Altersrentenbestand und Grundsicherungsbezug: Schützt das Rentensystem ausreichend vor Altersarmut?

Unter der Lupe: Rentenarmut„Wer mit Erreichen der Regelaltersgrenze oder bei dauerhaft voller Erwerbsminderung seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft decken kann, hat Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII). Das Ausmaß des Grundsicherungsbezugs Älterer gilt gemeinhin als »harter« Ausweis des Umfangs von Altersarmut. In aller Regel wird deren Ursache in zu geringen Rentenleistungen verortet. Ist die Rente also schon heute nicht mehr in der Lage, Armut im Alter zu vermeiden? Im Dezember 2015 bezogen 1 038 008 Personen Leistungen der Grundsicherung nach SGB XII – davon erhielten 536 121 Männer und Frauen Grundsicherungsleistungen im Alter. Das entsprach einem Anteil von 3,2 Prozent der inländischen Wohnbevölkerung im Alter von 65 Jahren und vier Monaten (Regelaltersgrenze 2015). Seit der Integration des Grundsicherungsgesetzes von 2003 in das SGB XII im Jahr 2005 ist die Zahl der Älteren im Leistungsbezug um gut 193 000 Personen oder 56,4 Prozent gestiegen. (…) Aus niedrigen Renten lässt sich nicht umstandslos auf eine mangelhafte Leistungsfähigkeit des Rentensystems schließen. Wegen des die Versicherung prägenden Äquivalenzprinzips hängt die Höhe der Rente ab von der Höhe des versicherten Entgelts – und zwar auf Basis des Monats- und nicht des Stundenentgelts (Teilzeiteffekt) – sowie von der Anzahl der Beitragsjahre. Aus reduzierter Arbeitszeit und/oder kürzerer Versicherungsdauer resultieren niedrige Altersbezüge. Die aber lassen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit »der Rente« kaum Rückschlüsse zu und sie besitzen auch wenig Aussagekraft hinsichtlich der tatsächlichen Einkommenssituation im Alter…“ Info-Grafik von Johannes Steffen vom August 2016 beim Portal Sozialpolitik externer Link

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