzt und die Verantwortlichen des bayerischen Innenministeriums abgelehnt. Nun wurde beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingereicht. Dieses Klageverfahren könnte einen Präzedenzfall schaffen, dessen Ausgang ähnliche Verfahren beeinflussen wird. Wir erhoffen uns durch die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht, die fehlenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erzwingen zu können. Denn das, was Leben der Betroffenen zerstört, wird schlicht „Verletzung von Grundrechten“ genannt. Und da Recht nicht gleich Gerechtigkeit ist und weil in Deutschland vor allem zählt, was auf Papier geschrieben steht, wollen wir diese Grundrechtsverletzung schwarz auf weiß bestätigt haben. (…) Wir rufen dazu auf, die Gesellschaft über die Brutalität der Abschiebelager aufzuklären um Lager abzuschaffen! Denn sie sind sowohl ein vor Ort angreifbares Instrument des europäischen Grenzregimes, als auch Orte der Entrechtung, Isolation und Ausbeutung, die alle diese Gewaltverbrechen ermöglichen und zu oft sang und klanglos in der Geschichte des Asylrechts in Deutschland verschwinden. Nachdem bereits viele Spenden für ausländerrechtliche Schritte und die Lebenshaltungskosten für Familie Bardhoku sammeln konnten, rufen wir zusätzlich dazu auf, für die Anwaltskosten von mehreren Tausend Euro, die zur Umsetzung der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht aufgebracht werden müssen, zu spenden…“ Artikel von Rote Hilfe München und Bayerischem Flüchtlingsrat vom Oktober 2019  mit umfangreichen Hintergründen und Spendenaufruf

    • Wir schliessen uns dem Spendenaufruf an: Spendenkonto:
      Bayerischer Flüchtlingsrat
      Bank für Sozialwirtschaft
      IBAN: DE89 7002 0500 0008 8326 02
      BIC: BFSWDE33MUE (München)
      Stichwort: „Brutal, korrupt und illegal“
  • Brutalität bei Abschiebungen in Bayern kennt keine Grenzen. Tabubruch: Familientrennung bei Abschiebungen aus dem Abschiebelager Manching/Ingolstadt
    Mittwoch früh holte die Polizei einen Familienvater und seine kleine knapp zweijährige Tochter aus der Rückführungseinrichtung in Manching zur Abschiebung ab. Die psychisch kranke Mutter befand sich zu der Zeit stationär im Klinikum Ingolstadt, die zwei älteren Kinder in der Obhut des Jugendamtes. Vor drei Wochen versuchte die Regierung von Oberbayern erstmals die Familie, die wegen Blutrache aus Albanien geflohen ist, abzuschieben. Dabei ging die Polizei gewaltsam vor und fesselte den Vater und den 14-jährigen Sohn an Händen und Füßen. Am Flughafen brachen die Mutter und die 12-jährige Tochter zusammen, woraufhin die Familie wieder nach Manching gebracht wurde. Seit dem brutalen Abschiebeversuch ist die Mutter traumatisiert und stationär im Krankenhaus aufgenommen. Auch der Vater und die älteren Kinder sind geschockt und traumatisiert. Selbst die erst zweijährige Tochter zeigt seit dem Abschiebeversuch selbstverletzendes Verhalten und verweigert tagsüber die Nahrungsaufnahme. Ärzt*innen diagnostizieren eine posttraumatische Belastungsstörung und überweisen sie zusammen mit dem Vater in das Kinderzentrum München zur stationären Aufnahme. Da sich die Mutter noch stationär in der Psychiatrie befindet, kamen die anderen Geschwister in die Obhut des Jugendamtes. Die jüngste Tochter leidet aber anscheinend an einer ansteckenden Krankheit. Deshalb wurde die Aufnahme im Kinderzentrum München bis zur endgültigen Diagnose zurückgestellt. Vater und Tochter blieben erstmal im Abschiebelager Manching. Der erneute Abschiebeversuch und die damit bewusste Herbeiführung der Trennung einer Familie, deren Mitglieder noch dazu durch einen ersten Abschiebeversuch schwersttraumatisiert sind und deshalb auf medizinische und ärztliche Hilfe angewiesen sind, ist zynisch und zutiefst unmenschlich. Erst letzten Monat scheiterte die Polizei bei dem Versuch eine psychisch kranke Frau mit ihren Kindern ohne ihren Ehemann und den Vater der Kinder abzuschieben. (…) Erst die Bundespolizei in Frankfurt am Main stoppte angesichts der verschiedenen Atteste der Familie die Abschiebung. In einem anderen Fall konnte die Abschiebung gestern nicht verhindert werden. Vater und fünf Kinder wurden nach Albanien abgeschoben, die Mutter befindet sich immer noch stationär im Klinikum Ingolstadt und weiß nicht, was mit ihrer Familie geschehen ist. Den Rahmen für diese Menschenrechtsverletzungen bieten die bayerischen Abschiebelager Manching/Ingolstadt und Bamberg, in denen die Isolation dafür sorgt, dass Anwält*innen und Öffentlichkeit außen vor bleiben. Abschiebung so brutal zu gestalten gehört ebenfalls zum Konzept, denn so werden die Menschen dort psychisch und physisch mürbegemacht.“ Meldung vom 13.04.2017 des Bayerischen Flüchtlingsrats externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=119739
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