Verfassungsbeschwerde möglich: Pflegenotstand verletzt systematisch das Grundgesetz

Die Analyse einer Rechtswissenschaftlerin zum Pflegenotstand läuft auf eine makabere Ergänzung des Grundgesetz hinaus: Die Würde des Menschen ist unantastbar – „es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig“. Die Konsequenzen sind spektakulär, der Weg zum Verfassungsgericht ist eröffnet…“ Artikel von Heribert Prantl in Süddeutsche online vom 16. November 2013 externer Link

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