Öffentlich geförderte Beschäftigung: Grundprinzipien für eine teilhabeorientierte Ausgestaltung

„… Vor nahezu zwölf Jahren haben die Leistungen des Sozialgesetzbuch II – auch SGB II, landläufig bekannt als Hartz IV – die früheren Leistungen der Arbeitslosenhilfe und auch der Sozialhilfe abgelöst. Damit trat das SGB II in die Nachfolge eines doppelten Auftrags einem arbeitsmarktpolitischen und einem sozialpolitischen. Öffentlich geförderte Beschäftigung ist ein klassisches Instrument der Arbeitsförderung, mit dem diese beiden Zieldimensionen gleichermaßen unterstützt werden können. Allerdings kann sie dieses Potenzial bei der aktuellen gesetzlichen Ausgestaltung nur schwerlich ausschöpfen. In diesem Positionspapier werden die möglichen Funktionen von öffentlich geförderter Beschäftigung mit Hilfe einer konzeptionellen Unterscheidung von Ersatz- und Übergangsarbeitsmärkten präzisiert, die darin enthaltenen Potenziale, aber auch die Zielkonflikte herausgearbeitet und ein pragmatischer Umgang damit vorgeschlagen. Vor dem Hintergrund eines gespaltenen Arbeitsmarkts und dem drohenden dauerhaften Ausschluss von Langzeitarbeitslosen wird für eine Weiterentwicklung öffentlich geförderter Beschäftigung im Sinne eines teilhabeorientierten Instruments der Arbeitsförderung plädiert. Dafür werden als Grundprinzipien die Arbeitsverträglichkeit und Sozialversicherungspflicht, marktnahe Arbeitsfelder, soziale Personalentwicklung, das Ermöglichen von Anschlussperspektiven und die Freiwilligkeit der Teilnahme herausgearbeitet…“ Aus dem Artikel von Regine Geraedts in KammerPosition Nr. 1/2016 vom Oktober 2016 externer Link zum Download bei der Arbeitnehmerkammer Bremen, siehe zum Hintergrund die Rubrik ÖBS – Der 3. Arbeitsmarkt im LabourNet-Archiv

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=105735
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