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Krieg gegen Flüchtlinge in „spanischen Exklaven“: Blutig, doch erneut erfolglos
Grenze zur spanischen Exklave CeutaIn Spaniens Exklave Ceuta steht bekanntlich die Mauer längst – vor dem tödlichen Wassergraben hochgerüstete Abschreckung, die dennoch sehr oft immer weniger funktioniert. In der Meldung „Verletzte beim Sturm auf spanisches Ceuta“ am 01. August 2017 bei der Tagesschau heißt es dazu: „Immer wieder versuchen afrikanische Migranten von Marokko aus über den Grenzzaun der spanischen Exklave Ceuta in die Europäische Union zu gelangen. Erneut sind nun mindestens 14 Menschen dabei verletzt worden. Nach Angaben der örtlichen Polizei hatten sich 200 Flüchtlinge an dem Versuch beteiligt. Etwa 70 hätten es geschafft, in die Exklave und damit in die EU zu gelangen. Zahlreiche Menschen seien mit Schnittwunden und Knochenbrüchen in Krankenhäuser eingeliefert worden, twitterte das Spanische Rote Kreuz“ – was immer wieder vermeldet wird. Lesenswert aber auch die zahlreichen Kommentare zu dieser Meldung, von denen einige unter anderem der EU Versagen dabei vorwerfen, „ihre Bürger zu schützen“… weiterlesen »
Grenze zur spanischen Exklave CeutaIn Spaniens Exklave Ceuta steht bekanntlich die Mauer längst – vor dem tödlichen Wassergraben hochgerüstete Abschreckung, die dennoch sehr oft immer weniger funktioniert. In der Meldung „Verletzte beim Sturm auf spanisches Ceuta“ am 01. August 2017 weiterlesen »

G20 2017: Social Strike im Hafen – Shut down the harbour!Der Kampf um die Deutungshoheit der – auch gewaltsamen – Proteste in Hamburg muss auch als Kampf um die Deutungshoheit der neoliberalen „Alternativlosigkeit “ (There is no Alternative – dieses „TINA“ von Margret Thatcher bei ihrer neoliberalen Revolution) von Merkel & Co. verstanden werden…“ Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 1.8.2017 weiterlesen »

Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 1.8.2017

G20 2017: Social Strike im Hafen – Shut down the harbour!Der Kampf um die Deutungshoheit der - auch gewaltsamen - Proteste in Hamburg muss auch als Kampf um die Deutungshoheit der neoliberalen "Alternativlosigkeit " (There weiterlesen »

Merkel bei Erdogan: Hilfst Du mir gegen Flüchtlinge, helfe ich Dir gegen Kurden: ‘Stop the Dangerous Deal’Türken, die die PKK nicht direkt, sondern nur indirekt unterstützen, können ebenfalls aus Deutschland ausgewiesen werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag (Az. 1 C 28.16). »In diesen Fällen, in den Personen die PKK nur mittelbar unterstützen, liegt auch ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse vor«, sagte der Vorsitzende Richter des Ersten Senats des Bundesverwaltungsgerichts, Uwe-Dietmar Berlit. Der Fall betrifft den Türken Nuri G. aus Heilbronn, der kurdischer Volkszugehörigkeit ist“ – so beginnt der Beitrag „Kurde von Ausweisung bedroht“  von Sven Eichstädt am 28. Juli 2017 in neues deutschland, worin der jahrelange juristische Hickhack nachgezeichnet wird – der im Falle einer demokratischen Grundorientierung ganz und gar überflüssig wäre. Aber Erdogan findet nicht nur in der Türkei willige Richter, sondern auch bei seinen Partner-Regierungen. weiterlesen »
Merkel bei Erdogan: Hilfst Du mir gegen Flüchtlinge, helfe ich Dir gegen Kurden: ‘Stop the Dangerous Deal’Türken, die die PKK nicht direkt, sondern nur indirekt unterstützen, können ebenfalls aus Deutschland ausgewiesen werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag (Az. 1 weiterlesen »

In Gedenken an die OPfer des NSU - Wandbildaktion vom Bündnis gegen Rassismus am 8. Februar 2016 in Berlin (Umbruch Bildarchiv)Die Bundesanwaltschaft geht mit folgender Methode vor: Sie legt fest, Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe seien die alleinigen Täter. Die zwei Männer die Ausführenden, die Frau die Abdeckende. Nur die drei, nicht einmal Unterstützer vor Ort. Auch Zschäpe sei nie an einem Tatort dabei gewesen, weder bei den Ausspähungen und schon gar nicht bei den Taten. Sie habe die Verbrechen mit vorbereitet, während ihrer Verübung zuhause die Stellung gehalten und den Rückzugsraum gesichert. Tatsächlich gibt es Hinweise auf eine Person, die während der Taten am gemeinsamen Wohnort gewesen sein muss. Um die Drei-Täter-Theorie aufrecht zu erhalten, darf Zschäpe an keinem Tatort auftauchen, sonst würde in der Rückzugswohnung ein Platz frei und aus den drei Tätern wären schon vier geworden. Dasselbe gilt für die Tatorte: Jede dritte oder gar vierte Person muss von den Anklägern kategorisch bestritten werden, weil sonst ihr fragiles Konstrukt zusammenstürzen würde“ – aus dem Artikel „NSU-Prozess: Ein Plädoyer wird zur „Kriegserklärung“ von Thomas Moser am 30. Juli 2017 bei telepolis, worin die bisherigen mehr als seltsamen Auslassungen der Bundesstaatsanwaltschaft kritisch zusammengefasst werden. Siehe dazu auch einen Beitrag zu den Erfahrungen (einiger) der Opferfamilien mit den Anklage-Vertretungen weiterlesen »
In Gedenken an die OPfer des NSU - Wandbildaktion vom Bündnis gegen Rassismus am 8. Februar 2016 in Berlin (Umbruch Bildarchiv)Die Bundesanwaltschaft geht mit folgender Methode vor: Sie legt fest, Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe seien die alleinigen Täter. Die zwei Männer die Ausführenden, weiterlesen »

Solidarität mit dem Gefangenenstreik in den USA am 9.9.2016 - hier in New YorkDer Freistaat Bayern weitet die Rechte der Polizei gewaltig aus. Am Mittwoch beschloss das Parlament eines der schärfsten Gesetze zur Überwachung von gefährlichen Personen. Dabei geht es um Personen, die keine Straftat begangen haben, aber im Verdacht stehen, dies zu tun – wie sogenannte Gefährder. In Bayern können sie in Zukunft sogleich bis zu drei Monate präventiv in Gewahrsam genommen werden. Bisher galt eine Höchstdauer von zwei Wochen, die nun völlig aufgehoben ist. Alle drei Monate muss die Haft von einem Richter überprüft werden. Theoretisch können Betroffene so jahrelang im Gefängnis sitzen, ohne ein Urteil“ – so beginnt der Artikel „Gefährder-Gesetz verschärft“ von Lisa Schnell am 19. Juli 2017 in der SZ Online, worin die übliche Logik Thema ist, eine angebliche Verteidigung der „Freiheit“ durch ihre Abschaffung zu garantieren. Siehe dazu zwei weitere aktuelle Beiträge – auch zu Gefährdern des Eigentums. Neu: Ein nächster Schritt in Richtung Guantánamo weiterlesen »
Solidarität mit dem Gefangenenstreik in den USA am 9.9.2016 - hier in New YorkDer Freistaat Bayern weitet die Rechte der Polizei gewaltig aus. Am Mittwoch beschloss das Parlament eines der schärfsten Gesetze zur Überwachung von gefährlichen Personen. Dabei geht es um Personen, weiterlesen »

16-Punkte-Plan: Merkel will Abschiebungen deutlich beschleunigen »zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht«

Dossier

Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindernKanzlerin Merkel will die Zahl der Abschiebungen erhöhen. Ein 16-Punkte-Plan sieht nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen „Bundesausreisezentren“ vor, in denen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden…“ Artikel von Wolf Wiedmann-Schmidt vom 08.02.2017 bei SPON und: Abschiebezentren: Bund und Länder streiten über schnellere Rückführungen. Neu: PRO ASYL dazu: Vom Aufnahmeland zum Abschiebeland: »Hau-Ab-Gesetz« tritt in Kraft weiterlesen »

Dossier

Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindern"Kanzlerin Merkel will die Zahl der Abschiebungen erhöhen. Ein 16-Punkte-Plan sieht nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen "Bundesausreisezentren" vor, in denen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden…" Artikel von Wolf Wiedmann-Schmidt vom 08.02.2017 bei SPON weiterlesen »

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Nach dem Tod der Hubschrauber-Besatzung: Erneut Abzug aus Mali gefordert
DFG-VK: Nein zum Militäreinsatz in MaliSeit 2013 sei die Bundeswehr in dem nordafrikanischen Land aktiv um an der Seite der ehemaligen Kolonialmacht Frankreich den Zugang zu Rohstoffen und deren Transport aus der Region in die EU zu sichern und Flüchtlingsströme zu unterbinden. „Zudem möchte die Bundesregierung mit dem Einsatz militärisch Präsenz und Stärke zeigen und dadurch international Respekt gewinnen“, erläutert Thomas Carl Schwoerer die politischen Absichten hinter dem Einsatz: „All diese zweifelhaften Ziele werden auf Kosten der deutschen Soldaten sowie der Menschen in Nordafrika verfolgt“, erklärt der DFG-VK-Bundessprecher“ – aus der Pressemitteilung „Keine weiteren Toten! – Den gefährlichen Mali-Einsatz beenden“ am 27. Juli 2017 bei der DFG-VK, worin auch an frühere Proteste der Organisation gegen den Mali-Einsatz der Bundeswehr erinnert wird. Siehe dazu zwei weitere aktuelle und zwei Hintergrundbeiträge weiterlesen »
DFG-VK: Nein zum Militäreinsatz in MaliSeit 2013 sei die Bundeswehr in dem nordafrikanischen Land aktiv um an der Seite der ehemaligen Kolonialmacht Frankreich den Zugang zu Rohstoffen und deren Transport aus der Region in die EU zu sichern und Flüchtlingsströme zu unterbinden. „Zudem möchte weiterlesen »

18.3.2017: Bündnis »Welcome2Stay« protestiert gegen die Abschiebepraxis der EU und die AsylpaketeWas wie ein Stoff für Georg Thoma über Böcke und Gärtner klingt, wird von dem leider nicht mehr bearbeitet werden können – von Menschen, die Asyl beantragen aber sicher erlitten: Weil sein Fahrer ein AfD-Funktionär war, hat ihn ein CSU-Landrat strafversetzt – zum Asylanträge bearbeiten. In dem kurzen Bericht „AfD-Funktionär wird Sachbearbeiter für Asylanträge“ von Matthias Köpf am 26. Juli 2017 in der Süddeutschen Zeitung heißt es: „… Doch als Fahrer und auch als Fuhrparkleiter des Landratsamts wird der Mann nicht zurückkehren, der seit dem vergangenen Herbst Beisitzer im Mühldorfer AfD-Kreisverband ist und deswegen im Frühjahr als Chauffeur suspendiert und zunächst strafweise ins Bauamt versetzt wurde. Nach eigenen Angaben im Bayerischen Rundfunk wird der AfD-Funktionär im Landratsamt künftig stattdessen ausgerechnet als Asylsachbearbeiter arbeiten…weiterlesen »
18.3.2017: Bündnis »Welcome2Stay« protestiert gegen die Abschiebepraxis der EU und die AsylpaketeWas wie ein Stoff für Georg Thoma über Böcke und Gärtner klingt, wird von dem leider nicht mehr bearbeitet werden können – von Menschen, die Asyl beantragen aber sicher erlitten: Weil weiterlesen »

Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“„… Auch die aktive Beteiligung des Trios an den NSU-Verbrechen kann aufgrund eindeutiger und einer Vielzahl von Indizien als belegt gelten. Zschäpe und die anderen Angeklagten sitzen deshalb zu Recht, wo sie sitzen. Nicht belegt ist allerdings die alleinige und ausschließliche Täterschaft des Trios. Handelte es in einem größeren Zusammenhang? Gab es eine Vermischung verschiedener Kriminalitätsszenen? Und vor allem: Welche Rolle spielte der Verfassungsschutz in dem Gesamtkomplex? (…) Wer ihn aber kategorisch ausschließt, wie es die Bundesanwaltschaft tut und zahllose profunde Belege für eine Verstrickung des Geheimdienstes negiert, kann die Mordserie nicht lösen. Ihr bleibt nur, alle Puzzlestücke ihrer Ermittlungen durch das Nadelöhr der Drei-Täter-Theorie zu zwängen. Die Bundesanwaltschaft versucht das seit über fünf Jahren und scheitert wiederholt. So auch jetzt die BAW-Vertreterin Greger in ihrem Part des Behördenplädoyers. Unfreiwillig lieferte sie Belege für die Oberflächlichkeit, Löchrigkeit und Mutwilligkeit ihrer eigenen Theorie…“ – aus dem Artikel „Plädoyers im NSU-Prozess: Bundesanwaltschaft kann vieles nicht erklären“ von Thomas Moser am 27. Juli 2017 bei telepolis, der die Bilanz der insgesamt ersten vier Stunden des Plädaoyers der Bundesstaatsanwaltschaft nach der Dokumentation eines ganzen Katalogs offen gebliebener Fragen als dürftig beurteilt. Siehe dazu zwei weitere aktuelle Beiträge und einen Verweis auf unseren ersten Beitrag zur Anklage (gegen Kritiker) weiterlesen »
Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“„... Auch die aktive Beteiligung des Trios an den NSU-Verbrechen kann aufgrund eindeutiger und einer Vielzahl von Indizien als belegt gelten. Zschäpe und die anderen Angeklagten sitzen deshalb zu Recht, wo sie sitzen. Nicht belegt ist allerdings weiterlesen »

18.3.2017: Bündnis »Welcome2Stay« protestiert gegen die Abschiebepraxis der EU und die AsylpaketeGleich drei Mal gab es heute von dem europäischen Gerichtshof in Luxemburg Urteile bzw. juristische Vorentscheidungen. In zwei Fällen wurde das Recht von Migranten ignoriert, in einem Fall bekam der Kläger Recht, weil die Frist abgelaufen war. Die am meisten diskutierte Entscheidung soll das Dubliner Flüchtlingsregime wieder ins Recht setzen, das seit Jahren von Flüchtlingsorganisationen bekämpft und von Migranten im Herbst 2015 real außer Kraft gesetzt wurde. Die als Flüchtlingskrise apostrophierte Situation im Herbst 2015 war eigentlich nichts anderes als die Ermächtigung von Migranten, sich über die Regularien hinwegzusetzen, die ohne und gegen ihren Willen gemacht wurden…“ Kommentar von Peter Nowak vom 26. Juli 2017 bei telepolis – siehe dazu auch weiteren beitrag weiterlesen »
18.3.2017: Bündnis »Welcome2Stay« protestiert gegen die Abschiebepraxis der EU und die Asylpakete"Gleich drei Mal gab es heute von dem europäischen Gerichtshof in Luxemburg Urteile bzw. juristische Vorentscheidungen. In zwei Fällen wurde das Recht von Migranten ignoriert, in einem Fall bekam der Kläger Recht, weiterlesen »

Ferries, not Frontex„… Die EU-Grenzschutzagentur Frontex mahnt die Staaten Europas zu größeren Anstrengungen bei der Bekämpfung von illegaler Einwanderung. „Grenzkontrollen können nicht die einzige Antwort auf die Migrationskrise sein. Zur Lösung dieser Frage bedarf es eines sehr viel umfangreicheren Ansatzes“, sagte der Frontex-Vizechef Berndt Körner dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) in Hannover. Dieser Ansatz müsse die Stabilisierung der Herkunftsländer der Migranten in den Blick nehmen, Entwicklungshilfe leisten, legale Wege zur Ausreise aufzeigen und die Menschen vor den Gefahren warnen, die Schleusernetzwerke und der Weg über das Mittelmeer bedeuteten, betonte der Österreicher. „Wir müssen früher ansetzen und alles dafür tun, dass die Migranten nicht die Sahara durchqueren – wir wissen nicht einmal, wie viele Menschen dabei sterben“, sagte Körner. (…) Seit Jahresbeginn sind nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen rund 112.000 Menschen über das Mittelmeer nach Europa gekommen, davon landeten rund 93.400 in Italien an. Mehr als 2.350 Menschen ertranken seit dem vergangenen Januar im Mittelmeer.“ Beitrag vom 27. Juli 2017 von und bei Migazin weiterlesen »
Ferries, not Frontex"... Die EU-Grenzschutzagentur Frontex mahnt die Staaten Europas zu größeren Anstrengungen bei der Bekämpfung von illegaler Einwanderung. „Grenzkontrollen können nicht die einzige Antwort auf die Migrationskrise sein. Zur Lösung dieser Frage bedarf es eines sehr viel umfangreicheren Ansatzes“, sagte der Frontex-Vizechef weiterlesen »

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am Donnerstag in höchster Instanz entschieden, dass der Einsatz eines Software-Keyloggers zur Überwachung eines Arbeitsplatz-Computers nur unter engen Voraussetzungen erlaubt ist. Nur bei dem mit konkreten Tatsachen belegbaren Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung durch einen konkreten Arbeitnehmer darf ein Keylogger eingesetzt werden. In anderen Fällen verstößt die Nutzung der Überwachungssoftware gegen § 32 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz. (AZ 2 AZR 681/16). Mit seiner Rechtssprechung hat das Bundesarbeitsgericht die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Hamm (AZ 6 Sa 1711/15) bestätigt. (…) „Die Beklagte hatte beim Einsatz der Software gegenüber dem Kläger keinen auf Tatsachen beruhenden Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung. Die von ihr „ins Blaue hinein“ veranlasste Maßnahme war daher unverhältnismäßig,“ heißt es in der Urteilsbegründung.“ Artikel von Detlef Borchers vom 27. Juli 2017 bei heise online – wir wissen allerdings aus Erfahrung, wie schnell sich ein Verdacht konstruieren lässt… weiterlesen »
"Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am Donnerstag in höchster Instanz entschieden, dass der Einsatz eines Software-Keyloggers zur Überwachung eines Arbeitsplatz-Computers nur unter engen Voraussetzungen erlaubt ist. Nur bei dem mit konkreten Tatsachen belegbaren Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung durch einen konkreten Arbeitnehmer darf ein Keylogger eingesetzt werden. weiterlesen »

Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“Zur Eröffnung der Plädoyers der Bundesstaatswanwaltschaft im NSU-Prozess ist die hier kommentierte Aussage charakteristisch: „Was der Ankläger als scheinbar objektiv und unabänderlich hinstellt, ist jedoch die Entscheidung seiner Behörde gewesen. Sie ist für die Auswahl – nur – dieser fünf Angeklagten verantwortlich, ganz subjektiv. Gegen neun weitere Verdächtige ermittelt sie bisher lediglich.  Die Mörder seien Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos „und niemand anderes“, beharrte Diemer, Beate Zschäpe sei Mittäterin, unterstützt worden sei der NSU von den Angeklagten „hier im Saal“. Warum die Menschen sterben mussten, sei aufgeklärt, ebenso die Sprengstoffanschläge in Köln. Der Anschlag auf die zwei Polizeibeamten in Heilbronn sei ein Angriff auf „unseren Staat“ gewesen. Die Opfer seien „willkürlich“ ausgesucht worden und das Motiv sei nicht in ihrer Persönlichkeit oder irgendeiner Vorgeschichte begründet. Namentlich nannte er die erschossene Polizistin Michèle Kiesewetter.  Ganz offensichtlich reagierte der Bundesanwalt auf die anhaltende Kritik an der Arbeit der Bundesanwaltschaft. Sein Prolog gipfelte in einer Art Abrechnung. Vor allem im Fall Kiesewetter, bei dem die Hauptverhandlung ein „eindeutiges Ergebnis“ erbracht habe, gebe es „haltlose Spekulationen selbsterklärter Experten“, so Herbert Diemer wörtlich – und ergänzte: „Experten, wie Irrlichter, wie Fliegengesurre!““ – aus dem Beitrag „NSU-Prozess: Ankläger verteidigen ihre tendenziöse Anklage“ von Thomas Moser am 26. Juli 2017 bei  telepolis, worin der Autor zur Schlussfolgerung kommt, dass dieses Plädoyer vor allem einen Demonstrationszweck der Staatsanwaltschaft  hatte – es kann nur eine Ermittlung geben, unsere. weiterlesen »
Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“Zur Eröffnung der Plädoyers der Bundesstaatswanwaltschaft im NSU-Prozess ist die hier kommentierte Aussage charakteristisch: „Was der Ankläger als scheinbar objektiv und unabänderlich hinstellt, ist jedoch die Entscheidung seiner Behörde gewesen. Sie ist für die Auswahl - weiterlesen »

Überwachungskamera - von Ingenieuren entwickelt...Der neueste Vorstoß für mehr Überwachungskameras in der Hauptstadt kommt vom Bürgerbündnis für mehr Videoaufklärung und mehr Datenschutz, zu den Organisatoren gehören der frühere Berliner Justizsenator Thomas Heilmann von der CDU und der ehemalige Neuköllner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky von der SPD“ – aus der Einleitung des Beitrags „Berliner Bündnis für mehr „Videoaufklärung“: Überwachung heißt jetzt Datenschutz“ von Anna Biselli am 25. Juli 2017 bei netzpolitik.org, worin neben der konkreten Kritik an dieser seltsamen Initiative abschließend zu den Perspektiven nochmals bemerkt wird: „Der Streit um mehr Videoüberwachung in Berlin wird noch mehrere Monate andauern. Um ein Volksbegehren in Gang zu bringen, müssen die Träger zunächst 20.000 Unterschriften sammeln. Damit wollen sie im August starten. Danach sind 170.000 Unterschriften innerhalb von vier Monaten notwendig, die das eigentliche Volksbegehren ausmachen“. weiterlesen »
Überwachungskamera - von Ingenieuren entwickelt...Der neueste Vorstoß für mehr Überwachungskameras in der Hauptstadt kommt vom Bürgerbündnis für mehr Videoaufklärung und mehr Datenschutz, zu den Organisatoren gehören der frühere Berliner Justizsenator Thomas Heilmann von der CDU und der ehemalige Neuköllner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky weiterlesen »

„Mehr Effizienz durch umfassende Leistungskontrolle im Job? Mit einem neuen Add-on für die Bürosoftware Microsoft Office 365 können Arbeitgeber die Leistung ihrer MitarbeiterInnen detailliert analysieren. Aus Sicht des DGB ist der Einsatz der Software im Betrieb zwingend mitbestimmungspflichtig. (…) Die Software erlaubt auch, dass Arbeitsprozesse überwacht werden. Wie lange wurde am Dokument X gearbeitet, wer hat wem eine E-Mail geschrieben, wann wurde geantwortet? Für viele Arbeitgeber sind das interessante Daten. (…) Der Fachanwalt rät Betriebsräten in einer Betriebsvereinbarung sicherzustellen, dass die Sicherheit der Daten gewährleistet ist und Datenverlust und –manipulation effektiv vorgebeugt wird. Zudem gilt: „Will ein Unternehmen Office 365 in der Cloud-Version einführen, muss es mit Microsoft einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung schließen.“ Darin müssen die in der Datenschutz-Grundverordnung (§ 28 Abs. 3 DSGVO) genannten Rechte und Pflichten geregelt sein. Der Betriebsrat sollte außerdem auf Regelungen bestehen, die ihm das Recht einräumen, beim Anbieter selbst Auskunft und Einsicht zu verlangen. Die ArbeitnehmervertreterInnen sollten sicherstellen, dass nicht jede „technisch mögliche aber zwecküberschießende Datenverarbeitung erfolgt“…“ Beitrag vom 24. Juli 2017 aus dem DGB-Newsletter SmartUnion weiterlesen »
"Mehr Effizienz durch umfassende Leistungskontrolle im Job? Mit einem neuen Add-on für die Bürosoftware Microsoft Office 365 können Arbeitgeber die Leistung ihrer MitarbeiterInnen detailliert analysieren. Aus Sicht des DGB ist der Einsatz der Software im Betrieb zwingend mitbestimmungspflichtig. (...) Die Software erlaubt auch, dass Arbeitsprozesse überwacht werden. Wie lange wurde weiterlesen »

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