Whistleblower-Netzwerk zum 10. Geburtstag: Rechthilfefonds gegründet

EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen

Nur wenn Insider Hinweise geben, können wir frühzeitig Gegenmaßnahmen gegen kriminelle Machenschaften, rücksichtslose Profitgier, Vertuschung und Gefahren für Mensch, Umwelt, Demokratie und Frieden ergreifen. Nur wenn Insidern, die reden wollen, auch die Möglichkeit gegeben wird, dies ohne Angst vor Repressalien zu tun, erfahren wir rechtzeitig von Missständen und Risiken in Behörden, Organisationen und Unternehmen. (…) Dennoch erfahren Whistleblower derzeit immer noch Ausgrenzung und Verleumdung, Diskriminierung und Degradierung, Mobbing, Disziplinarmaßnahmen und Kündigung. Die derzeitige Gesetzeslage und das hierzu entwickelte Richterrecht bieten unzureichenden Schutz, da sie letztlich auf eine individuelle richt erliche Abwägung der häufig konträren Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinauslaufen, deren Ergebnis für die Betroffenen im Vorhinein völlig unabsehbar ist. Zudem unterliegen sie auf dem sperrigen Weg durch die arbeitsgerichtlichen Instanzen häuf ig schon aus finanziellen Gründen. Darum ist nur konsequent, dass WBNW nun einen weiteren Schritt tut, um potentielle Whistleblower zu ermutigen und zu unterstützen: Durch einen von privater Seite gestifteten Rechtshilfefond s soll verhindert werden, dass Whistleblower aus fina n zieller Not heraus klein beigeben und Kündigung, Vergleich oder Maulkorb akzeptieren müssen…Erklärung des Whistleblower-Netzwerks zur Gründung des Rechtshilfefonds vom 25. November 2016 externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=107912
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