[Kapovaz] Legale Lohnprellerei: Bis zu 1,9 Millionen Menschen arbeiten in der BRD »auf Abruf«

„Das Phänomen »Kapovaz« ist nicht neu, aber es breitet sich aus. Das neckische Akronym steht für »Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit«: Wann immer im Betrieb wenig zu tun ist, werden die betroffenen Kollegen faktisch in den unbezahlten »Urlaub« geschickt. Einer am Montag vom Deutschen Gewerkschaftsbund vorgelegten Untersuchung zufolge befinden sich in der Bundesrepublik bis zu 1,9 Millionen Menschen in solchen Arbeitsverhältnissen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) war im Mai von mehr als 1,5 Millionen Betroffenen ausgegangen (siehe dazu jW vom 31.5.). DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte am Montag in Berlin, hier werde das unternehmerische Risiko voll auf die Beschäftigten abgewälzt. »Damit muss Schluss sein. Wir wollen, dass das Instrument Arbeit auf Abruf abgeschafft wird.« Tatsächlich ist »Kapovaz« legal…“ Artikel von Jana Frielinghaus in der jW vom 27.09.2016
und vom DGB:
- Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit: Arbeit auf Abruf? Zulasten der Beschäftigten!
„Schon einmal von KAPOVAZ gehört? Bei „Kapazitätsorientierter variabler Arbeitszeit“ werden Beschäftigte nur bei Bedarf eingesetzt und sitzen ansonsten „auf Abruf“ zuhause – die Zeit zwischen den Arbeitseinsätzen gilt als „Freizeit“ und ist unbezahlt: Arbeitszeitflexibilität zulasten der Beschäftigten…“ arbeitsmarkt aktuell 06/2016 vom 26.09.2016 von und bei DGB