ver.di begrüßt Urteil des Bundessozialgerichts, das Ausgliederungen im Krankenhaus begrenzt

Profite pflegen keine Menschen„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt ein heute veröffentlichtes Urteil des Bundessozialgerichts, das die Auslagerung von Krankenhausleistungen begrenzt. Kliniken dürften Leistungen im Versorgungsauftrag ausgewiesener Bereiche „nicht regelmäßig und planvoll auf Dritte auslagern“, so die Entscheidung des ersten Senats (B1 KR 15/21 R). „Krankenhäuser gliedern immer mehr Tätigkeiten an Tochterfirmen aus, um die Kosten zulasten der Beschäftigten zu drücken. Diesem Trend hat das höchste deutsche Sozialgericht nun einen Dämpfer verpasst“, kommentierte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler das Urteil. (…) Zwar könnten Krankenhäuser grundsätzlich Leistungen Dritter abrechnen, die für Behandlungen von ihnen veranlasst wurden, dies dürfe aber nicht wesentliche, von ihrem Versorgungsauftrag umfasste Leistungen betreffen, so die Kasseler Richter. Die betreffenden Bereiche müssten von der Klinik selbst vorgehalten werden. „Das Urteil sollte Anlass sein, die gegenwärtige Praxis von Ausgliederungen im Krankenhaus grundsätzlich zu hinterfragen“, forderte Bühler. Nicht nur juristisch, auch in Bezug auf die Versorgungsqualität sei das Outsourcing hoch problematisch. (…) Zunehmend betreffe dies auch therapeutische Tätigkeiten und Bereiche der unmittelbaren Patientenversorgung. „Der Gesetzgeber ist gefragt, der Ausgliederitis einen Riegel vorzuschieben…“ ver.di-Pressemitteilung vom 27. April 2022 externer Link

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