Bundesarbeitsgericht (BAG) Urteil (3 AZR 11/10) interpretiert betriebliche Altersversorgungszusagen in einem neuen Licht Trotz Betriebsrentenzusage zum 65. Lebensjahr Rentenzahlung erst ab 67.

Quelle:  Artikel von  Stefan Oppelt vom 27. August 2012 bei der BPAV Unternehmensberatung externer Link

Am 15.05.2012 hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil (3 AZR 11/10) entschieden das Altersrentenleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unter bestimmten Voraussetzungen erst mit dem Erreichen des 67. Lebensjahres gezahlt werden müssen. Dies gilt auch wenn diese formal zum 65. Lebensjahr zugesagt wurde. Das Urteil wirkt auf alle Zusagen, die bereits vor Einführung der Regelaltersgrenze von 67 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erteilt wurden, d.h. mit Einführung des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz (Regelung der stufenweisen Anpassung) am 20.04.2007…“  Siehe dazu:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=7859
nach oben