„Abschiebeärzte“: Ärzte leisten umstrittene Hilfe bei Abschiebungen
„Ausländerämter beauftragen Mediziner, die Reisefähigkeit von Flüchtlingen zu prüfen, die abgeschoben werden sollen. So mancher Kollege zweifelt an der Eignung der willigen Mediziner, die dabei nicht schlecht verdienen. (…) Die frei arbeitenden Ärzte verdienen gut an den Abschiebungen, wie aus einer Honorarliste des Landes Berlin von 2014 hervorgeht. Ein Arzt, der eine Abschiebung vorbereitet und begleitet, erhält 90 Euro pro Stunde. Das höchste Honorar winkt ihm, wenn die Behörde eine geplante Abschiebung, für die der Arzt gebucht worden war, kurzfristig absagt: 800 Euro pauschal. Der FR liegen Namen von Medizinern vor, die für Ausländerbehörden Reisefähigkeitsgutachten erstellen. Die Bundespolizei teilt ferner mit, dass sie Kontakt zu 22 Ärzten hat, „die sich bereit erklärt haben, bei Anforderung Rückführungen medizinisch zu begleiten“. Solche Ärzte werden von Kollegen als „Abschiebeärzte“ bezeichnet, ihr Vorgehen wird scharf kritisiert. (…) Die organisierte Ärzteschaft selbst ringt beim Thema Abschiebungen mit der Politik. „Die Innenminister wollen niedrige Qualifikation bei den Ärzten, die die Abschiebungen vorbereiten, wir pochen aber auf fachliche Expertise“, sagt Ernst Girth, Menschenrechtsbeauftragter der Landesärztekammer Hessen. Es gibt einen entsprechenden Kriterienkatalog, den die Bundesärztekammer 2004 erarbeitet hatte. Sie forderte die Innenminister der Länder auf, diese Kriterien bei der Prüfung von Reisefähigkeiten zu beachten. Vergeblich.“ Artikel von Viktor Funk vom 15. März 2017 bei der Frankfurter Rundschau online