„Der Einsatz verlief anders als geplant. Am Morgen des 31. Mai wollte die Nürnberger Polizei den 20-jährigen Afghanen Asef N. aus seiner Berufsschule abholen, um ihn in sein Heimatland abzuschieben. Es sollte eigentlich ein gewöhnlicher Einsatz für die Beamten werden, einer unter vielen anderen, die an diesem Tag auf dem Dienstplan standen. Doch die Polizei hatte nicht mit der Solidarität seiner Mitschüler gerechnet (…) Jetzt beschäftigt der Vorfall, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hat, erstmals die Justiz: Angeklagt ist ein 22-jähriger Demonstrant, der sich damals an dem Protest beteiligt hatte und bis heute in Untersuchungshaft sitzt. Er muss sich wegen der Geschehnisse an diesem Dienstag vor dem Amtsgericht Nürnberg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Körperverletzung, versuchte Gefangenenbefreiung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und einen vierfachen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte vor. (…) Als Reaktion auf diese Anklage hat sich in Nürnberg das Bündnis »Widerstand Mai 31 – Solidarität ist kein Verbrechen« gegründet, ein Zusammenschluss von Aktivisten, die an die Unschuld der Betroffenen glauben. In dem Bündnis engagieren sich Angehörige, Schüler und linke Gruppen gegen die Repressionen, die sich gegen den Angeklagten und 18 weitere Personen richten. Nach Informationen des Bündnisses wird gegen diese Personen derzeit ermittelt.“ Beitrag von Johannes Hartl bei neues Deutschland vom 24. Oktober 2017. Lt. Spiegel online am 24.10.2017 hat das Amtsgericht Nürnberg ihn zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Siehe den
Demoaufruf für den 27.10: Solidarität ist kein Verbrechen! und zum Hintergrund mehrere Berichte zu „Abschiebung von jungem Fliesenleger in Nürnberg: Schüler setzen mit Protest gegen Abschiebung ein wichtiges Zeichen“ im
Dossier „Mehr Soldaten nach Afghanistan – aber trotzdem dorthin abschieben?“ weiterlesen »