Wanderarbeiter und Stundenlöhner werden in der Baubranche besonders ausgebeutet – Kontrollen gibt es kaum
Kündigung zewcklos - Sklaven müssen verkauft werden!“… Der Boom auf dem Bau lässt die Euros in den Kassen der großen Unternehmen klingeln, ohne dass der kränkelnde Arbeitsmarkt in der Stadt etwas davon hat, sondern das Geschäft wird mit Scheinselbständigkeit und prekärer bzw. illegaler Beschäftigung gemacht. Die unmenschlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten werden dabei in Kauf genommen. (…) Den Teil des Arbeitsmarkts, in dem sich die Tage- und Stundenlöhner verdingen, nennt man in Dortmund u.a. den „Arbeiterstrich“ und meint damit diejenigen Menschen, die in der nördlichen Innenstadt an der Straße stehen und auf einen „Arbeitgeber“ warten, der sie für einen Appel und ein Ei einige Stunden für sich schuften lässt. Dabei wird leicht übersehen, dass der Personenkreis viel größer ist, als die Menschen, die dort sichtbar sind. Kaum jemand weiß, dass es regelrechte Kolonien, wie z.B. im Hafengebiet gibt, wo vor allem Menschen aus den östlichen Nachbarländern als „illegale“ Menschen unter Plastikplanen hausen und auf dem Stundenlöhnermarkt immer weniger konkurrenzfähig sind, da sie gesundheitlich dazu gar nicht mehr in der Lage sind. Die zunehmende Anzahl von obdachlosen Menschen ist ebenfalls auf diese Beschäftigung angewiesen, vorausgesetzt, das Pfandflaschensammeln lässt ihnen noch Zeit dafür. Die anderen Flaschensammler, müssen stundenweise für ein Trinkgeld arbeiten, weil sie mit dem Geld vom Jobcenter nicht auskommen können oder durch Sanktionen nur noch einen Teil vom Regelsatz erhalten. Allen gemeinsam ist, dass sie Teil des Arbeitsmarktes in Dortmund sind und zum System der örtlichen Lohnarbeit gehören. Deutlich machen kann man das gut am Beispiel der Baubranche. (…) Dann gibt es noch die große Immobilienfirma aus Berlin, die derzeit ganze Häuserzeilen aufkauft und die leerstehenden Wohnungen renoviert. Dafür haben sie polnische Arbeiter engagiert, die praktischerweise in den Wohnungen ohne Strom und Wasser auf den Campingbetten ruhen, wenn sie nicht 7 Tage in der Woche arbeiten und kaum vor die Tür kommen. Über diese vielfältigen Arbeitsverhältnisse im Baubereich steht aber das System, das wie eine Pyramide aufgebaut ist…“ Beitrag vom 25.09.2018 beim Gewerkschaftsforum Dortmund weiterlesen »
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Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche GeldWie groß ist das Prekariat, wenn man einen strengen empirischen Maßstab anlegt? In der Erwerbsbevölkerung leben gut 12 Prozent oder gut vier Millionen Menschen dauerhaft in prekären Umständen. Das heißt: Job ohne Perspektive, zu wenig Einkommen, mangelhafte soziale Absicherung, und das über mehrere Jahre. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie. (…) Anhand repräsentativer Befragungsdaten aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) haben die ForscherInnen berechnet, wie groß die Gruppe ist, die längerfristig sowohl von prekärer Beschäftigung als auch von einer prekären Haushaltslage betroffen ist. Der Kalkulation liegen die repräsentativen Angaben von fast 10.000 Personen zugrunde, die in einem Beobachtungszeitraum von zehn Jahren mindestens einmal erwerbstätig waren. Der Untersuchungszeitraum reicht von 1993 bis 2012 und wird in zwei Perioden unterteilt. Ergebnis: 12,3 Prozent der Erwerbsbevölkerung waren in einem Zehnjahreszeitraum überwiegend prekär beschäftigt und mussten sich anhaltend mit einer ebensolchen Haushaltslage arrangieren. Unter ihnen bilden Frauen im Haupterwerbsalter, die meistens Kinder und mal keinen, mal einen schlechten Job haben, mit 6,7 Prozent der Erwerbstätigen die größte Teilgruppe. Die zweitgrößte Gruppe besteht aus „Vätern in anhaltend prekärer Lage“, denen es selbst bei dauerhafter Erwerbstätigkeit nicht gelingt, „gemeinsam mit der Partnerin die Familie sicher zu versorgen“. Das sind 4,3 Prozent der Erwerbstätigen. Weitere 1,3 Prozent entfallen auf junge Männer ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Allen drei Gruppen gelingt im zehnjährigen Beobachtungszeitraum unter den jeweiligen sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen keine nennenswerte Verbesserung ihrer prekären Lebens- und Erwerbsumstände; man kann diese soziale Gruppe mit einigem Recht als „Prekariat“ bezeichnen. Das gesamte Risikopotential ist sogar noch größer, wenn man Menschen einschließt, die kurz- oder mittelfristig prekär beschäftigt sind und vorübergehend in prekären Haushaltslagen leben…“ Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 24. September 2018 mit Link zur Studie von Markus Promberger u.a., Working Paper Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 85 vom September 2018: Existiert ein verfestigtes „Prekariat“? weiterlesen »
Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld"Wie groß ist das Prekariat, wenn man einen strengen empirischen Maßstab anlegt? In der Erwerbsbevölkerung leben gut 12 Prozent oder gut vier Millionen Menschen dauerhaft in prekären Umständen. Das heißt: Job ohne Perspektive, zu wenig Einkommen, mangelhafte soziale Absicherung, weiterlesen »

GEW: Milliardenbaustelle Bildung
GEW: Initiative „Bildung. Weiter denken“Auf der materiellen Ebene lassen die Bildungseinrichtungen in der Bundesrepublik aus Sicht der Beschäftigten stark zu wünschen übrig. Am Montag hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die Ergebnisse einer repräsentativen Mitgliederbefragung vorgestellt. Demnach herrscht die größte Unzufriedenheit sowohl mit dem Zustand der Gebäude als auch mit der Versorgung von Lehrenden und Lernenden mit zeitgemäßer Computertechnik. Zur Behebung des von ihr kritisierten Sanierungs- und Modernisierungsstaus in zweistelliger Milliardenhöhe schlägt die Gewerkschaft einen neuen Bildungsgipfel vor und fordert eine einheitliche, nationale Bildungsstrategie. Finanziert werden sollen die Mehrausgaben am Ende vor allem mit der Besteuerung von Vermögen. Es brauche einen »Schulterschluss« von Bund, Ländern und Kommunen, sagte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Montag in Berlin. Bisher sei von unterschiedlichen Akteuren an zahlreichen Baustellen »herumgewerkelt« worden, kritisierte sie. Den generellen Investitionsstau an den Schulen in Höhe von 47,7 Milliarden Euro, wie ihn die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuletzt festgestellt hatte, sei ein »Armutszeugnis«. (…) Geht es nach den 2.720 Teilnehmern der GEW-Umfrage, soll vor allem mehr Geld in bessere (Zweck-)Räumlichkeiten und eine moderne digitale Ausstattung fließen. Dem Neubau wird dabei die mit Abstand geringste Relevanz beigemessen. Den Befragten geht es demnach viel mehr um den Ausbau bestehender Objekte. So wünschen sich 84 Prozent der Befragten mehr Rückzugsräume für Lehrende und Lernende. Befragte Kitamitarbeiter wollen vor allem den Lärmschutz und die Außengelände ihrer Einrichtung verbessert sehen. Beschäftigten an den Hochschulen ist dagegen die Barrierefreiheit ihrer Gebäude besonders wichtig. …“ Artikel Marc Bebenroth in der jungen Welt vom 25.09.2018 und dazu auch die Ergebnisse der GEW-Studie zur Qualität von Bildungseinrichtungen nach der Mitgliederbefragung 2018 weiterlesen »
GEW: Initiative „Bildung. Weiter denken“Auf der materiellen Ebene lassen die Bildungseinrichtungen in der Bundesrepublik aus Sicht der Beschäftigten stark zu wünschen übrig. Am Montag hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die Ergebnisse einer repräsentativen Mitgliederbefragung vorgestellt. Demnach herrscht die größte Unzufriedenheit weiterlesen »

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Unternehmensbefragung: Angebote für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege von pflegenden Angehörigen selten in Anspruch genommen
Die perfekte Pflegerin hat 10 Hände...„Rund fünf Millionen pflegende Angehörige gibt es in Deutschland, so schätzen Experten. Viele der Betroffenen sind berufstätig. Damit sich Job und Pflege besser vereinbaren lassen, hat der Gesetzgeber einige Angebote wie „Pflegezeit“ oder „Familien-Pflegezeit“ geschaffen. Doch offenbar werden diese Möglichkeiten von den Arbeitnehmern selten in Anspruch genommen. Das geht aus den Ergebnissen der Studie zur „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ hervor, die das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) vorgenommen hat. Dazu wurden Personalentscheider in 401 Unternehmen, die 26 oder mehr Menschen beschäftigen, befragt. Wie das ZQP mitteilt, hat in mehr als jeder zweiten befragten Firma (59 Prozent) noch kein Mitarbeiter eines der gesetzlichen Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege genutzt. Bei Betrieben mit einer Mitarbeiterzahl zwischen 26 und 49 waren das sogar 71 Prozent. (…) Die ZQP-Studie offenbart auch, dass Arbeitnehmer, die sich als pflegende Angehörige in die Pflicht nehmen, bei den meisten deutschen Unternehmen auf wenig Verständnis stoßen. Danach machten 58 Prozent der mehr als 400 befragten Unternehmen keine betriebsinternen Angebote, um pflegende Mitarbeiter zu entlasten, denen es schwerfällt. Herausforderungen mit Blick auf Beruf und Pflege besser miteinander zu koordinieren. Auch die gezielte Unterstützung von Angestellten, die einen Angehörigen mit Demenz pflegen, ist für 70 Prozent der befragten Firmen kein auch nur halbwegs relevantes Thema. Für 43 Prozent der Unternehmen ist die Umsetzung solcher Angebote generell eher zu aufwändig und andere Fragen sind wichtiger; etwa ein Drittel (34 Prozent) findet entsprechende Maßnahmen zu teue …“ Beitrag vom 24.09.2018 bei der ÄrzteZeitung online  mit dem Link zur Befragung weiterlesen »
Die perfekte Pflegerin hat 10 Hände...„Rund fünf Millionen pflegende Angehörige gibt es in Deutschland, so schätzen Experten. Viele der Betroffenen sind berufstätig. Damit sich Job und Pflege besser vereinbaren lassen, hat der Gesetzgeber einige Angebote wie "Pflegezeit" oder "Familien-Pflegezeit" geschaffen. Doch offenbar werden weiterlesen »

EMIN (European Minimum Income Network)„… Die Sozialpolitik in Europa ist unzureichend auf den digitalen Wandel der Arbeitswelt vorbereitet und muss den modernen Beschäftigungsverhältnissen angepasst werden. Das fordert die Weltbank in einer neuen Studie, die dem Handelsblatt exklusiv vorliegt. „Die Arbeitsmarktpolitik, die Besteuerung und die soziale Absicherung in der EU müssen verbessert werden, um gefährdete Arbeitnehmer besser zu schützen und der steigenden Ungleichheit entgegenzuwirken“, heißt es in dem Report. Ausdrücklich wenden sich die Autoren gegen „populistische Schnellschüsse“ wie etwa die Blockade neuer Technologien oder eine protektionistische Handelspolitik. (…) Die Autoren schlagen drei Maßnahmen vor, um die sozialen Spannungen durch die Digitalisierung der Arbeitswelt zu mindern: Die Flexibilität der Arbeitsmärkte müsse mit einer universellen Grundsicherung für alle Beschäftigungsverhältnisse Hand in Hand gehen. Mehr Chancengleichheit lasse sich nur erreichen, wenn jeder sich die digitalen Fertigkeiten für die Arbeitswelt aneignen könne. Zur Finanzierung fordern die Autoren, Kapitaleinkommen und Spitzenverdiener höher zu besteuern.“ Kommentar von Torsten Riecke vom 25. September 2018 beim Handelsblatt online weiterlesen »
EMIN (European Minimum Income Network)"... Die Sozialpolitik in Europa ist unzureichend auf den digitalen Wandel der Arbeitswelt vorbereitet und muss den modernen Beschäftigungsverhältnissen angepasst werden. Das fordert die Weltbank in einer neuen Studie, die dem Handelsblatt exklusiv vorliegt. „Die Arbeitsmarktpolitik, die Besteuerung und weiterlesen »

„Diagnose: Kapitalismus – Therapie: Pause.“„… Im Jahr 2016 ereigneten sich 43.183.583 Arbeitsunfähigkeitsfälle (+ 58,62 Prozent im Vergleich zu 2008) bei den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherungen. Diese führte 2016 zu 556.490.668 Arbeitsunfähigkeitstagen (+66,4 Prozent im Vergleich zu 2008). 46,97 Prozent der Arbeitsunfähigkeitstage fielen 2016 auf Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung zwischen dem 50. und 69. Lebensalter (261.393.802 Arbeitsunfähigkeitstage). Mitglieder im Alter zwischen 65 und 69 weisen die höchste durchschnittliche Dauer an Arbeitsunfähigkeitsfällen auf: 26 Tage bei weiblichen Mitgliedern und 30 Tage bei männlichen Mitgliedern. Die Diagnose Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes hat 2016 zu 142.556.490 Arbeitsunfähigkeitstagen (+ 62,3 Prozent im Vergleich zu 2008) geführt und war somit die häufigste Ursache für Krankschreibungen. Bei der Diagnose Psychische und Verhaltensstörungen kam es zwischen 2008 bis 2016 zu einer Steigerung der Arbeitsunfähigkeitstage um 124,81 Prozent (2016: 97.582.851 Arbeitsunfähigkeitstage). Nach Kenntnis der Bundesregierung weisen Berufsgruppen mit hoher Krankheitslast unter anderem folgende Einzelbelastungen auf: Schichtarbeit, Einzelheiten werden vorgeschrieben, Stückzahl oder anderes werden vorgegeben, Arbeit nicht selbst planen und einteilen können, keinen Einfluss auf Pausen haben, Tätigkeit ist nicht wichtig; nicht Teil einer Gemeinschaft sein, Zusammenarbeit mit Kollegen ist nicht gut, kaum Unterstützung durch Kollegen…“ Mitteilung von Jutta Krellmann vom 21. September 2018 im Presseportal der Linksfraktion zur ausführlichen (82-seitigen) Antwort der Bundesregierung vom 12. September 2018 auf die Anfrage der Links-Fraktion zu „Krankenstände in Deutschland“ – hier müssen wir einerseits erinnern, dass sich hinter „Arbeitsunfähigkeitsfällen“ Krankheiten und damit Leiden verbergen, deren Vermeidung gerade der Linksfraktion wichtiges sein sollte als die Kosten. Andererseits ist ein gestiegener Krankenstand nach Jahren des erzwungenen “Präsentismus” im Krankheitsfall durchaus auch eine positive Entwicklung, da sie immerhin Genesung ermöglicht… weiterlesen »
„Diagnose: Kapitalismus – Therapie: Pause.“"... Im Jahr 2016 ereigneten sich 43.183.583 Arbeitsunfähigkeitsfälle (+ 58,62 Prozent im Vergleich zu 2008) bei den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherungen. Diese führte 2016 zu 556.490.668 Arbeitsunfähigkeitstagen (+66,4 Prozent im Vergleich zu 2008). 46,97 Prozent der Arbeitsunfähigkeitstage fielen 2016 weiterlesen »

Initiative "Arbeitszeitverkürzung jetzt!"Arbeitszeitverkürzung war lange kein Thema in der öffentlichen Debatte. Doch nun kämpfen Gewerkschaften und Arbeitnehmer wieder für kürzere Arbeitstage und -wochen. Dafür ist es auch höchste Zeit. (…) Es sei manchmal recht schwer, Leben und Arbeiten unter einen Hut zu bringen, sagt der Chef von Perpetual Guardian. Darum werde die Firma etwas Neues ausprobieren: Vier Tage arbeiten statt fünf – bei gleichbleibendem Gehalt. Es folgt: nervöses Lachen. Arbeitszeitkürzungen bei guter Auftragslage: Das klingt erst mal verrückt. Genauer betrachtet aber hat die Idee Charme. Denn eine kürzere Vollzeit, egal ob es nun 32, 30 oder nur 28 Stunden sind, nutzt nicht nur den Mitarbeitern, sondern auch den Unternehmen – und am Ende vor allem der Gesellschaft. (…) Studien zeigen, dass alleine hierzulande 18 Millionen Menschen gerne Arbeitsstunden abgeben würden. Selbst Manager sagen heute bei Befragungen, dass sie eigentlich lieber etwas kürzertreten würden. Ganz konkret entschieden sich Anfang des Jahres mehr als die Hälfte der Mitglieder der Eisenbahngewerkschaft EVG für mehr Freizeit statt für mehr Lohn. Und gerade erst hat die IG Metall auf großen Wunsch ihrer Mitglieder bei den Arbeitgebern den Anspruch auf eine Verkürzung der Arbeitszeit auf bis zu 28 Wochenstunden durchgesetzt…“ Artikel von Christoph Gurk vom 23. September 2018 bei der Süddeutschen Zeitung online weiterlesen »
Initiative "Arbeitszeitverkürzung jetzt!""Arbeitszeitverkürzung war lange kein Thema in der öffentlichen Debatte. Doch nun kämpfen Gewerkschaften und Arbeitnehmer wieder für kürzere Arbeitstage und -wochen. Dafür ist es auch höchste Zeit. (...) Es sei manchmal recht schwer, Leben und Arbeiten unter einen Hut zu weiterlesen »

postmodern times. Grafik der FAU MannheimDie Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) schlägt Arbeitszeit-Alarm: Obwohl Schicht-, Nacht- und Wochenendarbeit seit Jahren zunehmen, kontrollieren Behörden immer seltener die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Knapp 15.200 Arbeitszeit-Kontrollen führten die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer im vergangenen Jahr durch – 21 Prozent weniger als im Vorjahr und 41 Prozent weniger als noch im Jahr 2010. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Susanne Ferschl (Linke) hervor, die der NGG exklusiv vorliegt. Danach entdecken die Kontrolleure bei zwei Drittel aller Prüfungen einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz. Von einer „schockierenden Bilanz“ und einem „Kontroll-Desaster“ spricht die NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger. „Wenn ein Betrieb rechnerisch nur alle 230 Jahre mit einer Kontrolle rechnen muss, dann droht das Arbeitszeitgesetz – eines der wichtigsten Schutzgesetze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland – zum Papiertiger zu werden.“ Die Aufsichtsbehörden der Länder müssten ihr Personal rasch massiv aufstocken, fordert die Gewerkschaft NGG. Laut Bundesarbeitsministerium beschäftigten die Landesbehörden im Jahr 2016 lediglich 2.965 Aufsichtsbeamte „Statt über Experimentierräume beim Arbeitszeitgesetz nachzudenken, sollte die große Koalition sich lieber um eine wirksame Kontrolle kümmern“, so Rosenberger. Eine Aufweichung des Gesetzes, wie sie Arbeitgeberverbände, allen voran der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), fordern, dürfe es unter keinen Umständen geben…“ NGG-Pressemitteilung vom 19. September 2018 weiterlesen »
postmodern times. Grafik der FAU Mannheim"Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) schlägt Arbeitszeit-Alarm: Obwohl Schicht-, Nacht- und Wochenendarbeit seit Jahren zunehmen, kontrollieren Behörden immer seltener die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Knapp 15.200 Arbeitszeit-Kontrollen führten die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer im vergangenen Jahr durch – 21 Prozent weiterlesen »

Achtung Niedriglohn! Löhne unter 10 €/Std....Seit Anfang 2017 dämpft eine merklich höhere Inflationsrate die Entwicklung der Reallöhne. Auch im zweiten Quartal des Jahres 2018 sorgte der Anstieg der Verbraucherpreise dafür, dass die eher mäßigen Lohnerhöhungen sich kaum noch in einer Kaufkraftsteigerung niederschlagen. Nüchtern betrachtet hat Spiegel online die Lohnentwicklung für das zweite Quartal 2018 korrekt wiedergegeben: „Löhne steigen stärker als die Preise“. Ernüchternd ist allerdings das Ausmaß der Steigerung. Wie das Statistische Bundesamt (DESTATIS) heute per Pressemeldung bekannt gab, sind die um Preissteigerungen bereinigten Löhne (Reallöhne) der vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten ArbeitnehmerInnen im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich im zweiten Quartal 2018 nur noch um 0,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Verantwortlich dafür zeichnet ein merklicher Anstieg der Verbraucherpreise. „Die höhere Inflation frisst die Lohnsteigerungen fast ganz auf“, hat Finanzmarktwelt.de daher die Sachlage viel besser auf den Punkt gebracht. Mit satten zwei Prozent Plus gegenüber dem Vorjahresquartal lag die Preissteigerungsrate zur Jahresmitte 2018 auf einem Niveau, das zuletzt 2012 erreicht war. Danach spielte eine zurückgehende Inflation den ArbeitnehmerInnen zunächst in die Hände, bevor 2017 die Preise wieder deutlich anzogen. Wenn die Reallöhne seit Jahren so unmittelbar von der Inflationsrate beeinflusst werden, heißt das nichts anderes, als dass die Entwicklung der Nominallöhne relativ konstant verlief. Seit 2014 bewegen sich die Lohnsteigerungen Quartal für Quartal zwischen 2,0 und 2,7 Prozent. Zuletzt lag das Plus bei 2,5 Prozent. Das klingt ordentlicher als es ist, denn vor dem Hintergrund der positiven konjunkturellen Entwicklung der vergangenen Jahre hätten die abhängig Beschäftigten längst stärker vom anhaltend kräftigen Wirtschaftswachstum profitieren müssen. Dieser Befund gilt übrigens auch mit Blick auf die Entwicklung der Tariflöhne. Die stiegen im zweiten Quartal 2018 im Durchschnitt (inklusive Sonderzahlungen) sogar nur um 2,0 Prozent…“ Beitrag von Markus Krüsemann vom 20. September 2018 bei miese Jobs weiterlesen »
Achtung Niedriglohn! Löhne unter 10 €/Std...."Seit Anfang 2017 dämpft eine merklich höhere Inflationsrate die Entwicklung der Reallöhne. Auch im zweiten Quartal des Jahres 2018 sorgte der Anstieg der Verbraucherpreise dafür, dass die eher mäßigen Lohnerhöhungen sich kaum noch in einer Kaufkraftsteigerung niederschlagen. Nüchtern weiterlesen »

„… Für viele Juristen kam das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom vergangenen Dienstag überraschend. Denn das, was das Gericht da entschieden hat, könnte vor allem bei Arbeitsverhältnissen, die in den vergangenen Jahren beendet wurden, zu nachträglichen Forderungen von Arbeitnehmern führen. Normalerweise enthalten die meisten Arbeitsverträge, ja sogar die meisten Tarifverträge, eine sogenannte Verfallsklausel. „Die gängigen Verfallsklauseln sollen insbesondere nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schneller für Rechtsicherheit sorgen, indem sie die Verjährung von Ansprüchen für beide Seiten von den gesetzlich vorgeschriebenen drei Jahren auf üblicherweise drei Monate verkürzt“, erklärt Arbeitsrechtsexperte Martin Lüderitz von der Großkanzlei Bryan Cave Leighton Paisner. Arbeitnehmer konnten dank dieser Klausel somit beispielsweise nur drei Monate nach Vertragsende Urlaubsabgeltung oder eine Überstundenvergütung nachfordern, der Arbeitgeber musste umgekehrt zum Beispiel Spesenvorschüsse innerhalb dieses Zeitraums zurückverlangen. Wer trotz Verfallsklausel auch Ablauf der Frist Forderungen stellte, ging leer aus. Genau diese Verfallsklausel dürfte aber nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in vielen Arbeitsverträgen insgesamt unwirksam sein. Die Logik hinter dem Urteil ist selbst für Juristen verblüffend: Weil zum 1. Januar 2015 der Mindestlohn per Gesetz eingeführt wurde, sind die Verfallsklauseln unwirksam, wenn diese Klausel nicht auch explizit die Bestimmungen zum Mindestlohn von der Verfallsfrist ausnehmen. Fehlt der Mindestlohnausschluss, ist die gesamte Verfallsklausel nicht klar und verständlich und damit unwirksam…“ Kommentar zu BAG-Urteil Az. 9 AZR 162/18 vom 18. September 2018 von Andreas Toller vom 20. September 2018 in der WirtschaftsWoche online weiterlesen »
"... Für viele Juristen kam das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom vergangenen Dienstag überraschend. Denn das, was das Gericht da entschieden hat, könnte vor allem bei Arbeitsverhältnissen, die in den vergangenen Jahren beendet wurden, zu nachträglichen Forderungen von Arbeitnehmern führen. Normalerweise enthalten die meisten Arbeitsverträge, ja sogar die meisten Tarifverträge, eine weiterlesen »

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Eine neue Protestaktion der VW-Leiharbeiter in China – „Es muß auch von Deutschland aus Druck auf den Konzern entwickelt werden!“
Freiheit für Fu Tianbo!Das kollektive Handeln der ArbeiterInnen werde durch die Festnahme ihrer Organisatoren nicht beendet, sondern meist erst recht motiviert – diese Bekundung führten VW-Leiharbeiter am 19. September per Sprechchören öffentlich durch, wie auf dem kurzen Video „If we keep silent & don’t stand up, double standards & injustices will persist!“ am 20. September 2018 beim Twitter-Kanal @JIangyingbinfen deutlich wird.  In dem entsprechenden Thread wird daran erinnert: „Der neue Vertrag wurde im Januar 2018 in Kraft gesetzt und der Arbeitnehmervertreter Fu Tianbo wurde im Juni 2017 verhaftet“. Siehe dazu auch einen weiteren Bericht darüber bei chefduzen und den Hinweis auf unseren bisher letzten Beitrag zur Solidarität mit Fu Tianbo weiterlesen »
Freiheit für Fu Tianbo!Das kollektive Handeln der ArbeiterInnen werde durch die Festnahme ihrer Organisatoren nicht beendet, sondern meist erst recht motiviert – diese Bekundung führten VW-Leiharbeiter am 19. September per Sprechchören öffentlich durch, wie auf dem kurzen Video "If we weiterlesen »

Tagesmütter arbeiten als „Scheinselbständige“ und werden weit unter Mindestlohn bezahlt
Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!… Im Frühjahr dieses Jahres wurden Tagesmütter im Auftrag des Landesverbandes Kindertagespflege gefragt, wie viele Stunden sie arbeiten. Auf dieser Grundlage konnte der durchschnittliche Verdienst von Tagesmüttern in Baden-Württemberg ermittelt werden: Er liegt bei 4,08 Euro pro Stunde. Das ist spürbar weniger als die Hälfte des gesetzlichen Mindestlohns von 8,84 Euro – im Durchschnitt. Was nichts anderes bedeutet, als dass viele noch darunter liegen. Die Kommunen und die Länder haben nach wie vor ein starkes Interesse daran, dass es diese scheinselbstständige Beschäftigung gibt, sie sparen dabei viel Geld ein. (…) Heute steht fest, dass einige der Tagemütter nicht die erforderliche Unterstützung in organisatorischen und formellen Fragen erhalten haben. Sie konnten nicht nur individuell und selbständig arbeiten, ihnen fehlte es schlichtweg an elementare Unterstützung; mit der Folge, dass einige Frauen, die als selbständig tätige Tagesmütter arbeiten, sich überschuldet haben. Sie führten Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung nicht oder nur teilweise ab und es häuften sich Steuerschulden beim Finanzamt an. Sie sind in die Schuldenfalle geraten und in ihrer materiellen Existenz bedroht. Ihnen fehlte die Unterstützung durch ihre Vertragspartner und die Aufsicht führenden Stellen der Stadt Dortmund. (…) Das Land Baden-Württemberg, wo die o.g. Umfrage durchgeführt wurde, hat den Kommunen nun zugesagt, sich an der finanziellen Besserstellung der scheinselbstständigen Tagesmütter zu beteiligen. Nun soll es einen Euro mehr pro Kind und Stunde geben, für unter drei Jahre alte Kinder wären das 6,50 Euro, für Kindern über drei Jahre 5,50 Euro. Die Studie des Landesverbandes Kindertagespflege rechnet aber vor, dass 9,49 Euro pro Stunde und Kind nötig wären, um überhaupt auf den gesetzlichen Mindestlohn zu kommen.“ Beitrag vom 18.08.2018 beim Gewerkschaftsforum Dortmund weiterlesen »
Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!… Im Frühjahr dieses Jahres wurden Tagesmütter im Auftrag des Landesverbandes Kindertagespflege gefragt, wie viele Stunden sie arbeiten. Auf dieser Grundlage konnte der durchschnittliche Verdienst von Tagesmüttern in Baden-Württemberg weiterlesen »

Leichte Korrektur der Agenda 2010: Das Bundeskabinett einigt sich auf einen erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld I
Hartz IV muss weg„… Am Mittwoch (…) hat sich das Bundeskabinett auf einen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) geeinigt (…). Arbeitslosengeldanspruch soll planmäßig ab 2020 jeder haben, der binnen zweieinhalb Jahren zwölf Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. (…) Allerdings schätzen Experten die Wirkung des nun vorgestellten Gesetzes als nicht besonders groß ein: »Auf zwölf Monate Beitragszahlung muss man erst einmal kommen«, sagte der DIW-Arbeitsmarktexperte Karl Brenke dem »neuen deutschland«. Er vermute, dass das Gesetz keine großen Auswirkungen auf den Empfängerkreis haben wird. (…) Auch die Teile zum Thema Qualifizierung gehen Arbeitsmarktexpertin Zimmermann nicht weit genug: »Prinzipiell ist das begrüßenswert. Das Problem ist aber, dass es immer noch Kann-Leistungen sind.« Es müsse stattdessen ein Recht auf Weiterbildung geben, »gerade angesichts des Strukturwandels ist es wichtig, dass man dieses Recht auch einfordern kann als Person«. Einen anderen wichtigen Punkt habe Hubertus Heil zudem in seinem neuen Gesetz ganz vergessen: »Weiterbildungen sind schön und gut. Aber danach haben Arbeitslosengeld-I-Empfänger*innen derzeit nur vier Wochen Zeit einen Job zu finden, ehe sie in Hartz IV rutschen. In so kurzer Zeit ist es unrealistisch, einen neuen Job auf dem Niveau ihrer neuen Qualifizierung zu finden«, sagte sie dem »nd«. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll im Gegenzug zum Jahreswechsel von derzeit 3,0 Prozent um 0,5 Prozentpunkte sinken. Damit geht die Senkung über die 0,3 Punkte Senkung hinaus, die geplant waren. Nach Einschätzung von Beobachtern hat sich Heil damit die niedrigere Schwelle zum ALG-I-Bezug ertauscht. »Das ist ein reines Geschenk an die Wirtschaft. Die Beschäftigten werden davon wenig im Portemonnaie spüren, die Betriebe allerdings schon«, kritisierte Zimmermann.“ Beitrag von Alina Leimbach bei neues Deutschland vom 19. September 2018, siehe auch: [Stellungnahme des DGB-Bundesvorstands] Mit Weiterbildung gegen Jobverlust und Fachkräftemangel weiterlesen »
Hartz IV muss weg"... Am Mittwoch (...) hat sich das Bundeskabinett auf einen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) geeinigt (...). Arbeitslosengeldanspruch soll planmäßig ab 2020 jeder haben, der binnen zweieinhalb Jahren zwölf Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. (...) Allerdings weiterlesen »

[Stellungnahme des DGB-Bundesvorstands] Mit Weiterbildung gegen Jobverlust und Fachkräftemangel
„… Zu den Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum Umbau der Agentur für Arbeit sagt Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB): „Die Weiterbildung von Beschäftigten und die Beratung werden mit dem Gesetz einen deutlichen Schub bekommen. Es geht vor allem um die Menschen, deren Arbeitsplatz gefährdet ist oder wenn der Arbeitsplatz sich z.B. durch Digitalisierung verändert. Es ist richtig, auch die Arbeitgeber finanziell zu beteiligen, weil es nicht darum geht, die Weiterbildungsaufgaben der Arbeitgeber zu ersetzen. Gewerkschaften fordern seit langem, dass Beschäftigte gefördert werden und die Beratung ausgebaut wird. Diese Forderung wird hier aufgegriffen. Wir halten es aber für notwendig, auch Arbeitslose noch besser zu fördern, indem ein zusätzliches Weiterbildungsgeld bei der Teilnahme an Weiterbildung gezahlt wird. Hier gibt es oft noch Fachkräfte, die dringend gebraucht werden und lediglich besser gefördert werden müssen. Außerdem sollten Arbeitslose leichter Zugang zur Arbeitslosenversicherung erhalten, indem die Rahmenfrist – die Zeit, in der sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein müssen – nicht auf 30 Monate sondern auf 36 Monate ausgedehnt wird. Die Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung auf 70 Tage lehnt der DGB entschieden ab. Diese Regelung ist ein Einfallstor für Schwarzarbeit.“…“ Stellungnahme des DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach vom 19. September 2018 weiterlesen »
"... Zu den Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum Umbau der Agentur für Arbeit sagt Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB): "Die Weiterbildung von Beschäftigten und die Beratung werden mit dem Gesetz einen deutlichen Schub bekommen. Es geht vor allem um die Menschen, deren Arbeitsplatz gefährdet ist oder wenn weiterlesen »

Perfides Bonussystem: Beschäftigte der Filialkette »Lila Bäcker« verlieren Geld, wenn sie krank werden
Mag Wompel: Jagd auf Kranke - Rückkehrgespräche auf dem VormarschBei der Backwarenkette »Lila Bäcker« schleppen sich die Mitarbeiter auch krank zur Arbeit. Hierfür sorgt insbesondere ein extra eingeführter Geldbonus. Diesen bekommt, wer sich nicht krankmeldet. Dafür, dass dieses perfide System funktioniert, sorgt schon die mickrige Bezahlung der Verkäufer. Neun Euro in der Stunde und damit geringfügig mehr als den gesetzlichen Mindestlohn gibt es pauschal für alle 2.700 Beschäftigten – unabhängig von der jeweiligen Qualifikation und Betriebszugehörigkeit. Kein Wunder also, dass die Mitarbeiter auf den »Gesundheitsbonus« angewiesen sind. Dieser fällt um so mehr ins Gewicht, je länger die Beschäftigten durchhalten. Nach acht Monaten ohne Krankschreibung gibt es 100 Euro mehr pro Monat. Nach 14 Monaten sind es 150 Euro und nach eineinhalb Jahren gar 250 Euro, die die angeblich gesunden Verkäufer vom Unternehmen zusätzlich ausbezahlt bekommen. (…) Negativ aufgefallen war der Backwarenanbieter bereits in diesem Frühjahr, als auf einen Schlag 220 Mitarbeiter entlassen wurden. Offenbar war man mit der Stellenvernichtung jedoch etwas voreilig: Mittlerweile hat »Lila Bäcker« sogar eigens ein Prämienprogramm für die Anwerbung neuer Verkäufer gestartet. Wie aus einem an die Beschäftigten gerichteten und jW vorliegenden Infoblatt hervorgeht, erhalten Mitarbeiter, die neue Kollegen rekrutieren, eine Prämie von bis zu 1.000 Euro. Immerhin hat die Kette mit der offensichtlichen Vorliebe für Prämien und Bonussysteme seit diesem Sommer erstmals einen Betriebsrat. Allerdings gelang es der NGG nur in der Zentrale in Pasewalk sowie an einem weiteren Produktionsstandort in Dahlewitz bei Berlin, entsprechende Wahlen durchzuführen. Ausgerechnet die Beschäftigten in den Filialen verfügen aber auch weiterhin über keine Interessenvertretung, da sie bei einer ausgegliederten Tochtergesellschaft angestellt sind. Doch das soll sich ändern: Nach Angaben von Dahms soll langfristig ein Gesamtbetriebsrat gebildet werden. Darüber hinaus werde die NGG die Beschäftigten weiter organisieren und – bei entsprechendem Erfolg – das Unternehmen dann im kommenden Jahr auch zu Tarifverhandlungen auffordern, so der Gewerkschafter.“ Artikel von Stefan Thiel in junge Welt vom 19.09.2018 – siehe auch „Menschenfeindlichkeit statt Lila-Laune“ in der taz vom 13.9. weiterlesen »
Mag Wompel: Jagd auf Kranke - Rückkehrgespräche auf dem VormarschBei der Backwarenkette »Lila Bäcker« schleppen sich die Mitarbeiter auch krank zur Arbeit. Hierfür sorgt insbesondere ein extra eingeführter Geldbonus. Diesen bekommt, wer sich nicht krankmeldet. Dafür, dass dieses perfide System funktioniert, sorgt schon weiterlesen »

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