„Sensationelles Urteil des Bundesarbeitsgerichtes: Mehr als 60 Zeitarbeiter, die für Ford Motorenteile zusammenschraubten und ins Werk lieferten, wurden von ihrer Leiharbeitsfirma unterbezahlt. Jetzt erhalten sie Nachschläge von zwei Millionen Euro! Das Urteil ist ein bundesweiter Präzedenzfall. (…) Darum geht’s: Die Leiharbeiter sollten auf ihren Stundenlohn von rund zehn Euro einen Zuschlag von 50 Prozent erhalten, also etwa 15 Euro. Viele Betriebe fühlten sich an den Tarifvertrag nicht gebunden. Sie behaupteten, Dienstleister zu sein, die die Zuschläge der Metall- und Elektroindustrie nicht zahlen müssten. „Dadurch konnten jahrelang Billigkräfte eingesetzt werden, die kaum mehr als den Mindestlohn in der Tasche hatten“, so IG Metall-Anwalt Mario Utess. „Die Ford-Werke haben an den Kollegen, die sich als Mitarbeiter zweiter Klasse fühlten, gut verdient.“ (…) Schluss, aus, vorbei. Das Gericht hat am Mittwoch entschieden, dass für den Fahrzeugbau eingesetzte Leiharbeiter die Branchenzuschläge erhalten müssen. (…) Die IG Metall sieht das Urteil als Präzedenzfall. Tausende Zeitarbeiter im Kölner Raum könnten nun den Branchenzuschlag von 15 bis 50 % (je nach Einsatzdauer) nachfordern. Roßmann: „Wir werden mit dem von uns erstrittenen Urteil eine Lawine lostreten.“ Beitrag von Philipp J. Meckert vom 23. Februar 2017 beim Express Köln online. Siehe dazu: IG Metall Köln-Leverkusen stoppt Tarifflucht – Leiharbeiter erhalten Nachzahlungen bis 30.000 €. Es ging um 2 Millionen €. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat zugunsten von Leiharbeitern Ford Industriepark entschieden.
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