Die Gouverneure von Istanbul und Izmir haben Maßnahmen ergriffen, um die Aktivitäten zum 8. März zu unterbinden, die betroffenen Frauen-Netzwerke wollen sich dem keinesfalls fügen. Der türkische Geheimdienst übergibt die Daten von 122.000 App-Nutzern an die Staatsanwaltschaft – weil sie verdächtig sind, denn sie haben Sicherheitsprogramme benutzt. Die Verfolgung von (auch gar nicht so sehr) kritischen JournalistInnen geht ebenso weiter, wie die Unterdrückungsapparate weiterhin „alles kurdische“ mit Repression überziehen und ihren Krieg fortsetzen. Jetzt beklagt die Regierung der Türkei antidemokratische Machenschaften in der BRD, weil sie hier ihren Propagandafeldzug nicht ungestört durchziehen kann – dabei bekommt sie doch, etwa in der Verfolgung kurdischer Bestrebungen, jede Hilfe von der bundesdeutschen Politik und den Behörden. Wie es etwa aus folgendem Passus deutlich wird: „
Dem Co-Vorsitzenden des „Demokratischen Gesellschaftszentrums der KurdInnen in Deutschland e.V. – NAV-DEM, Bahattin Dogan, wurde durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Recht auf freie Bewegung entzogen und sein Aufenthaltsstatus aberkannt. Die Begründung des Gerichts sind die politischen Aktivitäten, die Dogan im Rahmen seines Amtes als Co-Vorsitzender der kurdischen Dachorganisation NAV-DEM ausübt. Wir verurteilen die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung und des Dachverbandes ihrer Organisationen in Deutschland und fordern die deutschen Behörden und das Verwaltungsgericht auf, das Urteil wieder rückgängig zu machen“ – aus der Erklärung „Schluss mit der Kriminalisierung von kurdischen Aktivisten und Organisationen!“ der DIDF vom 01. März 2017, der man nur rundherum zustimmen kann. Siehe zu diesen Vorgängen eine kleine aktuelle Materialsammlung
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Die Gouverneure von Istanbul und Izmir haben Maßnahmen ergriffen, um die Aktivitäten zum 8. März zu unterbinden, die betroffenen Frauen-Netzwerke wollen sich dem keinesfalls fügen. Der türkische Geheimdienst übergibt die Daten von 122.000 App-Nutzern an die Staatsanwaltschaft –
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