Mit heißer Nadel eine Teilentlastung der Betriebsrentner stricken, um schnell noch die Kurve zu bekommen: Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz

[Buch] Die große Rentenlüge. Warum eine gute und bezahlbare Alterssicherung für alle möglich ist„Eine der vielen sozialpolitischen Baustellen soll rechtzeitig zum Jahresbeginn abgeräumt werden und deshalb wird der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen in diesen Tagen einen – im Bundesrat nicht zustimmungspflichtigen – Gesetzentwurf verabschieden, dessen Neuregelungen dann bereits am 1. Januar 2020 in Kraft treten werden: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG), so heißt das Wortungetüm. Der Gesetzentwurf wurde als Bundestags-Drucksache 19/15438 vom 25.11.2019 veröffentlicht. (…) nun wird doch endlich gehandelt und die „Doppelverbeitragung“ wird abgeschafft. Könnte man denken oder soll man glauben. Aber mit dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) wird lediglich eine schnelle Problemlösung im Windschatten der schweren Geburt der „Grundrente“ auf die Schiene gesetzt. (…) Mit dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) schafft der Gesetzgeber eine Teilentlastung der Betriebsrentner (vor allem im Bereich der niedrigen Betriebsrenten), aber auf Kosten einer Lösung, die das System noch komplizierter werden lässt. Bei der Finanzierung der damit verbundenen Kosten schiebt man den Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung die Rechnung zu und wird sich auch noch feiern für die Entlastung.“ Beitrag von Stefan Sell vom 10. Dezember 2019 auf seiner Homepage externer Link

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