Uni-Kooperationen der BAYER AG

CBG-Protest gegen die Kooperation Uni Köln mit BAYERIm Frühjahr 2008 vereinbarte der BAYER-Konzern mit der Kölner Hochschule eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Pharma-Forschung. Die Vertragsbedingungen bleiben jedoch im Dunklen. Wir befürchten eine Ausrichtung der pharmakologischen Forschung an öffentlichen Einrichtungen nach rein wirtschaftlichen Kriterien. Insgesamt zehn Verbände unterstützen unsere Forderung, den Vertragstext offen zu legen. Die Beauftragte für Informationsfreiheit des Landes NRW befürwortet unser Anliegen. Trotzdem verweigert die Universität weiterhin eine Einsichtnahme. Die CBG hat daher Klage eingereicht. Bitte unterstützen Sie die Kampagne mit Ihrer Unterschrift.“ Meldung zur Sonderseite der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) zur Kampagne externer Link. Siehe dazu:

  • Verweigerte Einsichtnahme in Vertrag zwischen Uni Köln und BAYER: Kooperation bleibt geheim
    Die Umstände der Kooperation zwischen der Universität Köln und dem BAYER-Konzern bleiben im Dunkeln. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster am 18. August eine Einsichtnahme in den Vertrag verweigert hatte, kündigte die Coordination gegen BAYER-Gefahren heute an, wegen der hohen Kosten keine weiteren Rechtsmittel einzulegen. Da das OVG keine Berufung zugelassen hatte, stand lediglich der Weg einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht offen…“ Presse-Info der Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. vom 6. Oktober 2015 externer Link

  • Urteil zur Kooperation von BAYER mit der Uni Köln: „Mehr Transparenz notwendig“. Gestriges Urteil des OVG Münster: „Informationsfreiheitsgesetz erweitern“
    Das Oberverwaltungsgericht Münster hat gestern eine Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zwischen der Universität Köln und der BAYER AG verweigert. In der Urteilsbegründung verwies das OVG auf einen Ausnahme-Paragrafen im Informationsfreiheitsgesetz NRW zu Forschung und Wissenschaft. Während der Verhandlung hatte die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) vergeblich darauf hingewiesen, dass sich ihre Forderung nach Offenlegung gerade auf die Teile des Dokuments bezieht, die nicht unmittelbar dem Forschungsbereich zuzuordnen sind, beispielsweise Vereinbarungen zu Patenten und zur Verwertung der Ergebnisse. Die CBG befürchtet nun eine wachsende Einflussnahme großer Konzerne auf wissenschaftliche Einrichtungen und fordert eine Erweiterung der Informationsfreiheits-Gesetze…“ Pressemitteilung vom 19. August 2015 von und bei CBG externer Link
  • Kooperation Uni Köln mit BAYER: Verhandlung am OVG Münster am 18. Aug / Spenden erbeten
    Das Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt am 18. August über die Klage der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) auf Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zwischen der Universität Köln und dem BAYER-Konzern. Die CBG ruft zur Teilnahme an der Verhandlung auf. Der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW hatte den Vertrag geprüft und eine Offenlegung nach dem Informationsfreiheitsgesetz empfohlen. BAYER und die Uni Köln setzten sich jedoch über das Votum hinweg. Daher ist bis heute unklar, welchen Einfluss das Unternehmen auf die Auswahl der Forschungsgebiete nimmt und ob BAYER die Publikation unerwünschter Ergebnisse verhindern kann. Trotz der hohen Kosten hat sich die Coordination gegen BAYER-Gefahren daher entschlossen, vor Gericht zu ziehen. Der Prozess hat grundsätzliche Bedeutung für die Freiheit von Wissenschaft und Forschung und erhielt bundesweite Aufmerksamkeit…“ CBG-Pressemitteilung vom 19.6.2015 externer Link darin Spendenaufruf und -konditionen
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=82372
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