Kirche als Arbeitgeber

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Klinikum Weimar (Diakonie Mitteldeutschland) lehnt Tarifverhandlungen ab und pocht auf „Dritten Weg“ kircheninterner Lohnfindung
ver.di: Keine Ectra-Wurst für Kirche und Diakonie im ArbeitsrechtDas Klinikum Weimar steht vor einer möglicherweise harten Tarifauseinandersetzung. Nachdem der Arbeitgeber bereits zweimal die Aufforderung der Gewerkschaft ver.di zu Tarifverhandlungen abgelehnt hat, werden die Beschäftigten nun ihre Forderungen durchsetzen müssen. Der Auftakt findet im Rahmen einer “Aktiven Mittagspause” am 12. Juni zwischen 12:00 Uhr und 12:30 Uhr vor dem Haupteingang des Klinikums statt. Eine besondere Brisanz in dieser Auseinandersetzung liegt darin, dass das Sophien- und Hufeland Klinikum Weimar, Teil der Diakonie Mitteldeutschland ist. In der Diakonie gelten eigene Arbeitsvertragsrichtlinien (…) Dies hat Folgen, denn insbesondere langjährig Beschäftigte sind gegenüber den anderen Tarifverträgen in der Region deutlich schlechter gestellt. (…) „Wir wollen tarifliche Vereinbarungen, die zwingend gelten und über die wir auf Augenhöhe verhandeln“, stellt der Krankenpfleger Mathias Korn aus dem Klinikum Weimar klar…“ Meldung vom 11.06.2024 von ver.di SAT („Klinikum Weimar: Beschäftigte bereiten sich auf Streik vor“), siehe die weitere Entwicklung und NEU: Gott darf man auch 2024 nicht bestreiken: Warnstreik im Klinikum Weimar am 1. August wegen erfolgreicher einstweiliger Verfügung durch Kirche/Diakonie doch abgesagt weiterlesen »

ver.di: Keine Ectra-Wurst für Kirche und Diakonie im Arbeitsrecht

Klinikum Weimar (Diakonie Mitteldeutschland) lehnt Tarifverhandlungen ab und pocht auf „Dritten Weg“ kircheninterner Lohnfindung / NEU: Gott darf man auch 2024 nicht bestreiken: Warnstreik im Klinikum Weimar am 1. August wegen erfolgreicher einstweiliger Verfügung durch Kirche/Diakonie doch abgesagt
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Diskriminierend: Bundesarbeitsgericht schränkt kirchliches Arbeitsrecht ein – nicht genug

Dossier

wurstteller_grossver.di begrüßt das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) in Erfurt, das den Kirchen enge Grenzen bei der Einstellungspraxis setzt. Demnach dürfen Bewerberinnen und Bewerber auf Arbeitsplätze in sogenannten verkündigungsfernen Tätigkeiten nicht abgelehnt werden, wenn sie nicht Mitglied einer christlichen Kirche sind. Das Urteil des BAG folgt damit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 17. April 2018. (…) „Das war ein sehr langer Rechtsweg. Nach dem Europäischen Gerichtshof gibt mir nun auch das Bundesarbeitsgericht Recht; dieses Urteil bestätigt mich darin, dass diese Form der Diskriminierung bei verkündungsfernen Stellenangeboten beendet werden muss“, so Egenberger. Für die nicht erfolgte Einstellung steht Egenberger nun eine Entschädigung zu…“ Beitrag von ver.di vom 25.10.2018, siehe dazu NEU: Keine Beschäftigte zweiter Klasse: Kolleg*innen aus verschiedenen Betrieben melden sich zum kirchlichen Sonderrecht zu Wort. Ihre Forderung: gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte weiterlesen »

Dossier zum kirchlichen Arbeitsrecht

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Keine Beschäftigte zweiter Klasse: Kolleg*innen aus verschiedenen Betrieben melden sich zum kirchlichen Sonderrecht zu Wort. Ihre Forderung: gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte
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Über die Sisyphosarbeit zum Aufbau gewerkschaftlicher Strukturen in kirchlichen Unternehmen
wurstteller_gross„… Im Rahmen der Vermarktwirtschaftlichung sozialer Hilfebedarfe wurde seit Mitte der 1990er Jahre der Sozialstaat mit seinem Budget von über 100 Milliarden Euro systematisch dem Verwertungsprozess zugeführt. Die zwei christlichen Kirchen übernahmen die betriebswirtschaftlichen Grundzüge in ihren vormals gemeinnützigen Unternehmungen und sprachen nun von ihren „Sozialbetrieben“. (…) Aufgrund der mangelnden Mitbestimmung und der Selbstdefinition als „Dienstgemeinschaft“ – ein Begriff, der aus dem deutschen Faschismus stammt – konnten Veränderungsprozesse von „oben“ angeregt und umgesetzt werden. Das garantierte einen handfesten Konkurrenzvorteil, wenn unternehmerische Entscheidungen nach „Gutsherrenart“ gefällt werden können. In ihren Unternehmen nutzen sie die möglichen prekären Arbeitsverhältnisse mit den unmenschlichen Bedingungen für ihre Beschäftigten aus, um ihren Profit zu sichern. Gleichzeitig unterbinden sie jegliche Gegenwehr, Selbstorganisation oder gewerkschaftliche Organisierung der Beschäftigten in ihren Reihen…“ Beitrag vom 8. Januar 2024 vom und beim gewerkschaftsforum.de und mehr daraus weiterlesen »

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Über die Sisyphosarbeit zum Aufbau gewerkschaftlicher Strukturen in kirchlichen Unternehmen
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Artemed Gruppe verteidigt kirchliches Arbeitsrecht und verweigert Tarifverhandlungen: Freiburger St. Josefskrankenhaus kündigt Marburger Bund-Ärztin frislos
"Gott kann man nicht bestreiken" - Streikrecht in Kirchen vor dem BundesarbeitsgerichtNach Informationen des Marburger Bundes wurde eine Ärztin des St. Josefskrankenhaus in Freiburg fristlos gekündigt, weil sie sich gewerkschaftlich organisiert hat. Der Marburger Bund sieht darin durch die Artemed Gruppe, die 2020 das zuvor kirchliche St. Josefskrankenhaus und das Lorettokrankenhaus aufgekauf und sich bis heute weigert, einen Tarifvertrag auszuhandeln, eine rote Linie überschritten. Die Fachgewerkschaft der Ärzt*innen sieht bei der fristlosen Kündigung „in einem Maß verstoßen gegen die Gesetze der Sozialpartnerschaft, das so nicht stehen bleiben darf“, wie es in einer Einladung zur Versammlung heißt. Die Artemed Gruppe hat 2020 und weigert sich bis heute einen Tarifvertrag zu verhandeln. Der Marburger Bund mobilisiert deshalb zu einer Mahnwache und anschließenden Demonstration, um sich mit der betreffenden Ärztin zu solidarisieren.,.“ Meldung vom 13. Dezember 2023 bei Radio Dreyeckland zum Protest am 14.12.23 in Freiburg – siehe auch die Hintergründe des Marburger Bundes weiterlesen »

"Gott kann man nicht bestreiken" - Streikrecht in Kirchen vor dem Bundesarbeitsgericht

Artemed Gruppe verteidigt kirchliches Arbeitsrecht und verweigert Tarifverhandlungen:
Freiburger St. Josefskrankenhaus kündigt Marburger Bund-Ärztin frislos
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Erstmals Tarifvertrag für diakonische Altenhilfeeinrichtungen in Hessen vereinbart: „Kirchen und Tarifverträge – das geht“
ver.di: Keine Ectra-Wurst für Kirche und Diakonie im ArbeitsrechtDie Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat erstmals in Hessen einen Tarifvertrag für diakonische Altenhilfeeinrichtungen geschlossen, der den rund 1.450 Beschäftigten deutliche Verbesserungen bringt. Die mit dem „Dienstgeberverband Diakonische Altenhilfe Hessen“ erzielte Tarifvereinbarung löst zum 1. April die kircheninternen Arbeitsvertragsrichtlinien ab. (…) Die vom Tarifvertrag erfassten Beschäftigten in Hessen profitieren mit kürzeren Arbeitszeiten und Entgelterhöhungen. So wird die Wochenarbeitszeit von 39 bzw. 40 Stunden schrittweise auf 38,5 Stunden bei vollem Lohnausgleich verkürzt. Hinzu kommen deutlich höhere Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie bessere Arbeitsbedingungen. Insgesamt steigen die Entgelte (inklusive des Effekts der Arbeitszeitverkürzung) um durchschnittlich acht bis zehn Prozent. (…) Der in Hessen geschlossene Tarifvertrag sei aber noch aus einem anderen Grund bedeutend: „Die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung werden von nun an auf Augenhöhe zwischen Arbeitgebern und ver.di ausgehandelt. Die gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten bestimmen selbst, welche Forderungen sie aufstellen und welche Kompromisse sie akzeptieren.“ Bislang werden die Löhne und Arbeitsbedingungen bei kirchlichen Trägern zumeist in sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommissionen festgelegt, auf deren Entscheidungen die Beschäftigten wenig Einfluss haben…“ ver.di-Pressemitteilung vom 20.01.2022 weiterlesen »

ver.di: Keine Ectra-Wurst für Kirche und Diakonie im Arbeitsrecht

Erstmals Tarifvertrag für diakonische Altenhilfeeinrichtungen in Hessen vereinbart: „Kirchen und Tarifverträge – das geht“
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Caritas: Kein Bonus in Namen Gottes
Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm“Ausgerechnet der kirchliche Träger Caritas verweigert seinen Angestellten den Corona-Bonus und bessere Bezahlung. Sozialarbeiter und Pflegekräfte sind frustriert. (…) Menschen in sozialen Berufen wie Stein, Erzieher, Sozialarbeiterinnen, Pflegekräfte, leisteten in der Corona-Krise Enormes. Rund 693.000 von ihnen arbeiten bei der Caritas, dem größten privaten Arbeitgeber Deutschlands. Bundesweit verwaltet die Caritas Kliniken, Wohnprojekte, Telefonseelsorgen oder Seniorenheime. Für Angestellte wie Stein hat Finanzminister Olaf Scholz den sogenannten Corona-Bonus festgelegt, eine steuerfreie Einmalzahlung von bis zu 1.500 Euro. (…) Doch der größte kirchliche Wohlfahrtsverband, die Caritas, hat den Betrag bisher noch nicht bewilligt, dabei wäre der Bonus nur noch bis Ende des Jahres steuerfrei. (…) Als Mitglied der arbeitsrechtlichen Kommission ist Kliem an den aktuellen Tarifverhandlungen beteiligt. Auf Seite der Arbeitnehmer fordert er den Corona-Bonus für alle Angestellten, dazu noch eine Lohnerhöhung um 4,8 Prozent und mindestens 150 Euro mehr im Monat für die unteren Einkommen. (…) In einer Pressemitteilung schreibt die Caritas, dass sie ein „attraktives Angebot“ vorgelegt habe. Das beinhalte unter anderem eine Lohnerhöhung um 1,4 Prozent im kommenden und um 1,8 Prozent im darauffolgenden Jahr und einen Einmalbonus von 500 Euro. habe die Arbeitgeberseite den kleinen Corona-Bonus angekündigt, den sie aber nur auszahlen wolle, wenn gleichzeitig das Urlaubsrecht verändert würde…“ Artikel von David Gutensohn vom 09.12.2020 in der Zeit online, siehe dazu neu: Großteil der Beschäftigten bei der Caritas wird eine Corona-Einmalzahlung erhalten weiterlesen »

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

Caritas: Kein Bonus in Namen Gottes / Großteil der Beschäftigten bei der Caritas wird eine Corona-Einmalzahlung erhalten
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Streikrecht in Kirchen vor dem Bundesarbeitsgericht“Premiere in der katholischen Caritas: Bundesweit zum ersten Mal überhaupt haben am frühen Morgen Caritas-Beschäftigte, in diesem Fall der Liebenau Leben im Alter gGmbh, die Arbeit niedergelegt. Ihr Glaube an Streik ist stärker, als der an ein Einlenken des Arbeitgebers, der im November nach zehn Runden plötzlich die Verhandlungen abgebrochen hat. Die Beschäftigten fordern von der Tochter der Caritas-Stiftung Liebenau einen Tarifvertrag auf dem Niveau des öffentlichen Dienstes. Anlässlich des Streikbeginns erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler: „Bei der Liebenau Leben im Alter gGmbH nehmen Beschäftigte erstmals ihr Grundrecht auf Streik wahr. Sie sind nicht länger bereit, die jahrelange Benachteiligung hinzunehmen“. Beharrlich hat sich der Arbeitgeber nicht nur an den kircheneigenen Regelungen versündigt. Auch vom Abschluss eines Tarifvertrags will er bislang nichts wissen. Die Konsequenz: Die Kolleg*innen haben sich zusammengetan. Waren 2019 lediglich vier Kolleg*innen gewerkschaftlich organisiert, steht der Arbeitgeber nun 240 Gewerkschaftsmitgliedern gegenüber, die sich mit dem Streik gegen die Benachteiligung wehren…“ ver.di-Meldung vom 25.11.2020 weiterlesen »

Streikrecht in Kirchen vor dem Bundesarbeitsgericht

Liebenau Leben im Alter: Erstmals Streik bei der Caritas für einen Tarifvertrag
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Fernsehsender Bibel TV verhindert die Gründung einer Mitarbeitervertretung
[DGB-Kampagne] Stop Union Busting„Abneigung gegenüber Betriebsräten – so etwas kommt bekanntlich in den besten Unternehmerfamilien vor. Manchen Verhinderern dieser Form von innerbetrieblicher Demokratie ist nicht bewusst, dass diese Anti-Haltung strafrechtlich relevant sein kann. „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft“, wer „eine Wahl des Betriebsrats behindert“, heißt es in § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes. Ausgerechnet ein mit christlicher Ausrichtung für sich werbendes Unternehmen aus Hamburg sieht sich nun mit einem entsprechenden Strafantrag konfrontiert: der im Hamburger Stadtteil Hammerbrook ansässige Sender Bibel TV. Gestellt hat den Strafantrag die Kirchengewerkschaft, deren Bundesgeschäftsstelle in Hamburg-Schnelsen sitzt. In einem beim Arbeitsgericht anhängigen Streit vertritt sie den IT-Fachmann Jan Preuß*. Der Vorwurf der Gewerkschaft: Der promovierte Theologe, der auch Pastor in einer Hamburger Gemeinde ist, habe den Sender verlassen müssen, weil er einen Betriebsrat gründen wollte. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte, dass eine Strafanzeige in Sachen Bibel TV „in der hiesigen Abteilung für Wirtschaftsdelikte eingetragen“ sei. (…) Beim Gütetermin wartete der Pinneberger Arbeitsrechtler Tobias Blankenburg, der Bibel TV vertritt, mit einer überraschenden Darstellung auf: Der Sender habe sich entschieden, die Arbeit für Programmierer „extern zu vergeben“, deshalb habe man Preuß freigestellt. Der erste Kammertermin in Sachen Preuß gegen Bibel TV findet am 9. Juli statt.“ Artikel von Rene´Martens vom 12.03.2020 in der Taz online, siehe auch: Ehemalige Mitarbeiter melden sich zu Union Busting bei Bibel TV zu Wort weiterlesen »

[DGB-Kampagne] Stop Union Busting

Fernsehsender Bibel TV verhindert die Gründung einer Mitarbeitervertretung / Ehemalige Mitarbeiter melden sich zu Union Busting bei Bibel TV zu Wort
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Gericht kassiert außerordentliche Kündigung – Caritas kritisiert Landesarbeitsgerichtsurteil zu rechtsextremer Kinderpflegerin
Pro Asyl: Rassismus führt zum Verlust Ihres Mitgefühls“Die Caritas in der Diözese Würzburg hat sich verwundert über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts zur fristlosen Kündigung einer rechtsextremen Kinderpflegerin gezeigt. Die Entscheidung, dass dieser Schritt nicht rechtens sei, könne er nicht nachvollziehen, sagte der Vorsitzende der Caritas, Clemens Bieber, am Donnerstag. Das Landesarbeitsgericht hatte laut Caritas bemängelt, dass vor der Kündigung eine Abmahnung hätte erfolgen müssen. Der Wohlfahrtsverband argumentiert mit der Grundhaltung der Person. Die Frau war nach Angaben der Caritas in einer rechtsextremen Splittergruppe aktiv und hatte sich an einer fremdenfeindlichen Demonstration beteiligt. Eltern hätten die Einrichtung am Untermain darauf aufmerksam gemacht, dass die Frau im Internet ideologisch eindeutige Bilder und Videos verbreitet habe. “Wir mussten an dieser Stelle die Reißleine ziehen”, sagte Bieber. Gerade in einer katholischen Einrichtung spielten Werte wie Integration eine zentrale Rolle. Gleichzeitig erklärte die Caritas, die Frau habe sich im Dienstalltag nichts zu Schulden kommen lassen. Mit einer Abmahnung wäre es nicht getan gewesen, zitiert der Wohlfahrtsverband eine hauseigene Juristin. Im konkreten Fall sei es nicht um eine Einzelaktion gegangen, sondern um eine Grundhaltung in der Person, die mit den Erfordernissen der Caritas nicht vereinbar sei. Das sei im Gespräch mit der jungen Frau deutlich geworden…“ Beitrag vom 27.02.2020 bei DOKMZ mit Links zur Genese des Falles, siehe auch die PM der Caritas Würzburg: Caritas-Kindergarten ist kein Ort für rechtsextreme Kinderpflegerin weiterlesen »

Pro Asyl: Rassismus führt zum Verlust Ihres Mitgefühls

Gericht kassiert außerordentliche Kündigung – Caritas kritisiert Landesarbeitsgerichtsurteil zu rechtsextremer Kinderpflegerin
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[Kampagne zunächst im Saarland] Tarifvertrag Entlastung: „Damit Arbeit im Krankenhaus wieder Freude macht“

Dossier

ver.di: Tarifvertrag Entlastung: Damit Arbeit im Krankenhaus wieder Freude macht„„Wir mögen unseren Beruf“, sagen Beschäftigte im Krankenhaus. Trotzdem geben viele nach ein paar Jahren den Beruf ganz auf oder reduzieren ihre Arbeitszeit. Das hat etwas mit der hohen Belastung zu tun. Pausen können selten genommen werden und kurzfristiges Einspringen ist Normalität. Viele sind emotional erschöpft, nicht wenige macht das alles krank. Denn auch noch so viel persönlicher Einsatz kann den strukturellen Personalmangel nicht ausgleichen. Bei privaten Klinikkonzernen, kirchlichen Kliniken oder öffentlichen Krankenhäusern – überall fehlt Personal. Wir finden uns nicht mehr damit ab, dass ausgerechnet im Krankenhaus täglich gegen den Gesundheits- und Arbeitsschutz verstoßen wird. Das ganze System funktioniert nur noch, weil die Beschäftigten ausgepresst werden. Das lassen wir nicht länger mit uns machen. Für uns gehört es zusammen: Sich für eine gute Patientenversorgung einzusetzen und auch die eigene Situation zu verbessern. (…) Die hohe Belastung, die krankmachenden Arbeitsbedingungen packen wir bei allen Krankenhausträgern bundesweit an und fordern einen Tarifvertrag Entlastung. Wir fordern mehr Personal; Verlässliche Arbeitszeiten; Belastungsausgleich…“ Kampagne bei ver.di Gesundheit & Soziales. Neu dazu: ver.di-Betriebsgruppe am UKS klagt an und überreicht Mängelliste an UKS-Vorstand weiterlesen »

Dossier

ver.di: Tarifvertrag Entlastung: Damit Arbeit im Krankenhaus wieder Freude macht"„Wir mögen unseren Beruf“, sagen Beschäftigte im Krankenhaus. Trotzdem geben viele nach ein paar Jahren den Beruf ganz auf oder reduzieren ihre Arbeitszeit. Das hat etwas mit der hohen Belastung zu tun. weiterlesen »

Die Situation der Beschäftigten in kirchlichen Unternehmen ist derzeit kein Thema
Streikrecht in Kirchen vor dem Bundesarbeitsgericht„Im Rahmen der Vermarktwirtschaftlichung sozialer Hilfebedarfe wurde seit Mitte der 1990er Jahre der „Sozialstaat“ mit seinem Budget von über 100 Milliarden Euro systematisch dem Verwertungsprozess zugeführt. Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände übernahmen die betriebswirtschaftlichen Grundzüge und sprachen nun von ihren „Sozialbetrieben“, verschrieben sich dem Wettbewerb am Markt, nannten nun die Ratsuchenden und Klienten „Kunden“ und konkurrierten mit ihren deformierten pädagogischen und sozialen Einrichtungen als ein Dienstleistungsunternehmen um Marktanteile. Aufgrund der mangelnden Mitbestimmung und der Selbstdefinition als „Dienstgemeinschaft“ – ein Begriff, der aus dem deutschen Faschismus stammt – konnten Veränderungsprozesse von „oben“ angeregt und leicht umgesetzt werden. Das garantiert natürlich einen Konkurrenzvorteil, wenn unternehmerische Entscheidungen nach „Gutsherrnart“ gefällt werden können. Die kirchlichen Unternehmen berufen sich dabei immer noch auf die ihnen im Grundgesetz zugesicherte Kirchenautonomie und bestehen nach wie vor darauf, dass auf ihre Krankenhäuser, Altenheime und Beratungsstellen das Betriebsverfassungs- und das Mitbestimmungsgesetz nicht angewendet werden. Waren vor einigen Jahren noch innerkirchliche Widerstandsaktivitäten der Beschäftigten an der Tagesordnung, ist es mittlerweile recht still geworden. Ein Grund dafür ist sicherlich die mangelhafte Unterstützung durch die Gewerkschaften und Initiativen für Menschen- und Arbeitsrechte…“ Beitrag vom und beim Gewerkschaftsforum Dortmund vom 17. September 2019 weiterlesen »
Streikrecht in Kirchen vor dem Bundesarbeitsgericht"Im Rahmen der Vermarktwirtschaftlichung sozialer Hilfebedarfe wurde seit Mitte der 1990er Jahre der „Sozialstaat“ mit seinem Budget von über 100 Milliarden Euro systematisch dem Verwertungsprozess zugeführt. Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände übernahmen die betriebswirtschaftlichen Grundzüge und sprachen nun von ihren weiterlesen »

Diakonie und Caritas kündigen Dolmetscher*innen, die sich für bessere Arbeitsbedingungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Heidelberg einsetzen
Flüchtlingsindustrie - Grafik von TS fürs LabourNet GermanyDiakonie und Caritas kündigen ihren Dolmetscher*innen, weil sie sich für bessere Arbeitsbedingungen in der sogenannten „Unabhängigen Sozial- und Verfahrensberatung“ in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Patrick-Henry-Village (PHV) in Heidelberg zusammenschließen. Anfang Juni schloss sich etwa die Hälfte der Dolmetscher*innen zusammen, die in der „Unabhängigen Sozial- und Verfahrensberatung“ im PHV für Asylsuchende in Heidelberg arbeiteten. Sie forderten u.a. eine feste Anstellung und festen Lohn für mindestens ein Jahr statt monatlicher Honorarverträge, Kranken-, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie regelmäßige Supervision. Reguläre Arbeitsbedingungen für Dolmetscher*innen gingen den barmherzigen Kirchen dann aber doch zu weit. Kurzerhand kündigten die Diakonie und Caritas denjenigen fristlos, die die Forderungen unterschrieben hatten. Damit verloren nicht nur eine Handvoll Dolmetscher*innen ihr ohnehin schon unregelmäßiges Zusatzeinkommen von maximal 350€ monatlich. Seitdem steht auch der Großteil der Asylsuchenden der Beratungsstelle sprachlos gegenüber – und damit auch den für sie lebenswichtigen Behörden. Denn gefeuert wurden fast alle Dolmetscher*innen für die häufigsten Sprachen in dem Lager: Arabisch, Persisch, Paschtu, Dari und die verschiedenen kurdischen Dialekte…“ Pressemitteilung „Diakonie und Caritas gegen Dometscher*innen und Flüchtlinge“ des Sprechers der gekündigten Dolmetscher*innen vom 6.7.2019 und dazu: Interview mit dem Sprecher der gekündigten Dolmetscher weiterlesen »
Flüchtlingsindustrie - Grafik von TS fürs LabourNet Germany"Diakonie und Caritas kündigen ihren Dolmetscher*innen, weil sie sich für bessere Arbeitsbedingungen in der sogenannten „Unabhängigen Sozial- und Verfahrensberatung“ in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Patrick-Henry-Village (PHV) in Heidelberg zusammenschließen. Anfang Juni schloss sich etwa die Hälfte der Dolmetscher*innen weiterlesen »

Kündigung wegen Wiederheirat: Ein Chefarzt rüttelt am Sonderstatus der Kirche
dds_april2013Nach Scheidung und Wiederheirat wollte er einfach nur seinen Job behalten dürfen. Nun hat das Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil gefällt, das der gesamten Kirche wehtut. (…) Und genau das trägt der Vorsitzende Richter Koch nach 55 Minuten Verhandlung, 110 Minuten Beratung und dem Gefeixe mit dem Anwalt Müller vor: Die Vorschrift, „keine nach der Rechtsordnung der katholischen Kirche ungültige Ehe zu schließen, war im Hinblick auf die Art der Tätigkeiten des Klägers keine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung.“ Übersetzt in Alltagssprache: Ein Chefarzt muss Gravierenderes tun, um für die Kirche unzumutbar zu sein; für Abtreibung werben oder Hass verbreiten, zum Beispiel. „Das war’s“, sagt der Vorsitzende Koch, und schiebt nach: „Aus unserer Sicht.“ War’s das wirklich? Die Kirche könnte nun erneut vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Ob sie dies tut, will sie entscheiden, wenn das schriftliche Urteil vorliegt, wie ein Sprecher in Köln am Mittwochnachmittag erklärt; also in einigen Monaten wohl…“ Artikel von Detlef Esslinger vom 20. Februar 2019 bei der Süddeutschen Zeitung, siehe dazu ver.di-Kommentar und Hintergrund weiterlesen »
dds_april2013"Nach Scheidung und Wiederheirat wollte er einfach nur seinen Job behalten dürfen. Nun hat das Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil gefällt, das der gesamten Kirche wehtut. (...) Und genau das trägt der Vorsitzende Richter Koch nach 55 Minuten Verhandlung, 110 Minuten Beratung und dem Gefeixe weiterlesen »

Katholische Kirche als Arbeitgeber: Diskriminierung geht nicht
wurstteller_grossAm Dienstag urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Kündigung eines an einer deutschen kirchlichen Einrichtung beschäftigten Chefarztes ­wegen »fehlender Loyalität« zur katholischen Kirche gemäß der Charta der Europäischen Union eine verbotene Diskriminierung darstellt. Ingrid Matthäus-Maier, die Sprecherin der »Kampagne gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz«, hat mit der Jungle World über den Fall gesprochen. Um was ging es konkret in dem am EuGH verhandelten Fall? Es ging um einen Chefarzt an einem katholischen Krankenhaus in Düsseldorf. Er ließ sich scheiden und heiratete erneut. Nach dem katholischen Arbeitsrecht war dies ein schwerer Verstoß gegen seine Pflichten. Der Arzt war jedoch der Ansicht, es sei sein Grundrecht, sich scheiden zu lassen und zu heiraten. Er hat vor dem Arbeitsgericht geklagt, dann vor dem Landesarbeitsgericht, dann vor dem Bundesarbeits­gericht, wo er schließlich gewonnen hat. Dagegen hat die katholische Kirche in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt, aber nur teilweise gewonnen. Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass der Fall nochmals genauer geprüft werden müsse, und die Sache an das Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen. Die dortigen Richter haben den Fall dann dem EuGH vorgelegt, um prüfen zu lassen, ob die Entlassung gegen die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie verstößt. Welche Auswirkungen hat das Urteil des EuGH auf die Rechtsprechung in Deutschland? Es hat keine unmittelbaren Auswirkungen. Der EuGH hat festgestellt, dass tatsächlich eine Diskriminierung vorliegen könnte. Jetzt muss das Bundesarbeitsgericht entscheiden. Es dürfte letztlich feststellen: So eine Diskriminierung darf nicht sein. (…) Für wie viele Menschen gilt das katholische Arbeitsrecht? Es betrifft 1,2 Millionen Arbeitnehmer…“ Interview von Markus Ströhlein mit Ingrid Matthäus-Maier vom 13.09.2018 in der jungle world zum Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-68/17 am 11. September 2018 weiterlesen »
wurstteller_grossAm Dienstag urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Kündigung eines an einer deutschen kirchlichen Einrichtung beschäftigten Chefarztes ­wegen »fehlender Loyalität« zur katholischen Kirche gemäß der Charta der Europäischen Union eine verbotene Diskriminierung darstellt. Ingrid Matthäus-Maier, die Sprecherin der »Kampagne gegen religiöse weiterlesen »

Diskriminierung: EuGH-Generalanwalt sieht kirchliche Einstellungspolitik kritisch
wurstteller_gross„… Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) sieht die Einstellungspraxis kirchlicher Arbeitgeber in Deutschland kritisch. Der Ausschluss nicht-christlicher Bewerber bei der Vergabe von Jobs müsse im Einzelfall auf den Prüfstand, erklärte er am Donnerstag in Luxemburg. In einem Fall aus Deutschland befand Generalanwalt Evgeni Tanchev, dass religiöse Organisationen wie das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung zwar grundsätzlich zu einer Ungleichbehandlung von Stellenbewerbern mit Blick auf Religion oder Weltanschauung berechtigt seien. Zugleich müssten Entscheidungen des Arbeitgebers von Gerichten geprüft und im Einzelfall zurückgewiesen werden können. (…) Geklagt hatte die konfessionslose Vera Egenberger. Diese hatte sich im November 2012 auf die beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung in Berlin ausgeschriebene Stelle als Referentin erfolglos beworben. (…) Egenberger errang nun einen Etappensieg. Den nach den Worten des Generalanwalts beim EuGH können die Kirchen und ihre Organisationen nicht in jedem Fall „verbindlich selbst bestimmen, ob sie eine bestimmte Religion eines Bewerbers“ verlangen können. Dies sei abhängig von der „Art der fraglichen Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung“, so der Generalanwalt. Je weniger eine Tätigkeit mit dem Verkündigungsauftrag des kirchlichen Arbeitgebers zu tun hat, desto weniger dürfe dieser Andersgläubige oder Konfessionslose benachteiligen…“ Beitrag vom 10. November 2017 von und bei Migazin, siehe dazu auch die EuGH-Pressemitteilung vom 9. November 2017 und neu dazu: Europäischer Gerichtshof: Kirchen dürfen nicht diskriminieren weiterlesen »
wurstteller_gross"... Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) sieht die Einstellungspraxis kirchlicher Arbeitgeber in Deutschland kritisch. Der Ausschluss nicht-christlicher Bewerber bei der Vergabe von Jobs müsse im Einzelfall auf den Prüfstand, erklärte er am Donnerstag in Luxemburg. In einem Fall aus Deutschland befand weiterlesen »

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