Gerechter Schulbedarf: Gegen die Unterfinanzierung beim Bedarf für Bildung und Teilhabe

„… Die vom Staat im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) zur Verfügung gestellten Unterstützungsleistungen für den Schulbedarf von jährlich 100,- reichen vom Umfang her nicht aus, um sämtliche Kosten zu decken. Darüber hinaus sind viele Menschen mit kleinen Einkünften von dieser Hilfe ausgeschlossen, weil die Anspruchsgrenzen (geringfügig) überschritten werden. Die im Auftrag der hannoverschen Landeskirche und dem DWiN 2015 erstellte Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD hat bestätigt, dass Kinder in Niedersachsen im Mittel 153 €uro für den Schulbedarf pro Schuljahr benötigen. Das bedeutet, dass Familien, die BuT-Leistungen beziehen können, mit mindestens 50,- € jährlich unterversorgt sind. (…) Es ist deshalb geboten, dass mit einer generellen (staatlichen) Regelung die Unterausstattung von Familien mit Schulkindern behoben wird…“ Mitteilung der Diakonie Niedersachsen vom 24. Juni 2016 externer Link und die Online-Petition „53 Euro machen den Unterschied“:

  • Deshalb bittet die Diakonie Niedersachsen um Unterstützung ihrer Online-Petition „53 Euro machen den Unterschied“ externer Link zur Änderung des § 28 Abs. 3 SGB II (Bedarfe für Bildung und Teilhabe) (beim Deutschen Bundestag unter ID-Nr. 66785 eingereicht August 2016)

 

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=103392
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