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Frankreichs umkämpfte Arbeitsrechts-„Reform“, Teil 46: Der vorläufig letzte Akt – Gesetz im Amtsblatt/Gesetzesanzeiger erschienen

Artikel von Bernard Schmid vom 10.8.2016

Frankreich 2016: Loi travail: non, merci!Es ist der vorläufig letzte Akt im Ringen um das „Arbeitsgesetz“: Dessen Text wurde zwischenzeitlich durch Staatspräsident François Hollande unterzeichnet, und mit Datum vom 08. August 16 im Journal Officiel (Amtsblatt, Gesetzesanzeiger) der Französischen Republik veröffentlicht.

Und hier kann also der vollständige Text, unter Einschluss aller Änderungen (die zuletzt aufgrund des verfassungsrichterlichen Urteils vom 04. August d.J. (vgl. http://www.conseil-constitutionnel.fr/conseil-constitutionnel/francais/les-decisions/acces-par-date/decisions-depuis-1959/2016/2016-736-dc/decision-n-2016-736-dc-du-4-aout-2016.147742.html externer Link – notwendig wurden), eingesehen werden: https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do;jsessionid=7041670D603103B7A61BD73AC7538B63.tpdila14v_1?cidTexte=JORFTEXT000032983213&dateTexte=&oldAction=rechJO&categorieLien=id&idJO=JORFCONT000032982005 externer Link

Die Protestbewegung gegen das Gesetz gibt unterdessen nicht (oder jedenfalls nicht in allen ihren Teilen) klein bei. Nunmehr wird, statt der Verhinderung, die Rücknahme des neuen Gesetzes gefordert. Solches hat es in der Vergangenheit bereits gegeben: Am 31. März 2006 wurde das Gesetz verkündet, das den Contrat première embauche (CPE, „Ersteinstellungsvertrag“) beinhaltete, also faktisch die Aushebelung des Kündigungsschutzes für unter 26- respektive 30jährige Lohnabhängige. Doch unter dem Druck massiver Proteste musste Staatspräsident Jacques Chirac diese Bestimmung am 10. April 2006 zurücknehmen. Allerdings war der soziale Druck damals zum Zeiptunkt der Verkündung des Gesetzes noch, quantitativ ebenso wie qualitativ, stark und nicht (durch eine Sommerpause oder sonstige Faktoren bedingt) erheblich zurückgegangen. Dieses Mal sieht es in dieser Hinsicht doch anders aus.

Am 15. September dieses Jahres wird ein neuer (vierzehnter) gewerkschaftlicher „Aktionstag“ mit Demonstrationen gegen das neue Gesetz stattfinden; vgl. etwa http://canempechepasnicolas.over-blog.com/2016/08/la-cgt-paris-abrogation-de-la-lol-travail-cap-sur-le-15-septembre.html externer Link

Auch die Platzbesetzerbewegung Nuit debout will in Paris ab dem 31. August mit (erneut offiziell angemeldeten) Platzkundgebungen wieder loslegen. Ob dies dann noch Erfolg haben wird, gilt es abzuwarten. Auch während der Sommerpause bleibt ein Teil des „karten Kerns“ bis dahin aktiv, u.a. auch mit unangemeldeten Versammlungen, jedoch auf quantitativ niedrigem Niveau. Am Donnerstag, den 04. August traf ein Fußmarsch von Protestierenden, die Teile Frankreichs im Gehen durchquert hatten, um über die Dörfer zu ziehen, in Paris in der Nähe des Eiffelturms ein. Dabei wurden sie durch eine Demonstration empfangen, diese mobilisierte jedoch nur 75 bis 100 Menschen. In Südfrankreich sieht es unterdessen ein bisschen besser aus: In den letzten Julitagen hatten Nuit debout in Lyon ein größeres Fest in einem Park statt, und in der vorletzten Augustwoche sollen in Südfrankreich – von Carcassonne im Westen über Nîmes bis nach Marseille – öffentliche Aktivitäten stattfinden. Nach neuesten Zählungen haben insgesamt in rund 230 französischen Städten und Gemeinden Versammlungen/Kundgebungen im Zusammenhang mit Nuit debout, mindestens einmal, stattgefunden. Viele davon, jedoch (jedenfalls bislang) nicht alle, sind mittlerweile eingeschlafen.

Inhaltlich bleibt der Kampf gegen das „Arbeitsgesetz“, das den Auslöser all dieser unterschiedlichen Proteste bildete, natürlich nach wie vor aktuell, notwendig und legitim. Auch in den einzelnen Unternehmen ist in diesem Zusammenhang in naher Zukunft mit Konflikten zu rechnen, etwa im Automobil- oder vielleicht auch im Gesundheitssektor (insbesondere wenn es jeweils um eine Ausdehnung der Arbeitszeiten gehen wird). Um Anwendung zu finden, müssen die Regeln des neuen „Arbeitsgesetzes“ in der Mehrzahl der Fälle durch Kollektivabkommen in den Unternehmen – diese entsprechen im Deutschen sehr grob den Firmentarifverträgen – übernommen wurden. Doch der politische „Preis“ für jene Minderheitsgewerkschaften (zu ihnen wird oft die CFDT zählen), die ihre Unterschrift unter solche Vereinbarungen setzen werden, ist nunmehr stark gestiegen, jedenfalls vielerorts.

Vgl. dazu ferner:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=102578
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