Erdogans Partner wieder aktiv: Abschiebedrohungen gegen Kurden
„Türken, die die PKK nicht direkt, sondern nur indirekt unterstützen, können ebenfalls aus Deutschland ausgewiesen werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag (Az. 1 C 28.16). »In diesen Fällen, in den Personen die PKK nur mittelbar unterstützen, liegt auch ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse vor«, sagte der Vorsitzende Richter des Ersten Senats des Bundesverwaltungsgerichts, Uwe-Dietmar Berlit. Der Fall betrifft den Türken Nuri G. aus Heilbronn, der kurdischer Volkszugehörigkeit ist“ – so beginnt der Beitrag „Kurde von Ausweisung bedroht“ von Sven Eichstädt am 28. Juli 2017 in neues deutschland
, worin der jahrelange juristische Hickhack nachgezeichnet wird – der im Falle einer demokratischen Grundorientierung ganz und gar überflüssig wäre. Aber Erdogan findet nicht nur in der Türkei willige Richter, sondern auch bei seinen Partner-Regierungen.