Gemeinsame Interessen: Koalition will »Tarifeinheit«

Dossier

Tarifeinheit: Wenn Streikbrecher sozialpartnerschaftlich zusammenarbeitenUnion und SPD machen offenbar ernst. Wie von Teilen der Gewerkschaften befürchtet – und von anderen erhofft – hat die Koalitionsarbeitsgruppe Arbeit und Soziales am Montag eine Initiative zur gesetzlichen Fixierung der »Tarifeinheit« beschlossen. Man wolle den »Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen lenken«, heißt es in einem Zwischenbericht des Gremiums. Durch »flankierende Verfahrensregelungen« werde den verfassungsrechtlich gebotenen Belangen kleinerer Gewerkschaften Rechnung getragen. Soll heißen: Das grundgesetzwidrige Vorhaben, das Streikrecht einzuschränken, soll so verpackt werden, daß es von den Karlsruher Richtern vielleicht abgesegnet wird…“ Aus dem Artikel von Daniel Behruzi in junge Welt vom 19.11.2013 (s.u.).  Siehe auch im LabourNet „Konferenz Erneuerung durch Streik II„, und das neue Dossier „GDL-Streik als Steilvorlage gegen das Streikrecht!?“ sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) externer Link dokumentiert bei Rolf Geffken und hier im Dossier:

  • Bundestag beschließt Gesetz zur Tarifeinheit und nun: Bundesrat sagt ja zur Tarifeinheit
    In Zukunft werden Gewerkschaften noch stärker um Mitglieder buhlen: Nach dem Tarifeinheitsgesetz zählt im Streitfall nur noch der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft. Die Länder haben es am Freitag gebilligt. Im Rahmen einer Plenarsitzung hat der Bundesrat am Freitag das Tarifeinheitsgesetz gebilligt. Es wird jetzt Bundespräsident Joachim Gauck zur Unterschrift vorgelegt…“ Meldung vom 12.06.2015 bei Legal Tribune Online externer Link
    Dies dürfte der offizielle Abschluss unseres Dossiers sein – siehe Infos und erste Bewertungen im neuen Dossier „Koalition hat ihre »Tarifeinheit« – bis zum BVG oder Generalstreik?“

  • GDL hat Bundesregierung und Tarifeinheitspläne vorgeführt. Aber: Die, die das Streikrecht einschränken wollen, werden nicht locker lassen
    Der jüngste Streik, der neunte in einem Jahr bei der deutschen Bahn ist beendet. Die GDL und die deutsche Bahn gehen in die Schlichtung. An diesem Freitag soll im Bundestag das Tarifeinehitsgesetz verabschiedet werden. Das voraussichtlich am 1. Juli in Kraft tretende Gesetz ist geradezu zugeschnitten auf die Unterbindung der GDL Streiks. Für eine Bewertung des Gangs in die Schlichtung und die Bedeutung für das an diesem Freitag zu verabschiedende Tarifeinheitsgesetz, sprachen wir mit Dr. Rolf Geffken, Arbeits-, Wirtschaftsrechtler und Autor aus Hamburg. Er prognostiziert weitere Versuche die Gerwerkschaftsrechte und das Streikrecht zu beschneiden.“ Interview vom 22. Mai 2015 von und bei Radio Dreyeckland externer Link Audio Datei
  • Das Tarifeinheitsgesetz – Angriff auf das Streikrecht! Das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit und Streik – kein Privileg der im DGB organisierten Gewerkschaften! Grundrechte gelten für Alle!
    In den letzten Monaten häufen sich die Streikbewegungen, nicht nur bei der Bahn, an den Flughäfen und bei Amazon, sondern auch bei der Post, in den Krankenhäusern, bei den Erzieher_innen und Lehrerinnen, bei Daimler in Bremen und anderswo. Gemeinsam ist diesen Streiks, dass die bestreikten Unternehmen – seien es die privaten oder die im öffentlichen Dienst – kaum bis gar keine Zugeständnisse mehr machen und auf die Unterwerfung der Kämpfenden hoffen. Am deutlichsten wird dies im Tarifkonflikt zwischen GDL und der Deutschen Bahn. Seit Monaten versucht die DB der GDL die Logik des Tarifeinheitsgesetzes aufzuzwingen, bevor das Gesetz überhaupt verabschiedet wurde…“ Flugblatt vom Bündnis „Hände weg vom Streikrecht – für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit“
    Aus dem Text: „… Wir rufen alle derzeit in der tariflichen Auseinandersetzung und Streik befindlichen KollegInnen – etwa bei der Post oder in den sozialen und pädagogischen Berufen – auf: Übt Solidarität mit der streikenden GDL! Die GDL steht an vorderster Front im Kampf gegen das Tarifeinheitsgesetz, das alle Gewerkschaften betrifft! Streikende! – besucht euch gegenseitig. Zeigt, dass ihr das geplante Tarifeinheitsgesetz nicht akzeptieren werdet! Die GDL streikt auch für euch – streikt gemeinsam gegen das Tarifeinheitsgesetz!
  • Bundesarbeitsministerium: Regierung schürt Zweifel am Tarifgesetz
    Die Bundesregierung hat zum ersten Mal zugegeben, dass mit dem Gesetz zur Tarifeinheit das Streikrecht eingeschränkt wird – wenige Tage, bevor das Gesetz verabschiedet werden soll. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Anette Kramme (SPD), auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Damit stellt sie indirekt in Frage, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist…“ Artikel von Detlef Esslinger vom 17. Mai 2015 in der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Umstrittenes Gesetz zur Tarifeinheit auf der Zielgeraden
    „… „Wir werden das Gesetz auf jeden Fall vor das Bundesverfassungsgericht bringen“, sagte der Vorsitzende des Beamtenbundes dbb, Klaus Dauderstädt, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Die Arbeitgeber betonten hingegen, die Tarifeinheit sei zwingend nötig. In der Koalition gab man sich gelassen. Union und SPD wollen das Gesetz am Freitag trotz Widerstands in den eigenen Reihen im Bundestag beschließen…“ Meldung vom 17.05.2015 bei Focus online externer Link
  • Einheit per Gesetz? Pro und Contra
    Heute zum Streikbeginn noch einmal zum Kern des Streits, der diese Tarifauseinandersetzung derart brisant werden lässte: Kann die Tarifautonomie (Art. 9 GG) der Gewerkschaften nur funktionieren, wenn die Politik bestimmt, wer streiken darf?…“ Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 5.5.2015
  • Antrag der Delegiertenversammlung der IG Metall Verwaltungsstelle Heidenheim: Streikrecht
    Der 23. ordentliche Gewerkschaftstag möge beschließen:
    1.
    Die Industriegewerkschaft Metall wird aufgefordert, auf allen ihren Organisationsebenen, mit aller Kraft den Widerstand gegen die Angriffe auf die im Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit und das Streikrecht, aufzunehmen.
    2. Der Vorstand der IG Metall wird aufgefordert, er hat einzuwirken, dass alle politischen Eingriffe von Arbeitsministerin Nahles (SPD) durch das von ihr entworfene Gesetz zur sog. „Tarifeinheit“ zurückgezogen werden.
    3.
    Die Delegierten des 23. ordentlichen Gewerkschaftstag fordern die Koalitionsparteien auf, kein Gesetz auf den Weg zu bringen, das die Tarifeinheit im Betrieb erzwingt und damit die freie gewerkschaftliche Betätigung faktisch außer Kraft setzt…“ Antrag und Begründung
  • [ver.di] Verfassungsbeschwerde gegen Tarifeinheitsgesetz
    „… Ich gehe davon aus, dass Verdi selbst Verfassungsbeschwerde einlegen wird. Wir können beobachten, dass sich Teile der Union, denen das Gesetz nicht weit genug geht, schon auf das erwartbare Scheitern in Karlsruhe vorbereiten: etwa mit der Forderung nach einem obligatorischen Schlichtungsverfahren und nach einer viertägigen Ankündigungsfrist vor jeder Arbeitsniederlegung sowie mit der Forderung, dass Gewerkschaften im Streikfall einen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu gewährleisten hätten. Die Beschlüsse des CSU-Vorstandes werden vom Wirtschaftsflügel der CDU aufgegriffen und dürften sich zur Hauptauseinandersetzungslinie entwickeln. In den praktischen Folgen wäre dies ein massiverer Angriff auf das Streikrecht als das Tarifeinheitsgesetz…“ Aus dem Interview mit Verdi-Chef Bsirske in der Stuttgarter Zeitung online vom 22. April 2015 externer Link
  • CDU-Wirtschaftsflügel: Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf in Sachen Tarifeinheit
    Um den Vorgaben des Koalitionsvertrags Rechnung zu tragen, muss der Grundsatz der Tarifeinheit gesetzlich geregelt werden. Dabei sind allerdings Änderungen angezeigt…“ Eckpunkte „Tarifeinheit und Daseinsvorsorge“ vom CDU-Wirtschaftsflügel . Aus dem Text: „… Zudem sollte der Entwurf spezifische Vorschriften für die Daseinsvorsorge vorsehen: Reichweite: Luft- und Bahnverkehr, Versorgung mit Energie und Wasser, Feuerwehr, Erziehungswesen / Kinderbetreuung, Kommunikationsinfrastruktur, Versorgung mit Bargeld und Zahlungsverkehr, Medizinische Versorgung / Pflege, Für diese Bereiche gelten spezifische Verfahrensanforderungen…“  Mit anderen Worten: Streikrecht ja, aber nur dort, wo es nicht greift… Wir erinnern an: CSU: Für ein modernes Streikrecht. Koalitionsfreiheit achten – Daseinsvorsorge sicherstellen. Beschluss des Parteivorstandes der CSU vom 26. Januar 2015 externer Link
  • „Gegen das vom DGB zusammen mit dem Kapitalistenverband BDA initiierte Streikverhinderungsgesetz kämpfen!
    Am 11. Dezember 2014 verabschiedete die Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der einen frontalen Angriff gegen das in Deutschland sowieso schon extrem eingeschränkte Streikrecht darstellt. Demnach soll in einem „Betrieb“ nur noch die stärkste Gewerkschaft das Recht zum Tarifabschluss haben. Alle anderen Gewerkschaften würden dort das Recht auf Arbeitskämpfe, auf Streiks und Tarifabschlüsse verlieren. Sie würden damit im Grunde legal überhaupt die Möglichkeit verlieren, als Gewerkschaft zu agieren. Selbst der staatstragende Arbeitsrechtler Däubler hat festgestellt, dass ein derartiger Anschlag auf das Streikrecht rechtlich nur noch durch das Verbot der jeweiligen Gewerkschaft übertroffen werden könnte…“ Flugblatt Nr. 39 vom April 2015 der GewerkschafterInnen und Antifa gemeinsam gegen Dummheit und Reaktion externer Link samt Aufruf zur Demo am 18. April
  • Gewerkschafter debattieren über Tarifeinheit. Fachkonferenz der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Erfurt
    Die Pläne der Bundesregierung für ein Gesetz zur Tarifeinheit sind nach wie vor heftig umstritten. Auf einer Fachkonferenz der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Erfurt debattieren Gewerkschafter, aber auch Arbeitgebervertreter am Montag ausgiebig über Pro und Contra der geplanten Regelung…“ Bericht von Sebastian Haak im ND online vom 13.04.2015 externer Link
  • GEW Wiesbaden: „Finger weg von jeder Regelung, die die Tarifautonomie einschränkt … Wir wollen nicht, dass das Streikrecht berührt wird …“
    Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Tarifeinheit“ und Verhalten wichtiger Repräsentanten des DGB schreibt der GEW Kreisvorstand Wiesbaden an den Bundesvorsitzenden des DGB, Reiner Hoffmann: Lieber Kollege Hoffmann, mit der für die Gewerkschaften so zentralen Frage der Tarifeinheit haben wir als Kreisvorstand Wiesbaden der GEW uns wiederholt beschäftigt. Nach dem letzten Bundeskongress des DGB waren wir zu der Auffassung gelangt, dass eine von uns befürchtete gesetzliche Regelung zur „Tarifeinheit“ durch die Bundesregierung wohl nicht mehr anstehe. Jetzt haben sich unsere Befürchtungen in dramatischer Weise bestätigt…“ Offener Brief von Arnold Spellerberg (von und bei GEW Wiesbaden) vom 11. November 2014 externer Link – wir haben jetzt erst davon erfahren, doch der Brief ist leider immer noch hoch aktuell
    Aus dem Text: „… Insbesondere das Verhalten des DGB-Bundesvorstandes in der Frage des Gesetzentwurfes muss deutlich kritisiert werden. Zum einen weicht der Bundesvorstand von der geltenden Beschlusslage zur Tarifeinheit ab, wie sie seit dem letzten Bundeskongress des DGB gültig ist. Der Beschluss des Bundeskongresses hat vielleicht eine Möglichkeit offengehalten, sich doch noch mit einer gesetzlichen Regelung anzufreunden. Im Zentrum stand aber, dass der DGB seine Probleme mit den „Spartengewerkschaften“ aus eigener Kraft lösen wollte, Tarifeinheit sollte von unten geschaffen werden. Jetzt gilt das nicht mehr, jetzt ist der Gesetzentwurf da. Wir können uns nicht vorstellen, dass der DGB-Bundesvorstand davon vollkommen überrascht worden ist, wir gehen davon aus, dass der Entwurf zuvor zwischen Frau Nahles und dem DGB-Vorstand „abgestimmt“ worden ist. Es ist so ähnlich wie bei der DGB-Position zum Freihandelsabkommen TTIP. Erst war der DGB-Kongress gegen TTIP, jetzt, nach „erfolgreichen Gesprächen“ mit Sigmar Gabriel, ist „der DGB“ für TTIP. Das dröhnende Schweigen des DGB-Bundesvorstands zu dem Gesetzentwurf von Frau Nahles spricht für sich. Wir sehen eine lange Tradition der Unterordnung der DGB-Gewerkschaften unter Regierungen aller Art, namentlich natürlich mit SPD-Beteiligung…“
  • Verdi und IG Metall im Clinch über Tarifeinheit
    Die Spartengewerkschaften begehren auf gegen das Gesetz zur Tarifeinheit im Betrieb. Auch im Gewerkschaftsbund kämpfen Befürworter und Gegner des Gesetzes mit immer härteren Bandagen…“ Artikel von Matthias Schiermeyer in der Stuttgarter Zeitung online vom 26. März 2015 externer Link. Aus dem Text: „… Auch in der IG Metall rumort es kräftig. Auf einer Delegiertenversammlung in Stuttgart entbrannte am Wochenende eine intensive Debatte, an deren Ende sich die Befürworter der Tarifeinheit mit 60 Stimmen gegen die Gegner mit 53 Stimmen bei sieben Enthaltungen nur knapp behaupteten. Ähnliche Auseinandersetzungen gibt es bundesweit. Mehr als 30 kritische Metaller haben ihrerseits eine Unterschriftenaktion gestartet, um die eigene Führung von ihrem Kurs abzubringen. In einem offenen Brief wird gefordert, von einem „Pakt“ mit Arbeitgebern und Regierung gegen das Streikrecht abzulassen. An der IG-Metall-Basis wird zudem eine transparente Diskussion vermisst. Der Vorsitzende Detlef Wetzel habe den hauptamtlichen Mitarbeitern sogar einen „Maulkorb“ verpasst, heißt es. In einem Schreiben habe er diesen abgeraten, öffentlich gegen das Gesetz Stellung zu nehmen oder an Aktionen der Gegner teilzunehmen, schildern Funktionäre…“
  • DGB Emmmendingen: Tarifeinheitsgesetz – Segen oder Fluch?
    Mit dieser etwas provokanten Fragestellung luden der DGB-Kreisverband Emmendingen und die SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen zu einer Infoveranstaltung ins Alte Rathaus…“ Veranstaltungsbericht vom 23.02.2015 beim DGB Südbaden externer Link. Darin als Ergebnis: Stellungnahme von DGB-Kreis-, Stadt- und Ortsverbänden der Region Südbaden zur geplanten gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit. – Für den Erhalt der Tarifautonomie – Streikrecht sichern!
    Die unten angeführten DGB-Verbände lehnen die geplante gesetzliche Regelung der Tarifeinheit als Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit, aus der auch das Streikrecht abgeleitet ist, entschieden ab. Das geplante Gesetz würde mittelbar über die Mehrheitsverhältnisse gewerkschaftlich organisierter Kolleginnen und Kollegen das Streikrecht der jeweils schwächeren Organisation de facto aushebeln, da sie an die Friedenspflicht aus dem Tarifvertrag der Mitglieder-stärkeren Organisation gebunden werden soll. Das uneingeschränkte Streikrecht als das schärfste verfügbare Mittel zur Durchsetzung der Interessen von Beschäftigten gegen die Arbeitgeber darf auf gar keinen Fall angetastet werden. (…) Wir fordern den DGB-Bundesvorstand auf, auf der Grundlage der oben genannten Überlegungen eine einheitlich ablehnende Haltung aller DGB- Gewerkschaften zu dem geplanten Tarifeinheitsgesetz herbeizuführen und bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Die Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben „Tarifeinheit“ wurde durch folgende DGB-Verbände unterstützt (wo Abstimmung im Gesamtvorstand nicht möglich war, haben Vorsitzende und/oder Stellvertreter unterstützt)…“
  • Beschluss der IG Metall-Delegiertenversammlung Wiesbaden-Limburg zu Tarifeinheit
    Auf der Delegiertenversammlung der IG Metall Wiesbaden-Limburg wurde am 26.3.2015 der folgende Antrag einstimmig angenommen: Wir fordern den Vorstand der IG Metall auf, gegenüber Bundesregierung und Öffentlichkeit deutlich zu machen, dass die IG Metall den Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes ablehnt. Begründung…“ Beschluss der IG Metall-Delegiertenversammlung Wiesbaden-Limburg zu Tarifeinheit am 26.3.2015
  • Hände weg vom Streikrecht! Veranstaltung gegen das Tarifeinheitsgesetz
    „… Mit einer im Folgenden dokumentierten Diskussion wollten die Veranstalter für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit und für die bundesweite Demonstration am 18. April 2015 in Frankfurt vor dem Hauptbahnhof um 13 Uhr mobilisieren. Die Veranstalter waren: AK Geschichte sozialer Bewegungen ost west, Komitee „Hände weg vom Streikrecht“, FAU-Berlin, Kolleg_innen von Ver.di, GEW und NGG, die drei Anti-Tarifeinheitsgewerkschaften im DGB, dazu Kritiker_innen aus den Reihen der IG-Metall und befreundete Arbeitsrechtler_innen aus Berlin und Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte. Die Veranstaltung fand am 16. März im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin statt. Auf dem Podium saßen: RA Thomas Berger; Günter Triebe, IG-Metall; ver.di aktiv; Willi Hajek, AK „Hände weg vom Streikrecht-für das Grundrecht auf Streik„.“ Aufnahme der Veranstaltung zum geplanten Tarifeinheitsgesetz im Haus der Demokratie in Berlin vom Radio coloradio, Dresden externer Link Audio Datei beim Audioportal Freier Radios
  • Lufthansa will Nachbesserungen bei der Tarifeinheit
    Die streikgeplagte Lufthansa hat Nachbesserungen beim geplanten Gesetz zur Tarifeinheit verlangt. Unter Hinweis auf mehr als 40 Arbeitskämpfe im deutschen Luftverkehr seit dem Jahr 2008 hat das Unternehmen für die kritische Verkehrsinfrastruktur erneut Sonderregeln vorgeschlagen. In seiner bisherigen Form werde das Gesetz zu Tarifeinheit bei der Lufthansa keinen Frieden stiften. In einem Brief an mehrere Fraktionen, der dpa vorliegt, wünscht sich Personalvorstand Bettina Volkens gesetzliche Regelungen für eine frühzeitige Schlichtung, rechtzeitige Ankündigungsfristen und die Sicherstellung der Grundversorgung…“ Artikel vom 20.03.15 bei der Welt online externer Link

    • Dazu der Kommentar vom MB: „Die Forderungen der Lufthansa decken sich mit den Vorstellungen der CSU zur Regulierung des Arbeitskampfrechts in der „Daseinsvorsorge“. Es geht also um Einschränkungen des Streikrechts. Mit der gemeinsamen Forderung nach einem Gesetz zur Tarifeinheit haben BDA und DGB Streikverbote erst salonfähig gemacht – jetzt wollen die Unternehmen mehr. Das Problem mit der betriebsbezogenen Mehrheitsfeststellung hat die Lufthansa natürlich erst jetzt ausgemacht. Im Grunde fordert das Unternehmen eine Abkehr vom Prinzip „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“. Das entbehrt nicht einer gewissen Ironie.“
  • Der Zeitplan für die weiteren Beratungen des Entwurfs zum Tarifeinheitsgesetz im Bundestag:
  • ROUNDUP/Überraschender Vorstoß zur Tarifeinheit: Wer darf wann streiken?
    „…Der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Karl Schiewerling (CDU), setzte sich für eine Änderung des Entwurfs ein. Dabei geht es um eine vorgesehene Passage zur Verhältnismäßigkeit von Streiks. Nach der bisherigen Fassung wären Streiks künftig wohl generell nicht verhältnismäßig, wenn die Gewerkschaft keine Mehrheit der organisierten Arbeitnehmer im Betrieb hat. Schiewerling wandte ein: „Wenn eine große Gewerkschaft (…) sich nicht ernsthaft mit kleineren um den Betriebsfrieden kümmert (…), dann kann am Ende der Tage auch der kleinen Gewerkschaft der Streik nicht verboten werden.“…“ Meldung in der FAZ online vom 05.03.2015 externer Link
  • Tarifeinheitsgesetz wg DGB?
    In der 1. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Tarifeinheit am 5.3. spielte seitens der Koalition der Bezug auf den DGB, der das Gesetz wünsche, eine grosse Rolle. Der Marburger Bund erklärte am gleichten Tag hingegen: „… Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf hat keine Mehrheit in den Gewerkschaften. Neben den Berufs- und Fachgewerkschaften lehnen auch drei DGB-Gewerkschaften – Verdi, NGG und GEW – das Tarifeinheitsgesetz ab. Die Vertretungen von etwa 4 Millionen Beschäftigen in Deutschland haben dem Gesetzesvorhaben eine klare Absage erteilt. Damit ist die im Koalitionsvertrag verabredete Geschäftsgrundlage – ein verfassungskonformes Gesetz im Konsens aller Sozialpartner – gleich in mehrfacher Hinsicht entfallen...“ – Siehe die MB-Pressemitteilung „Tarifeinheitsgesetz: „Angriff auf ein notstandsfestes Grundrecht aller Arbeitnehmer““ externer Link
  • Zur heutigen ersten Lesung des Tarifeinheitsgesetzes. Oder: Die Mär vom Betriebsfrieden und die Realität vom Klassenkampf von oben
    Am heutigen Donnerstag, dem 5. März, debattiert der Bundestag ein erstes Mal das Tarifeinheitsgesetz, das die Große Koalition bis Mai beschließen lassen will. Am gleichen Tag veröffentlichte die führende Tageszeitung dieses Landes, die Süddeutsche Zeitung, einen Leitartikel aus der Feder des einflussreichen Leiters des SZ-Ressorts Wirtschaft Nikolaus Piper, der viele Falschmeldungen zur den aktuellen Auseinandersetzung Deutsche Bahn AG und GDL kompakt zusammenfasst – und damit die Öffentlichkeit fehlinformiert. Auch wenn er das Tarifeinheitsgesetz selbst kritisch sieht…“ StrikeBlog16 von Winfried Wolf vom 05. März 2015 auf der Seite der Streikzeitung externer Link
  • Gesetz zur Zwangs-Tarifeinheit: Sehenden Auges in den Verfassungsbruch
    „„Die große Koalition weiß genau, dass sie mit dem Gesetz zur Tarifeinheit Verfassungsbruch begeht und trotzdem hat sie es durchgewinkt“, so der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Claus Weselsky nach der heutigen ersten Lesung zum Tarifeinheitsgesetz im Bundestag…“ Pressemitteilung der GDL vom 05.03.2015 externer Link. Aus dem Text: „… Warum gibt es keine Zwangs-Tarifeinheit auf Arbeitgeberseite? Was auf der Arbeitgeberseite gang und gäbe ist, soll den Berufsgewerkschaften nun verboten werden, denn hier besteht Tarifpluralität schon lange. So gibt es Minijobber, Beschäftigte mit und ohne Besitzstände, Zeitarbeitskräfte, Teilzeitbeschäftigte und Praktikanten für ein und dieselbe Arbeit. „Da kommt jede Idee gerade richtig, den Arbeitnehmern einzureden, dass die Löhne gesenkt und die Arbeitszeiten verschlechtert werden müssten. Außerdem werden Betriebe ausgegliedert und Tarifverträge unterlaufen. Fazit: Die Arbeitgeber dürfen fröhliche Urstände feiern und Koalitionen aufkündigen, Tarifverträge umgehen und mit schwachen Gewerkschaften weiterhin die Gewinne maximieren“, so Weselsky…“
  • Streikrecht-Tarifeinheit-Gewerkschaftspluralismus. Fachtagung der Rosa-Luxemburg-Stiftung
    Die Debatte um den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit schlägt hohe Wellen. Im Windschatten des Entwurfes wird von interessierter Seite bereits die Forderung nach einer Einschränkung des Streikrechts in den Bereichen der Daseinsvorsorge vorangetrieben. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung möchte mit dieser Tagung einen kritischen Beitrag zu dieser Debatte leisten. Die unterschiedlichen Sichtweisen und Schlussfolgerungen sollen zu Wort kommen, um eine Diskussion zu fördern mit dem Ziel der Verteidigung der Tarifautonomie und des Streikrechts, aus unserer Sicht elementarer Bestandteile der Demokratie. Über alle damit verbundenen Fragen und Probleme wollen wir zusammen mit Teilnehmer/innen aus den DGB-Gewerkschaften, den Verbänden, der Wissenschaft, den Parlamenten, der Politik und den verschiedenen Spartenorganisationen sowie interessierten Juristinnen und Juristen auf einer eintägigen Fachtagung am 13. April in Erfurt diskutieren….“ Infos zur Tagung am Montag, 13.04.2015 (11:00 bis 18:00 Uhr) in Erfurt bei der RLS externer Link
  • „1 Minute 24“ – Nahles Angriff auf das Streikrecht
    nd-Chefredakteur Tom Strohschneider über das Tarifeinheitsgesetz und die damit einhergehenden Auswirkungen auf die Beschäftigten. Wird Arbeitsministerin Nahles mit ihren Vorhaben am Grundgesetz scheitern oder wird der Abbau sozialer Errungenschaften weitergehen? Video bei youtube externer Link
  • Tarifeinheitsgesetz im Bundestag am Donnerstag, 05.03.2015, ab 12.30 Uhr
    Mit der Rolle von Gewerkschaften innerhalb eines Betriebes befasst sich der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2015. Gegenstand der einstündigen Debatte ist ein Entwurf der Bundesregierung für ein Tarifeinheitsgesetz (18/4062), mit dem Tarifkonflikte mehrerer Gewerkschaften eines Betriebes künftig verhindert werden sollen. Ebenfalls diskutiert wird in dieser ersten Lesung ein Antrag der Linken zur Verteidigung des Streikrechts. Die einstündige Debatte beginnt um 12.30 Uhr (Tagesordnungspunkt 6). Live-Übertragung auf Phoenix und bei http://www.bundestag.de/tv externer Link
  • Resolution: NEIN zum Grundrechtsbruch! NEIN zum Tarifeinheitsgesetz! Koalitionsfreiheit bewahren, Streikrecht verteidigen. Die freie gewerkschaftliche Betätigung ist in Gefahr!
    Der Regierungsentwurf für ein Tarifeinheitsgesetz ist ein beispielloser Angriff auf die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit und das Streikrecht tariffähiger Gewerkschaften. Wir lehnen es ab, dass gewerkschaftliche Freiheitsrechte aller Arbeitnehmer in diesem Land per Gesetz eingeschränkt werden sollen. Die Bundesregierung darf entsprechende Warnungen von renommierten juristischen Sachverständigen, Wirtschaftswissenschaftlern, Politikern und Gewerkschaftern nicht länger ignorieren. Es kommt einem offenen Grundrechtsbruch gleich, wenn der Staat bestimmten Arbeitnehmergruppen das Recht verwehren will, unabhängig und eigenständig tarifpolitisch tätig zu sein. (…) Wir fordern daher die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, keinen Grundrechtsbruch zuzulassen und den Regierungsentwurf des Tarifeinheitsgesetzes zurückzuweisen.“ Gemeinsame Resolution vom 3. März 2015 vom „Bündnis für Koalitionsfreiheit“ externer Link : dbb beamtenbund und tarifunion, Marburger Bund – Bundesverband, Deutscher Journalisten-Verband und Vereinigung Cockpit
  • „Tarifeinheit: ja – Eingriff ins Streikrecht: nein“
    Dem Aufruf der DGB-Gewerkschaften ver.di, NGG und GEW externer Link unter der Überschrift „Tarifeinheit: ja – Eingriff ins Streikrecht: nein“, der sich gegen eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit wendet, haben sich bis zum 2. März 2015 mehr als 33.500 Unterstützer/innen angeschlossen.
  • Widerstand gegen Gesetzesvorhaben der Regierung wächst: Mahnwachen gegen Zwangs-Tarifeinheit vor CDU- und SPD-Zentralen
    „„Wir müssen den Spitzen von CDU/CSU und SPD auf den Pelz rücken,“ erklärte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt zu Beginn der Mahnwachen gegen die Zwangs-Tarifeinheit vor den Parteizentralen der Koalitionsparteien am 2. März 2015 in Berlin. Seit 8 Uhr wachen Mitglieder des dbb und der anderen betroffenen Gewerkschaften durchgehend bis Donnerstag-Nachmittag vor den Hauptquartieren von CDU und SPD und argumentieren gegenüber Passanten, Parteimitarbeitern und –vorständen gegen die geplante gesetzliche Einschränkung der Koalitionsfreiheit…“ dbb-Meldung vom 02. März 2015 externer Link
  • Klatsche für die Regierung
    Kurz vor Beginn des parlamentarischen Verfahrens gibt es eine Klatsche für die Regierung: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht im geplanten Gesetz zur Tarifeinheit einen Eingriff ins Grundgesetz. Die Arbeitgeber verteidigen das Vorhaben. (…) Das Gesetz „stellt einen Eingriff in die kollektive Koalitionsfreiheit dar“, heißt es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das dem Tagesspiegel vorliegt. Alles in allem seien verfassungsrechtliche Bedenken „nicht von der Hand zu weisen (…), dieser Grundrechtseingriff dürfte nicht gerechtfertigt sein“. Am kommenden Donnerstag ist die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag…“ Artikel von Alfons Frese vom 1.3.2015 im Tagesspiegel online externer Link
  • »Tarifeinheitsgesetz kommt Streikverbot gleich«. Offener Brief des Konzernbetriebsrats der Rhön-Klinikum AG an Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zum Tarifeinheitsgesetz
    Der Konzernbetriebsrat der Rhön-Klinikum AG vertritt zirka 16.000 Beschäftigte. Der Konzern betreibt zehn Kliniken an fünf Standorten mit insgesamt 5.300 Betten. Zu den Einrichtungen gehören: Zentralklinik Bad Berka, Kliniken Bad Neustadt a. d. Saale, Klinikum Frankfurt (Oder) und die Universitätskliniken Gießen und Marburg. Die Rhön-Klinikum AG ist damit einer der größten Gesundheitsdienstleister in Deutschland. Der Konzernbetriebsrat der Rhön-Klinikum AG stellt sich gegen das Vorhaben der Bundesregierung, ein Gesetz zur sogenannten Tarifeinheit zu verabschieden. Dieses Gesetz ist nicht nur unnötig, sondern wird Konflikte innerhalb von Belegschaften zahlreicher Betriebe schüren, die es ohne dieses Gesetz nicht geben würde. Vor allem aber stellt das vorgesehene Gesetz einen inakzeptablen Eingriff in das verfassungsmäßig geschützte Recht der Koalitionsfreiheit und das hieraus resultierende Streikrecht dar…“ Offener Brief dokumentiert in junge Welt vom 02.03.2015 externer Link
  • Demo am 18. April 2015 in Frankfurt/M.: HÄNDE WEG VOM STREIKRECHT – STREIKRECHT IST GRUNDRECHT! FÜR VOLLE GEWERKSCHAFTLICHE AKTIONSFREIHEIT!Demo am 18. April: HÄNDE WEG VOM STREIKRECHT – STREIKRECHT IST GRUNDRECHT! FÜR VOLLE GEWERKSCHAFTLICHE AKTIONSFREIHEIT!
    Unter diesem Motto rufen wir auf zu einer bundesweiten Demonstration am 18. April nach Frankfurt am Main. Am 21./22. Mai 2015 soll das höchst umstrittene »Tarifeinheitsgesetz« in 2. und 3. Lesung im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Kommt es so weit, wird ein weiteres Grund-recht – wie bei der weitgehenden Aushebelung des Asylrechtes Anfang der neunziger Jahre – massiv eingeschränkt. Die EU-weiten Angriffe auf das Streikrecht – zwecks Sicherung der Konzernprofite – ist offizielles Ziel der »EU-Agenda 2020«...“ Demoaufruf vom Aktionsbündnis »Hände weg vom Streikrecht – für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit!«
  • Niemand hat die Absicht, das Streikrecht anzutasten – Niemand? Doch! Die CDU/CSU-und SPD-Regierung!
    Unter dem wohlklingendem Namen „Tarifeinheitsgesetz“ hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der bereits im Mai 2015 beschlossen werden soll…“ Beitrag von und bei ver.di Leipzig – Nordsachsen externer Link mit einem tollen Plakat und dem Flyer: „Cui bono? oder Wem nützt das Tarifeinheitsgesetz?“ Kleine Argumentationshilfe des ver.di-Bezirks Leipzig-Nordsachsen
  • Tarifeinheitsgesetz: Regierung drückt aufs Tempo. Endgültige Verabschiedung des Gesetzes schon im März?
    Aus den ver.di-News externer Link vom 10.02.2015: „(hem/hz) Die Bundesregierung drückt mit ihrem Gesetz zur Erzwingung der Tarifeinheit im Betrieb jetzt mächtig aufs Tempo, vermutlich um der immer lauter werdenden Kritik ein Ende zu setzen. Nachdem der Bundesrat den Entwurf am 6. Februar schon durchgewinkt hat, ist bereits für den 6. März die 1. Lesung im Bundestag angesetzt ist…“
  • Zweifel an Verfassungsmäßigkeit von Tarifgesetz
    Arbeitsministerin Nahles will Arbeitskämpfe rivalisierender Gewerkschaften wie bei der Bahn verbieten. Doch das entsprechende Gesetz ist offenbar stümperhaft gemacht, zeigt ein geheimes Gutachten…“ Artikel von Flora Wisdorff in der Welt online vom 10.2.2015 externer Link   Aus dem Text:

    • „… Das Gutachten hat die Abgeordnete Beate Müller-Gemmeke (Grüne) in Auftrag gegeben – und die Autoren kommen zu dem Schluss, dass das Gesetz einen Eingriff in die kollektive Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes darstellt. Die Koalitionsfreiheit ist die Grundlage für frei ausgehandelte Tarifverträge und für Arbeitskämpfe. Beide Freiheiten würden von dem geplanten Gesetz berührt. Und die im Gesetz formulierten Begründungen reichten zur Rechtfertigung eines solchen Eingriffes nicht aus.. Müller-Gemmeke darf das Gutachten weder veröffentlichen, noch aus ihm zitieren, sondern den Inhalt nur in eigenen Worten wiedergeben…“
  • Streikrecht verteidigen – Politischen Streik erkämpfen
    Der Druck wird stärker: Das Tarifeinheit-Gesetz rückt näher. Die Stimmungsmache gegen die Streikenden und deren Recht auf Arbeitsverweigerung wird forciert. Riesige gesundheitliche Folgen und kaum verkraftbare Schäden werden von Sachverständigen zusammenfantsiert. Da muss jedem einleuchten, dass das mit der Streikerei so nicht weitergehen kann. – Jetzt bereitet einen neuen Angriff vor. Zusammengefasst von Hermann Zoller…“ Artikel vom 5. Februar 2015 bei den Nachdenkseiten externer Link   Aus dem Text:

    • „… Je mehr der Staat die Arbeitsbedingungen und das Sozialsystem gestaltet und ganz erheblich die Koordinaten zugunsten der Unternehmen, der Reichen und der Spekulanten verschiebt, desto dringender wird, dass sich die Gewerkschaften eine Strategie ausdenken, die die grundlegenden Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verteidigen. Das beginnt mit dem selbstbewussten Gebrauch der Rechte, mit dem Aufklären darüber, dass ein Streikrecht, das den Namen verdient, zu den wichtigsten Stützpfeilern einer auf soziale Ausgewogenheit angelegte Demokratie zählt – dass es ohne Streikrecht keine Demokratie gibt. Je mehr diese Grundlagen in Zweifel gezogen, untergraben, erheblich beschädigt, gar unbenutzbar gemacht werden, desto dringender wird, dass sich die deutschen Gewerkschaften das erkämpfen, was in den meisten Ländern der EU eine selbstverständliche Option ist: der politische Streik. Das könnte auch ein Element für die Vereinheitlichung der Sozialstandards in der EU sein…“
  • Offener Brief unter Gewerkschaftern: Kollege Wolfgang Rose, wo stehst Du? Gewerkschaftskollegen antworten dem Ex-ver.di-Landesbezirksleiter Wolfgang Rose auf seine Stellungnahme zur Tarifeinheit.
    Kollege Rose, du warst von 2001 bis 2012 ver.di-Landesbezirksleiter. Trotz reicher gegenteiliger Erfahrung glaubst du, dass die jetzige Bundesregierung mit ihrem Gesetz zur Tarifeinheit »die Kampf- und Verhandlungsposition der Arbeitnehmer stärkt, indem sie deren Schwächung durch Zersplitterung und unsolidarische Konkurrenz zumindest begrenzt« (Hamburger Abendblatt, 10.11.14). Schon die rot-grüne Koalition unter Schröder sollte dir gezeigt haben, wie wenig einer Bundesregierung an der Stärkung der Kampf- und Verhandlungspositionen der Arbeitnehmer gelegen ist...“ Offener Brief vom Dezember 2014 .  Aus dem Text: „Dein Kommentar im Hamburger Abendblatt vertritt nur die aktuelle Politik der SPD. Und die ist nicht gleichzusetzen mit den Interessen der abhängig Beschäftigten. Dein Kommentar stellt sich gegen die grundlegenden Rechte der abhängig Beschäftigten, also gegen uns. Als ver.di-Mitglied stellst du dich gegen die mühsam erarbeitete Position deiner eigenen Gewerkschaft, die einen gegenteiligen Beschluss gefasst hat. Das lehnen wir ab, deshalb dieser offene Brief.“
    Es ist eine Antwort auf den Gastbeitrag im Hamburger Abendblatt externer Link: Warum wir die Tarifeinheit brauchen. Der Streik der GDL ist brachialer Verdrängungswettkampf und Akt der Entsolidarisierung, meint Ex-ver.di-Chef Wolfgang Rose am 10.11.2014.  Weitere Unterzeichner bitte an die Kontaktadresse: Rolf Becker, email: rolf.becker[ätt]comlink.de
  • CSU: Für ein modernes Streikrecht. Koalitionsfreiheit achten – Daseinsvorsorge sicherstellen
    Beschluss des Parteivorstandes der CSU vom 26. Januar 2015 externer Link . Merke: Verfassungsbrüche kann man fürsorglich und „modern“ verpacken: „… Gleichwohl ist es auch Aufgabe des Staates, kritische Infrastrukturen zu schützen und die Daseinsvorsorge sicherzustellen. In Zeiten einer voranschreitenden Vernetzung können bereits Beeinträchtigungen einzelner Einrichtungen kaskadenartige Auswirkungen und Risiken auf die öffentliche Sicherheit nach sich ziehen – sei es in Bereichen der Informationstechnik und Telekommunikation, der Energie oder des Transports und Verkehrs. Deshalb ist es wichtiger denn je, diese Bereiche zu schützen. Um nicht gewollte und unverhältnismäßige Auswirkungen zu verhindern, ist auch das Streikrecht in Bezug auf die Daseinsvorsorge den Anforderungen einer vernetzten Lebenswirklichkeit anzupassen….“ Daher lauten die Forderungen: Obligatorisches Schlichtungsverfahren – damit ein Streik die Ultima Ratio ist [oder unmöglich]; Ankündigungsfrist von vier Werktagen – damit sich die Bevölkerung darauf einstellen kann [und der Streik nicht wirkt];Vereinbarung zur Mindestversorgung – damit die Daseinsvorsorge sichergestellt ist [hat es ja vorher nicht gegeben!?] Siehe dazu erste gewerkschaftliche Reaktionen:

    • Die Katze ist aus dem Sack: CSU will Eingriff ins Streikrecht. Güster: „Das werden wir nicht zulassen!“
      NGG lehnt den aktuellen Vorstoß der CSU, das Streikrecht einzuschränken und damit Gewerkschaften zu schwächen, ab. Die CSU will, dass vor jedem Streik in der “Daseinsvorsorge“ oder „in Bereichen von kritischen Infrastrukturen“ ein Schlichtungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben wird. Außerdem müsse ein Streik vier Werktage vorher angekündigt werden und vorab eine Notdienstvereinbarung existieren, damit die Mindestversorgung garantiert sei…“ NGG-Pressemitteilung vom 28.1.2015 externer Link
    • Tarifeinheitsgesetz: Jetzt plant die CSU „Anschlag“ auf die Tarifautonomie
      Nachdem sich nach und nach auch in Parlamentarierkreisen herumspricht, dass der von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) Entwurf eines „Tarifeinheitsgesetzes“ verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen könnte, hat sich jetzt auch die CSU mit einem eigenen Vorschlag zu Wort gemeldet. Vorgestellt wurde in München der Beschluss des Parteivorstandes für ein modernes Streikrecht im Bereich der Daseinsvorsorge. Danach sollen den Gewerkschaften, die Kolleginnen und Kollegen in diesem Bereich organisieren, kräftig die Flügel gestutzt werden…“ Pressemitteilung vom 29. Januar 2015 von und bei BSBD externer Link (Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands – Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
  • Das Top-Argument gegen das Tarifeinheitsgesetz: „»Die Zugeständnisse der Arbeitnehmer beim Gehalt oder bei Bonuszahlungen in den Jahren 2007 und 2008 wären bei Tarifkollisionen nicht möglich gewesen.«“ DGB-Vorsitzender Hoffmann, zitiert in: Im Sinne der Sozialpartnerschaft. DGB-Vorsitzender Hoffmann spielt beim Jahresauftakt interne Konflikte um sogenannte Tarifeinheit herunter. Artikel von Claudia Wrobel in junge Welt vom 21.01.2015 externer Link
  • Gutachten zum Gesetz der Bundesregierung zur Tarifeinheit
    Das ist Gesetz nicht geeignet, seine proklamierten Ziele zu erreichen. Es schafft im Gegenteil zusätzliche Rechtsunsicherheit. Wer den Streik über gesetzliche Regelungen für bestimmte Gewerkschaften per se ausschließt, bedroht die existentielle Grundlage der betreffenden Gewerkschaft. Die gesetzliche Vorgabe der Tarifeinheit ist der elegante Versuch, Gewerkschaften auszuschalten, ohne sie explizit zu verbieten…“ Gutachten von Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Bremen, erstellt im Auftrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE am 9.1.2015 externer Link . Siehe dazu:

    • Tarifeinheit zerpflückt. Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler widerlegt im Auftrag der Linksfraktion detailliert die Argumente für ein Gesetz zur Beschränkung sogenannter Minderheitsgewerkschaften.
      Das geplante Gesetz zur »Tarifeinheit« ist unbegründet, unverhältnismäßig und grundgesetzwidrig. Das weist der renommierte Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler in einem Gutachten für die Linksfraktion im Bundestag nach. Detailliert widerlegt die am Freitag in Berlin vorgestellte Expertise die Argumente für das Gesetz, das die große Koalition bis zum Sommer durch den Bundestag bringen will...“ Artikel von Daniel Behruzi auf der Seite der Streikzeitung externer Link, zuerst in junger Welt vom 10.1.2015 erschienen. Aus dem Text: „… Angeblich will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) mit dem Gesetz die Tarifautonomie stabilisieren. Däubler weist das entschieden zurück: »Eine gesetzlich verordnete Tarifeinheit würde keineswegs zur Stabilisierung der industriellen Beziehungen beitragen.« Diese würden nicht durch neue Gewerkschaften untergraben, sondern durch die Unternehmen, die mit Umstrukturierungen und atypischer Beschäftigung eine »Zergliederung« des Tarifsystems bewirkt hätten. Durch die gesetzliche »Tarifeinheit« werde dieser Prozess noch verstärkt. Denn unterschiedliche Mehrheiten in verschiedenen Betrieben würden die Flächentarifverträge weiter zersetzen. Auf Seiten der Gewerkschaften würde das Gesetz Däubler zufolge nicht zu mehr, sondern zu weniger Kooperation führen. Wenn die Mehrheitsorganisation keinem Zwang zum Kompromiss mehr unterliege, würden auch bestehende Tarifgemeinschaften mittelfristig zerstört. Das auch von Teilen der DGB-Führung vorgebrachte Argument, ohne die »Tarifeinheit« würden kleine Beschäftigtengruppen Sondervorteile für sich herausholen, lässt der Bremer Jurist nicht gelten. »Allenfalls werden bestehende Verteilungsspielräume konsequenter ausgeschöpft.«…“
  • Bundesweiter Juristenaufruf gegen Tarifeinheitsgesetz
    In einem bundesweiten Aufruf wenden sich zahlreiche Juristinnen und Juristen, darunter vorwiegend Arbeitsrechtsexperten und Anwälte gegen das von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachte Tarifeinheitsgesetz, mit dem mehrere Tarifverträge in einem Betrieb verhindert werden sollen. In dem zweiseitigen Aufruf legen die Unterzeichner des Aufrufs im einzelnen dar, weshalb ihrer Auffassung nach das Gesetzesvorhaben verfassungswidrig sei…: „Die unterzeichnenden Juristen beobachten mit großer Sorge das Vorhaben eines Tarifeinheitsgesetzes. Die mit diesem Gesetz angeblich angestrebte Tarifeinheit in den Betrieben und die Verdrängung sog. Minderheitsgewerkschaften verstoßen nach unserer Überzeugung in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundrecht der Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes:…“ Von der Initiative „Hände weg om Streikrecht“ veranlasster Aufruf externer Link bei der Kanzlei Geffken, die ihn verfasst hat. Weitere JuristInnen sind aufgerufen, den Aufruf zu unterzeichnen. Kontakt: Kanzlei(at)drgeffken.de
  • Tarifeinheit = Streikverbot
    Animiert von den Arbeitgebern, will die Bundesregierung das Streikrecht in Deutschland gesetzlich regeln. Das kann sich nur gegen Gewerkschaften richten, die ihre soziale Aufgabe in der Organisation von Gegenmacht gegen die Dominanz des Kapitals verstehen oder jedenfalls ihre Forderungen an den Interessen ihrer Mitglieder, nicht aber an denen der Unternehmen ausrichten. Hier entsteht ein Gesetz, das allen Beschäftigten, die gemeinsam für ihre wirtschaftlichen und sozialen Interessen aktiv werden wollen, schaden wird…“ Beitrag von Peter Weiß in der DDS vom Dezember 2014 , Zeitschrift „Die Demokratische Schule“ (DDS) der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Bayern. Aus dem Text: „… Die Arbeitgeber sind mit ihrer Reconquista der Sozialpolitik, des Sozialrechts und des Arbeitsrechts noch nicht durch. Was es an sozialem Fortschritt gegeben hat, wollen sie weiter zurückerobern. Die Politik besorgt ihr Geschäft. Keine Partei hat den Lohnabhängigen in den letzten 15 Jahren so geschadet wie die SPD. Es war der Juso-Bundesvorsitzende a. D. Gerhard Schröder, der wirtschafts-, sozial- und steuerpolitisch die Reichen geschützt und die Schwachen gezüchtigt hat. Jetzt versucht die Juso-Bundesvorsitzende a. D. Andrea Nahles, das Streikrecht zu beschneiden – wie immer mit einem flotten Spruch auf den Lippen (»Tarifeinheit«). Der Begriff bedeutet: Die Organisation wird zwar nicht verboten, aber praktisch und rechtlich zur Wirkungslosigkeit verurteilt…“
  • Hände weg von Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie und Streikrecht! Über das Gesetz der Bundesregierung zur Tarifeinheit
    RLS Analysen Nr.17 von Detlef Hensche vom Dezember 2014 externer Link . Die Publikation bietet einen umfassenden Überblick über die Diskussionen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit. Dabei wird die Herstellung von Tarifeinheit durch Hensche als gewerkschaftspolitische, nicht gesetzliche Aufgabe definiert und jede Einschränkung des Streikrechtes abgelehnt.
  • Antrag: Aktivitäten gegen das geplante Gesetz zur „Tarifeinheit“
    „… Der ver.di-Landesbezirksvorstand NRW spricht sich für eine breite Information und Mobilisierung der Beschäftigten aus. Der ver.di-Landesbezirksvorstand NRW fordert alle Bezirke und Fachbereiche auf, das Gesetzesvorhaben Tarifeinheit auf jeder Betriebs- und Personalversammlung zum Thema zu machen. Der ver.di-Bundesvorstand wird aufgefordert, öffentlichkeitswirksame Aktionen im Vorfeld der abschließenden Beratungen im Bundestag zu organisieren. Neben Gesprächen mit den MdB’s werden wir auch in den Gremien des DGB unsere Positionen verdeutlichen und versuchen eine ablehnende Position zu erreichen…“ Der am 11.12.2014 im ver.di Landesbezirksvorstand NRW einstimmig verabschiedete Antrag zur Tarifeinheit pdf
  • Demokratiedefizit im Streikrecht. Gesetz zur Tarifeinheit bedeutet Tabubruch
    Die mittelgroße Koalition und an der Spitze ihre Bundesregierung haben mit ihrem Gesetzesentwurf zur «Tarifeinheit» neue politische Pflöcke eingeschlagen, die, wenn sie zu Gesetz werden, rechtlich ab Mitte 2015 wirken werden. Auch wenn fast alle Rechtsexperten auf dem Gebiet voraussagen, dass das Gesetz später durch Klagen vom Bundesverfassungsgericht wieder «kassiert» werden wird, ist ein absoluter Tabubruch vollzogen.Wenn die Politik einmal damit angefangen hat, sich mit Gesetzen aktiv in das Streikrecht einzumischen, wird es weitere, wahrscheinlich noch gravierendere Eingriffe, geben wie zum Beispiel die aktuelle Forderung nach einer «Zwangsschlichtung» aus Kreisen der CSU. Das schlimmste ist, dass der DGB-Bundesvorstand selbst bereits 2010 zusammen mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit gefordert hatte. Damals konnten Teile von Ver.di durch massiven innergewerkschaftlichen Widerstand das Ansinnen nochmal auf Eis legen. Der jüngste GDL-Streik ist im Kern eine vorgezogene gewerkschaftliche, politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung, um weitere Verschlechterungen des Streikrechtes, bis hin zu einem Streikverbot, abzuwehren…“ Artikel von Veit Wilhelmy in der Soz 12/2014 externer Link
  • Tarifeinheit spaltet DGB
    Im Deutschen Gewerkschaftsbund streitet man darüber, wie die geplante Tarifeinheit zu bewerten ist. DGB-Chef Hoffmann versucht, den Konflikt zu entschärfen.
    Dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) droht wegen des offenen Konflikts um die Haltung zur Tarifeinheit laut DGB-Chef Reiner Hoffmann keine Spaltung. „Die Unterschriftenaktion, die jetzt drei Gewerkschaften durchführen, ist keine Aktion gegen den DGB“, sagte Hoffmann. Sie richte sich allein an die Regierung. Zuvor hatte der Chef der Chemiegewerkschaft IG BCE, Michael Vassiliadis, wegen der unterschiedlichen Ansichten zum Dialog aufgerufen. „Die Dinge sind in einem Zustand angekommen, in dem wir das klären müssen“, sagte Vassiliadis...“ Agenturmeldung vom 14. Dezember 2014 bei der Zeit online externer Link Aus dem Text: „… Alle DGB-Gewerkschaften seien sich auch in ihrem Nein zu einem gesetzlichen Eingriff ins Streikrecht einig. Die Sorge, wonach Arbeitsgerichte wegen des Gesetzes Streiks von Minderheitsgewerkschaften verbieten könnten, teilt Hoffmann zwar. „Ich sage allerdings: Das müssen wir uns im Einzelfall genau anschauen, und erst dann beurteilen.“…“Übersetzung: Der DGB wird das Gesetz erst bekämpfen, wenn es wirkt
  • Tarifeinheit am 11. Dezember im Kabinett – durchgewunken!
    • Entwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit
      Der (nach IG Metall-Wünschen – vom Betrieb zur Wertschöpfungskette) aktualisierte und verabschiedete Gesetzesentwurf beim BMAS externer Link   und: Tarifeinheitsgesetz: Gleiche Arbeit – gleicher Tarifvertrag. „Zukünftig wird der Tarifvertrag der Gewerkschaft angewendet, der die meisten Beschäftigten organisiert – falls in einem Betrieb für gleiche Tätigkeiten verschiedene Tarifverträge gelten. So sieht es der im Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes vor…“ Pressemitteilung der Bundesregierung vom 11. Dezember 2014 externer Link. Aus dem Text: „… Streikrecht unverändert. Tarifautonomie ist ein hohes Gut. Nach wie vor sollen die Tarifparteien eigenständig die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen der Beschäftigten sinnvoll ordnen und Tarifkollisionen vermeiden. Der Gesetzentwurf greift nicht in das Streikrecht ein. Im Streitfall entscheiden auch künftig die Arbeitsgerichte, ob ein Streik verhältnismäßig ist oder nicht…“ Wir und viele andere (kompetentere!) sehen das völlig anders! Siehe dazu:
    • Aufruf zur Aktionskonferenz am 24. Januar in Kassel: Hände weg vom Streikrecht – für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit! Die Zeit drängt – die Bundesregierung meint es ernst.
      Am 11. Dezember verabschiedete die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Tarifeinheit. Er soll Anfang des Jahres im Bundestag eingebracht und noch vor Ostern Gesetz werden. Nicht zuletzt am Beispiel des Streiks der LokführerInnen wurde deutlich, um was es der Bundesregierung geht: nicht um die Reduzierung der Tarifvielfalt, sondern um die Behinderung kämpferischer Belegschaften oder Gewerkschaften, die sich wirksam –auch mit Streiks – für ihre legitimen Ziele einsetzen wollen. Es handelt sich um einen Angriff auf das demokratische Grundrecht der Koalitionsfreiheit und des Streikrechts! (…) Die parallel stattfindenden Diskussionen zur „Sicherung der Daseinsvorsorge“ und zu Zwangsschlichtungen lassen erkennen, dass die Herrschenden es nicht mit einem Gesetz zur „Tarifeinheit“ bewenden lassen werden. Dieses ist vielmehr als Türöffner für weitergehende Einschränkungen des Koalitions- und Streikrechts zu begreifen. Deswegen ist es von herausragender Bedeutung, ob es gelingt, dieses Gesetzesvorhaben zu stoppen. Den Protest auf die Straße tragen!...“ Der Aufruf vom Bündnis „Hände weg vom Streikrecht – für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit“
    • Tarifeinheit: Gewerkschaften lassen Nahles hängen
      Arbeitsministerin Nahles bringt ihr Gesetz zur Tarifeinheit durchs Kabinett. Der Deutsche Gewerkschaftsbund reagiert zögerlich. Drei Gewerkschaften bereiten Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht vor, deren Aussichten gar nicht mal so schlecht sind. (…) Und nun schwindet auch noch die politische Unterstützung aus dem Gewerkschaftslager: Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat eine Unterschriftenaktion gegen die angebliche Einschränkung des Streikrechts angekündigt, und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt das Vorhaben nur noch leise. (…) Der Deutsche Gewerkschaftsbund ringt seit Wochen um eine Position…“ Artikel von Karl Doemens in der FR online vom 11. Dezember 2014 externer LinkDas lässt hoffen und zeigt, wie wichtig verstärkter Druck auf den DGB ist! Daher rufen wir v.a. KollegInnen aus der IG Metall zu Protesten auf – auch und gerade, wenn sich der IG Metall-Vorstand als Gewinner (gegenüber ver.di) des Gesetzesvorhabens sieht!
    • Verfassungsbruch lässt sich nicht schönreden
      Kanzlerin Merkel und das Bundeskabinett haben heute den Entwurf für ein Tarifeinheitsgesetz beschlossen und damit dokumentiert, dass ein offener Verfassungsbruch akzeptiert wird. Den Arbeitgebern in Deutschland gegenüber wird das Versprechen eingelöst, den Berufsgewerkschaften die Zähne zu ziehen, um den Abbau von Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechten einzuläuten…“ Cockpit-Pressemitteilung vom 11 Dezember 2014 externer Link
    • DJV kritisiert Kabinettsbeschluss zur Tarifeinheit
      „“Als Kampfansage der Bundesregierung an die Berufsgewerkschaften” hat der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts zur Tarifeinheit bezeichnet. Der Deutsche Journalisten-Verband sehe darin die Vorbereitung eines Verfassungsbruchs. (…) „Die Koalition will das Gesetz trotz der auch in den Fachministerien vorhandenen Bedenken durchpeitschen”, so Michael Konken. “Dagegen müssen und werden wir uns wehren!“ Sollte der Entwurf zum Gesetz werden, will der DJV eine Verfassungsbeschwerde vorbereiten.“ Pressemitteilung vom 11. Dezember 2014 externer Link
    • Gesetzentwurf zur Zwangs-Tarifeinheit: Frontalangriff gegen alle Berufsgewerkschaften
      „“Das vom Bundeskabinett gebilligte Gesetz zur Tarifeinheit ist ein Frontalangriff gegen alle Berufsgewerkschaften“, erklärte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Claus Weselsky am 11. Dezember 2014 in Frankfurt: „Die große Koalition will gegen alle verfassungsrechtlichen Bedenken genau die Gewerkschaften eliminieren, die noch etwas bewirken.“…“ GDL-Pressemitteilung vom 11.12.2014 externer Link
    • Arbeitgeberverband: Wir meinen es doch gut!
      „… Tarifeinheit bedeutet nicht, Monopole für bestimmte Gewerkschaften zu begründen oder einzelne Gewerkschaften aus der Tarifautonomie zu drängen. Die Tarifeinheit stärkt die Solidargemeinschaft im Betrieb und verhindert die Zergliederung der Belegschaften. Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer müssen auf einer verlässlichen Grundlage zusammenarbeiten können. Wenn die Arbeit im Betrieb laufend durch Einzelinteressen torpediert werden kann, funktioniert der Solidarverbund nicht mehr…“ Aus der Pressemitteilung vom 11. Dezember 2014 externer Link : Arbeitgeberpräsident Kramer: Tarifeinheitsgesetz verhindert Zerfaserung der Tarifordnung
    •  Gesetz zur Tarifeinheit „Das ist ein Rechtsbruch“
      Seine Kritik am geplanten Gesetz zur Tarifeinheit fällt deutlich aus: Der Wirtschaftsrechtler Heinz Bontrup nannte die Regelung im Deutschlandfunk einen „Rechtsbruch“. Wenn nur eine Gewerkschaft das Sagen habe, dann würden damit indirekt die kleinen Gewerkschaften ausgegrenzt…“ Heinz Bontrup im Gespräch mit Christiane Kaess. Interview vom 12.12.2014 beim Deutschlandfunk  externer Link (Text und Audio)
    • Tarifeinheitsgesetz „Hoch problematische Regelungen enthalten“
      Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat für ihr Gesetz zur Tarifeinheit nicht die volle Unterstützung ihrer Partei. Harald Baumann-Hasske von der AG Sozialdemokratischer Juristen hält das Gesetz für möglicherweise verfassungswidrig. Es beschneide die Rechte kleinerer Gewerkschaften in unzulässiger Weise, sagte er im DLF…“ Harald Baumann-Hasske im Gespräch mit Gerd Breker – Interview vom 12.12.2014 beim Deutschlandfunk externer Link (Text und Audio)
    • VGB: REGIERUNGSENTWURF DES TARIFEINHEITSGESETZES IST VERFASSUNGSWIDRIG
      Der Verband der Gewerkschaftsbeschäftigten (VGB) lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit ab“, so der Vorsitzende Bernhard Stracke, anlässlich der Vorstandssitzung am 06.12.2014 in Würzburg. Die geplanten Re-geln des Gesetzes betreffen das Streikrecht der Gewerkschaften elementar, da sie es in Konfliktfällen für einzelne Gewerkschaften einschränken…“ Pressemitteilung vom 11.12.2014
    • Tarifeinheitsgesetz: Kabinettsbeschluss: Schwarzer Tag für gewerkschaftliche Grundrechte
      Den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zum Entwurf eines Tarifeinheitsgesetzes kommentiert Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes: „Der Kabinettsbeschluss zum Tarifeinheitsgesetz ist ein kapitaler Fehler. Nicht nur die 115.000 Mitglieder des Marburger Bundes, sondern Hunderttausende von Arbeitnehmern in anderen Gewerkschaften werden diese Entscheidung als Angriff auf ihre grundgesetzlich verbrieften Rechte verstehen.“…“ Pressemitteilung vom 11.12.2014 externer Link
    • Wie Anwälte die Tarifeinheit kippen werden
      Heute präsentiert Andrea Nahles dem Kabinett ihr Gesetz zur Tarifeinheit. Die Kritik ist verheerend. Schon vor Inkrafttreten präsentieren Anwälte ihre Strategie, wie sie das Gesetz aushebeln möchten…“ Artikel von Jens Hagen vom 11.12.2014 im Handelsblatt online externer Link und:
    • „Gezielte Rechtsunsicherheit“
      Das Gesetz zur Tarifeinheit taugt nichts, sagen Cockpit-Präsident Ilja Schulz und der Anwalt Gerhart Baum. Wie sie ihre Rechte schützen und das Gesetz verhindern möchten, verraten sie im Interview von Jens Hagen vom 11.12.2014 im Handelsblatt online externer Link
    • Andererseits sind ja bekanntlich nicht alle DGB-Gewerkschaften unzufrieden:  IG Metall bewertet Gesetzentwurf zur Tarifeinheit positiv
      Die IG Metall hat das vom Kabinett vorgelegte Gesetz zur Tarifeinheit positiv bewertet. „Mit der Verankerung des Mehrheitsprinzips ist der richtige Weg beschritten, um die Tarifeinheit zu sichern. Damit bestimmen die im Betrieb Beschäftigten mit ihrer Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, welcher Tarifvertrag gilt“, sagte Detlef Wetzel, Erster Vorsitzender der IG Metall, am Donnerstag in Frankfurt. Im Sinne einer solidarischen Tarifpolitik werde das Ziel „Ein Betrieb – eine Gewerkschaft – ein Tarifvertrag“ gestärkt. „Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf wird das richtige Prinzip ausbuchstabiert: Mit dem Mehrheitsprinzip ist geklärt, das eine solidarische Tarifpolitik für alle Beschäftigtengruppen Vorrang vor Partikularinteressen hat.“ „Vor allem ist es gelungen, das Arbeitskampfrecht vom Gesetz unberührt zu lassen“, betonte Jörg Hofmann, Zweiter Vorsitzender der IG Metall...“ Pressemitteilung vom 11.12.2014 externer Link
    • Zoff im Gewerkschaftsbund: „Das hat es noch nie gegeben“
      Am Donnerstag befasst sich das Bundeskabinett mit dem umstrittenen Gesetzesvorhaben zur Tarifeinheit im Betrieb. Selbst der Gewerkschaftsbund ist gespalten: Fünf DGB-Organisationen kämpfen für das Projekt der großen Koalition – aber drei dagegen.
      An diesem Donnerstag befasst sich das Bundeskabinett mit der Gesetzesvorlage von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zur Tarifeinheit im Betrieb. Damit soll das Prinzip „ein Betrieb, eine Gewerkschaft, ein Tarifvertrag“ wiederhergestellt werden. Im Anschluss an die bis zum 8. Mai terminierten Beratungen in Bundesrat und Bundestag könnte das Gesetz frühestens Mitte 2015 in Kraft treten. Schon im Vorfeld bringt das Projekt nicht nur die Spezialistengewerkschaften der Ärzte, Lokführer und Piloten auf, sondern auch Teile des Gewerkschaftsbundes (DGB).
      ..“ Artikel von Matthias Schiermeyer vom 10. Dezember 2014 in der Stuttgarter Zeitung online externer Link
    • Tarifeinheit: Einheit als Spaltung. DGB streitet über Streikrecht
      Der Konflikt um die »Tarifeinheit« geht in die entscheidende Phase. Nach mehrfachen Verzögerungen soll das Kabinett am heutigen Donnerstag einen Gesetzentwurf beschließen, der sogenannten Minderheitsgewerkschaften de facto ihre Aktions- und damit Existenzmöglichkeiten nimmt. Dies ist nicht nur die aktuell wichtigste politische Auseinandersetzung zwischen Kapital und Arbeit. Sie wird auch für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) immer mehr zur Zerreißprobe…“ Artikel von Daniel Behruzi in junge Welt vom 11.12.2014 externer Link. Aus dem Text: „… In den Führungsetagen der Industriegewerkschaften wird der DGB hinter vorgehaltener Hand teilweise grundsätzlich in Frage gestellt. Jeder ist sich selbst der nächste, lautet ihr Motto. Hauptsache Mitglieder, sprich: Beitragszahler. Mit dem ursprünglichen Gewerkschaftsgedanken, die Konkurrenz unter den Beschäftigten möglichst umfassend auszuschließen, hat das nicht viel gemein. Trotz des Geredes über »Einheit«.
    • Gesetz zur Tarifeinheit: „Öffentlichkeit wird getäuscht“
      Das geplante Gesetz zur Tarifeinheit ist verfassungswidrig und würde die Rechte von Arbeitnehmer stark beschneiden, kritisiert der ehemalige Verfassungsrichter Dieterich. Es sei eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit, wenn die Bundesregierung behaupte, das Streikrecht werde nicht angetastet. Das geplante Gesetz zur Tarifeinheit würde die Rechte von Gewerkschaften und Arbeitnehmern stark beschneiden. Zu dieser Einschätzung kommen Juristen wie Thomas Dieterich. Der ehemalige Verfassungsrichter hält das Vorhaben, mit dem sich das Kabinett an diesem Donnerstag befasst, sogar für verfassungswidrig…“ Artikel von Eva Roth in der FR online vom 10.12.2014 externer Link
  • Veranstaltung am 11.12. in Düsseldorf: Gesetzentwurf zur Tarifeinheit auf dem Prüfstand
    ver.di-Linke NRW und die Initiative „Hände weg vom Streikrecht“ laden ein zu einer Diskussionsveranstaltung am 11.12.2014 um 18.30 Uhr im DGB-Haus Düsseldorf, Friedrich-Ebert-Straße 34-38 mit Peter Berg (Jurist beim ver.di-Landesbezirk) und Mag Wompel (LabourNet).
  • Interview – Streik der Lufthansa-Piloten: Kein Grund, politische Streiks zu verbieten
    Erneut legt ein Pilotenstreik den Luftverkehr im Land lahm. Wird Deutschland zum Streikland? Der Politikwissenschaftler und Streikforscher Jörg Nowak meint: Nein! Er kritisiert die auch von der SPD getragenen Pläne zur Einschränkung des Streikrechts…“ Text und Audio der WDR5-Sendung vom 02.12.2014 externer Link
  • Gesetzentwurf zur Tarifeinheit verhindern! Einheit im Kampf gegen Einschränkung des Streikrechts herstellen
    „… Wir fordern: Solidarität mit dem Arbeitskampf der GDL. Keine Einschränkung von Streikrecht und Koalitionsfreiheit. Nein zum Tarifeinheitsgesetz. Aufklärung in Betrieben und gewerkschaftlichen Gremien über die Gefahren der Regierungspläne. Gemeinsame bundesweite Demonstration von ver.di, NGG, GEW, GDL, Marburger Bund und allen, die das Tarifeinheitsgesetz ablehnen…“ Aufruf von Angelika Teweleit vom 27. November 2014 bei der SAV externer Link
  • Verteidigung des Streikrechts
    Da die Bundesregierung an ihrem Vorhaben einer faktischen Einschränkung des Streikrechts unter dem Deckmantel der Tarifeinheit festhält, bekräftigt die GEW BERLIN ihren Beschluss vom Juni 2014: Wir lehnen eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit ab. Das Ziel des Abschlusses nur eines Tarifvertrags für einen Betrieb kann nur auf Basis einer freiwilligen Kooperation der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften erfolgen. Auch dort, wo eine solche freiwillige Kooperation nicht zustanden kommt – wie aktuell im Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn – ist es das legitime Recht aller Beschäftigten, zu streiken…“ Beschluss der GEW Berlin vom 25.11.2014 externer Link
  • Tarifvertragsrecht – Einstellung der Arbeiten zur Gesetzgebung für die Tarifeinheit vom 08.10.2014
    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Arbeiten zur Gesetzgebung für die Tarifeinheit sofort eingestellt werden…“ Bundestagspetition 55245 von Komba (DBB) externer Link , Mitzeichnungsfrist: 11.11.2014 – 09.12.2014
  • Tarifeinheit: JA – Eingriff ins Streikrecht: NEIN. Unterschriftensammlung von ver.di, GEW und NGG
    Tarifeinheit: JA – Eingriff ins Streikrecht: NEIN. Unterschriftensammlung von ver.di, GEW und NGGWir bekennen uns zum Prinzip, dass Gewerkschaften die Solidarität aller Beschäftigtengruppen organisieren. Ziel ist der Grundsatz „ Ein Betrieb ein Tarifvertrag“ im Sinne von Flächentarifverträgen, die den Wettbewerb in einer Branche über Löhne und Arbeitsbedingungen ausschließen. Die so verstandene Tarifeinheit hat einen hohen Stellenwert für die Gewährleistung einer solidarischen und einheitlichen Interessenvertretung aller Beschäftigten in den Betrieben und Dienststellen. Tarifeinheit begrenzt die Konkurrenz, sichert die Durchsetzungsfähigkeit der Belegschaften und fördert die Akzeptanz der Tarifautonomie. Der von der Bundesregierung vorgelegte Referentenentwurf wird diesen Grundsätzen nicht gerecht, da er bei einer Kollision mehrerer Tarifverträge vorsieht, nur den Tarifvertrag der Mehrheit gelten zu lassen. Die anderen sind tariflos und ihr Streikrecht steht unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit. Dies ist unzweifelhaft auch eine indirekte Einschränkung des Streikrechts. Wer die Tarifautonomie stärken will, darf auch Streiks als grundgesetzlich garantiertes Freiheitsrecht aus Artikel 9 Absatz 3 GG nicht einschränken. Wir lehnen jegliche Eingriffe in das Streikrecht ab! Wir fordern die Bundesregierung auf, von einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit abzusehen!“ Die Unterschriftensammlung von ver.di, GEW und NGG bei ver.di eingebunden externer Link
  • Stellungnahme der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zum Referentenentwurf vom 4.11.2014 zu dem „Entwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit“
    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di lehnt das Gesetzesvorhaben ab. Die vorgeschlagenen Regularien zur Herstellung einer Tarifeinheit berühren das Streik-recht der Gewerkschaften aus Art. 9 Abs. 3 GG, schwächen das für den Standort Deutschland so wichtige Instrument des Flächentarifvertrags, verursachen einen schädlichen und fehlgeleiteten Wettbewerb zwischen Gewerkschaften und Beschäftigten in Betrieben und stellen sich auch in ihrer Ausgestaltung als ungenau dar. Der Entwurf weist insgesamt in die falsche Richtung, er schafft keine Rechtsklarheit, sondern verursacht Rechtsunsicherheit. Daran können auch die zutreffenden Äußerungen im Entwurf (S. 9) zum bestehenden Streikrecht in der Daseinsvorsorge nichts ändern…“ Stellungnahme des ver.di-Bundesvorstands vom 18. November 2014 . Aus dem Text: „… Will man tatsächlich die Tarifautonomie und die Flächentarifverträge stärken, so wären auch zusammen mit den oder anstelle der hier im Raum stehenden Vor-schläge Regelungen zur Eindämmung der Tarifflucht und des Lohndumpings, z.B. die sogenannte OT-Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden, die Betriebszersplitterung durch Outsourcing, erforderlich. So lässt der Entwurf Entwicklungslinien der Vergangenheit mit den Stichworten Flexibilisierung, Zersplitterung und Prekarisierung, die maßgeblich eine Konkurrenz zwischen Gewerkschaften erst angetrieben haben, völlig außer Acht. (…) Durch ein Anknüpfen des Entwurfes an die Arbeitseinheit Betrieb und die jederzeitigen Möglichkeiten zur Verdrängung eines Tarifvertrages durch Neuabschluss eines Tarifvertrages bzw. Neugründung von Betrieben oder Tarifverträgen zu § 3 BetrVG (§ 4a Abs. 2 S. 2, 4 und Abs. 3 des Entwurfes) kann dieser ausgehöhlt und seiner Funktionen beraubt werden. Die Regelung bietet Anreiz, Betriebe so zu gestalten, dass genehme tarifliche Ergebnisse entstehen. Sie bietet ferner Anreiz zur Gründung neuer überbetrieblicher Verbände…“
  • Löst doch den DGB auf – oder die DGB-Gewerkschaften im Streit um die Tarifeinheit
    Löst doch den DGB auf – das ist ehrlicher! Wie der DGB als demokratisches Beschlussorgan auf den Hund gekommen ist: die Vorstände der Einzelgewerkschaften nehmen sich die “Macht” gegen Mehrheitsentscheidungen des DGB-Kongresses für die Tarifeinheit durch Gesetz einzutreten: Konnte man noch nach dem DGB-Kongress im Mai sagen, dass der DGB gemeinsam gegen das Regierungsprojekt der GroKo zur Streikrechtseinschränkung durch gesetzlich Tarifeinheit “von oben” eintritt. (vgl. “Jedenfalls ist der DGB gegen das Regierungsprojekt der GroKo zur Streikrechtseinschränkung” auf der Seite 4 in der Mitte bei (https://www.labournet.de/?p=58853 ), so liest man das inzwischen doch ganz anders – gegen diese DGB-Beschlusslage: nur noch drei Gewerkschaften sind dagegen – alle anderen dafür. Und das “muss” jetzt der neue DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann gegenüber der Mehrheit der Gewerkschafter, die ihn gewählt haben vertreten…“ Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 20.11.2014
  • Initiativantrag „Streikrecht verteidigen – Gegen ‚Tarifeinheitsgesetz‘ und Zwangsschlichtung“
    Die Bezirkskonferenz [ver.di, Leipzig-Nordsachsen] beschließt: Jeglicher gesetzlicher Zwang sowohl zu Tarifeinheit als auch zu Tarifschlichtungsverfahren beschneidet die Tarifautonomie und das Streikrecht und ist deshalb als verfassungswidrig abzulehnen. Es ist die aktuelle Aufgabe aller Gewerkschaften und deshalb auch der ver.di, derartigen Bestrebungen mit allen gewerkschaftlichen und politischen Mitteln entgegenzutreten. Das ist wie folgt zu realisieren: 1. Der Bezirksvorstand und die GewerkschaftssekretärInnen aller Fachbereiche und des Bezirks Leipzig-Nordsachsen werden beauftragt, spätestens beginnend ab Januar 2015 die Kritik am Entwurf eines „Tarifeinheitsgesetzes“ (…) in die Betriebe und in die Öffentlichkeit zu tragen. (…) 3. Die Bezirkskonferenz Leipzig-Nordsachsen beantragt umgehend beim Landesbezirksvorstand SAT und  beim Bundesvorstand für deren darauf folgende Sitzungen, sich in allen ver.di-Bezirken und im DGB-Bundesvorstand dafür einzusetzen, dass der DGB diesen Gesetzentwurf nicht nur öffentlich ablehnen sollte, sondern dass in allen DGB- Regionen und allen ver.di-Bezirken ähnliche Veranstaltungen wie die oben skizzierte durchgeführt werden. Ein gleichlautender Antrag ist unter Beachtung der Antragsfrist an die am 13./14.3.2015 tagende Landesbezirkskonferenz SAT zu richten…“ Antrag von Martin Lesch (Delegierter aus dem FB Besondere Dienstleistungen) , bei ganz wenigen Enthaltungen so beschlossen. Wir empfehlen die umfangreiche Handlungsempfehlung wie Begründung!
  • Der DGB-Vorsitzende zum Tarifeinheitsgesetz: Tarifeinheit hohes Gut, Gesetzentwurf muss nachgebessert werden
    Die Frist für die Stellungnahmen der Verbände zum Referentenentwurf des Tarifeinheitsgesetzes ist heute abgelaufen. Das hat der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Reiner Hoffmann, zum Anlass für eine erste öffentliche Bewertung genommen: „Der DGB begrüßt den Kerngedanken des Gesetzes, wonach über das Mehrheitsprinzip der Grundsatz „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ gestärkt wird. (…) Alle acht Gewerkschaften des DGB sind sich einig, dass der vorliegende Entwurf selbst keinen kodifizierten Eingriff ins Streikrecht enthält. Darüber hinaus haben allerdings drei Gewerkschaften – ver.di, NGG und GEW – Befürchtungen, dass es in der Folgewirkung über die Rechtsprechung bei Tarifvertragskollisionen zu einem Eingriff kommen kann. (…) Das Gesetz fordert primär dazu auf, dass die Gewerkschaften bei Interessenkonflikten gemeinsame Lösungen im Sinne von Tarifgemeinschaften finden. Damit greift die gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit subsidiär, und nur dann, wenn es keine Verständigung zwischen konkurrierenden Gewerkschaften gibt. Darüber hinaus sehen alle Gewerkschaften in vielen Details des Entwurfs einen erheblichen Nachbesserungsbedarf – wie zum Beispiel beim Betriebsbegriff…“ Pressemitteilung vom 18.11.2014 externer Link
  • Bildungsgewerkschaft zum Entwurf eines Tarifeinheitsgesetzes: GEW: „Eingriffe ins Streikrecht programmiert – Verfassungskonforme Lösung nicht in Sicht“
    Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hält den Referentenentwurf eines Tarifeinheitsgesetzes für nicht geeignet, das politische Ziel „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ zu erreichen. Dazu erklärte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Dienstag in Frankfurt a.M.: „Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) weist in seiner Stellungnahme ausdrücklich darauf hin, dass eine Reihe von DGB-Gewerkschaften mit dem Entwurf nicht einverstanden ist. Die GEW lehnt den Entwurf der Bundesregierung ab. Der Gesetzentwurf programmiert Eingriffe in das Streikrecht. Das ist verfassungsrechtlich bedenklich, auch wenn diese auf die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte verlagert werden. Der Entwurf widerspricht zudem dem Grundsatz, dass jegliche Eingriffe in das Streikrecht oder die Tarifautonomie abzulehnen sind.“ Tepe warnte zugleich vor unerwünschten Folgen des Gesetzentwurfes: „Es droht ein regelrechter Tarifwettlauf in den Betrieben und Verwaltungen…“ Pressemitteilung vom 18.11.2014 externer Link
  • DGB: Streik als „Imageschaden für die Gewerkschaften insgesamt“, Tarifeinheitsgesetz „grundsätzlich richtiger Weg“
    DGB-Chef Reiner Hoffmann im Interview mit der Südwest-Presse vom 14.11.2014 externer Link : „Unser Kernanliegen ist, den Grundsatz „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ wieder zu stärken. (…) Das ist eine gesetzliche Änderung, die wir gewollt haben. Aber sie darf keinen Eingriff in das Streikrecht bedeuten, und sie muss verfassungskonform sein. Der Entwurf, der jetzt vorgelegt wurde, enthält keinen Eingriff ins Streikrecht. Es kommt auf die Mehrheit der Arbeitnehmer an. Ich halte das grundsätzlich für einen richtigen Weg. (…) [Zu GDL:] Das ist ein reiner Machtkampf. Wenn Gewerkschaften öffentlich da hinein treiben, sinkt die Akzeptanz bei der Bevölkerung. Das ist ein Imageschaden für die Gewerkschaften insgesamt…“
  • Tarifeinheitsgesetz: Die Empörung steigt
    Bericht von Johannes Reichart und Sabina Wolf (Text und Video) vom 12.11.2014 bei ARD externer Link. Aus dem Text: „… Was die Ministerin übersehen hat: Bei vielen öffentlichen Arbeitgebern klappt das mit der Tarifpluralität bestens: Nach Plusminus Recherchen führt zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit parallel mit verschiedenen Gewerkschaften Tarifverhandlungen. Und die Krankenversicherung AOK schreibt uns: »Wir sind es gewohnt, mit zwei Gewerkschaften parallel zu verhandeln und eine Lösung zu finden.« Und auch die Beschäftigten der Bundesbank werden von mehreren Gewerkschaften vertreten. Für die Bundesbank kein Problem. Die Frage, ob seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts die Anzahl der Streiks wegen der Tarifpluralität nach oben geklettert ist, will Bundesarbeitsministerin Nahles Plusminus nicht beantworten. Experten sehen keinen Zusammenhang und überhaupt sind die Streiktage in Deutschland ohnehin im europäischen Vergleich äußerst gering…“
  • Solidarität mit dem Arbeitskampf der GDL. Hände weg von der Tarifautonomie
    ver.di distanziert sich von der Hetzkampagne, die 2014 von den Medien und Regierungsparteien losgetreten wurde, um den GDL Arbeitskampf zu diffamieren. ver.di erklärt sich solidarisch mit den Forderungen der GDL für 5% mehr Lohn und eine Arbeitszeitverkürzung von 39 auf 37 Std. pro Woche mit entsprechendem Lohnausgleich. ver.di nimmt nicht hin, dass die Anti-Streikkampagne gegen die GDL helfen soll, ein Tarifeinheitsgesetz durchzusetzen, das die verfassungsmäßig verbrieften Rechte von Lohnabhängigen beschneidet und faktisch die Koalitionsfreiheit abschafft…“ Initiativantrag , der am 15.11.2014 von der ver.di Landesbezirksfachbereichskonferenz 8 (Medien, Kunst und Industrie) Baden-Württemberg mehrheitlich beschlossen wurde. Es ist ausdrücklich erwünscht sich den Antrag auch für andere Gewerkschaftskonferenzen zu Eigen zu machen
  • Offener Brief an alle Mitglieder in DGB-Gewerkschaften und ihre Gremien
    Konferenz «Erneuerung durch Streik II»Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aus aktuellem Anlass wenden wir uns an euch: Mit dem von der Großen Koalition geplanten und von Bundesministerin Nahles vorgelegten Entwurf zum Tarifeinheitsgesetz soll das Streikrecht als individuelles Freiheitsrecht eingeschränkt werden und Streiks für „unverhältnismäßig“ und „rechtswidrig“ erklärt werden können. Dieser Angriff auf das grundgesetzlich garantierte Recht auf Koalitionsfreiheit für Jede und Jeden stellt das Streikrecht aller GewerkschafterInnen und Gewerkschaften infrage…“ Offener Brief der Initiative »Hände weg vom Streikrecht – für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit« vom November 2014 nun in der aktualisierten Fassung (mit den bis zur Deadline eingegangenen Unterstützerunterschriften von Einzelpersonen), die an den DGB-Bundesvorstand, die IG Metall, ver.di und EVG gesandt wurde. Der Aufruf: „… Wir fordern euch dringend auf, nicht länger schweigend zuzusehen, wie einer „Konkurrenzgewerkschaft“ der Garaus gemacht wird! Deshalb erwarten wir von euch, dass ihr umgehend eindeutige, öffentliche Signale setzt, dass die DGB-Gewerkschaften sich mit dem Kampf der GDL gegen die Logik eines Tarifeinheitsgesetzes solidarisieren und sich der Vorgehensweise des EVG-Vorstandes in diesem Konflikt, der im Einklang mit der Bundesregierung und dem Bahnvorstand der GDL eine Tarifeinheitslogik im Sinne des geplanten Gesetzes aufzuzwingen versucht, entgegenstellen. Wir fordern euch auf, das politische Gewicht der DGB-Gewerkschaften zur Verteidigung des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit und Streikrecht in die Waagschale zu werfen, diesen gesellschaftlichen Grundkonflikt in Betriebe und Büros zu tragen, zu Solidaritäts-Aktionen mit der GDL und Protestaktionen gegen das geplante Gesetz aufzurufen und so dazu beizutragen, dass das Gesetz zur Tarifeinheit nicht verabschiedet wird!…“
    Siehe hingegen:
  • IG Metall: Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Regelung der Tarifeinheit
    Vorstands-Mitteilung der IG Metall vom 11.11.2014  . In dieser Stellungnahme begrüßt der Vorstand die Berücksichtigung ihrer früheren Kritik im Gesetzesentwurf. „Gleichwohl besteht Nachbesserungsbedarf. Für die IG Metall sind insbesondere zwei Punkte entscheidend dafür, ob sie dem Gesetz letztlich zustimmen kann: 1. [Betriebsbegriff] (…) Es muss verhindert werden, dass sich Arbeitgeber, ggf. im Konsens mit einer Gewerkschaft, die für sie günstigen Mehrheitsverhältnisse zurechtschneiden. Ein Missbrauch des Instruments der § 3 BetrVG-Tarifverträge muss ausgeschlossen sein.
    2. Das vorgesehene Nachzeichnungsrecht einer Minderheitsgewerkschaft darf nicht dazu führen, dass deren Mitglieder auf diesem Wege uneingeschränkt von den möglicherweise viel umfangreicheren Leistungen des Mehrheitstarifvertrages profitieren, obwohl ihre Gewerkschaft nicht in der Lage gewesen wäre, diese Ansprüche durchzusetzen. Das Nachzeichnungsrecht muss so gestaltet werden, dass Möglichkeiten zur tariflichen Differenzierung und Besserstellung der Mitglieder der Mehrheitsgewerkschaft erhalten bleiben
    …“
    Eine neue und u.E. bezeichnende Interpretation zum Nachzeichnungsrecht, das von Arbeitsrechtlern als Verschleierung der Abschaffung der Koalitionsfreiheit bezeichnet wird (siehe z.B. nächsten Artikel von Detlef Hensche im Dossier).  Und im Gegensatz zu ver.di: „… Die IG Metall beteiligt sich nicht an Unterschriftensammlungen oder ähnlichen Aktivitäten, die sich gegen eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit aussprechen. Die IG Metall wird aber zu geeigneten Aktionen aufrufen, wenn unsere Kritik am jetzt vorliegenden Entwurf durch die Bundesregierung nicht berücksichtigt werden sollte.“ Wohlgemerkt: wenn die 2 Kritikpunkte der IG Metall nicht berücksichtigt werden!
  • Koalitionsfreiheit unter Beschuss
    Der Entwurf für ein Tarifeinheitsgesetz soll aufmüpfige Berufsverbände bändigen und bedeutet im Kern die Beschneidung verfassungsmäßig verbriefter Rechte von Arbeitern. Den Unternehmen reicht das trotzdem nicht…“ Artikel von Detlef Hensche in junge Welt vom 13.11.2014 externer Link. Aus dem Text: „… Schon immer haben sich Organisationen dazu missbrauchen lassen, bestehende Tarifverträge durch Dumpingtarife zu unterlaufen. Vor allem die Verbände des Christlichen Gewerkschaftsbundes haben sich hier hervorgetan. Diese und andere gelbe Gewerkschaften werden immer wieder von Unternehmern gefördert und von der Politik toleriert. Doch gegen diese Unterbietungskonkurrenz richtet sich der Gesetzentwurf gerade nicht. Im Gegenteil, Firmen, die sich zwecks Lohndrückerei gelbe Gewerkschaften ins Haus holen, wie lange Zeit einige Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit oder die PIN AG, werden bei gesetzlich angeordneter Tarifeinheit leichtes Spiel haben, der Dumpinggewerkschaft zur Mehrheit zu verhelfen und so den Mitgliedern der DGB-Gewerkschaften den Tarifschutz zu entziehen. Wer auch immer im DGB meint, sich mit dem Gesetz arrangieren zu können, dürfte ein böses Erwachen erleben. Entgegen der offiziellen Erklärung geht es auch nicht um einheitliche Arbeitsbedingungen im Betrieb. Die Einheit haben die Arbeitgeber längst aufgekündigt. (…) Das macht auch vor DGB-Gewerkschaften nicht halt: Seit geraumer Zeit ufern Grenzstreitigkeiten unter ihnen aus. Zur Beilegung solcher Konflikte sieht der DGB ein Schiedsverfahren mit verbindlichen Entscheidungen vor. Dieses Prozedere dürfte an Attraktivität verlieren, wenn sich die wildernde Gewerkschaft ausrechnen kann, – vielleicht sogar mit Hilfe des Arbeitgebers – die Mehrheit im umkämpften Betrieb zu erlangen und damit die Konkurrentin zu verdrängen. Warum sollte sich die siegreiche Gewerkschaft dann auf ein Schiedsverfahren einlassen? (…) Die von der Regierung angebotenen Trostpflaster gehören in die Kategorie Volksverdummung. Zum einen erhält die unterlegene Gewerkschaft das Recht, ihre Forderungen »mündlich vorzutragen«. Doch das verpflichtet den Unternehmer zu nichts, noch nicht einmal zu Verhandlungen. Zum anderen kann die Minderheitsgewerkschaft, deren Tarifvertrag der gesetzlich angeordneten Verdrängung zum Opfer fällt, die »Nachzeichnung« des Mehrheitstarifvertrages verlangen, damit ihre Mitglieder nicht gänzlich tariflos gestellt werden. Doch das ist eben nicht ihr, sondern ein fremder Tarifvertrag, den sie ja gerade nicht gewollt haben. Zudem gilt das Nachzeichnungsrecht laut Regierungsentwurf nur dann, wenn zuvor zwei konkurrierende Tarifverträge abgeschlossen wurden. Lässt der Arbeitgeber dagegen mit Unterstützung des Gesetzes die ungeliebte Gewerkschaft ins Leere laufen und verweigert ihr jeglichen Abschluss – weil er ja ohnehin nicht gelten würde – entfällt auch das Nachzeichnungsrecht; die Mitglieder der kleineren Gewerkschaft blieben ohne Tarifschutz. (…) Nein, der eigentliche Angriff auf das Streikrecht liegt auf einer anderen Ebene. In allen Fällen, in denen eine Gewerkschaft aus der Minderheitenposition antritt und ihre Tarifforderung droht, ins Leere zu laufen, werden die Mitglieder kaum bereit sein, das Opfer eines Ausstands auf sich zu nehmen. Wer streikt schon in der Voraussicht, um die Früchte seines Einsatzes gebracht zu werden? So zeigt sich auch beim Streikrecht das Ziel des Gesetzentwurfs: Spartengewerkschaften, namentlich die, die in letzter Zeit durch Widerständigkeit und demokratischen Ungehorsam aufgefallen sind, sollen um Funktion und Existenzberechtigung gebracht werden. Das aber ist nichts anderes als Verfassungsbruch.“
  • Aufruf „Hände weg vom Streikrecht!“
    Wir, Kolleginnen und Kollegen, protestieren gegen die Absicht der Bundesregierung, in die Tarifautonomie einzugreifen und das grundgesetzlich verankerte Koalitionsrecht zu beschneiden.  (…)  Tatsächlich ist das Prinzip „Ein Betrieb – eine Gewerkschaft“ in Gefahr geraten und muss heute als „gebündelte“ Interessenvertretung vielfach gespaltener Belegschaften zu neuem Leben erweckt werden. Wir bleiben dabei, dass gewerkschaftliche Organisation und Arbeitskampfmaßnahmen Grundrechte sind. Lasst uns in den nächsten Tagen und Wochen gemeinsam handeln:  Gegen die Angriffe der Bundesregierung auf die Tarifautonomie! Hände weg vom Streikrecht!Aufruf „Hände weg vom Streikrecht“ vom November 2014  , den inzwischen bundesweit viele GewerkschaftskollegInnen unterzeichnet haben. Wer unterzeichnen will (ggf. mit Mitgliedschafts- oder Funktionsangabe) an eine der Kontaktadressen schicken: Isa Paape, paapenet@aol.com und Werner Lutz, einheiztext@t-online.de
  • Gesetz zur »Tarifeinheit«: Kritik aus dem DGB
    Nicht nur die Berufsgewerkschaften wehren sich vehement gegen das von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) geplante Gesetz zur »Tarifeinheit«. Auch im DGB mehren sich die Stimmen, die gegen die damit einhergehende Einschränkung des Streikrechts Position beziehen…“ Artikel von Daniel Behruzi in junge Welt vom 12.11.014 externer Link
  • Ver.di BK Düsseldorf: Tarifeinheitsgesetz ablehnen
    Initiativantrag zum Gesetzentwurf zur Tarifeinheit, auf der Konferenz des ver.di Bezirk Düsseldorf am 8.11.2014 verabschiedet wurde . Ein weiterer Antrag älteren Datums, lehnt ebenfalls das Gestzesvorhaben ab und wurde weiter geleitet zur Landesbezirkskonferenz. Beide Anträge wurden mit einer 90 % igen Mehrheit verabschiedet.
    Auf dem Treffen der ver.di Linken NRW am 9.11. wurde übrigens berichtet, dass der ver.di Bundesvorstand beschlossen habe, eine Kampangne gegen das Gesetzesvorhaben zu starten. Im DGB Bundesvorstand soll es in dieser Frage eine heftige Auseinandersetzung zwischen F. Bsirke und dem DGB Vorsitzendem, Hoffmann, gegeben haben, der den Gesetzesentwurf verteidigt haben soll und von IG BCE und IG Metall unterstützt wurde. Nun sind die IG Metaller gefordert, die Angelegenheit in ihrer Organisation zu diskutieren und Mehrheiten gegen das Gesetzesvorhaben zu organisieren…
  • 126. Hauptversammlung: Ärzte-Protest gegen Tarifeinheitsgesetz
    Zum Auftakt der 126. Hauptversammlung des Marburger Bundes am 7. November 2014 versammelten sich die Delegierten zu einer Protestaktion gegen das geplante Tarifeinheitsgesetz . Wenige Tage nach der Vorstellung des Entwurfs des Bundesarbeitsministerium machten die Vertreter der angestellten Ärztinnen und Ärzte unmissverständlich klar: „Dieser offene Verfassungsbruch darf nicht Realität werden. Freiheit statt Tarifdiktatur!…“ Pressemittleilung des Marburger Bundes vom 08.11.2014 externer Link, siehe dazu das Video auf YouTube: Ärzte-Protest in bewegten Bildern externer Link
  • Wie eigenständig dürfen Tarifverträge sein? Tarifpluralität contra Tarifeinheit
    „Die GDL pocht im Konfikt mit der Bahn auf Tarifpluralität: Sie möchte für verschiedene Berufsgruppen jeweils „eigenständige Tarifverträge“ aushandeln. Die Bahn will dagegen einen Vertrag für alle. Wie sieht die Rechtslage aus?…“ Artikel von Kolja Schwartz und Timo Conraths, ARD-Rechtsredaktion, vom 07.11.2014 auf Tagesschau.de externer Link
  • Reizthema Tarifeinheit: Keine Einschränkung der Gewerkschaftsfreiheit? Materialien und Einschätzungen zum Gesetzesentwurf
    Die Bundesregierung legte jüngst den Referentenentwurf zum Tarifeinheitsgesetz vor. Hiermit sollen Regelungen zur Koexistenz verschiedener Gewerkschaften im Betrieb getroffen werden – ein faktisches Streikverbot für „kleine Gewerkschaften“? Was steckt in diesem Entwurf? Hier findet Ihr eine Auswahl von Links zum Gesetzentwurf, Einschätzungen, Positionen und Reaktionen. (Akualisiert am 7. November)…“ Material und Linksammlung der FAU-Webredaktion vom 04.11.14 externer Link
  • Streik von Mini-Gewerkschaften: Nahles verschärft Gesetzentwurf
    Ein neues Gesetz soll übermäßige Streiks kleiner Gewerkschaften eindämmen – nun hat Arbeitsministerin Nahles den entsprechenden Entwurf offenbar verschärft. Laut einem Agenturbericht könnten Gerichte leichter intervenieren. (…) Neu eingefügt wurde nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters ein Absatz, in dem ausdrücklich auf die Befriedungsfunktion eines Tarifvertrags hingewiesen wird. Dies könnte eine Rolle spielen, wenn Gerichte darüber zu entscheiden haben, ob der Aufruf einer Minderheitsgewerkschaft zum Arbeitskampf verhältnismäßig ist, wenn es bereits einen Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft im selben Betrieb gibt…“ Meldung bei Spiegel online vom 04.11.2014 externer Link
  • ver.di lehnt Gesetzentwurf zur Tarifeinheit ab
    Der Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat große Bedenken gegen den Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Tarifeinheit und lehnt den Gesetzentwurf ab. „Tarifeinheit ist grundsätzlich erstrebenswert, damit Beschäftigte nicht gegeneinander ausgespielt werden, aber dies müssen wir mit gewerkschaftlichen Mitteln erreichen“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Der vorliegende Gesetzentwurf sei insofern problematisch, als er vorsehe, dass bei einer Kollision mehrerer Tarifverträge der Tarifvertrag der Mehrheit auf die gesamte Belegschaft erstreckt werde. Dies sei unzweifelhaft eine indirekte Einschränkung des Streikrechts. (…) Der ver.di-Bundesvorstand werde nun eine breit angelegte Unterschriftensammlung zur Tarifeinheit auf den Weg bringen.“ Ver.di-Pressemitteilung vom 04.11.2014 externer Link
  • NGG: Rosenberger: „Streikrecht darf nicht gefährdet werden“
    Der von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Tarifeinheit birgt die Gefahr des Eingriffs in das Streikrecht durch die Hintertür“, warnt Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Wenn künftig auf Antrag einer Tarifvertragspartei gerichtlich festgestellt werden kann, welche Gewerkschaft in einem Betrieb die Mehrheit hat, um daraus abzuleiten, welcher Tarifvertrag angewendet wird, wird automatisch mitentschieden, wer streiken darf. Auch zu einem indirekten Eingriff der Gerichte in das Streikrecht darf es nicht kommen“, so Rosenberger. Für die Gewerkschaft NGG bleibe das Prinzip „Ein Betrieb, eine Gewerkschaft, ein Tarifvertrag“ eine politische und keine juristische Aufgabe…“ Aus der Pressemitteilung der NGG vom 2.11.2014 externer Link
  • EVG positioniert sich zum Tarifkonflikt bei der Bahn – Kleiner Gewerkschaftstag in Fulda soll deutliches Signal senden
    Die EVG will sich auf ihrem „Kleinen Gewerkschaftstag“ zur aktuellen Auseinandersetzung im Eisenbahnbereich, dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit sowie ihrer Haltung gegenüber konkurrierenden Gewerkschaften positionieren. Vor diesem Hintergrund hat sich der am Dienstag tagende Bundesvorstand der EVG mit einer Resolution befasst, die den Titel „Für eine faire Tarifpolitik im Eisenbahnbereich“ trägt. Diese soll auf dem Kleinen Gewerkschaftstag der EVG beschlossen werden. Der Kleinen Gewerkschaftstag der EVG findet am Dienstag und Mittwoch in Fulda statt…“ EVG-Meldung vom 03.11.2014 externer Link. Aus dem Text: „… Nach Maßgabe der EVG verfehlt der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bereich der Eisenbahnen jedoch das Ziel, den sozialen Frieden durch Tarifeinheit zu erhalten. „Für den Bereich, für den wir tarifpolitisch Verantwortung tragen, sorgt das Gesetz eher für schärfere Auseinandersetzungen, statt diese zu befrieden. Deshalb hat der Bundesvorstand dem Gewerkschaftstag der EVG empfohlen, ein Nein zum Entwurf der Bundesregierung zu sagen“, so Alexander Kirchner. Grund für die Ablehnung der EVG sei, dass der im Gesetzentwurf vorgesehene Begriff des „Betriebs“, als Bezugsgröße für die Ermittlung von Mehrheiten, viel zu klein gewählt wäre, um Tarifeinheit in Verbundunternehmen der Bahnen gewährleisten zu können. Solidarische Tarifarbeit werde so unmöglich gemacht…“
  • Tarifeinheit: »Karlsruhe wird die Sache kassieren«
    Ein Gespräch mit Wolfgang Däubler. Warum der Gesetzentwurf zur »Tarifeinheit« das Streikrecht einschränkt, dem Grundgesetz widerspricht und die Konflikte bei Bahn und Lufthansa verschärft. Interview von Daniel Behruzi in junge Welt vom 1.11.2014 externer Link. Aus dem Text: „… Das ist in Deutschland deshalb besonders schlimm, weil der Streik für einen Tarifvertrag hierzulande die einzige unbestritten legale Form des Arbeitskampfs ist. Wenn es eine solche Regelung beispielsweise in Frankreich gäbe, wäre das für die Minderheitsgewerkschaft eher unproblematisch, denn sie hätte trotzdem das Streikrecht. Dort kann jedes Arbeitnehmerkollektiv streiken. Wenn es hingegen in Deutschland einer Organisation faktisch unmöglich gemacht wird, für einen Tarifvertrag zu streiken, dann wird ihr das Streikrecht insgesamt entzogen. (…) Das ganze Problem der »Tarifeinheit« ist im Grunde eines des privatisierten Staatssektors. Die Krankenhäuser, die Bahn und der Flugverkehr waren einmal voll in staatlicher Hand. Nun sind sie privatisiert oder funktionieren zumindest wie privatwirtschaftlich organisierte Bereiche. Nur dort stellt sich die Frage konkurrierender Gewerkschaften. (…) Bei der IG Metall und der IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) ist die Unterstützung für das Gesetz zur »Tarifeinheit« meines Erachtens Ausdruck einer allzu ernstgenommenen Sozialpartnerschaft. Man hat sich mit dem BDA 2010 darauf verständigt, gemeinsam für ein solches Gesetz einzutreten. Daran fühlen sich diese Gewerkschaftsvorstände offenbar immer noch gebunden. Es ist eine Art Nibelungentreue gegenüber den Arbeitgebern. Und warum sich die Arbeitgeber selbst so entschieden für die »Tarifeinheit« engagieren, ist klar: Sie sehen, dass es sehr viel schwieriger ist, mit den Spartengewerkschaften zu verhandeln, als mit den oftmals pflegeleichteren DGB-Gewerkschaften…“
  • Leserbrief von Johannes Hauber an die Frankfurter Rundschau, veröffentlicht am 24. Oktober 2014:
    „… 2002 setzte die SPD-Grüne Regierung europäisches Recht in der Form um, dass den Leiharbeitern Entgelt und Arbeitsbedingungen des jeweiligen Einsatzbetriebes per Gesetz zugestanden wurde. Diese gesetzliche Verpflichtung wurde aber unter den Vorbehalt eines Tarifvertrages gestellt. Das hatte zur Folge, dass christliche Scheingewerkschaften Dumping Tarifverträge abschließen konnten.. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass dieselben die heute gegen die Anwendung des Streikrechts durch die GDL wettern und darin die Desavouierung (Daniel Haufler)des Streikrechts sehen, damals gegen diese Scheingewerkschaften aufgetreten wären. Die DGB-Gewerkschaften sollten alles unterlassen, dazu beizutragen, dass die Koalitionsfreiheit beschränkt wird, es könnte noch ein böses Erwachen geben. Die notwendige Gewerkschaftseinheit wird nicht durch bürokratische Regelungen erreicht, sondern nur dadurch, dass die Interessen der Mitglieder vertreten werden. Es ist an der Zeit, dass die DGB-Führung auf die GDL zugeht, statt mit dem Arbeitgeberverband gemeinsame Sache zu machen.“ Der gesamte Leserbrief
  • STREIKZEITUNG: JA zum GDL-Arbeitskampf – NEIN zum Tarifeinheitsgesetz
    STREIKZEITUNG: JA zum GDL-Arbeitskampf – NEIN zum TarifeinheitsgesetzAm 5. November geht die erste Ausgabe der STREIKZEITUNG: JA zum GDL-Arbeitskampf – NEIN zum Tarifeinheitsgesetz in Druck. Die STREIKZEITUNG ist einsetzbar bei Veranstaltungen, in Gewerkschaften, vor Bahnhöfen und gegenüber Fahrgästen. Sie fordert alle Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen zur Solidarität mit dem GDL-Arbeitskampf auf. Verantwortlicher Redakteur der STREIKZEITUNG: Winfried Wolf. Mag Wompel gehört zu den HerausgeberInnen und LabourNet Germany zu den UnterstützerInnen. Unsere bitte: BESTELLEN! VERTEILEN!! SOLIDARISIEREN!!! Siehe alle Infos zum Konzept, ersten Inhalt und Bestellungen wie Preisen in unserem Beitrag zur Streikzeitung und darin: BESTELLEN! VERTEILEN!! SOLIDARISIEREN!!! Werbezettel    mit der Bitte um Verbreitung!
  • Tarifeinheit von oben geht nicht
    Mit ihrem Gesetz will Andrea Nahles angeblich die Arbeitnehmerseite bei Auseinandersetzungen stärken. Doch anders als beim Mindestlohn könnten die Gewerkschaften das selbst…“ Leitartikel zu Plänen von Andrea Nahles von Stephan Hebel in der FR online vom 30. Oktober 2014 externer Link. Aus dem Text: „… Es ist ein großer Unterschied, ob man einen Mindestlohn gesetzlich erzwingt oder die Einheit der Arbeitnehmerbewegung. Den Mindestlohn selbst durchzusetzen, waren die Gewerkschaften objektiv zu schwach. Die Einheit in den Betrieben selbst herzustellen, waren und sind sie zu verblendet und manchmal zu dumm. Hätten sich DGB und neue Berufsgruppen-Gewerkschaften wirklich einigen wollen – kein Arbeitgeber hätte sie daran hindern können. Vor allem deshalb muss man keineswegs ein Neoliberaler sein, um zu sagen: Hier geht staatliches Eingreifen zu weit. (…) Jahrelang haben die Großgewerkschaften die berechtigten Interessen der besser bezahlten Gruppen praktisch ignoriert – die berechtigten, wohlgemerkt. Zu lange haben sie sich am Typus des klassischen Industriearbeiters viel zu einseitig orientiert. Dieses Versagen ließe sich bei gutem Willen korrigieren. Und zwar ganz ohne neues Gesetz.“
  • Eine sehr gute Frage eines LabourNet-Lesers: „Von einem Kollegen, der sich auf Andrea Nahles einlassen will, würde ich gern wissen, warum er nicht die Gewerkschaft favorisieren will, die den besten Tarifvertrag hat, statt die mit den meisten Mitgliedern. Bisher ging es doch bei Tarifverhandlungen um die besten Löhne. Warum geht es jetzt darum, wer die meisten Mitglieder hat?
  • „Höchste Zeit, dass wir wieder lernen müssen, was ein Streik ist.“ Zeit der Sozialpartnerschaft ist vorbei.
    Gespräch mit Dr. Wolf Geffken, Arbeits-, Wirtschaftsrechtler und Autor aus Hamburg über die Pläne, die Tarifeinheit per Gesetz herzustellen und über die (meidale) Hetze gegen den Streik der GDL. Im Interview werden zunächst die Tarifeinheitspläne kritisiert und dargestellt, dass sie für einige Gewerkschaften existenzbedrohend sein könnten, die Verfassungsmäßigkeit der Pläne wird bezweifelt. Geffken bezeichnet die Gesetzespläne als Lex GDL. Er skizziert die historische Entwicklung des Streikrechts, in Zeiten des Kalten Kriegs sei ein Streik fast als Hochverrat betrachtet worden, und beklagt, dass Teile der DGB-Gewerkschaften nicht mehr wüssten, wie man als Gewerkschaft auftritt. Es werde nicht begriffen, dass die Unternehmer Klassenkampf von oben betreiben.“ Audio-Datei des Interviews vom 31. Oktober 2014 bei Radio Dreyeckland externer Link Audio Datei
  • Gewerkschaften zu Tarifeinheitsgesetz: DGB vereint im Schweigen
    DGB, IG Metall und Ver.di wollen sich zurzeit nicht zum Gesetzesentwurf von Arbeitsministerin Nahles äußern. Piloten drohen mit Verfassungsklage…“ Artikel von Pascal Beucker in der taz online vom 30.10.2014 externer Link. Aus dem Text: „… Der Grund für das Schweigen des DGB, der IG Metall und von Ver.di dürfte denn auch nicht in den kleinen Versionsänderungen des Gesetzesentwurfs liegen. Hinter den Kulissen ringen die Gewerkschaftsspitzen vielmehr um eine gemeinsame Linie. Während die IG Metall die Pläne von Nahles unterstützt, lehnt sie Ver.di entschieden ab. Während die Bundesspitze noch um eine diplomatische Lösung bemüht ist, spricht die nordrhein-westfälische Ver.di-Landesleiterin Gabriele Schmidt Tacheles. Das Gesetzesvorhaben sei eine nicht hinnehmbare „indirekte Einschränkung des Streikrechts“, sagte Schmidt. (…) Bei anderen DGB-Gewerkschaften wird das anders gesehen. So begrüßt der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), Michael Vassiliadis, ausdrücklich die Gesetzespläne von Nahles als „gutes Signal“. Auch der neue DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann, ein IG-BCE-Mann, gilt als glühender Befürworter…“
  • Tarifeinheit entzweit DGB-Gewerkschaften
    Eigentlich will die Bundesregierung die Macht der kleinen Gewerkschaften beschränken. Doch nun sorgt der Gesetzesentwurf von SPD-Arbeitsministerin Nahles für heftigen Ärger beim mächtigen DGB: Während die IG Metall den schwarz-roten Vorstoß unterstützt, ist Verdi dagegen…“ Artikel von Karl Doemens in der BZ online vom 29.10.2014 externer Link

    • Kommentar von Volker Bahl: „Und das traurige Los des DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann, denn das oberste Beschlussorgan des DGB, der DGB-Bundeskongress hatte noch im Mai diesen Jahres mehrheitlich beschlossen, das Regierungsprojekt zur Streikrechtseinschränkung durch eine Tarifeinheit abzulehnen. (Vgl. in der Mitte der Seite 4 bei https://www.labournet.de/?p=58853 ) Und gleichzeitig wird das neoliberale Diktum der Lohnsenkung für Deutschland – im Rattenrennen um die günstigsten Kosten in der Eurozone immer zu Lasten der Arbeitnehmer  – in einer weiteren Stufe durchgezogen (vgl. das Ende (auch mit dem letzten Link) “deshalb ist jetzt Frankreich dran, weil dort die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften bisher noch besser war”  bei https://www.labournet.de/?p=68000)“
  • Kleingewerkschaften kommen an die Kette
    Der Gesetzentwurf zur Tarifeinheit lädt die großen Gewerkschaften ein, die kleine Konkurrenz plattzumachen. Artikel von Pascal Beucker in der taz online vom 30.10.2014 externer Link
  • Gesetzentwurf zur »Tarifeinheit«: Bauerntrick
    Es ist der erwartete Bauerntrick: Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat einen Gesetzentwurf zur »Tarifeinheit« vorgelegt, der die Rechte von Berufsgewerkschaften wie der Vereinigung Cockpit (VC) und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) einschränken soll. Zur damit in Zusammenhang stehenden Frage des Streikrechts sagt die Vorlage: nichts. Dabei geht es im Kern genau darum: Die Möglichkeit von Beschäftigten, ihre Interessen mit Hilfe von Arbeitsniederlegungen durchzusetzen, soll beschnitten werden. Die aktuellen Bahn- und Lufthansa-Streiks sind dafür lediglich ein Vorwand. Der erste gesetzliche Eingriff ins Streikrecht der Bundesrepublik dient der Vorbereitung auf härtere Zeiten – und soll alle abhängig Beschäftigten und ihre Gewerkschaften treffen…“ Kommentar von Daniel Behruzi in junge Welt vom 29.10.2014 externer Link
  • „Gift für die Tarifautonomie“. Tarifeinheitsgesetz: ver.di NRW gegen staatliche Eingriffe
    Als „indirekte Einschränkung des Streikrechts“ hat die Landesleiterin der Gewerkschaft ver.di in NRW, Gabriele Schmidt, die Ankündigung von Bundesarbeitsministerin Nahles für einen Entwurf zum Tarifeinheitsgesetz bezeichnet. „Eine einheitliche und solidarische Interessenvertretung aller Beschäftigten eines Betriebes muss von den Gewerkschaften in eigener Autonomie realisiert werden, wenn sie erfolgreich sein soll“, sagte die Leiterin des größten ver.di-Landesbezirks. „Staatliche Eingriffe sind hier Gift für die Tarifautonomie“…“ PM von ver.di NRW vom 28.10.2014 externer Link
  • Vorläufige Einschätzung des Referentenentwurfes zum Tarifeinheitsgesetz
    Abgestellt wird auf den Betrieb, n i c h t das Unternehmen oder gar einen ganzen Wirtschaftszweig. Dies kann zu erheblichen Komplikationen führen und zwar auch zu einer zusätzlichen Tarifkonkurrenz. Welcher „Nutzen“ daraus entstehen soll, ist ziemlich unklar. [Aber Outsourcing, LNG] (…) Das „Recht“ auf Nachzeichnung von Tarifverträgen und die „Anhörung“ der Minderheitsgewerkschaft können niemals ausreichend sein, um eine Verletzung von Art. 9 Abs. 3 GG auszuschliessen. Diese „Rechte“ reduzieren die Gewerkschaft auf einen „zahnlosen Tiger“, der nur noch nachplappern darf, was andere beschlossen haben. Dies ist ein regelrechtes Disziplinierungs- und Knechtungsinstrument gegen „unbotmässige“ Gewerkschaften (s. Hetze gegen GdL) Es kommt aber hinzu, dass wegen der völlig chaotischen Konstruktion des Gesetzes durch die Hintertür der Gewerkschaftsbegriff geändert wird. (…) Der Entwurf verletzt Art.9 Abs. 3 GG. Er schafft Zwei-Klassen-Gewerkschaften und stärkt nicht die Tarifautonomie sondern schwächt sie auf Arbeitnehmerseite…“ Einschätzung von Dr. Rolf Geffken vom 29.10.2014
  • Unser Zitat zum Thema:
    Die Regierung macht den Gewerkschaften in unserem Land den Garaus und zwar mit freundlicher Unterstützung der SPD“, kommentiert Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag die Äußerungen von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs zur Tarifeinheit, wonach das Streikrecht angeblich unangetastet bleibt. (PM vom 28.10.2014)
  • Es darf keinen Eingriff ins Streikrecht geben“
    Der oberster deutsche Gewerkschafter, der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Reiner Hoffmann, begrüßt das Gesetz, mit dem Tarifkonflikte wie bei der Bahn verhindert werden sollen. Mit Hoffmann sprach am Rande des Betriebsrätetages in Bonn Kai Pfundt…“ Interview vom 29.10.2014 im General Anzeiger Bonn externer Link – der DGB linkt darauf ganz stolz auf der heutigen Startseite
  • Neues Gesetz gegen ausufernde Streiks: Regierung will Piloten und Lokführer zähmen
    Streiks wie bei den Lokführern haben Deutschland zuletzt immer wieder lahmgelegt. Der Bundesregierung reicht es nun: Sie will mit einem neuen Gesetz die Spartengewerkschaften zu mehr Einheit zwingen…  Artikel auf faz online vom 27.10.2014 externer LinkAus dem Text: „… Eine neue Mehrheitsregel soll stärkere Anreize für eine friedliche Lösung von Streitigkeiten zwischen konkurrierenden Gewerkschaften schaffen. Das sieht der Entwurf eines „Tarifeinheitsgesetzes“ vor, den Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) erarbeitet hat und der der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt. Eine ausdrückliche Begrenzung des Streikrechts sieht der Gesetzentwurf nicht vor. „Der Gesetzgeber wird sich auch künftig nicht anmaßen, direkt in Tarifauseinandersetzungen einzugreifen“, sagte Nahles der F.A.Z. „Oberstes Ziel des Gesetzentwurfs, den ich in dieser Woche in die Ressortabstimmung geben werde, ist eine Stärkung der Tarifautonomie.“ Im Kern solle die geplante Neuregelung einen „Konfliktlösungsmechanismus“ für Fälle sogenannter Tarifkollisionen schaffen (…) Die Arbeitsministerin rechnet damit, dass diese Regelung Tarifkonflikte befrieden kann, obwohl ihr Gesetzentwurf keine ausdrückliche Regelung zum Streikrecht enthält. Zwar werde es wie bisher in den Händen der Arbeitsgerichte liegen, im Einzelfall abzuwägen, ob ein Streik zulässig sei. Doch würden die Gerichte künftig „in diese Beurteilung mit einbeziehen, ob der strittige Tarifvertrag überhaupt angewendet werden könnte“, sagte Nahles. „Die Gerichte werden also auch schauen, ob dieser spezielle Streik vor diesem Hintergrund verhältnismäßig ist.“ (…) Nahles‘ Zeitplan soll das Bundeskabinett den Gesetzentwurf am 3. Dezember verabschieden. „Ich denke, dass das Gesetz spätestens im Sommer kommenden Jahres in Kraft treten kann“, sagte sie…“
  • Die GDL muss Existenzangst haben
    Forscher Heiner Dribbusch zum Tarifeinheitsgesetz und der aktuellen Häufung von Streiks: Pilotenstreik, Bahnstreik, Pilotenstreik, Bahnstreik – trotz dieses Eindrucks wird laut Dribbusch über einen längeren Zeitraum betrachtet eher selten gestreikt. Und Ausdruck einer neuen Streikkultur seien die aktuellen Ausstände auch nicht…Artikel in neues deutschland online am 27.10.2014 externer Link
  • Haut den Lukas (Teil III): Verfassungsbruch per Gesetz? Der Streik der Gewerkschaft der Lokomotivführer ist ein Kampf um das Koalitions- und Streikrecht
    In der Liste des Schreckens rangiert bei vielen bürgerlichen Medien das Mittel des Streiks kurz hinter dem des Kopfabschlagens: So gilt der Vorsitzende der Gewerkschaft der Lokomotivführer GDL, Klaus Weselsky, als „Buhmann der Nation“ (WAZ v. 10.10.2014) und rangiert im öffentlichen Ansehen nur knapp hinter Wladimir Putin. Arbeitskämpfe im allgemeinen und Eisenbahnerstreiks im Besonderen sind für eine breite Mehrheit von Medienschaffenden derart unmoralisch, dass jedes Mittel der Diffamierung vertretbar erscheint. Selbst der Frankfurter Allgemeinen war dies zu viel des Guten; die öffentliche Debatte um den Streik der GDL, so das Frankfurter Blatt, bestehe vorrangig in GDL-Bashing
    …“ Artikel von Gregor Kritidis in sopos 10/2014 externer Link
  • DJV: Brief an Journalisten
    „Der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken hat sich am heutigen Mittwoch in einem Schreiben an Wirtschafts- und Medienredaktionen gegen das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Tarifeinheit ausgesprochen. Von einem solchen Gesetz seien nicht nur Lokführer und Piloten betroffen. „Die Tarifeinheit würde auch uns Journalistinnen und Journalisten und damit Sie treffen“, heißt es in dem Schreiben. Konken weist auf die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der dju in ver.di hin, mit der der DJV seit langem eine Tarifgemeinschaft bilde: „Aber wir wollen uns diese Kooperation nicht vom Gesetzgeber aufdrängen lassen. Wir wollen im Dialog mit unseren 36.000 Mitgliedern frei darüber entscheiden, welche tarifpolitischen Wege wir gehen.“ Das Prinzip „ein Tarifvertrag pro Betrieb“ würde in vielen Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen bedeuten, dass es keine Tarifverträge mehr für Redakteure gäbe…“  Pressemitteilung des DJV vom 22. Oktober 2014 externer Link
  • Gesetz zur Tarifeinheit: Geschenk für die Arbeitgeber
    Es ist für Beschäftigte in der Regel vorteilhafter, gemeinsam und nicht getrennt mit der Kapitalseite über Einkommen und Arbeitsbedingungen zu verhandeln. Deshalb gibt es Gewerkschaften. Und deshalb ist es gut, wenn diese dort, wo es mehrere gibt, zusammenarbeiten. Wenn aber nun ausgerechnet die Arbeitgeber eine Stärkung der Tarifeinheit fordern, lässt dies aufhorchen, haben sie doch bisher eher die Einheit der Beschäftigten tatkräftig unterminiert. Durch Privatisierung und Ausgliederung wurde der einst einheitlich geregelte öffentliche Dienstleistungssektor einschließlich des Gesundheitswesens tarifpolitisch zerschlagen. Die Deutsche Bahn gliederte umfangreich aus. Auf den Flughäfen sind viele Beschäftigte zu ihrem Leidwesen keine öffentlichen Angestellten mehr und Fluglinien finden es vorteilhaft, sie in schlechter bezahlende Tochterfirmen zu verlagern. Das Ergebnis: eine extrem fragmentierte Tariflandschaft. Soweit, so schlecht. Allein das geplante Gesetz zur Tarifeinheit wird und soll an diesem beklagenswerten Zustand nichts ändern…“ Artikel von Heiner Dribbusch (WSI) in der Zeitschrift „Wirtschaftsdienst“ 10/2014 externer Link
  • GdL-Streik & Tarifeinheit: Die Stunde der Heuchler
    Jährlich brechen Konzerne die Tarifeinheit und schließen hunderte Tarifverträge mit gelben Scheingewerkschaften ab. Kämpferische Organsiationen wie die GDL sollen zerstört werden…“ Artikel von Werner Rügemer bei Arbeitsunrecht externer Link , erschien in der Tageszeitung junge Welt vom 21. Oktober 2014. Aus dem Text: „… Den Heuchlern in Regierung, Unternehmensverbänden und Propagandamedien geht es gar nicht um Tarifeinheit. Sie praktizieren schon längst das Gegenteil. Es geht ihnen darum, christlich lackierte und andere Gefälligkeitsgewerkschaften zu fördern, die Niedriglohndiktaten zustimmen und niemals streiken. Und zugleich geht es den Heuchlern darum, die Arbeitskämpfe der Lokführer demagogisch zum Anlass zu nehmen, um die Möglichkeiten und die Legitimation von Streiks überhaupt einzuschränken und schließlich ganz abzuschaffen.“
  • Jeder gegen jeden. Tarifeinheit: Der DGB wirbt dafür, dass nur eine Gewerkschaft über Gehälter verhandeln darf – auf Kosten der Arbeiter
    Artikel von Jörn Boewe und Johannes Schulten im Freitag online vom 13.10.2014 externer Link. Aus dem Text: „… Und es gibt einen Krach, über den kaum jemand redet: Derzeit streiten sich IG Metall und Verdi vor einem internen Schiedsgericht des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Die Metaller hatten im Sommer beim Airbus-Dienstleister Stute einen Haustarifvertrag durchgesetzt. Die Dienstleistungsgewerkschaft, obwohl sie im Gegensatz zur IG Metall dort kaum Mitglieder hat, will das nicht hinnehmen. Stute gehört zur Logistikbranche, und für die ist im DGB traditionell Verdi zuständig. Was hat das alles miteinander zu tun? Hier wie dort wird mit dem Grundsatz der Tarifeinheit argumentiert. (…) Die Tarifeinheit wird fast schon mythisch überhöht zur Einheit der Beschäftigten, die es gegen eine „Spaltung“ zu verteidigen gelte. Dabei werden schwere Geschütze aufgefahren, selbst die Niederlage der deutschen Arbeiterbewegung gegen den Faschismus darf als Argument nicht fehlen. Auch der DGB wirbt weiter für die Tarifeinheit. Es ist ein Missverständnis, dass er seine Haltung zur gesetzlichen Regelung geändert hätte. (…) Der gesetzliche Zwang zur Tarifeinheit, den der DGB gemeinsam mit den Arbeitgebern seit nunmehr viereinhalb Jahren fordert, hatte von Anfang an nur die Ausschaltung der Überbietungskonkurrenz kampfstarker Alternativgewerkschaften zum Ziel. Die Unterbietungskonkurrenz durch Gefälligkeitstarifverträge schwacher oder unternehmerfreundlicher Organisationen – etwa der christlichen Gewerkschaften – stand nie im Fokus…“
  • Vassiliadis zur Tarifeinheit: „Wir fordern nicht mehr als das Prinzip der Mehrheit“
    Der Vorsitzende der IG BCE, Michael Vassiliadis, hat Politik und Arbeitgeber zu mehr Einsatz für die Tarifeinheit aufgefordert. Das deutsche Gewerkschaftsmodell einer sozialpartnerschaftlichen Orientierung verdiene größere Wertschätzung und Unterstützung, erklärte Vassiliadis. Auf einer Betriebsräte-Konferenz der IG BCE sprach sich Vassiliadis für eine gesetzliche Lösung „ohne Eingriff in das durch die Verfassung geschützte Recht auf Koalitionsfreiheit“ aus…“ IG BCE-Pressemitteilung vom 13.10.2014 externer Link
  • Tarifeinheit: IG Metall fordert Arbeitgeberverbände auf, Farbe zu bekennen. Ohne Tarifbindung kann es keine Tarifeinheit geben
    In der Diskussion um die gesetzliche Regelung der Tarifeinheit kritisiert Detlef Wetzel die Arbeitgeber für ihr Schweigen. Der Erste Vorsitzende der IG Metall fordert die Initiatoren des Gesetzes auf, ihren Beitrag zur Tarifeinheit zu leisten und sich ausschließlich in Verbänden mit Tarifbindung zu organisieren…“ IG Metall-Pressemitteilung vom 08.10.2014 externer Link. Aus dem Text: „… „Das Gesetzesvorhaben ist vorrangig von den Verbänden der Arbeitgeber gefordert worden. Die Gewerkschaften sind dem Vorschlag beigetreten, weil wir neben der Koalitionsfreiheit uns selbstverständlich auch der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie verpflichtet fühlen“, betont der Gewerkschafter. (…) Die IG Metall drängt die Arbeitgeberverbände, endlich die Voraussetzung für eine Tarifeinheit zu schaffen. Ein erster Schritt wäre, die OT-Verbände aufzulösen, die den Betrieben ermöglichen, aus Tarifverträgen zu flüchten…“
  • «Nehmt die GDL an die Leine». Arbeitsministerium und DGB Hand in Hand gegen Lokführer und Piloten
    Artikel von Manfred Dietenberger in der Soz Nr. 10/2014 externer Link. Aus dem Text: „(…) Viel zu wenigen hierzulande ist klar, worum es dabei wirklich geht. Aber es gibt auch klare Ansagen. Schon Ende März 2014 meldete sich der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, Frank Bsirske, zu den Plänen der Bundesarbeitsministerin, den Einfluss von Spartengewerkschaften zu begrenzen, zu Wort: «Das Streikrecht ist ein Grundrecht, deshalb lehnen wir jeden gesetzlichen Eingriff ab.» Ver.di stehe der von Nahles geplanten Gesetzesinitiative zur Tarifeinheit «kritisch und ablehnend gegenüber». «Die Tatsache, dass Ver.di die Mehrheit der gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten im Lufthansa-Konzern stellt, kann nicht dazu führen, die Pilotenvereinigung Cockpit kaltzustellen. Wir stehen nicht dafür zur Verfügung, Tarifverträge von Cockpit zu unterbieten. Denn dann würden wir uns ja zu Handlangern der Arbeitgeber machen.» Recht hat er. Damit hat er gesagt, was dazu gewerkschaftlich dazu zu sagen ist und befindet sich im Einklang mit vielen Gewerkschaftsbeschlüssen. Die Einheit unter der Arbeiterschaft ist ein hohes Gut. Was bringt es, wenn die EVG darauf verweist, dass sie mit insgesamt 210000 Mitgliedern rund sechsmal so groß ist wie die GDL und daraus einen Vertretungsanspruch für alle Bahnbeschäftigten, auch die Lokführer, ableitet – obwohl nur jeder vierte Lokführer Mitglied in der großen EVG ist?...“
  • Gewerkschaften: Mühsamer Weg zur Tarifeinheit
    Arbeitsministerin Andrea Nahles zwischen den Stühlen: Einige Gewerkschaften wehren sich gegen ein Gesetz, das den Einfluss kleiner, aber durchsetzungsstarker Gewerkschaften begrenzen könnte. Artikel von Karl Doemens in der Frankfurter Rundschau vom 01. Oktober 2014 externer Link. Aus dem Text: „(…) Die Sache ist knifflig. Sehr knifflig. Seit Wochen brüten die Beamten im Berliner Arbeitsministerium über den Formulierungen. Hausherrin Andrea Nahles verhandelt mit Gewerkschaften und Arbeitgebern. „Das ist Millimeterarbeit“, sagt ein Ministerialer. (…) Auf der einen Seite stehen die IG Metall und die Arbeitgeber, deren Präsident Ingo Kramer warnt: „Die Tarifautonomie ist im Kern bedroht, wenn immer kleinere Gruppen von Arbeitnehmern immer mehr und neue Spartenorganisationen gründen und Rosinenpickerei zulasten der Gesamtbelegschaft betreiben.“ (…) Das alles spricht für die Rückkehr zur Tarifeinheit. Doch auf der anderen Seite stehen der Beamtenbund, Verdi sowie die Spartengewerkschaften, die sich vehement gegen eine Regelung wehren. Und nicht nur sie: Auf dem Deutschen Juristentag vor zwei Wochen lehnte die Mehrheit der Arbeitsgruppen-Teilnehmer die Tarifeinheit ab, weil sie die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit beschneide. (…) Das Prinzip, so Nahles, müsse heißen: „Alle streiken gemeinsam für alle.“ Das klingt einleuchtend. Doch nun muss diese Maxime so in Gesetzesform gebracht werden, dass sie vor Gericht Bestand hat. Deshalb dürfte sich das Paragrafenwerk darauf beschränken, das Mehrheitsprinzip für Tarifverhandlungen festzuschreiben…
    In der Süddeutschen Zeitung vom 29.9. soll dazu Stefan Greiner einen Vorschlag entwickelt haben, wie man die Verfassungswidrigkeit durch ein “Vetorecht” der “Kleinen” umgehen könne … Der Beitrag ist nicht online – wer kennt (und bewertet) ihn?
  • Hände weg von einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit – wir rufen auf zum Protest!
    Resolution der Teilnehmer der Konferenz »Gemeinsam Strategien entwickeln. Konflikte führen. Beteiligung organisieren – Erneuerung durch Streik II« vom 2. bis 4. Oktober in Hannover – in der Endfassung zum Unterschreiben
    Aus dem Text: „(…) Wir fordern als ehren- und hauptamtliche Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter – mit unterschiedlichsten Streikerfahrungen in verschiedenen Branchen und Betrieben – die Bundesregierung auf, das gesetzgeberische Vorhaben zur Tarifeinheit nicht weiter zu verfolgen. Das gilt auch für an den Gesetzgeber gerichtete »Alternativvorschläge«, wie etwa die Einschränkung des Streikrechts im Verkehrsgewerbe, in der Daseinsvorsorge und das Verbot von Solidaritätsstreiks. Wir weisen all diese Versuche einer offenen oder versteckten Aushöhlung des Streikrechts zurück! Wir werden uns in unseren Einzelgewerkschaften dafür stark machen, das aktuelle Vorhaben der Bundesregierung klar abzulehnen. Wir fordern unsere Kolleginnen und Kollegen, insbesondere im DGB-Bundesvorstand, auf, bei der eindeutig ablehnenden Position des DGB-Bundeskongresses zu bleiben. Wenn die Bundesregierung ihre bisherigen Pläne der Einführung eines betriebsbezogenen tarifvertraglichen Mehrheitsprinzips weiterverfolgt, werden unweigerlich die Tarifautonomie und das Streikrecht eingeschränkt. Gegen diese Gesetzesinitiative der Bundesregierung muss der DGB dann zu bundesweiten Protesten aufrufen.“
    Bitte um Zusendung der Unterschriften bis zum 30.11. an ver.di Bezirk Hannover / Leine-Weser. Goseriede 12, 30159 Hannover, jeannine.geissler@verdi.de, Fax: 0511-12400317. Sie werden an die Arbeitsministerin Nahles weitergegeben.
  • FAU gegen Tarifeinheit. Hände weg vom Streikrecht!
    Die große Koalition möchte in die Gewerkschaftsfreiheit eingreifen und die Tarifeinheit auf den Weg bringen. Tarifverträge sollen also nur noch durch die mitgliederstärkste Gewerkschaft in einem Betrieb abgeschlossen werden dürfen. Anlass über solche Verschärfungen nachzudenken sind besonders die Streiks von Spartengewerkschaften, wie z.B. die der Lokführergewerkschaft GDL. Die GDL, nicht Teil des DGB, vertritt neben den LokführerInnen auch noch weiteres Zugpersonal, die Mehrheit der Beschäftigten wird aber momentan wohl noch von der EVG vertreten. Die GDL richtet mit ihren Streiks aber wohl so hohen wirtschaftlichen Schaden an, dass die Bundesregierung ihnen auf gesetzlichen Weg den Gar aus machen will. Über Kritik an den Plänen die Tarifeinheit einzuführen, die Frage inwieweit die anarchosyndikalistische FAU hiervon betroffen ist, den Aufruf zur Mäßigung vom DGB Chef gegenüber der GDL und die Frage ob das Aushandeln von Tarifverträgen überhaupt zur anarchosyndikalistischen FAU passt, sprachen wir mit André Eisenstein von der FAU Berlin und aus der Ag Streikrecht der FAU…“ Interview mit einem Mitglied der FAU Berlin vom 26. September 2014 bei Radio Dreyeckland externer Link
  • Kleine Gewerkschaften: Nahles will Lokführer, Piloten und Ärzte entmachten
    Kleine aber schlagkräftige Gewerkschaften haben in Deutschland großen Einfluss. Mit ihren Streiks können wenige Lokführer und Ärzte sehr viele Menschen treffen. Diese Macht will Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) jetzt brechen. Artikel in der FAZ vom 20.09.2014 externer Link. Aus dem Text: „(…) Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske sagte der Sonntagszeitung: „Wir lehnen jeden gesetzlichen Eingriff ins Streikrecht ab, weil dies ein Einfallstor für politische Einschränkungen gewerkschaftlicher Rechte wäre.“ In ähnlicher Weise hatte sich bereits im Mai ein DGB-Bundeskongress von einer früheren Kooperation mit den Arbeitgeberverbänden abgewendet. Während die DGB-Führung offenbar dennoch Spielraum für ein Gesetz sieht, sagte Bsirske des F.A.S.: „Tarifeinheit ist grundsätzlich erstrebenswert, damit Beschäftigte nicht gegeneinander ausgespielt werden, aber dies müssen wir mit gewerkschaftlichen Mitteln erreichen.“…“
  • Was die Arbeitgeber wünschen: „Ein Betrieb, ein Vertrag“
    „Die aktuellen Streiks im Bahn- und Luftverkehr zeigen, dass rivalisierende Gewerkschaften ihre Streitigkeiten immer wieder zulasten Dritter ausfechten. Der Gesetzgeber sollte das begrenzen…“ Infodienst des Institutes der deutschen Wirtschaft vom 18.09.2014 externer Link. Aus dem Text: (…) Obwohl diese Problematik nicht neu ist, hat der Gesetzgeber bis heute nichts getan, um den 2010 vom Bundesarbeitsgericht gekippten Grundsatz der Tarifeinheit wiederherzustellen. Dieser Grundsatz hat 50 Jahre lang zur Stabilität der Arbeitsbeziehungen beigetragen. Tarifeinheit ist ein Standortvorteil, denn sie stellt sicher, dass ein Unternehmen so lange nicht in Arbeitskämpfe verwickelt wird, wie der Tarifvertrag läuft. (…) Damit würden Spartengewerkschaften nicht ihr Streikrecht verlieren. Sie könnten weiter eigene Forderungen stellen und nach Ablauf des Tarifvertrags der größeren Gewerkschaft auch dafür streiken – so lange, bis ein neuer Tarifvertrag für die Mehrheit der Belegschaft geschlossen wird und eine neue allgemeine Friedenspflicht begründet…
  • Arbeitsrechtler Däubler über die Streikmacht der kleinen Organisationen und Fehler der Einheitsgewerkschaft: „Sie könnten heute die Speerspitze sein“
    „Sie sind eine Minderheit, aber schlagkräftig. Nicht nur im Luftverkehr, auch bei der Bahn und bei den Medizinern gibt es Gewerkschaften einzelner Berufsgruppen, deren Streiks den Unternehmen viel Geld kosten und die häufig auch spürbare Auswirkungen auf die Allgemeinheit haben. Petra Sigge wollte von Arbeitsrechtler Professor Wolfgang Däubler wissen, wie es zur Gründung dieser Kleingewerkschaften kam und warum er kaum Chancen sieht, ihre Macht einzuschränken…“ Das Interview im Weser Kurier vom 13.09.2014 externer Link
    Aus dem Interview: „(…) [Frage:] Der Unmut entzündet sich vor allem an den Arbeitskämpfen einzelner Berufsgruppen. Wieso haben die eigentlich eigene Gewerkschaften?
    [Antwort:] Entscheidend war nach meinem Eindruck, dass die Einheitsgewerkschaften die speziellen Bedürfnisse dieser Gruppen nicht ausreichend berücksichtigt haben. Die Fluglotsen hatten beispielsweise lange Zeit eine Tarifgemeinschaft mit der Deutschen Angestelltengewerkschaft DAG und anschließend mit ver.di. Dann hat ver.di bei einer großen Tarifrunde ohne Not ihren sogenannten Fitness-Urlaub „verkauft“ – damit eine Lohnerhöhung von vier Prozent für den gesamten öffentlichen Dienst zustande kam. Weiter wurde das Vier-Augen-Prinzip aufgeweicht. Vorher mussten immer und ausnahmslos zwei Lotsen vor dem Monitor sitzen, um den Flugverkehr zu beobachten; vier Augen sehen bekanntlich mehr als zwei. Doch nun sollte es Ausnahmen geben.
    [Frage:] Über die Köpfe der Fluglotsen hinweg? [Antwort:] Ja. Die waren natürlich sauer und haben daraufhin beschlossen, aus ihren beiden schon bestehenden Berufsverbänden eine Gewerkschaft zu machen. (…)
    [Frage:] Die ver.di-Funktionäre hatten bei den genannten Tarifabschlüssen zwar auf Privilegien von Berufsgruppen verzichtet, aber dafür bessere Gehälter für alle ausgehandelt. Was war daran falsch? [Antwort:] Der Hauptfehler war aus meiner Sicht, nicht zu berücksichtigen, dass diese Gruppen sehr belastende Arbeitsbedingungen haben, dass sie streikbereit waren und dass sie deshalb die Speerspitze der Auseinandersetzung hätten sein können. Sie hätten die Rolle übernehmen können, die früher Müllwerker und Straßenbahner hatten
    …“
  • Projekt Nahles führt nicht zur Tarifeinheit! Die Vorschläge der Bundesregierung landen in Sackgasse
    „Die Kritik an dem Projekt der Frau Nahles verfehlt überwiegend den rechtlichen Kern des Themas. So ist die Kritik von Bernd Riexinger, dass selbst wenn die Minderheitsgewerkschaft streiken könne, das Ergebnis des Arbeitskampfes, nämlich der Tarifvertrag, keine Anwendung finden könne, falsch. Auch die Kritik von DGB-Chef Reiner Hoffmann geht fehl, wenn er fragt, welche Gewerkschaft die Beschäftigten für ihre Ziele mobilisieren könne, wenn diese nicht per Tarifvertrag wirksam werden könnten. Die Sache ist vielmehr denkbar einfach: Das Bundesarbeitsgericht fordert für jeden Streik „ein tariflich regelbares Ziel“. Falls aber ein bereits existierender Tarifvertrag ein solches Ziel als nicht „regelbar“ erscheinen lässt, kann noch nicht einmal wirksam zu einem Streik aufgerufen werden. Der Tarifvertrag würde also nicht bloss „nicht Anwendung finden“ können. Es würde vielmehr gar nicht für ihn nicht legal gestreikt werden können…“ Artikel von Dr. Rolf Geffken auf seiner Homepage externer Link
  • Rechtsgutachten: Gesetzlich auferlegter Zwang zur Tarifeinheit ist verfassungswidrig. Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio: Eingriff in den Kernbereich der Koalitionsfreiheit
    „Es gibt keine erkennbare Rechtfertigung für einen Eingriff in das Recht der Koalitionsfreiheit, wie dies mit einer gesetzlich auferlegten Tarifeinheit einhergehen würde. Die Bundesregierung läuft Gefahr, mit der angestrebten gesetzlichen Festschreibung der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip ein verfassungswidriges Gesetzesvorhaben zu beschließen. Diese Auffassung vertritt Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht der Universität Bonn und ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts, in seinem heute veröffentlichten Rechtsgutachten „Gesetzlich auferlegte Tarifeinheit als Verfassungsproblem“, das der Marburger Bund in Auftrag gegeben hatte. Für den faktischen Ausschluss einer eigenständigen Berufsgewerkschaft aus der Tarifautonomie bedürfe es einer gesteigerten Rechtfertigung…“ Pressemitteilung von und bei Marburger Bund – Bundesverband vom 5. September 2014 externer Linkund der Auszug aus dem Rechtsgutachten „Gesetzlich auferlegte Tarifeinheit als Verfassungsproblem“ externer Link
  • Tarifeinheit: Berlin will Gesetz abschwächen
    „Die Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will nach Informationen der Stuttgarter Zeitung das geplante Gesetz zur Tarifeinheit in Betrieben abschwächen. Mit dem Gesetz wollte die große Koalition ursprünglich den Einfluss kleiner, aber durchsetzungsfähiger Gewerkschaften begrenzen. Wie aus Koalitionskreisen verlautete, bereiteten die Ministerien eine entschärfte Regelung vor. In dem Gesetzentwurf soll zwar festgeschrieben werden, dass künftig der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in einem Unternehmen maßgeblich sein soll. Was dies für das Streikrecht von Gewerkschaften bedeutet, will die Regierung aber nicht vorschreiben. In informierten Kreisen hieß es, über die genaue Auslegung müssten dann die Gerichte entscheiden. Ursprünglich wollte die Politik verhindern, dass Betriebe häufig von kleinen Spartengewerkschaften bestreikt werden…Artikel von Roland Pichler in der Stuttgarter Zeitung vom 02.09.2014 externer Link

    • Kommentar von M.B.: „die „Stuttgarter Zeitung“ berichtet in ihrer heutigen Ausgabe unter der Überschrift „Berlin will Tarifeinheitsgesetz abschwächen“ über angebliche Pläne des Bundesarbeitsministeriums, den Gesetzentwurf zur Tarifeinheit zu „entschärfen“. Die Zeitung beruft sich auf Koalitionskreise. Angeblich solle im Text des Entwurfs nicht mehr ausdrücklich erwähnt werden, dass als Folge der Tarifeinheit die Friedenspflicht des Mehrheitstarifvertrages auf die Mitglieder der Minderheitsgewerkschaft erstreckt wird.
      In den Eckpunkten des BMAS stand noch explizit:
      „4. Zur Auflösung (von Tarifpluralitäten) wird auf das Mehrheitsprinzip im Betrieb abgestellt: Die definitorische Ausgestaltung erfolgt in der weiteren Gesetzesausarbeitung. Soweit sich im Betrieb Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften überschneiden, kommt nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft zur Anwendung, die im Betrieb mehr Mitglieder hat (Mehrheitsgewerkschaft). Dies schließt insoweit auch eine Erstreckung der Friedenspflicht aus dem Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft auf die Minderheitsgewerkschaft ein.“
      Wie zu hören ist, hat der DGB ein Interesse daran, dass die die Einschränkung des Streikrechts nicht „explizit“ im Gesetzentwurf Erwähnung findet. Damit würde – zumindest formal – dem Beschluss des DGB-Bundeskongresses vom Mai dieses Jahres  Rechnung getragen (Tarifeinheit ja – Einschränkung des Streikrechts nein). Materiell würde sich allerdings nichts ändern, wenn es so kommt, wie in der „Stuttgarter Zeitung“ beschrieben: Ein Zwang zur Tarifeinheit nach der sogenannten Mehrheitsregel degradiert die zahlenmäßig unterlegene Gewerkschaft zum Zaungast von Tarifverhandlungen. Die kleinere Gewerkschaft müsste sich dem Tarifkommando der größeren unterwerfen. Der Aufruf zum Arbeitskampf für einen Tarifvertrag, der wegen der Mehrheitsregel einer verordneten Tarifeinheit nicht zur Anwendung kommen kann, ist unrechtmäßig. Insofern spielt es keine Rolle, ob im Gesetz explizit klargestellt wird, dass Gewerkschaften mit weniger Mitgliedern im Betrieb an die Friedenspflicht der größeren Gewerkschaft gebunden sind. Implizit ist das die Konsequenz einer verordneten Tarifeinheit: Die Minderheitsgewerkschaft im Betrieb wird kaltgestellt.“ Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Berichterstattung zu „Tarifeinheit und Streikrecht beim 20. Ordentlichen Bundeskongress des DGB“ weiter unten in diesem Dossier
  • Kleine Gewerkschaften bald ohne Streikrecht?
    „Deutschland droht Chaos: Die Lokführer streiken. die Piloten wollen dies ebenfalls. Arbeitsministerin Andrea Nahles plant, die Macht der Zwergengewerkschaften zu beschneiden – ein brisanter Plan. Angesichts der drohenden Streiks im Bahn- und Flugverkehr wächst der Druck auf die Bundesregierung, die Macht der kleinen Berufsgewerkschaften zu beschränken. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer fordert eine gesetzliche Regelung zur Wiederherstellung der Tarifeinheit. Er erwarte ein Gesetz noch in diesem Jahr, sagt er der „Welt“. „Ohne Tarifeinheit ist die Tarifautonomie langfristig nicht denkbar“, so Kramer. Auch die Metallarbeitgeber fordern rasches Eingreifen. „Wenn trotz des gültigen Flächentarifs jederzeit eine Minderheit den gesamten Betrieb lahmlegen kann, ist unser gesamtes System der Flächentarife bald hinfällig“, warnt der Hauptgeschäftsführer von Gesamtmetall, Oliver Zander. Unterstützung bekommen die Arbeitgeber aus der CDU-Fraktion. (…) Am Dienstag treffen sich die Sozialpartner mit der Regierung in Schloss Meseberg, eigentlich soll es um Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit gehen. Doch jetzt soll auch die Tarifeinheit Thema sein…Artikel von Stefan von Borstel und Flora Wisdorff auf Welt-Online vom 1.9.2014 externer Link
  • Attacke verschoben: Vorerst kein Gesetz zur »Tarifeinheit«
    Der Bundestag hat die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Fleißige Lobbyarbeit der Unternehmer hat für reichlich Ausnahmen gesorgt. Auch an anderer Front sind sie aktiv. Seit Monaten drängen ihre Verbände auf eine Einschränkung des Streikrechts, unter dem Vorwand der sogenannten Tarifeinheit: Um die vermeintliche Streikwut kleinerer Spartengewerkschaften einzudämmen, sollen nur noch Tarifverträge derjenigen Gewerkschaft gelten, die im jeweiligen Betrieb die meisten Beschäftigten organisiert. So sehen es Eckpunkte für ein neues Gesetz vor, die zwischen Arbeits-, Justiz- und Innenministerium bereits abgestimmt sind. Die für diese Woche geplante Beratung im Kabinett wurde kurzfristig zwar abgesagt, die Attacke auf das Streikrecht ist damit aber nur verschoben. (…) Entscheidend für den vorläufigen Rückzieher der Regierung war der Widerstand innerhalb des DGB. Infolge vieler kritischer Debatten, insbesondere in ver.di, hat sich der Gewerkschaftsbund von seiner vormaligen Unterstützung einer gesetzlich fixierten »Tarifeinheit« verabschiedet. Der vor Kurzem gefaßte Beschluß des DGB-Bundeskongresses hält zwar Hintertürchen offen, erteilt einer Einschränkung des Streikrechts aber eine grundsätzliche Absage.
    Manche DGB-Führer könnten dennoch versuchen, einen grundgesetzkonformen Weg zur Durchsetzung der »Tarifeinheit« zu finden. So hat IG-Metall-Vize Jörg Hofmann vorgeschlagen, schlicht »Es gilt der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft« ins Gesetz zu schreiben. »Dazu bedarf es weder einer Einschränkung des Streikrechts noch einer Aussetzung der Friedenspflicht«, so der IG-Metaller im Tagesspiegel. Auch das ist aber keineswegs »grundgesetzschonend«, wie Hofmann behauptet. Denn wie soll eine Gewerkschaft Mitglieder werben, wenn ihre Tarifverträge nicht gelten? Eine gesetzliche Festschreibung der »Tarifeinheit« ist ohne Beschneidung des Streikrechts nicht zu haben. Es gilt, wachsam zu bleiben
    .“ Aus dem Artikel von Daniel Behruzi aus der jungen Welt vom 04.07.2014
  • Tarifeinheit: Vom Sinn und Unsinn kleiner Gewerkschaften
    Die Bundesregierung scheint entschlossen, die Macht kleiner Gewerkschaften einzuschränken. Noch in diesem Jahr soll ein Gesetzentwurf für die sogenannte Tarifeinheit vorliegen, nach der nur der Tarifvertrag der größten Gewerkschaft eines Betriebes gelten soll. Allerdings könnte das Vorhaben mit dem Streikrecht kollidieren…“ Text und Audio-Fassung des Beitrags des Deutschlandfunks vom 01.07.2014 von Brigitte Scholtes und Gerhard Schröder externer Link. Aus dem Text: „… Reiner Hoffmann, der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, hält das für den richtigen Ansatz: „Weil es keinen Sinn macht, dass Arbeitnehmergruppen im Betrieb gegeneinander ausgespielt werden auf Basis unterschiedlicher Tarife. Dass im Zweifelsfall kleine konfliktfähige Gruppen Partikularinteressen gegen die Allgemeinwohlinteressen im Betrieb vertreten. Hierfür brauchen wir faire Spielregeln.“ Faire Spielregeln heißt: Die Politik soll den kleinen Berufsgewerkschaften Fesseln anlegen. (…) Trotz aller Bedenken, die Große Koalition scheint entschlossen, die Macht der kleinen Gewerkschaften per Gesetz einzuschränken. Wirtschaftsminister Gabriel versicherte vor einer Woche, nach einem Treffen mit Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer: „Dass ich nach wie vor der Überzeugung bin, dass das eine kluge Initiative von DGB und BDA gewesen ist und dass ich der festen Überzeugung bin, dass wir die Tarifeinheit gemeinsam mit Arbeitgebern und Gewerkschaften voranbringen müssen. (…) Nimmt der DGB also Abschied von der Idee, die Tarifeinheit per Gesetz retten zu können? Nein, sagt DGB-Chef Reiner Wie aber soll das gehen, die Tarifeinheit gesetzlich regeln, ohne das Streikrecht anzutasten, fragt Stefan Sell. Das komme der Quadratur des Kreises gleich, sagt der Sozialwissenschaftler aus Koblenz (…) Die Verunsicherung in der Großen Koalition ist groß. So wurde das Eckpunktepapier der Arbeitsministerin, das die Grundlage für einen Gesetzentwurf sein soll, kurzfristig von der Tagesordnung der morgigen Kabinettssitzung genommen. Es soll später behandelt werden, heißt es, vielleicht in einer Woche, vielleicht erst nach der Sommerpause…“
  • Am Mittwoch, 2. Juli, sollen [sollten] im Bundeskabinett Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit beschlossen werden
    • Eckpunkte zur Tarifeinheit und Streikrecht
      Die Eckpunkte des Arbeitsministeriums zur Tarifeinheit lassen vom Koalitionsgrundrecht kleiner Gewerkschaften wenig übrig…“ Kommentar von Martin Hensche vom 30.06.2014 in Arbeitsrecht aktuell 14/232 externer Link. Aus dem Text: „… Auch die Möglichkeit der Vereinbarung von Anschlusstarifverträgen mildert den geplanten Eingriff in die Koalitionsfreiheit der kleineren Gewerkschaften nicht ab. Anschlusstarifverträge sind Tarifverträge, die von den großen (DGB-)Gewerkschaften ausgehandelt werden und unter die sodann die kleineren Gewerkschaften auch „ihre Unterschrift setzen“ dürfen, so dass sie formal Partei solcher Tarifverträge werden. Anschlusstarifverträge werden daher nicht ohne Grund auch Gefälligkeitstarifverträge genannt. Sie sind für kleinere Gewerkschaften im Vergleich zu den von ihnen selbst inhaltlich ausgehandelten Tarifverträgen wertlos. Somit fragt sich, durch welche überwiegenden Belange des Gemeinwohls so extreme Eingriffe in die Koalitionsfreiheit kleinerer Gewerkschaften gerechtfertigt werden könnte. (…) Wenn die Regierung selbst davon ausgeht, dass die Ordnungs- und Befriedungsfunktion der Tarifautonomie durch das Nebeneinander verschiedener Tarifverträge lediglich beeinträchtigt werden „kann“ (!) und wenn angebliche „innerbetriebliche Verteilungskämpfe“ den sog. Betriebsfrieden gefährden „können“, dann ist ein dringender Handlungsbedarf offensichtlich nicht gegeben. (…) Überwiegende Belange des Gemeinwohls, die die Tarifunmündigkeit kleinerer Gewerkschaften und deren Degradierung zu sozialpolitischen Debattierclubs rechtfertigen könnten, sind demnach nicht ersichtlich. Kann die Regierung aber keine handfesten und überwiegenden Sachgründe für eine so extrem weitgehende Einschränkung der Koalitionsfreiheit kleinerer Gewerkschaften aufzeigen, ist die geplante Regelung zur Tarifeinheit verfassungswidrig, weil sie die Koalitionsfreiheit der kleineren Gewerkschaften verletzt…“
    • Kritik an Nahles‘ Eckpunkten zur Tarifeinheit
      Nach Rentenpaket und Mindestlohn handelt sich Arbeitsministerin Nahles nun auch Ärger mit ihren Plänen zur Tarifeinheit in Betrieben ein: Sie will noch vor der Sommerpause auch hier Pflöcke einschlagen…“ dpa-Meldung vom 28.06.2014 dokumentiert in  Arbeitsrecht aktuell 14/230 externer Link
    • Eckpunkte zur Tarifeinheit: Regierung plant Gesetz zur Einschränkung verfassungsrechtlicher Grundrechte
      Zu den gestern bekannt gewordenen „Eckpunkten für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit“ erklärt der Präsident der Vereinigung Cockpit, Ilja Schulz: „Um die Rechte von kleineren Gewerkschaften massiv zu beschneiden und den Arbeitgeberverbänden einen Gefallen zu tun, bereitet Ministerin Nahles einen Verfassungsbruch mit Ansage vor. Es ist schon ungeheuerlich, wie die Bundesregierung die verfassungsmäßigen Grundrechte einzelner Arbeitnehmergruppen ignoriert und uns als Berufsgewerkschaft die Tarifautonomie und die Koalitionsfreiheit (Art. 9 GG) absprechen will. (…) Die Vereinigung Cockpit wird keinerlei Aushöhlung ihrer Rechte als Gewerkschaft hinnehmen. Der Gang vor das Verfassungsgericht ist dann unausweichlich und wir werden nicht zögern diesen auch zu gehen.“ Pressemitteilung vom 27.06.2014 externer Link
    • DJV: Eckpunkte zur Tarifeinheit sind inakzeptabel
      Der Deutsche Journalisten-Verband hat an das Bundeskabinett appelliert, die jetzt bekannt gewordenen Eckpunkte zur Tarifeinheit am Mittwoch, 2. Juli, nicht zu beschließen. DJV- Hauptgeschäftsführer Kajo Döhring kritisierte die Eckpunkte als Papier, das allein den Interessen der Arbeitgeber und der großen Gewerkschaftsorganisationen folge. „Den Spartengewerkschaften werden wesentliche Rechte beschnitten, wir halten das so für verfassungswidrig.“ Im Medienbereich habe sich die Tarifgemeinschaft von DJV und dju/ver.di über Jahrzehnte bewährt, die dramatisch beschriebenen Szenarien einer nicht mehr funktionsfähigen öffentlichen Infrastruktur seien aber auch mit Blick auf andere Berufsgewerkschaften wie den Marburger Bund absolut unhaltbar, die Sozialpartnerschaft funktioniere in Deutschland im internationalen Vergleich nach wie vor sehr gut…“ Pressemitteilung vom 27.06.2014 externer Link
    • Koalition will Zweiklassenrecht für GewerkschaftenHelle Empörung bei Linkspartei und Gewerkschaften über Eckpunkte zu Tarifeinheits-Gesetz / Riexinger vermutet »schmutzigen Deal Mindestlohn gegen Beschneidung des Streikrechts«…“ Artikel von Vincent Körner im ND online vom 27.06.2014 mit einem Überblick der Reaktionen
    • Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit
      „… Die Bundesregierung hat sich auf folgende Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit verständigt…“ Das Papier (ohne Datum) ist Produkt der interministeriellen Arbeitsgruppe zum Thema Tarifeinheit und hat die Staatssekretärsrunde der beteiligten Ministerien durchlaufen. Die Eckpunkte sollen am Mittwoch, 2. Juli, im Bundeskabinett beraten (und beschlossen) werden, sofern nicht noch Änderungen erfolgen.
    • Vorrang für die größte Gewerkschaft Bundeskabinett befasst sich mit sechs Eckpunkten zur Tarifeinheit
      Die Gewerkschaften haben den Mindestlohn gekriegt, jetzt kommt die Bundesregierung den Arbeitgebern entgegen: Am kommenden Mittwoch beschließt das Kabinett Eckpunkte zur Tarifeinheit…“Artikel von Alfons Frese im Tagesspiegel online vom 26.06.2014 externer Link
    • Eckpunkte zur Tarifeinheit: Frontalangriff auf gewerkschaftliche Rechte
      Zu den heute bekannt gewordenen „Eckpunkten für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit“ erklärt der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke: Wenn die Eckpunkte tatsächlich in eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit münden, haben wir in Deutschland ein Zweiklassenrecht für Gewerkschaften. Die einen dürfen mit staatlicher Genehmigung Tarifverträge schließen und ihre Mitglieder zum Streik aufrufen, die anderen müssen sich unterordnen und Ruhe geben. Wer so denkt und handelt, will keine Tarifautonomie und keine Koalitionsfreiheit – der will Gewerkschaftsmonopole und Streikverbote gesetzlich verordnen. Wir werden einen solchen Frontalangriff auf unsere gewerkschaftliche Existenz nicht hinnehmen und uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln politisch und rechtlich zur Wehr setzen. Im Falle einer gesetzlichen Regelung werden wir zum frühestmöglichen Zeitpunkt gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde erheben…“ Aus der Marburger Bund – Pressemitteilung vom 27. Juni 2014 (noch nicht online)
  • Tarifeinheit: „Wir wollen nur, dass die Friedenspflicht eingehalten wird“ (BDA-Präsident Kramer)
    Aus dem Interview von Alfons Frese mit dem Arbeitgeber-Präsident Kramer „Bildung ist ein Thema für Sonntagsreden“ im Berliner Tagesspiegel online vom 10.06.2014 externer Link : „Tagesspiegel: Wie nachhaltig ist das Thema Tarifeinheit, bei dem die BDA seit vier Jahren eine erstaunliche Hartnäckigkeit an den Tag legt, obwohl Angela Merkel das nicht gerne anfasst?
    Kramer: Die Große Koalition will das regeln, und auch die Bundeskanzlerin sieht die Notwendigkeit dafür sehr wohl. Das Streikrecht wird ja auch nicht eingeschränkt. Wir wollen nur, dass die Friedenspflicht in einem Unternehmen eingehalten wird. Dass dabei verfassungsrechtliche Bedenken berücksichtigt werden, ist doch völlig klar. Deshalb braucht das seine Zeit.
    Tagesspiegel: Warum ist das Thema überhaupt so wichtig?
    Kramer: Weil wir in spätestens zehn oder 15 Jahren eine Situation befürchten, die in den 1980er Jahren in der englischen Industrie verheerend gewirkt hat. Wenn Sie ein Unternehmen mit Streiks verschiedener Beschäftigtengruppen permanent lahmlegen können, dann geht es bergab. Das wird ja auch in der Regierung und im DGB gesehen. Deshalb gehe ich davon aus, dass wir in diesem Jahr eine gesetzliche Regelung bekommen werden…“
  • Tarifeinheit und Streikrecht beim 20. Ordentlichen Bundeskongress des DGB
    • DGB-Beschluß zur »Tarifeinheit«: Hintertür bleibt offen
      Mit seinem Beschluß zur »Tarifeinheit« hat der am Freitag zu Ende gegangene DGB-Kongreß für reichlich Verwirrung und unterschiedlichste Interpretationen gesorgt. Während die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ebenso wie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) die DGB-Entscheidung als »klares Bekenntnis zur Tarifeinheit« lobte und die Regierung zu einer raschen Gesetzesinitiative aufforderte, dankte der Vorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Claus Weselsky, den Delegierten für ihre Absage an eine Einschränkung des Streikrechts. »Die Ablehnung des DGB ist die unmißverständliche Forderung an die große Koalition, diesen Unsinn fallenzulassen.« Ganz so unmißverständlich, wie es der GDL-Chef gerne hätte, ist die vom Gewerkschaftsbund beschlossene Formulierung allerdings nicht. Einerseits konnten es sich die DGB-Spitzen angesichts der anhaltenden Kritik in den eigenen Reihen nicht erlauben, ihre frühere Position für eine gesetzliche Fixierung der »Tarifeinheit« beizubehalten. Das ist ein großer Erfolg all derjenigen, die sich dagegen engagiert haben. Andererseits haben sich die DGB-Oberen ein Hintertürchen offen gelassen…“ Artikel von Daniel Behruzi aus der jungen Welt vom 17.05.2014 externer Link
    • Kein Aufatmen bei der sogenannten Tarifeinheit nach DGB-Kongress: DGB lehnt vollständige Absage an Tarifeinheitsgesetz ab
      In einer Pressemitteilung vom 14. Mai begrüßte die Freie ArbeiterInnenUnion Berlin (FAU Berlin), dass  sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) endlich gegen eine gesetzliche Regelung der sog. „Tarifeinheit“ ausgesprochen hat, sofern diese Einschränkungen des Koalitions- und Streikrechts sowie der Tarifautonomie bedeuten würde. Da dieses Vorhaben nicht vollständig abgelehnt wurde, stellt die FAU Berlin klar, dass jedes Gesetz zur Tarifeinheit die gewerkschaftliche Aktionsfreiheit einschränken würde. Auf dem Kongress nahm die Mehrheit der Delegierten auf Druck bestimmter Fraktionen aus IG Metall, IG BCE und auf Drängen des neuen Vorsitzenden Reiner Hoffmann eine mildere Form des ursprünglichen Antrags an, durch die die DGB-Spitze nicht grundsätzlich verpflichtet ist, jede Gesetztes-Initiative zur Tarifeinheit abzulehnen. In erster Linie zielt diese Hintertür auf Regelungen, die sich gegen die Sparten- und Berufsgewerkschaften richten…“ Pressemitteilung der FAU Berlin vom 15.05.2014 externer Link
    • DGB-Beschluss zur Tarifeinheit: Alles klar?
      Die Berichterstattung in den Pressemedien war von „Die Welt“ bis „Junge Welt“ nahezu einheitlich: Der DGB sei von seiner ursprünglichen Haltung zum Thema Tarifeinheit abgerückt und lehne jene Einschränkung des Streikrechts ab. Ist dies richtig?...“ Kommentar von Rolf Geffken vom 15.5.2014 . Aus dem Text: „… Damit ist klar, dass einer der zentralen Hintergründe für den jetzigen Kurswechsel des DGB die Befürchtung war und ist, Rechtsmittel gegen das neue Gesetz könnten erfolgreich sein (und damit auch zu einem massiven Legitimationsverlust der DGB-Gewerkschaften beitragen). Hat dies aber auch seinen Niederschlag in der Beschlussfassung des DGB-Kongresses gefunden? Die Antwort ist ein klares: Nein. Auf dem Kongress lagen zur Beschlussfassung verschiedene Anträge und auch verschiedene Änderungsanträge vor. Aus Niedersachsen kam der Vorschlag, alle Gesetzesänderungen abzulehnen, die auch nur das „Risiko“ beinhalten würden, das Streikrecht einzuschränken. In dem Antrag 001 wurde  j e d e  gesetzliche Regelung des Streikrechts grundsätzlich abgelehnt. Doch diese Vorschläge wurden nicht verabschiedet. (…) Fazit: Wer ausdrücklich erklärt, lediglich im Hinblick auf verfassungsrechtliche Bedenken und das Risiko einer Niederlage beim Bundesarbeitsgericht und beim Bundesverfassungsgericht auf die Unterstützung der geplanten Initiative der Bundesregierung zur Tarifeinheit zu verzichten, ist wenig glaubwürdig. Umso weniger ist er dann glaubwürdig, wenn er weiterhin das Ziel verfolgt, etwa über dem Weg der Tarifkonkurrenz mit anderen juristischen Mitteln das gleiche politische Ziel zu verfolgen…“
      Siehe dazu beim DGB das Protokoll des 3. Kongresstages externer Link . Ab S. 18 beginnt die Antragsdebatte um Tarifeinheit, ab S. 30 geht es in die Abstimmung: „… Aber die Fassung sieht jetzt wie folgt aus, das könnt Ihr bitte im Ursprungsantrag mitverfolgen: „Der DGB und seine Gewerkschaften lehnen jegliche Eingriffe in die bestehenden Regelungen ab, die das Streikrecht oder die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie beeinträchtigen. (…) Bei ganz wenigen Gegenstimmen ist auch in diesem Falle der Empfehlung der Antragsberatungskommission gefolgt…“
    • Kompromißlos gegen Eingriff ins Streikrecht. 20. Bundeskongreß des DGB votiert gegen gesetzliche Einschränkung der Tarifautonomie
      Deutlich hat der DGB am Dienstag eine Absage an die Tarifeinheit ausgesprochen, wie sie derzeit von der Bundesregierung forciert wird. Auf dem 20. Bundeskongreß des Gewerkschaftsbundes in Berlin fand deren neuer Vorsitzender, Reiner Hoffmann, mit einem in der Nacht ausformulierten Kompromiß keinen Anklang. Statt dessen lehnen die Beschäftigtenvertreter »jeglichen Eingriff in bestehende Regelungen ab, die das Streikrecht und die verfassungsrechtliche Tarifautonomie einschränken«. In der vorangegangenen Antragsberatung zeigten etliche Delegierte ihr Unbehagen gegenüber der Bundesregierung…“ Artikel von Claudia Wrobel in junge Welt vom 14.05.2014 externer Link
    • Streikrecht: Zerbrochene Allianz
      Auf Druck der großen Tarifparteien plant die Regierung ein Gesetz gegen Spartengewerkschaften. Nun ändert sich die Meinung im DGB…“ Artikel von Markus Dettmer und Janko Tietz vom 12.05.2014 bei Spiegel online externer Link. Aus dem Text: „… Die Gewerkschaften ziehen sich, still und heimlich, aus einem Projekt zurück, für das Sommer und der DGB in den vergangenen Jahren geworben haben – ein Gesetz zum Erhalt der Tarifeinheit. Der Schwenk der Gewerkschaften bringt die Große Koalition in Verlegenheit. Denn derzeit prüft eine Arbeitsgruppe aus dem federführenden Arbeitsministerium, dem Innen- und dem Justizministerium, wie ein solches Gesetz aussehen könnte – auf ausdrücklichen Wunsch der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Noch während der Koalitionsverhandlungen hatten die SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles und ihre CDU-Vorgängerin Ursula von der Leyen in einem Gespräch die Spitzen der DGB-Gewerkschaften und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) gefragt, ob sie das Vorhaben in den Koalitionsvertrag aufnehmen sollten. Ja lautete die Antwort – damals. (…) Nun tritt auch der DGB auf die Bremse. Die Delegierten des Kongresses haben die Wahl zwischen einem höflich verklausulierten Rückzug und einer direkten Absage. In einem Leitantrag des Vorstandes heißt es, die Gewerkschaften lehnten „eine gesetzliche Regulierung des Streikrechts grundsätzlich ab“. Der Antrag A 040 formuliert es deutlicher: „Tarifeinheit – Vorhaben der Bundesregierung verhindern!“…“
    • DGB-Kongress: Protest gegen Bedrohung des Streikrechts
      ver.di-aktiv (Berliner Verkehrsbetriebe): DGB-Kongress: Protest gegen Bedrohung des StreikrechtsAls die Delegierten für das „20. Parlament der Arbeit“ (DGB-Bundeskongress) am heutigen Morgen zur Eröffnungsfeier ins „City Cube Berlin“ strömten, waren sie nicht unter sich. Eine bunte Kundgebung von gut 20 betrieblichen und linken politischen Aktiven erinnerte die „GewerkschaftsparlamentarierInnen“ an eine der zentralen „Megaaufgaben“ der DGB-Gewerkschaften: Der schwarz-roten Bundesregierung und der Bundesvereinigung Deutscher (sic!) Arbeitgeberverbände (BDA) einen dicken Strich durch jene Rechnung zu machen, die sich „gesetzliche Regelung der Tarifeinheit“ nennt und einen radikalen Angriff auf das Streikrecht darstellt.
      Das Transparent der Basisgewerkschaftsgruppe ver.di-aktiv (Berliner Verkehrsbetriebe): „Hände weg vom Streikrecht!“ hatte das Thema schon am ersten Mai in Berlin hervorgehoben. Heute früh war es wieder gut sichtbar und Reden und Rufe, wie „Kampfeinheit aufbauen, Tarifeinheit weghauen“ oder „Arbeiter vereinigen, Streikrecht verteidigen!“ machten das Anliegen deutlich.
      In einem Flugblatt wurde das „Parlament der Arbeit“ aufgefordert, es nicht bei einer verbalen Ablehnungserklärung zu belassen, sondern einen Mobilisierungsplan gegen die gewerkschaftsfeindliche Gesetzgebung zu erarbeiten, um die Pläne endgültig zu verhindern – wenn nötig auch mit politischem Streik. Dabei sollten sich die DGB-Gewerkschaften, so die Forderung der Beteiligten, mit den nicht-DGB-Gewerkschaften, mit Organisationen und Verbänden eng verbinden, um eine breite Verteidigungslinie der Arbeiterbewegung aufzubauen.“ Pressemitteilung vom 11.5.2014
    • Streikrecht verteidigen
      Anträge an den 20. Bundeskongreß des DGB zwingen den Gewerkschaftsbund, Stellung zu beziehen: Gegen Kriminalisierung von Arbeitskämpfen unter Deckmantel der »Tarifeinheit«…“ Artikel von Daniel Behruzi in junge Welt vom 12.05.2014 externer Link. Aus dem Text: „… In einem Antrag des DGB-Bezirksvorstands Niedersachsen/Bremen/Sachsen-Anhalt – der den Delegierten zur »Annahme als Material« empfohlen ist – werden die Konsequenzen klar formuliert. Auch dieser argumentiert gegen »unsolidarische Splittergruppen«, deren Geschäftsmodell man mit dem Abschluß einheitlicher Tarifverträge die Grundlage entziehen müsse. »Die Tarifkonkurrenz zu unterbinden ist jedoch den Gewerkschaften politisch aufgegeben und nicht etwa der Bundesregierung mit Unterstützung der Arbeitgeber.« Geschichte und Gegenwart hätten gezeigt, daß Eingriffe in die sozialen Grundrechte die Betätigung aller Gewerkschaften gefährdeten. »Freiheitsrechte sind unteilbar«, formulieren die Antragsteller weiter. »Die Gewerkschaften werden nicht der kurzfristigen, grundrechtsvergessenen Einschätzung unterliegen, auf diesem Weg das Ziel der Tarifeinheit erreichen zu können.« Die Bundesregierung – die die entsprechende Gesetzesinitiative auf den Herbst vertagt hat – wird aufgefordert, das Vorhaben nicht weiter zu verfolgen. Die Anträge an den DGB-Kongreß machen klar: Innergewerkschaftlicher Widerstand lohnt sich…“
    • 20. Ordentlicher Bundeskongress des DGB: Sommer geht – kein heißer Herbst in Sicht
      Artikel von Herbert Schedlbauer vom 11.5.2014. Aus dem Text: „… Genügend Zündstoff  gibt auch der Angriff der Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) auf das Streikrecht. Unter dem Deckmantel der Tarifeinheit wollten BDA und DGB aufmüpfige Berufs- und Spartengewerkschaften an die Leine legen. Auf Druck mehrerer Einzelgewerkschaften findet sich jetzt im Antrag 001 der Passus „Der DGB … lehnt aber eine gesetzliche Regulierung des Streikrechts grundsätzlich ab“. Ob hier nicht nur der Mund gespitzt wird, wird nötig sein zu diskutieren. Viele Delegierte befürchtet Einvernehmlichkeit zwischen Bundesvorstand, SPD und Unternehmern. Ein weitergehender Antrag aus Niedersachsen-Bremen-Sachsen-Anhalt soll nur als Material zum A 001 beigefügt werden. Für Herbst wäre damit Tür und Tor für ein Streikverbot per Gesetz durch die große Koalition geöffnet…“
    • Verteidigt das Streikrecht! Kundgebung vor dem DGB-Kongress am Sonntag 10:30 Uhr
      Liebe Kolleg*innen, Freund*innen, Genoss*innen usw., vom 11.-16. Mai tagt der Kongress des DGB in Berlin. (…) Wir erwarten, dass das „20. Parlament der Arbeit“ den Plänen der Bundesregierung eine klare Absage erteilt. Diese Erklärung allein wird aber nicht ausreichen, die Regierung davon abzubringen, der BDA ihre Wünsche zu erfüllen. Die Arbeiterbewegung und gerade ihre stärksten Organisationen können und müssen daher dieses Gesetz verhindern. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften müssen deshalb: sofort einen Mobilisierungsplan zur Verteidigung des Streikrechts beschließen; einschließlich zentralen Demonstrationen und möglichen Streikaktionen; die Bedrohung in allen Betrieben thematisieren, über Flugschriften, Betriebszeitungen und Versammlungen die KollegInnen informieren und konkrete Gegenwehr diskutieren; eine Vernetzung mit den anderen Gewerkschaften auf betrieblicher, regionaler und Bundesebene aufbauen…“ Aus dem Aufruf von verdi.aktiv zur KUNDGEBUNG zum Kongressauftakt am Sonntag, 11. Mai 2014, 10:30 Uhr, City Cube Berlin, Messedamm 26, 14055 Berlin (S-Bhf. Messe Süd)

      • Tarifeinheitsgesetz: Gewerkschafts-Allianz bröckelt
        Im DGB und seinen Gewerkschaften mehren sich Zweifel am geplanten Tarifeinheitsgesetz, weil praktische und verfassungsrechtliche Gründe gegen das Vorhaben sprechen. Damit würde das Projekt auch in der großen Koalition begraben…“ Artikel von Stefan Sauer in der Berliner Zeitung online vom 29.04.2014 externer Link. Aus dem Text: „… Nun werden auch in anderen DGB-Gewerkschaften und im Dachverband selbst Befürchtungen laut, man könnte sich mit der Eliminierung der kleinen Konkurrenten am Ende selbst schwächen. Zum einen scheint es kaum praktikabel, für jeden einzelnen Betrieb die jeweilige Mehrheitsgewerkschaft feststellen zu lassen, um die Zuständigkeit für Tarifverhandlungen zu klären. Einesteils würde eine Offenlegungspflicht der Gewerkschaftszugehörigkeit  die informationelle Selbstbestimmung der Arbeitnehmer verletzte, andererseits könnten im Ergebnis in einigen Kliniken die Ärztegewerkschaft Marburger Bund die Tarifverhandlungen führen, in anderen Verdi.  Nicht Tarifeinheit, sondern ein unübersichtliches Gemenge  wäre die Folge. (…) Sollte sich die Mehrheit der Delegierten aber auf dem DGB-Bundeskongress in knapp zwei Wochen gegen das Tarifeinheitsgesetz wenden, wäre der Entwurf wohl vom Tisch, weil auch die SPD das Vorhaben dann nicht mehr verfolgte. Das wäre, aus heutige Sicht, wohl nicht die schlechteste Variante.“
      • Tarifeinheit per Gesetz: Ein Angriff auf die Gewerkschaftsbewegung. dbb und MB warnen vor Einschränkung des Streikrechts
        „„Eine gesetzlich verordnete Tarifeinheit im Betrieb verschiebt das Mächtegleichgewicht innerhalb unserer Gesellschaft“, warnen Marburger Bund und dbb beamtenbund und tarifunion in einem gemeinsamen Thesenpapier zur gewerkschaftlichen Freiheit und Tarifautonomie. Von einer gesetzlichen Regelung, wie sie die Große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hat, wären längst nicht nur einige der sogenannten kleineren Gewerkschaften betroffen, sondern die Gewerkschaftsbewegung in ihrer Gesamtheit. „Mit einer Einschränkung des Streikrechts würde es insgesamt schwerer werden, die Rechte und Ziele der abhängig Beschäftigten wirkungsvoll zu vertreten“, kritisieren der dbb, Dachverband der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und der privatisierten Bereiche, sowie die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) die Koalitionspläne für eine gesetzliche Erzwingung der Tarifeinheit nach dem sogenannten Mehrheitsprinzip („Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“). Befürchtungen, durch berufsspezifische Tarifverträge würde das System der Arbeits- und Wirtschaftsbeziehungen auf Dauer erodieren und erheblichen Schaden nehmen, entbehrten jeder Grundlage. Tarifpluralität gefährde weder die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie noch den Betriebsfrieden in den Unternehmen…“ Gemeinsame Pressemitteilung vom 29.04.2014 externer Link Siehe dazu: Gemeinsam für gewerkschaftliche Freiheit und Tarifautonomie. Argumente gegen eine gesetzliche Festschreibung der Tarifeinheit im Betrieb. Argumentationspapier zur Tarifautonomie von Marburger Bund, dbb beamtenbund und tarifunion externer Link
      • Der DGB rudert zurück
        »Ein Betrieb, ein Tarifvertrag« – die von der großen Koalition geforderte Tarifeinheit hätte auch Auswirkungen auf die Mitglieder des Gewerkschaftsbundes. Artikel von David-Sebastian Schumann externer Link , Anwalt für Arbeitsrecht und Sprecher des Arbeitskreises Internationalismus der IG Metall Berlin, in der jungen Welt vom 15.04.2014. Aus dem Text: „(…) Nach der Rechtsprechungsänderung versuchten BDA und DGB gemeinsam eine Initiative zur Rückkehr zur alten Rechtslage. Sie scheiterte, weil wichtige Einzelgewerkschaften unter dem Druck ihrer Basis von dem Vorhaben Abstand nahmen. Nunmehr rudern IG Metall und IG Bergbau, Chemie, Energie (BCE) und selbst der DGB zurück. Sie alle betonen, daß sie einen Eingriff in das Streikrecht entschieden ablehnen – trotzdem wollen sie an der Tarifeinheit festhalten. Ein fast unmögliches Unterfangen. (…)  Mit dem Ausscheren des DGB aus der Phalanx der Einheitsbefürworter ist die Verabschiedung politisch schwieriger geworden. Sollten die Regierungsparteien wie im Falle der Agenda 2010 das Gesetz trotz Ablehnung durch die Gewerkschaften dennoch beschließen, wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die Tarifeinheit verfassungsgemäß ist. Daß sich die Branchengewerkschaften im Fall der Fälle ans Herz fassen und gegen ihre praktische Abschaffung das Land einfach stillstehen lassen, ist wohl eher nicht zu erwarten. 60 Jahre DGB wirken auch in den vergleichsweise jungen Vereinigungen weiter.“
      • Mit Vollgas in die Sackgasse?
        „(…) Wie bei der Rente verhält es sich bei den geplanten Arbeitsmarktreformen. So ist das Prestigeprojekt Mindestlohn, das zwingend Arbeitsplätze kosten wird, eingebunden in das sogenannte Tarifautonomiestärkungsgesetz. Der Titel ist natürlich irreführend, denn es ist in Wahrheit das Gegenteil. Ganz unauffällig könnte in Zukunft über die neue Allgemeinverbindlichkeitserklärung eine verschwindend kleine Minderheit dem Rest des Landes ihre Bedingungen diktieren. Vor allem aber fehlt in dem Gesetzespaket die elementar wichtige Regelung der Tarifeinheit. Ohne Tarifeinheit gibt es keinen Grund mehr für ein Unternehmen, sich einem Flächentarifvertrag anzuschließen. Nach einem Tarifabschluss muss, egal wie umkämpft er auch war, garantiert Ruhe im Betrieb herrschen. Wenn aber trotz Tarifvertrag, der für die Mehrheit gilt, jederzeit das Unternehmen von Spartengewerkschaften stillgelegt werden kann, wird die Tarifautonomie beschädigt. Und deshalb müsste das Tarifautonomiestärkungsgesetz in der aktuellen Fassung ehrlicherweise Tarifautonomiebeerdigungsgesetz heißen…Gastbeitrag von Gesamtmetall-Präsident Dr. Rainer Dulger im Handelsblatt vom 14. April 2014, veröffentlicht auf der Seite von Gesamtmetall externer Link Ist es versuchte Erpressung oder ein Deal-Angebot an den DGB: Streikrecht ODER Flächentarif!?
      • Musterresolution: Nein zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit und zur Einschränkung des Streikrechts
        Das Gremium xy spricht sich klar gegen die Pläne der Großen Koalition für eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit aus. Das Gremium xy macht sich in der Gewerkschaft yz dafür stark, Widerstand gegen jegliche Einschränkung des Streikrechts zu organisieren…“ Musterresolution als rtf-Datei externer Link beim Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di. Aus dem Text: „… Der Kampf um die Einheit der Beschäftigten muss politisch geführt werden. Eine Abwendung von den DGB-Gewerkschaften zugunsten von kleineren Berufs- und Spartengewerkschaften hängt auch mit einer Unzufriedenheit mit der Politik der DGB-Gewerkschaften bzw teilweise niedrigen Tarifabschlüssen zusammen. Deshalb brauchen wir mehr Diskussion über Ausrichtung und Ziele der jetzigen Gewerkschafts- und Tarifpolitik unter größtmöglicher Einbeziehung der Mitglieder. (…) Die DGB-Gewerkschaften dürfen sich nicht zum Steigbügelhalter von Angriffen auf die Koalitionsfreiheit und das Streikrecht machen lassen. Jeglicher Angriff auf Arbeitnehmerrechte muss mit gewerkschafts-übergreifenden Widerstand abgewehrt werden.
      • Zwei Drittel der Bundesbürger gegen Tarifeinheit per Gesetz. Henke: Klares Votum für Koalitionsfreiheit und Tarifpluralität
        Zwei Drittel der Bundesbürger (68 Prozent) lehnen Pläne zur gesetzlichen Festschreibung der Tarifeinheit ab und sind der Meinung, dass auch kleinere Gewerkschaften weiterhin Tarifverträge aushandeln und streiken dürfen. Nur 29 Prozent fänden es richtig, dass jeweils nur die größte Gewerkschaft entscheiden soll. Dies ergab die von der ARD beim Meinungsforschungsinstitut infratest dimap in Auftrag gegebene repräsentative Bevölkerungsumfrage „ARD-DeutschlandTREND“ im April 2014. Der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, begrüßte das klare Votum der Bundesbürger: „Die große Mehrheit der Deutschen weiß um die Bedeutung der Koalitionsfreiheit und des Streikrechts und ist dagegen, diese Errungenschaften durch gesetzliche Zwangsregelungen zu unterminieren. Das ist ein sehr ermutigendes Ergebnis.“…“ Pressemitteilung des Marburger Bundes vom 04. April 2014 externer Link. Siehe dazu die Ergebnisse des ARD-DeutschlandTRENDS im Überblick externer Link
      • Freihandel gegen den Bedeutungsschwund
        Das Abkommen soll die Rolle der EU in der Weltwirtschaft zementieren. Die Krim-Krise gibt den Befürwortern des Abkommens plötzlich Auftrieb. Artikel von Lukas Sustala auf Der Standard vom 5. April 2014 externer Link. Aus dem Text: „(…) Ähnlich sieht das der Kommissar bei Investorenschutzklauseln (ISDS). Kritiker warnen, dass damit Regierungen bei Umweltschutz oder Rechtsstandards Spielraum gegenüber Konzernen verlieren. Die EU-Kommission hat die Verhandlung über die ISDS Ende Jänner ausgesetzt. Seit einer Woche läuft eine öffentliche Anhörung, die zumindest drei Monate dauern wird und in die sich Nichtregierungsorganisationen einbringen können. Was danach passiert, ist offen. Kommissionsinsider sagen, dass die USA wohl kein Freihandelsabkommen ohne ISDS akzeptieren werden…“
      • Tarifeinheit: Koalition will bei Gewerkschaften aufräumen
        Wenn Lokführer oder – wie jetzt – Piloten streiken, kocht stets die Debatte hoch: Kann es sein, dass eine Mini-Gewerkschaft ein Unternehmen lahmlegt? Ans Streikrecht will Arbeitsministerin Nahles nicht Hand anlegen – die Tarifeinheit aber will sie noch in diesem Jahr neu regeln. Nicht ganz einfach…“ Artikel vom 02.04.2014 bei  heute.de externer Link
      • Feldzug gegen Minigewerkschaften: Lufthansa-Piloten beleben Diskussion um Tarifeinheit
        Erst der Verdi-Streik im Öffentlichen Nahverkehr, nun die Arbeitsniederlegungen der Lufthansa-Piloten. In der Politik werden Stimmen laut, die eine Gesetzesänderung im Bereich des Streikrechts fordern. Die Koalition möchte die Tarifeinheit per Gesetz festschreiben. Damit würden in Zukunft Piloten-, Ärzte- oder Lokomotivführerstreiks verhindert. Die Spartengewerkschaften laufen gegen das Vorhaben Sturm…“ Artikel von Sarah Biere bei Rheinischer Post online vom 1. April 2014 externer Link
      • Wir fordern den IGM-Vorstand auf, die ganze Kraft unserer Gewerkschaft einzusetzen, um die geplante Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur sog. Tarifeinheit zu verhindern.
        Begründung: Im Jahr 2011 distanzierten sich viele Gewerkschaftsgliederungen von der Initiative von DGB und BDA zur gesetzlichen Regelung der sog. Tarifeinheit und zwang damit den DGB zum Rückzug in dieser Frage. Nun hat die große Koalition die sog. Tarifeinheit erneut auf die Tagesordnung gesetzt – angeblich, „um den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken“. Dass Andrea Nahles (SPD) den Vorstoß des BDA jetzt wieder aufgreift, liegt u.a. daran, dass es auch innerhalb des DGB Zustimmung gab und gibt. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will noch im Frühjahr einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorlegen. Dahinter steckt die Intention, die Konkurrenz der Spartengewerkschaften zu beseitigen. Eile ist deshalb geboten…“ Einstimmig angenommener Antrag auf der Delegiertenversammlung der IG Metall Frankfurt am 19.3.2014
      • Regelung zur Tarifeinheit verschoben
        „… Die Pläne der Bundesregierung, auch die Tarifeinheit der Gewerkschaften im Gesetzespaket mit dem Mindestlohn zu regeln, verzögern sich. Ursprünglich wollte Nahles den Mindestlohn, die Ausweitung der Allgemeinverbindlichkeit von Branchenmindestlöhnen und die Tarifeinheit in einem Gesetz zusammenfügen. „Tarifpaket“ nannte sie bislang ihr Gesetzesvorhaben. Doch nach Informationen unserer Zeitung aus Gewerkschaftskreisen ist die Tarifeinheit in dem Referentenentwurf von Nahles nicht mehr enthalten. Bei der Frage der Tarifeinheit gebe es noch Abstimmungsbedarf zwischen Arbeits-, Innen- und Justizministerium, hieß es…“ Aus: Altersgrenze umstritten. Mindestlohn entzweit Union und SPD. Artikel von Birgit Marschall und Eva Quadbeck in der Rheinischen Post online vom 19. März 2014 externer Link
      • DGB Niedersachsen/Bremen-Sachsen-Anhalt: „Tarifeinheit – Vorhaben der Bundesregierung verhindern!“
        Der DGB Niedersachsen/Bremen/Sachsen-Anhalt hat sich auf seiner Bezirkskonferenz am 4.02.2014 gegen die gesetzliche Tarifeinheit ausgesprochen. Der Antrag kam von IGM Delegierten – siehe den Antrag an den DGB Bundeskongress
      • Peter Berg zur gesetzlich verordneten Tarifeinheit
        Unter der Überschrift „Gesetzlich verordnete Tarifeinheit reloaded – das Streikrecht in Gefahr“ schreibt Peter Berg einen Kommentar zu diesem Vorhaben der schwarz-roten Großen Koalition im Heft 1 / 2014 der „Kritischen Justiz“ – Vierteljahresschrift für Recht und Politik – auf den Seiten 72 bis 80.
        Ein Zitat aus der Einführung zu diesem Kommentar: „Es mutet auf den ersten Blick paradox an – und ist auf den zweiten Blick allerdings die Fortsetzung der Verirrungen aktueller sozialdemokratischer Rechtspolitik in einem Kernbereich des kollektiven Arbeitsrechts – ,das erst die Beteiligung der SPD an einer von der CDU/CSU geführten Bundesregierung offenbar die politischen Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass die vom Deutschen Gewerkschaftsbund ( DGB ) und einigen DGB-Gewerkschaften mitgetragene Forderung der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände ( BDA ) nach einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit als Gesetzgebungsvorhaben in die rechtspolitische Agenda der Bundesregierung aufgenommen wurde.“ In diesem Kommentar wird eine umfassende Übersicht der ablehnenden Argumente gegen dieses Gesetzesvorhaben dargelegt.
        Peter Berg ist Mitautor des Kompakt-Kommentars zum Arbeitskampfrecht (Peter Berg / Helmut Platow / Christian Schoof / Hermann Unterhinninghofen: „Tarifvertragsgesetz und Arbeitskampfrecht“  – siehe die Buchbesprechung in den WSI Mitteilungen 9/2011 externer Link
      • Streit um Tarifeinheit : Gewerkschaftsfreiheit in Gefahr
        Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichtes, Ingrid Schmidt, warnt vor Einschränkungen des Streikrechts und der Koalitionsfreiheit. Darüber aber diskutiert die Große Koalition…“ Artikel von Eva Völpel in der TAZ vom 09.03.2014 externer Link
      • Warum wir Arbeitsrechte im Kontext des EU-US-Freihandelsabkommens anders diskutieren sollten
        Pro- und Contra-Stimmen zum EU-US-Freihandelsabkommen (TTIP) haben häufig eine Gemeinsamkeit, wenn es um die Frage der Arbeitsrechte geht: Beide stellen die von den USA nicht unterzeichneten ILO-Kernarbeitsnormen in den Mittelpunkt ihrer Argumentation. Die einen sehen TTIP als Chance, die USA zur Unterschrift unter weitere Kernarbeitsnormen zu bewegen. Die anderen lehnen TTIP ab, gerade weil sie die Arbeitsstandards in den USA für viel zu niedrig halten, erkennbar an der Nichtunterzeichnung von sechs der acht Kernarbeitsnormen. Überzeugend sind beide Argumentationen nicht…“ Ein Gastartikel von Patrick Schreiner vom 25. Februar 2014 bei den Nachdenkseiten externer Link. Aus dem Text: „… Problematisch an der aktuellen Debatte ist, dass von Pro- wie auch von Contra-Stimmen häufig der Eindruck erweckt wird, es gründe die (arbeitsbezogene) Relevanz von TTIP in der Nichtunterzeichnung dieser sechs ILO-Kernarbeitsnormen durch die USA. (…) Tatsächlich aber ist die Frage der Unterzeichnung von ILO-Kernarbeitsnormen nur von nachgeordneter Relevanz. Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass Zahl und Titel der unterzeichneten ILO-Kernarbeitsnormen keineswegs das tatsächliche Schutzniveau beschreiben. (…) Fragwürdig sind solche Argumentationsstrategien aber vor allem auch, weil die vorrangige Problematik von TTIP und Freihandelsabkommen nicht in der Unterschiedlichkeit von Schutzstandards gründet, sondern in den Intentionen und Effekten solcher Abkommen schlechthin. Wenn Märkte geöffnet, Kapitalbeweglichkeit erhöht, öffentliche Beschaffung liberalisiert und öffentliche Dienstleistungen für private Anbieter zugänglich gemacht werden, dann geraten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedener Länder in unmittelbare und verschärfte Konkurrenz zueinander. Nichts anderes ist „Globalisierung“, und nichts anderes verfolgen neoliberale Ideolog/inn/en und Politiker/innen seit 40 Jahren. Was den Beschäftigten als alternativlose Naturgegebenheit präsentiert wird, ist menschengemacht, politisch gewollt und bewusst herbeigeführt. (…) Der Druck auf soziale Standards und auf Arbeitsstandards war schon in der Vergangenheit ein wesentlicher Effekt solcher Abkommen, er ist es noch und würde sich durch TTIP erhöhen. Und das völlig unabhängig davon, wer irgendwelche ILO-Kernarbeitsnormen unterschrieben hat und wer mit welchen Schutzniveaus in einen „gemeinsamen Markt“ hineingeht…“
      • Nein zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit und zur Einschränkung des Streikrechts
        Wir protestieren dagegen, dass der DGB-Vorsitzende Michael Sommer die Pläne der großen Koalition zur „Wiedereinführung der Tarifeinheit“ unterstützt und fordern alle Einzelgewerkschaften sowie den DGB auf,
        a) sich eindeutig gegen die Pläne zu positionieren
        b) Widerstand gegen jegliche Einschränkung des Streikrechts anzukündigen
        c) sich in dieser Frage nicht spalten zu lassen und stattdessen mit den Nicht-DGB-Gewerkschaften an einem Strang zu ziehen…“ Stellungnahme des Netzwerks für eine kämpferische und demokratische ver.di vom 26.01.2014 externer Link
      • Tarifeinheit 2.0. Große Koalition versucht erneut, das Streikrecht einzuschränken
        Artikel von Jochen Gester in der SoZ 02/2014 externer Link. Aus dem Text: „… Nach dem Ausstieg von Ver.di, der Gewerkschaft, die von der Tarifeinheit hauptsächlich betroffen wäre, machen sich nun IG Metall und IG BCE zu Hauptakteuren staatlicher Ordnungspolitik auf dem Arbeitsmarkt. Schon nach dem Ausstieg Bsirskes erklärte der damalige IGM-Vorsitzende Huber, er werde die Sache nun fortsetzen. Dem fühlt sich wohl auch sein Nachfolger Wetzel verpflichtet. Er begrüßte die Initiative: «Wir wollen nur eine bessere Systematik haben, dass nicht ein Wildwuchs in den Betrieben herrscht, dass jede Spezialtruppe sich auf Kosten von anderen Tarifverträge erkämpft.»…“
      • Das EU-US-Freihandelsabkommen und sein angeblicher Beitrag gegen die Krise
        Im Zuge der Diskussion um die aktuellen Verhandlungen eines transatlantischen EU-US-Freihandelsabkommens (TTIP) wird immer wieder auf Wohlstandsgewinne verwiesen, die durch ein solches eintreten können oder sollen. Dabei wird bisweilen auch ein Beitrag von TTIP zur Überwindung der aktuellen Wirtschaftskrise in Europa behauptet. Doch selbst die optimistischsten Prognosen lassen solche Aussagen zweifelhaft erscheinen…“ Artikel von und bei Patrick Schreiner vom 12. Februar 2014 externer Link
      • Weniger Streikrecht – mehr Niedriglohn
        Die große Koalition will es wissen. Das Modell des Lohndumpings, der gigantischen Ausweitung des Niedriglohnsektors, der profitbeschleunigenden Flexibilisierung innerhalb bestehender Tarifverträge, das dem Kapital am Standort Deutschland in den letzten 10  bis 15 Jahren enorme Konkurrenzvorteile verschafft hat, soll mit allen Mitteln erhalten werden. Dazu soll der „Grundsatz der Tarifeinheit nach dem Mehrheitsprinzip“ in Gesetzesform gegossen werden. Dazu gehört auch die Einschränkung des Streikrechts…“ Artikel von und bei  IWW Bremen vom 31. Januar 2014 externer Link
      • Nein zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit und zur Einschränkung des Streikrechts
        Wir protestieren dagegen, dass der DGB-Vorsitzende Michael Sommer die Pläne der großen Koalition zur „Wiedereinführung der Tarifeinheit“ unterstützt und fordern alle Einzelgewerkschaften sowie den DGB auf,
        a) sich eindeutig gegen die Pläne zu positionieren
        b) Widerstand gegen jegliche Einschränkung des Streikrechts anzukündigen
        c) sich in dieser Frage nicht spalten zu lassen und stattdessen mit den Nicht-DGB-Gewerkschaften an einem Strang zu ziehen
        …“ Stellungnahme des Netzwerkes  für eine kämpferische und demokratische ver.di externer Link   zum erneuten Versuch mit der Regelung der „Tarifeinheit“ das Streikrecht einzuschränken
      • 26. Januar 2014 in Kassel: »Hände weg vom Streikrecht – für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit«26. Januar 2014 in Kassel: »Hände weg vom Streikrecht - für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit«
        Bundesweite Konferenz zur Koordinierung der Aktivitäten gegen die Angriffe auf unsere Koalitionsfreiheit und das Streikrecht am Sonntag, den 26. Januar 2014, 10.00 bis 16.00 Uhr in Kassel im Café Buch-Oase – Germaniastraße 14, 34119 Kassel, Vorderer Westen. Siehe dazu und zu den Berichten unser Dossier: Initiative „Hände weg vom Streikrecht“, darin neu: Gewerkschafter gegen »Tarifeinheit«. Linke Aktivisten wollen Anti-Streik-Gesetz der Bundesregierung verhindern. Artikel von Daniel Behruzi aus der jungen Welt vom 28.01.2014
      • Gesamtmetall fordert Tarifeinheit: „Es geht uns nur um die Friedenspflicht“
        Interview von Maximilian Plück in der RP online vom 25. Januar 2014 mit Rainer Dulger externer Link : „Mit überzogenen IG-Metall-Forderungen kann ich umgehen“. Aus dem Text: „… Rheinische Post: Sie gelten als starker Verfechter der Tarifeinheit – also kurz gesagt des Prinzips „Ein Unternehmen, ein Tarifvertrag“. Inwieweit betrifft sie das?
        Dulger: Direkt betrifft uns das nicht, aber unsere Lieferanten. In manchen Betrieben gibt es eigene Kraftwerke und eigene Werkfeuerwehren. Wenn da die 20 Mitglieder der Feuerwehr streiken, erlischt die Betriebserlaubnis. Das wäre die Diktatur der Minderheit und daher brauchen wir die Tarifeinheit.
        Rheinische Post: Und wie soll eine Tarifeinheit verfassungsrechtlich funktionieren?
        Dulger: Es soll ja nicht die Bildung von Spartengewerkschaften verboten werden. Es geht uns nur um die Friedenspflicht. Der Tarifvertrag, dem die meisten Beschäftigten in einem Unternehmen unterliegen, wäre dann für diese ausschlaggebend. Wenn sie ausläuft, dürfen auch die Spartengewerkschaften streiken. Das Gesetz, das uns vorschwebt, würde lediglich dazu führen, dass sich die Kleinen mit den Großen abstimmen müssen. Mittlerweile gibt es nämlich einige, deren Programm einzig aus Krawall besteht. Denen geht es gar nicht mehr um Arbeitnehmerinteressen
        …“
      • »Veritables Streikverbot«
        Unter der Flagge der »Tarifeinheit« will große Koalition Grundrechte von Minderheitsgewerkschaften einschränken. Arbeitsrechtler kritisieren den Plan als verfassungswidrig…“ Artikel von Jörn Boewe in junge Welt vom 21.01.2014 externer Link
      • Die „Tarifeinheit“ als Hebel der Begrenzung des Streikrechts
        Dem (originellen) Ideenreichtum und der (kreativen) Begriffsschöpfung sind wahrlich kaum Grenzen gesetzt. Hinter dem Wort „Tarifeinheit“ steckt leider nicht das, was vermutet werden könnte, wie z.B. gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Verhinderung von Dumpingverträge kapitalnaher „Gewerkschaften“ oder das Untersagen von Unternehmensaus-gründungen, um Tarifverträge zu unterlaufen. Nein, Bekanntgaben von Neuordnungen versprechen durchweg nicht Verbesserungen, sondern Verschlechterungen der Ausgangsbedingungen für den Kampf um Klassenautonomie und Solidarität. So auch in diesem Falle …“ Artikel von Olli R. vom 05.01.2014 bei indymedia externer Link. Aus dem Text: „… Eigeninitiatives und selbstbestimmtes Auftreten sind die einzig adäquaten Reaktionen, um eine Chance zu haben, die klassenspezifischen Angriffe des Bündnisses von GroKo, DGB und BDA abzuwehren. Das Erkämpfen des politischen Streikrechts steht bereits seit Jahren auf der Widerstandsagenda linksgewerkschaftlicher, syndikalistischer und unionistischer Initiativen. Die konzertierte Attacke gegen Streiks, die über die „Tarifeinheit“ eingeleitet werden soll, lässt sich am ehesten kontern, wenn die Idee des politischen Streiks popularisiert wird. Unter dem Motto „Hände weg vom Streikrecht!“ mobilisiert die Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken (IVG) für Ende Januar 2014 zur Gegenwehr: „Für alle, die die geplanten Eingriffe in das Streikrecht, die Tarifautonomie und das Recht auf Koalitionsfreiheit erneut verhindern wollen, gilt es, frühzeitig den Widerstand gemeinsam zu organisieren.“ Dieser Appell wird hiermit ausdrücklich unterstützt …“
      • Arbeitgeber pochen auf Gesetz für Tarif-Einheit
        Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hat Union und SPD aufgefordert, das geplante Gesetz gegen die Zersplitterung der Tariflandschaft rasch umzusetzen…“ Artikel vom 27.12.2013 bei Focus online externer Link. Aus dem Text: „… Kramer – Chef des Arbeitgeberverbandes BDA – wies den Vorwurf zurück, die Unternehmen hätten der Zersplitterung der Tariflandschaft durch Ausgründungen von Firmen selber Vorschub geleistet. „Mit der Frage von Ausgründungen hat das nichts zu tun.“ Die Tarifpartner hätten die Tarifverträge durch vielfältige Öffnungsklauseln und differenzierte Tarifabschlüsse in den letzten Jahren grundlegend modernisiert. „Diesen Weg gilt es weiter zu beschreiten…“. Siehe dazu:
      • Tarifeinheit: Koalitionsvertrag umsetzen!
        CDU, CSU und SPD haben vereinbart, den Grundsatz der Tarifeinheit gesetzlich zu regeln. Das ist eine wichtige Aussage des Koalitionsvertrags. Eine gesetzliche Regelung ist längst überfällig: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen wissen, woran sie sind und was für sie gilt…“ Beitrag in Arbeitgeber aktuell vom Januar 2014 externer Link
      • Gerichtspräsidentin: Tarifeinheit nicht ohne gesetzliche Streikregeln
        Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, hat die schwarz-rote Koalition aufgefordert, bei der angestrebten Rückkehr zur Tarifeinheit auch das Streikrecht anzupacken. „Ohne gesetzliche Regelungen des Arbeitskampfs sind einheitliche Tarifvereinbarungen für alle Beschäftigten eines Betriebs nicht machbar“, sagte Schmidt der Nachrichtenagentur dpa in Erfurt…“ Agenturmeldung vom 27. Dez 2013 bei Finanzen.net externer Link. Aus dem Text: „… Das Problem bei der Tarifeinheit sind aus Sicht der Juristin nicht mehrere, nebeneinander bestehende Tarifverträge in einem Betrieb, wie es sie etwa schon seit langem bei der Lufthansa oder der Bahn gibt. Es gehe vielmehr um die Streikfrage und was passiere, wenn starke Berufsgruppenorganisationen auf Einheitsgewerkschaften treffen. „Die Tarifeinheit dient nicht dem Schutz der Tarifautonomie“, ist Schmidt überzeugt. „Wenn man aber dennoch meint, zur Tarifeinheit zurückkehren zu müssen, dann geht das nur mit gesetzlichen Arbeitskampfregeln.“…“
      • Debatte Tarifeinheit und Streikrecht: Ohne Not und Voraussicht
        Die Große Koalition will Berufsgewerkschaften entmachten. Die DGB-Gewerkschaften haben auch dafür geworben. Was für ein Irrtum! Kommentar von Eva Völpel in der taz online vom 18.12.2013 externer Link. Aus dem Text: „… Mit dem Ruf nach Tarifeinheit haben die Gewerkschaften ohne Not geholfen, Eingriffe in das Streikrecht zu legitimieren und möglicherweise ein Gesetz anzustoßen, auf das sie am Ende nur noch wenig Einfluss nehmen. Und das, wo sich alle Schreckenszenarien nicht bewahrheitet haben: Auch drei Jahre nach dem BAG-Urteil hat sich keine einzige durchsetzungsfähige Berufsgewerkschaften neu gegründet, es gibt keinen Handlungsdruck. Der Istzustand verbessert sogar die Situation der Beschäftigten. Denn nach dem BAG-Urteil kann ein speziellerer Haustarifvertrag einen Flächentarifvertrag nicht mehr verdrängen. Genau das aber war in der Vergangenheit ein Einfallstor für arbeitgeberfreundliche Gewerkschaften. (…) Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) vom September macht dabei klar, wohin die Reise gehen soll: Zu einer allgemeinen Einschränkung des Streikrechts bei „Arbeitskämpfen in der Daseinsvorsorge“. Bei der Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Stiftung hat man dazu schon einen Gesetzentwurf erarbeiten lassen. In einem der streikärmsten Länder Europas sollen demnach Arbeitsniederlegungen in Unternehmen der Kommunikationsinfrastruktur oder bei Banken, im Gesundheitswesen, bei Energie- und Wasserversorgern, der Feuerwehr, der Müllentsorgung, im Verkehrswesen und Erziehungssektor beschnitten werden. Die Begründung: Sie könnten die Grundrechte Dritter einschränken…“
      • Schwarz-rotes Streikverbot
        Schon einmal, im Jahr 2010, forderte die Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), aufmüpfige Berufsgewerkschaften unter dem Deckmantel der Tarifeinheit einem Streikverbot zu unterwerfen. Die Bundeskanzlerin war dazu bereit. Was damals – ironischerweise – an der FDP scheiterte, könnte heute mit dem Segen der SPD gelingen…“ Artikel von Detlef Hensche in »Blätter« 1/2014 externer Link. Aus dem Text: „… Nein, was hier treuherzig als Rückkehr zur früheren Rechtsprechung eingefordert wird, erweist sich bei näherer Betrachtung als veritables Streikverbot. Der Kern der BDA-Initiative liegt nicht in der Tarifeinheit, sondern darin, dass die aus dem dominierenden Tarifvertrag folgende Friedenspflicht auch auf die konkurrierende Gewerkschaft erstreckt werden soll. (…) Wer hätte schon etwas gegen Verfahrensregeln einzuwenden, noch dazu wenn sie den „verfassungsrechtlich gebotenen Belangen“ Rechnung tragen sollen? Schaut man jedoch genauer hin, stößt man auf die mittlerweile übliche Chuzpe semantischer Schönfärberei. Wollten die Koalitionäre nämlich die Streikfreiheit unangetastet lassen, erübrigten sich besondere Verfahrensregeln. Diskutiert werden in diesem Zusammenhang ein Anspruch der Minderheitsgewerkschaft auf Verhandlungsteilnahme und/oder die gesetzliche Erstreckung des Mehrheitstarifvertrages auf die Mitglieder der Minderheitsgewerkschaft. Beide Vorschläge bestätigen jedoch vor allem eines – die geplante Streikbeschränkung. (…) Die Kurzsichtigkeit, die die DGB-Gewerkschaften zu einer Beteiligung bewogen hat, verblüfft. Selbst wenn sie hoffen, eine Handvoll konkurrierender Berufsverbände mit staatlicher Hilfe aus dem Tarifgeschäft verdrängen zu können, ist keineswegs sicher, ob der Schuss nicht nach hinten losgeht. Da der Gesetzgeber die Tarifeinheit nach dem betrieblichen Mehrheitsprinzip regeln soll, ist die Entscheidung in die Hände der Arbeitgeber gelegt. (…) Mittlerweile scheinen die Arbeitgeber selbst nicht mehr vom furchterregenden Störpotential einiger Berufsverbände überzeugt. Seitdem auch Piloten, Fluglotsen und Lokführer auf das Normalmaß kalkulierbarer Warnstreiks eingeschwenkt sind, machen die Arbeitgeber ein anderes Übel aus: die aus der Konkurrenzsituation geborene Radikalisierung der DGB-Gewerkschaften. (…) Vor diesem Hintergrund, der wohlfeilen Denunziation von Streiks sogenannter Funktionseliten und dem Ruf nach rechtlicher Disziplinierung, kann man nur staunen, mit welcher Selbstverleugnung DGB-Gewerkschaften ein Streikverbot unterstützen, das aus Sicht der Initiatoren und der von diesen gelieferten Begründung alles Zeug hat, als Einstieg in weiterreichende Restriktionen zu dienen…“
      • Gewerkschaftsfreiheit: Große Koalition gegen Koalitionsfreiheit? „Tarifeinheit“ ist Angriff auf Gewerkschaftsfreiheit. FAU Berlin kritisiert scharf Pläne der großen Koalition.
        Pressemitteilung der FAU Berlin vom 13.12.2013 externer Link
      • Gewerkschaften gegen Gewerkschaften?
        Die kleineren Spartenverbände stellen sich auf Tarifeinheit – ein Gesetz, dass CDU und SPD nach langen Widerständen nun durchbringen könnten: Es könnte die kleinen Fachgewerkschaften benachteiligen und die großen DGB-Verbände bevorzugen…“ Artikel von Hannes Heine im Tagesspiegel online vom 9.12.2013 externer Link Aus dem Text: „… Doch die kleinen Gewerkschaften schließen auch gewerkschaftspolitische Offensiven nicht aus. So wollen Ärzte in einigen Kliniken anregen, den Marburger Bund (MB) für Schwestern und Pfleger zu öffnen und die Medizinergewerkschaft dadurch zu vergrößern. (…) Und so heißt es auch bei der Lokführergewerkschaft GDL, dass die Frage, „wer denn nun wirklich die größere Gewerkschaft ist“, noch interessant werde. Die DGB-Großgewerkschaft EVG hat zwar mehr als 200 000 Mitglieder, die GDL dagegen nur knapp 35 000. Doch die EVG ist vor allem bei der Deutschen Bahn stark vertreten. Bei den kleineren Privatbahnen ist sie weniger präsent, dort aber hat die GDL massiv um Mitglieder geworben. Und auch bei der Lufthansa ist nicht immer klar, welche der drei aktiven Gewerkschaften – Ufo, Cockpit, Verdi – die meisten Mitglieder hat…“
      • Widerstand gegen Tarifeinheit. Marburger Bund startet Petition für Erhalt des Streikrechts. Gewerkschaftslinke vernetzt Gegenwehr
        Der Widerstand gegen die geplante gesetzliche Fixierung der »Tarifeinheit« formiert sich. Eine von der Ärzteorganisation Marburger Bund (MB) initiierte Online-Petition gegen die Einschränkung des Streikrechts für Spartengewerkschaften haben am Montag vormittag bereits mehr als 18000 Menschen unterzeichnet. Auch die Kritiker innerhalb des DGB koordinieren sich. So lädt die Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken (IVG) für den 26. Januar zu einem Treffen nach Kassel. Den DGB-Spitzen werfen sie vor, die Pläne von Union und SPD »hinter den Kulissen« mitzutragen…“ Artikel von Daniel Behruzi in junge Welt vom 10.12.2013 externer Link
      • Resolution der Erlanger GEW
        Die Erlanger Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) lehnt jede Einschränkung des Streikrechts ab. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte „gesetzliche Festschreiben der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip“ läuft auf ein Streikverbot für kleinere Gewerkschaften hinaus…“ Beschluss des Kreisvorstandes am 3.12.2013
      • Hände weg vom Streikrecht!
        Presseberichte über den Stand der Koalitionsverhandlungen hatten es schon vor einiger Zeit befürchten lassen, jetzt bestätigt die Seite 70 des Koalitionsvertrags, dass sich die Große Koalition dazu verpflichtet, die „Tarifeinheit“ gesetzlich zu regeln. Wörtlich heißt es: „Um den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben. Durch flankierende Verfahrensregelungen wird verfassungsrechtlich gebotenen Belangen Rechnung getragen.“…“ S. 3 im Netzwerk-Info Gewerkschaftslinke Nr. 49 vom Dezember 2013
      • Rettet die Gewerkschaftsfreiheit – Kein Streikverbot per Gesetz!
        CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, den „Grundsatz der Tarifeinheit“ per Gesetz festzuschreiben. Was so harmlos daherkommt, ist in Wirklichkeit eine Beschneidung von Grundrechten der Arbeitnehmer. Wir fordern die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, kein Gesetz zur beschließen, das in die Gewerkschaftsfreiheit eingreift und das Streikrecht von Hunderttausenden von Arbeitnehmern in Berufs- und Fachgewerkschaften aushebelt…“ Petition von Hans-Jörg Freese, Marburger Bund Bundesverband externer Link
      • Ruhe in der Kartonfabrik
        Die Unionsparteien und die SPD wollen die Tarifeinheit gesetzlich vorschreiben. Es geht dabei um nicht weniger als die Einschränkung des Streikrechts. Artikel von André Eisenstein in der Jungle World vom 5. Dezember 2013 externer Link. Aus dem Text: „… Durch die restriktive Praxis und Rechtsprechung, wenn es um Arbeitskämpfe geht, ist das Streikrecht in Deutschland eng gekoppelt an tarifliche Forderungen. Die sogenannte Tarifeinheit hatte den DGB-Gewerkschaften jahrzehntelang die Rolle der Platzhirsche gesichert: ein Betrieb, ein Tarif. War ein Vertrag erstmal unterzeichnet, galt Friedenspflicht: Ruhe im Karton! Wenn nun also die Tarifautonomie von Minderheitsgewerkschaften zur Diskussion steht, geht es immer auch ums Streikrecht – und das ist für die Gewerkschaften, was das Budgetrecht für die Parlamente ist. (…) Die Tarifpluralität eröffnete aber auch vorher unbekannte Möglichkeiten für Gewerkschaftsneugründungen, weil die Friedenspflicht nur noch die vertragsschließende Organisation bindet. Das Ende der Tarifeinheit war die rechtliche Bedingung dafür, dass sich kämpferische Belegschaften von Gewerkschaftsapparaten emanzipierten. (…) Anders verhält es sich beim Verdi-Vorsitzenden Frank Bsirske. Dieser versicherte in einem Interview, Verdi werde sich »als Gewerkschaft nicht selbst delegitimieren«, indem man Tarifverträge anderer Gewerkschaften »tunneln« würde. Freese merkt jedoch kritisch an: »Ob das eine belastbare Aussage ist, wird man sehen.« …“
      • Schützenhilfe vom DGB
        Gewerkschaftsspitzen verbreiten positive Bewertung des Koalitionsvertrags von Union und Sozialdemokraten. Kritik nur in Nebensätzen. Artikel von Daniel Behruzi in junge Welt vom 03.12.2013 externer Link. Aus dem Text: „… Nicht erwähnt wird in der DGB-Erklärung das Vorhaben der Koalition, das Streikrecht kleinerer Gewerkschaften mit dem vorgeblichen Ziel einzuschränken, die »Tarifeinheit« in den Betrieben wiederherzustellen. In der vierseitigen ver.di-Stellungnahme heißt es dazu: »Die Schaffung der Tarifeinheit ist ein richtiges Ziel. Dabei darf es aber nach Auffassung von ver.di nicht zu einer Einschränkung des Streikrechts kommen.« Wie das gehen soll, wird nicht erläutert. Der neu gewählte IG-Metall-Vize Jörg Hofmann erklärte auf jW-Nachfrage, bei dem Thema seien »Klarstellungen« notwendig. »Das Mehrheitsprinzip ist aus unserer Sicht grundsätzlich geeignet, um Probleme bei sich widersprechenden Regelungen mehrerer Tarifverträge im Betrieb zu lösen.« Dabei müßten allerdings »verfassungsrechtliche Aspekte« berücksichtigt werden, so Hofmann. Soll wohl heißen: Die Beschneidung der Tarifautonomie für Spartengewerkschaften ist in Ordnung, sollte aber nicht am Bundesverfassungsgericht scheitern.“
      • Die Schaffung der Tarifeinheit ist ein richtiges Ziel. Dabei darf es aber nach Auffassung von ver.di nicht zu einer Einschränkung des Streikrechts kommen.“
        Zitat aus „Koalitionsvertragsentwurf – 18. Legislaturperiode des Dt. Bundestages. Eine erste Bewertung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft
      • Mogeln mit Mindestlohn
        Koalitionsverträge sind Absichtserklärungen. Bei der angekündigten Neureglung von Union und SPD zu gesetzlichen Lohnuntergrenzen ist Mißtrauen angebracht…“ Artikel von Mirko Knoche in junge Welt vom 03.12.2013 externer Link. Aus dem Text: „… Ein weiteres Instrument, um die Erosion der Tarifverträge zu verlangsamen, ist ein vereinfachtes Verfahren, um Tarife branchenweit für allgemeinverbindlich zu erklären. Bislang gab es dafür hohe Hürden. Die deutsche Justiz hat den Begriff der negativen Koalitionsfreiheit entwickelt, also jedermanns Recht, keinem Unternehmerverband bzw. keiner Gewerkschaft anzugehören. Allgemeingültig konnten daher nur solche Tarifverträge werden, welche zuvor in der Hälfte der Betriebe und für die Hälfte der Beschäftigten einer Branche bindend waren. Nun sollen Tarifverträge auch ohne diese Bedingungen allgemeingültig werden können, wenn ein »besonderes öffentliches Interesse« vorliegt. Auf die Spitze treibt das der Plan der neuen Koalition, gesetzlich in jedem Betrieb die Tarifeinheit zu verankern. Faktisch bedeutet das den K.-o.-Schlag für jede Gewerkschaft, die weniger Mitglieder hat als eine konkurrierende Organisation. Davon wäre auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) betroffen, der sich für die Tarifeinheit lange stark gemacht hat. (…) Zum anderen würden verschärfte Kontrollen und erweiterte Befugnisse des Zolls dafür sorgen, daß lästige Billigkonkurrenten vom Markt verschwinden und daß im arbeitsintensiven Dienstleistungssektor die Konzentration und Zentralisation von Kapital beschleunigt wird.“
      • Gewerkschaften: Debatte um Tarifeinheit
        Die von der großen Koalition geplante Tarifeinheit wird vom neuen IG-Metall-Chef Dieter Wetzel begrüßt. Die kleinen Gewerkschaften befürchten jedoch, entmachtet zu werden und wollen dagegen klagen.“ Video der ZDF-Sendung „heute“ am 25.11.2013 um 14.00 Uhr in der ZDF-Mediathek externer Link . In dem Beitrag kommt der neue IGM-Vorsitzende Wetzel zu Wort, der die angestrebte Regelung zur Tarifeinheit ausdrücklich begrüßt („Wildwuchs in den Betrieben“). Den Widerpart nimmt der Vorsitzende der GDL, Weselsky, ein, der eine Klage in Karlsruhe andeutet, wenn es zu einem Gesetz kommen sollte.
      • Berufsgewerkschaften in Bedrängnis: Große Koalition für Ruhe im Betrieb
        Union und SPD wollen, dass in einem Betrieb nur noch ein Tarifvertrag gelten soll. Experten kritisieren das als Angriff aufs Streikrecht…“ Artikel von Eva Völpel in der taz online vom 21.11.2013 externer Link. Aus dem Text: „… Gegen die von SPD und Union anvisierte gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit regt sich Protest. „Durch solch ein Gesetz würde in Konsequenz immer das Streikrecht beschnitten, weil es den Minderheitsgewerkschaften verweigert wird“, sagte der Jurist Wolfgang Däubler, Professor an der Universität Bremen, der taz. „Ich kann mich nur wundern, warum auch die meisten DGB-Gewerkschaften so kurzsichtig sind, so etwas zu fordern“, so Däubler. (…) „Wir lehnen Eingriffe in das Streikrecht ab“, hatte Ver.di-Chef Frank Bsirske vor rund einer Woche erneut betont. „Diese Position haben wir Sigmar Gabriel, Angela Merkel aber auch den restlichen Vorsitzenden der DGB-Gewerkschaften noch einmal deutlich gemacht“, sagte Ver.di-Sprecher Christoph Schmitz zur taz.  IG-BCE-Sprecher Michael Denecke verteidigte hingegen ein Gesetz zur Tarifeinheit. Sagte aber auch: „Eine Einschränkung des Streikrechts darf es nicht geben.“ Jurist Däubler geht davon aus, dass Karlsruhe ein Tarifeinheitsgesetz kippen würde. „Man kann nur hoffen, dass die Koalition nicht daran denkt, deswegen auch die Verfassung zu ändern.“
      • Kommentar zur Tarifeinheit: Grundrechte? Zu vernachlässigen
        Kommentar von Eva Völpel in der taz vom 22. 11. 2013 externer Link. Aus dem Text: „… Chapeau. Eine der ersten Taten der Großen Koalition soll darin bestehen, das Streikrecht und das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Koalitionsfreiheit einzuschränken. Wie die neuerdings wieder vermehrt auf Arbeitnehmerrechte bedachte Sozialdemokratie ihren Anhängern das erklären wird, darauf darf man gespannt sein. (…)  Die DGB-Gewerkschaften geben angesichts dessen ein trauriges Bild ab. Wir sind für die Tarifeinheit – aber gegen eine Einschränkung des Streikrechts, heißt es. Dass das eine ohne das andere nicht zu haben ist, wird verdrängt…“
      • Kritik von den kleinen
        Spartengewerkschaften appellieren an CDU/CSU und SPD, Finger vom Streikrecht zu lassen. DGB-Spitze hat hingegen zum Gesetz für »Tarifeinheit« ermuntert. Artikel von Daniel Behruzi in junge Welt vom 20.11.2013 externer Link. Aus dem Text: „… Eine inhaltliche Abkehr von dem Projekt hat die DGB-Spitze also nie vollzogen. Im Gegenteil forderte beispielsweise Reiner Hoffmann – der Michael Sommer im Mai 2014 als Vorsitzender des Gewerkschaftsbundes nachfolgen soll – die neue Regierung erst vor wenigen Tagen in der Wirtschaftswoche zur Sicherung der »Tarifeinheit« auf. Die Arbeitsgruppe von Union und SPD ist dieser Aufforderung – die noch deutlich lauter von der BDA und anderen Unternehmerverbänden erhoben wurde – nun gefolgt…“
      • Streikrecht im Visier
        Einschränkung durch gesetzliche Fixierung der »Tarifeinheit« steht bei Koalitionsverhandlungen erneut auf der Agenda. Unternehmerlobby trommelt dafür. Artikel von Daniel Behruzi in junge Welt vom 11.11.2013 externer Link. Aus dem Text: “… Doch ganz ist die Debatte seither nicht mehr verstummt. Im Vorfeld der Bundestagswahl forderten Gesamtmetall-Chef Rainer Dulger und andere Konzernvertreter die kommende Regierung zum Handeln auf. Auch wirtschaftsnahe Professoren riefen, zum Beispiel anläßlich von Arbeitsniederlegungen an Flughäfen, immer wieder nach einer Einschränkung des Streikrechts. Das Kölner Institut der deutschen Wirtschaft (IW) sekundiert jetzt der BDA mit einer »Studie« zur »Konfliktintensität von Tarifverhandlungen«. Die Ökonomen möchten belegen, daß hierzulande »englische Verhältnisse« drohen, womit eine Vielzahl von Arbeitskämpfen kleinerer Beschäftigtengruppen gemeint ist. Ihr Problem: Im internationalen Vergleich ist die Zahl der Ausfalltage durch Streiks in Deutschland weiterhin minimal. (…) Deshalb greifen seine Experten zu einem Trick: Statt der Streiktage zählen sie auch Streikdrohungen und -aufrufe, um die »Konfliktintensität« zu messen. Das offenbar gewünschte Ergebnis: Die Spartengewerkschaften, aber auch die Tarifgemeinschaft von ver.di, GEW und Beamtenbund im öffentlichen Dienst handelten konfliktorientierter und damit ökonomisch schädlicher als Branchengewerkschaften. (…) Ganz am Ende der Studie macht deren Verfasser deutlich, was der Sinn der Übung ist: Die »Sicherung der tariflichen Friedenspflicht über die gesamte Wertschöpfungskette« stelle »einen wichtigen Standortvorteil dar«. Auf dem Altar des Profitstrebens sollen also grundlegende Beschäftigtenrechte geopfert werden…”
      • Gemeinsame Interessen: Koalition will »Tarifeinheit«
        Union und SPD machen offenbar ernst. Wie von Teilen der Gewerkschaften befürchtet – und von anderen erhofft – hat die Koalitionsarbeitsgruppe Arbeit und Soziales am Montag eine Initiative zur gesetzlichen Fixierung der »Tarifeinheit« beschlossen. Man wolle den »Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen lenken«, heißt es in einem Zwischenbericht des Gremiums. Durch »flankierende Verfahrensregelungen« werde den verfassungsrechtlich gebotenen Belangen kleinerer Gewerkschaften Rechnung getragen. Soll heißen: Das grundgesetzwidrige Vorhaben, das Streikrecht einzuschränken, soll so verpackt werden, daß es von den Karlsruher Richtern vielleicht abgesegnet wird…“ Artikel von Daniel Behruzi in junge Welt vom 19.11.2013 externer Link. Aus dem Text: „… Für die Gewerkschaften – nicht nur die sogenannten Spartengewerkschaften – verheißt das nichts Gutes. Ihnen soll die Möglichkeit genommen werden, Beschäftigte zu Arbeitsniederlegungen aufzurufen, wenn sie innerhalb der Belegschaft in einer Minderheitenposition sind. Es soll nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb gelten. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung wären sämtliche Beschäftigtenorganisationen in der Friedenspflicht – auch diejenigen, die keinen Vertrag unterzeichnet haben. Der Sinn dieser von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und anderen Konzernvertretern heftig geforderten Neuregelung ist klar: Sie wollen in Ruhe produzieren lassen und Profite einfahren. Die Großgewerkschaften sollen sich nicht durch kleinere Spartenorganisationen unter Druck gesetzt sehen, mehr für ihre Klientel herauszuholen…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=48473
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