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Erstmals Tarifvertrag für diakonische Altenhilfeeinrichtungen in Hessen vereinbart: „Kirchen und Tarifverträge – das geht“

ver.di: Keine Ectra-Wurst für Kirche und Diakonie im ArbeitsrechtDie Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat erstmals in Hessen einen Tarifvertrag für diakonische Altenhilfeeinrichtungen geschlossen, der den rund 1.450 Beschäftigten deutliche Verbesserungen bringt. Die mit dem „Dienstgeberverband Diakonische Altenhilfe Hessen“ erzielte Tarifvereinbarung löst zum 1. April die kircheninternen Arbeitsvertragsrichtlinien ab. (…) Die vom Tarifvertrag erfassten Beschäftigten in Hessen profitieren mit kürzeren Arbeitszeiten und Entgelterhöhungen. So wird die Wochenarbeitszeit von 39 bzw. 40 Stunden schrittweise auf 38,5 Stunden bei vollem Lohnausgleich verkürzt. Hinzu kommen deutlich höhere Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie bessere Arbeitsbedingungen. Insgesamt steigen die Entgelte (inklusive des Effekts der Arbeitszeitverkürzung) um durchschnittlich acht bis zehn Prozent. (…) Der in Hessen geschlossene Tarifvertrag sei aber noch aus einem anderen Grund bedeutend: „Die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung werden von nun an auf Augenhöhe zwischen Arbeitgebern und ver.di ausgehandelt. Die gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten bestimmen selbst, welche Forderungen sie aufstellen und welche Kompromisse sie akzeptieren.“ Bislang werden die Löhne und Arbeitsbedingungen bei kirchlichen Trägern zumeist in sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommissionen festgelegt, auf deren Entscheidungen die Beschäftigten wenig Einfluss haben…“ ver.di-Pressemitteilung vom 20.01.2022 externer Link

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