EuGH verneint Haftung des Staates: Kein Schadensersatz für EU-Bürger wegen Luftverschmutzung

Energiecharta-Vertrag kündigen - Klimakiller-Pakt kündigen„… Wer wegen verschmutzter Luft krank geworden ist, kann vom Staat keinen Schadensersatz verlangen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg (Urt. v. 22.12.2022, Rs. C-61/21). Die europäischen Richtlinien zur Luftqualität verleihen dem Einzelnen keine Rechte, die zu Schadensersatz führen könnten, teilte das Gericht mit. Bürgerinnen und Bürger müssen jedoch erreichen können, dass nationale Behörden Maßnahmen für saubere Luft ergreifen. Hintergrund ist eine von einem Pariser Bürger erhobene Klage. Er verlangt vom französischen Staat 21 Millionen Euro Schadensersatz, weil die zunehmende Luftverschmutzung im Pariser Ballungsraum seine Gesundheit geschädigt habe. Seiner Ansicht nach müsse der Staat haften, weil er nicht dafür gesorgt habe, dass EU-weite Grenzwerte eingehalten werden…“ Meldung vom 22. Dezember 2022 bei LTO externer Link und mehr daraus:

  • Weiter in der Meldung vom 22. Dezember 2022 bei LTO externer Link: „… Die EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott sah das in ihren Schlussanträgen zu dem Fall auch so. Eine Haftung des Staats sei grundsätzlich möglich, so die Generalanwältin. Sowohl Frankreich als auch Deutschland wurden in der Vergangenheit vom EuGH gerügt, weil die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid überschritten wurden. Der EuGH teilte die Ansicht der Generalanwältin jedoch nicht und verneinte einen Anspruch auf Schadensersatz. Die Luftqualitätsrichtlinien würden die EU-Staaten zwar dazu verpflichten, für saubere Luft zu sorgen. Sie dienten jedoch dem allgemeinen Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu schützen. Einzelnen Bürgern würden dadurch allerdings keine Rechte zugewiesen. Daher müsse der Staat seine Bürger auch nicht entschädigen. Die EU-Länder könnten aber unter Umständen nach nationalen Vorschriften haftbar sein. Das schloss der EuGH ausdrücklich nicht aus. Außerdem erinnerte er daran, dass Einzelpersonen das Recht haben müssen, von den Behörden Maßnahmen zu erstreiten. Dazu zählt zum Beispiel der Erlass eines Luftreinhaltungsplans. Die Gerichte könnten außerdem Zwangsgelder erlassen, wenn die Pflichten in den EU-Richtlinien zur Luftqualität verletzt werden.“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=207836
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