Christian Lindner: „Eine Vermögensteuer kann Deutschland sich nicht leisten“

Dossier

Am 14. September: In Berlin und Bochum auf die Straße für Umfairteilen!Eine Abgabe auf Vermögen würde vor allem Mittelständler treffen und damit Investitionen hemmen. Im Abschwung brauchen wir weniger Steuern statt mehr, versichert Christian Lindner. (…) Viele Menschen sorgen sich, ob sie am Ende des Monats noch alle Rechnungen bezahlen können. Die hart erarbeitete Kaufkraft der breiten Mitte der Gesellschaft sinkt. Viele kleine und mittelständische Betriebe stehen vor existenziellen Nöten. Dem stelle ich mich als Finanzminister entschieden entgegen – zum Beispiel, indem ich die kalte Progression bekämpfe. Die geopolitische und wirtschaftliche Lage bleibt fragil. Umso mehr überrascht es, dass nun wieder Rufe nach neuen Belastungen laut werden. Ausgerechnet jetzt flammt die Debatte um eine Vermögensabgabe oder Vermögensteuer auf…“ Das Bundesfinanzministerium dokumentiert stolz am 11.11.2022 den Gastbeitrag von Christian Lindner externer Link für das Handelsblatt – was wir wiederum unbedingt dokumentieren müssen. Siehe – natürlich – Kritik:

  • DGB: Comeback der Vermögensteuer New
    „Ob Klimakrise, Digitalisierung oder Fachkräftemangel – Deutschland steht vor großen ökologischen, digitalen und sozialen Herausforderungen. Investitionen in eine moderne Infrastruktur, den digitalen und klimagerechten Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft sowie gute Bildung kosten Geld. Steuerprivilegien für Reiche sind da nicht zeitgemäß. Rechtliche Bedenken gegen die Vermögensteuer konnte ein Gutachten nun ausräumen. Seit 26 Jahren wird die Vermögensteuer nicht mehr erhoben. Der Grund: ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts monierte, dass die verschiedenen Vermögensarten ungleich behandelt wurden. Es forderte eine Neuregelung. Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung hat aber davon abgesehen und die Steuer kurzerhand ausgesetzt. Eine Folge: In Deutschland ist das Vermögen besonders ungleich verteilt. Während das reichste Hundertstel der Bevölkerung ein Drittel des Gesamtvermögens besitzt, hat die untere Hälfte gerade einmal 2,5 Prozent. Letztere sind zudem von der Inflation besonders betroffen, denn Geringverdienende müssen jetzt erst recht jeden Euro zwei Mal umdrehen. Klar ist: Eine hohe Vermögensungleichheit bedroht den Kitt, der die Gesellschaft zusammenhält. Der Staat muss hier gegensteuern. Ein Mittel kann sein, die Vermögensteuer wieder einzuführen. Rechtlich ist das kein Problem. Denn die Vermögensteuer an sich ist keinesfalls verfassungswidrig – im Gegenteil, ihre Erhebung kann sogar geboten sein. Das hat jetzt auch Jura-Professor Alexander Thiele erneut festgestellt. In einem von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Rechtsgutachten schreibt er, dass die Wiedererhebung der Vermögensteuer – angesichts der Ungleichheit in Deutschland – verfassungsrechtlich naheliegend sei. Diese wür-de dazu beitragen, das „Fundamentalprinzip gerechter Besteuerung, das Prinzip der Leistungsfähigkeit“ zu verwirklichen…“ DGB-Position im einblick April 2023 vom 4. April 2023 externer Link
  • Vermögensteuer: Verfassungsrechtlich unproblematisch und das Gebot der Stunde!
    • DGB: Vermögensteuer – das Gebot der Stunde!
      „… Der Staat braucht eine solidere Einnahmebasis. Der angestaute Investitionsbedarf und die Lücken in der öffentlichen Versorgung sind jeden Tag offensichtlich: Züge, Busse und U-Bahnen sind verspätet oder fallen aus. In Krankenhäusern, Kitas und Schulen herrscht akuter Personalmangel. Es braucht attraktivere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne im öffentlichen Dienst, um wieder mehr Menschen für die dortigen Berufe zu begeistern. Geld zur Lösung dieser Probleme ist vorhanden. Und es reicht noch für viel mehr, wenn endlich gerecht verteilt wird. (…) Die Zahl der Einkommensmillionäre und die Einkommensungleichheit in Deutschland wachsen. Vor allem die Ungleichheit bei Vermögen ist extrem: Das reichste Hundertstel der Bevölkerung besitzt rund 30 Prozent des gesamten Vermögens. Gleichzeitig haben ärmere Haushalte kein Vermögen oder sind netto sogar verschuldet. Und auch das öffentliche Vermögen verrottet vielerorts: Wegen des Sparkurses waren die staatlichen Investitionen in den letzten 20 Jahren oft geringer als die Abschreibungen. Das heißt: Es wurde noch nicht einmal genug zur Instandhaltung bestehender Infrastruktur investiert. Von einer Modernisierung ganz zu schweigen. (…) Steuern auf Vermögen tragen in Deutschland viel weniger zum gesamten Steueraufkommen bei als in anderen Ländern (…). Es gibt also viele gute Gründe, eine stärkere Besteuerung großer Vermögen ins Zentrum einer gerechten Steuerreform zu stellen. Das betrifft zum einen Vermögen, das vererbt wird: Es ist nicht nachvollziehbar, dass ausgerechnet reiche Unternehmenserben von weitgehenden Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer profitieren. Diese Ausnahmen sind regelmäßig die größte Steuersubvention im Subventionsbericht der Bundesregierung, sie kosten die Allgemeinheit jedes Jahr rund fünf bis sieben Milliarden Euro. Sie gehören abgeschafft. Außerdem braucht es die Wiedererhebung der Vermögensteuer. (…) Der DGB hat einen Vorschlag für eine verfassungskonforme Vermögensteuer gemacht: Der Steuersatz ab einem Vermögen von mehr als eine Million Euro beträgt ein Prozent und steigt dann progressiv in mehreren Schritten. Bei über einer Milliarde Euro wird der Höchststeuersatz von zwei Prozent fällig.“ DGB-Klartext Nr. 11/2023 vom 23. März 2023 externer Link
    • Vermögensteuer: Verfassungsrechtlich unproblematisch
      „Seit 1996 ist die Vermögensteuer ausgesetzt. Das Grundgesetz steht der Erhebung jedoch nicht entegegen, so das Ergebnis eines neuen Rechtsgutachtens des Verfassungsrechtlers Alexander Thiele im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung. (…) Die entscheidende Rolle bei der verfassungsrechtlichen Bewertung spielt das Fundamentalprinzip der Besteuerung: das Leistungsfähigkeitsprinzip. (…) Auch das BVerfG hat klargestellt, dass der „ruhende Bestand des Vermögens“ einen Anknüpfungspunkt für eine Steuer darstellen kann (BVerfGE 93, 121 (134)). (…) Zudem könne die Vermögensteuer ein Umverteilungsinstrument darstellen, um die Vorgaben des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 1 GG) zu erfüllen. Es sei nicht zu verkennen, dass eine „erhebliche soziale Ungleichheit zugleich ein Problem aus demokratietheoretischer Sicht darstellt, da sie in einem engen Zusammenhang zum demokratischen Grundversprechen – der politischen Gleichheit – steht“. (…) Die Ausgestaltung der Besteuerungsordnung hängt stark mit dem staatlichen Finanzbedarf zusammen. Bei der Einführung einer Vermögensteuer steht dem Gesetzgeber grundsätzlich ein weiter Entscheidungsspielraum zu, welcher jedoch grundrechtlich konturiert wird. (…) Der Gleichheitssatz stelle daher „die Achillesferse für die Wiedereinführung einer Vermögensteuer“ dar. Im Steuerrecht folgt aus dem Gleichheitssatz das Leistungsfähigkeitsprinzip, woraus sich das Erfordernis der horizontalen (Gleichbesteuerung gleicher Leistungsfähigkeit) und vertikalen Gerechtigkeit (Gerechte Besteuerung unterschiedlicher Leistungsfähigkeiten) ableiten lässt. (…) Der Schutzbereich der Eigentumsfreiheit nach Art. 14 Abs. 1, 2 GG ist nur dann eröffnet, wenn die Steuern eine erdrosselnde Wirkung auf den Steuerpflichtigen haben. Der Schutz des Vermögens als solches vor der Auferlegung von Geldleistungspflichten wird nicht von der Eigentumsfreiheit erfasst (BVerfGE 75, 108 (154)) (…) Insgesamt resümiert Thiele: „Das Grundgesetz steht der Erhebung einer Vermögensteuer nicht grundsätzlich entgegen […]. Zwar muss sie sich […] an gewissen materiellen Grenzen messen lassen. Diese sind jedoch nicht so eng ausgestaltet, wie bisweilen angenommen. Zentral ist insoweit der im allgemeinen Gleichheitssatz wurzelnde Grundsatz der Lastengleichheit, der eine Besteuerung nach der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt. Das ist jedenfalls durch eine Ausgestaltung der Vermögensteuer als Sollertragsteuer möglich, bei der also nicht die tatsächlichen, sondern die üblicherweise erwarteten Erträge aus dem Vermögen besteuert werden. Also solche wäre sie auch mit den Vorgaben der Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1, 2 GG vereinbar. Verfassungsrechtlich wäre es allerdings nicht von vornherein ausgeschlossen, die Vermögensteuer auch als Substanzsteuer auszugestalten. Insoweit hinge die verfassungsrechtliche Zulässigkeit jedoch von den gesellschaftlichen und sonstigen Umständen ab. Nicht zuletzt ein Anwachsen der sozialen Ungleichheit könnte für eine solche Besteuerung ins Feld geführt werden, da das Demokratieprinzip dafür streitet, dieses auf einem begründungsfähigen Niveau zu halten“. Beitrag von Tim Niklas Dapprich vom 20. März 2023 vom und beim Netzwerk Steuergerechtigkeit externer Link
  • Große Mehrheit für Umverteilung: Repräsentative Umfrage zeigt wachsende Existenzängste und hohe Zustimmung zu Vermögens- und Übergewinnsteuer 
    „Das Meinungsforschungsinstitut Kantar (ehemals Emnid) führte im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung zwischen dem 12. und 15. Dezember 2022 eine repräsentative Umfrage zum Thema Armut, Umverteilung und Steuern in Form von computergestützten telefonischen Interviews über Festnetz und Mobilfunk (CATI = Computer Assisted Telephone Interviewing) durch. Befragt wurden 1.009 Personen in Ost- und Westdeutschland. Die Auswertung der von Kantar erhobenen Daten erfolgte durch die Rosa- Luxemburg-Stiftung. (…) Etwas mehr als die Hälfte der Befragten (52 Prozent) muss sich nach eigener Einschätzung aufgrund der stark gestiegenen Preise für Energie und Lebensmittel bereits jetzt finanziell stark einschränken, im Osten Deutschlands sind es sogar 58 Prozent. Rund 15 Prozent der Befragten sehen sich als von Armut betroffen, davon deutlich mehr im Osten (27 Prozent) als im Westen (12 Prozent) der Republik sowie mehr Frauen (17 Prozent) als Männer (13 Prozent). Daraus erwächst eine im Vergleich zu früheren Befragungen höhere Zustimmung zu der politischen Forderung, hohe Vermögen sowie Krisen und Kriegsgewinne großer Konzerne stärker zu besteuern und mit diesen Zusatzeinnahmen insbesondere bessere staatliche Sozialleistungen zu finanzieren. Fast drei Viertel der Befragten (73 Prozent) sprechen sich für die Einführung einer Vermögenssteuer aus (nur 26 Prozent sind dagegen). 85 Prozent aller Befragten befürworten die Einführung einer Übergewinnsteuer (nur 12 Prozent sind dagegen). Dieser Wert ist im Vergleich zu einer repräsentativen Umfrage im August 2022 noch einmal deutlich gestiegen. Damals antworteten 72 Prozent auf die Frage: «Was halten Sie von dem Vorschlag einer sogenannten Übergewinnsteuer, die Unternehmen, die von der Marktentwicklung in der gegenwärtigen Krise stark profitieren, stärker besteuert?», dass sie dafür seien, 21 Prozent sprachen sich dagegen aus. Dem Vorhaben, mit zusätzlichen Kreditaufnahmen vonseiten des Staates höhere Sozialleistungen und Investitionen in Krankenhäuser, Schulen, bezahlbaren Wohnraum etc. zu ermöglichen, stimmten 52 Prozent der Befragten zu (44 Prozent sind dagegen). Die Antworten auf die Frage, was mit zusätzlichen Steuermitteln finanziert werden sollte, zeigen folgende Prioritäten: An erster Stelle werden Investitionen in Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kitas sowie deren Ausstattung mit ausreichend Personal genannt (jeweils 99 Prozent Zustimmung). Auf dem zweiten Platz folgen bezahlbarer Wohnraum, mehr Sozialwohnungen sowie der Ausbau des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs (jeweils 94 Prozent Zustimmung). Auf dem dritten Platz findet sich vergünstigter Bezug von Energie zur Abdeckung des Grundbedarfs von Privathaushalten (89 Prozent Zustimmung), gefolgt vom schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien (87 Prozent Zustimmung). Gefragt nach einer Priorisierung von maximal zwei Forderungen, differenziert sich das Bild deutlicher: Mit Abstand werden eine gute Personalausstattung und Investitionen in Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (71 Prozent Zustimmung) sowie Schulen und Kitas (65 Prozent Zustimmung) als besonders wichtig betrachtet. Dass die Daseinsvorsorge in Form der Bereitstellung von Krankenhäusern, der Wasser- oder Energieversorgung nicht von privaten Unternehmen übernommen werden soll, sondern eine Aufgabe der öffentlichen Hand ist, dem stimmen 85 Prozent aller Befragten zu. Nur 12 Prozent sind anderer Meinung.“ Aus der Zusammenfassung bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung externer Link der Online-Publikation von Mario Candeias externer Link vom Februar 2023
  • Jahrbuch Steuergerechtigkeit 2023: Niedrigsteuerland für Superreiche. Warum die Abgabenquote des deutschen Muster-Millionärs nur halb so hoch ist wie die, des Durchschnitts-Verdieners 
    Einmal im Jahr erscheint eine Statistik der OECD, die gern genutzt wird, um Deutschland zum Hochsteuerland zu erklären. Ebenfalls einmal im Jahr treffen sich in Davos die Reichen und Mächtigen und Oxfam stellt fest, dass sie noch reicher geworden sind. Passend dazu erscheint heute zum zweiten Mal das Jahrbuch Steuergerechtigkeit. Anhand von acht Indikatoren illustriert es die größten Ungerechtigkeiten im deutschen Steuersystem. Es zeigt, wie Deutschland als Niedrigsteuerland für Millionäre dazu beiträgt, dass die Reichen trotz aller Krisen immer reicher werden:
    21 Prozent Steuern: So hoch ist der Steuersatz unsers Muster-Millionärs auf ein Jahreseinkommen von 1,6 Millionen Euro. Während die Durchschnitts-Verdiener Familie 43 Prozent ihres Gehalts für Steuern und Sozialabgaben aufwendet, sind es bei der Familie des Muster-Millionärs mit Sozialabgaben nur 24 Prozent – und das sogar dann, wenn die von seinem Unternehmen gezahlten Unternehmenssteuern einberechnet werden. Welche Steuerprivilegien dafür verantwortlich sind, rechnen wir an einem detaillierten und typischen Beispiel vor.
    2,5 Prozent trotz globaler Mindeststeuer: Nach langem Ringen haben sich die EU-Staaten Ende 2022 auf eine Mindeststeuer-Richtlinie geeinigt. An den Steuerzahlungen der großen Digitalkonzerne in Deutschland wird das kaum etwas ändern. Wie viele Steuern sie global und in Deutschland zahlen, berechnen wir ab jetzt jedes Jahr und verfolgen damit, ob das zentrale Versprechen der OECD-Reformen irgendwann Realität wird.
    57 Prozent nach 6 Monaten: „Deutschland darf nicht länger den Ruf eines Geldwäsche-Paradieses haben. Wir haben den Mut zum großen Wurf: Mit leistungsfähigen und wirksamen Strukturen werden wir dafür sorgen, dass die ehrlichen Kaufleute vor denen geschützt werden, die sich nicht an Regeln halten.“ Ob diesen Worten von Finanzminister Lindner auch Taten folgen, sollte sich zuerst im Transparenzregister zeigen. Aber: Nur 57 Prozent der deutschen GmbHs halten sich bisher an die Eintragungspflicht. Seit der Rede von Lindner im Sommer 2022 sind es lediglich 7 Prozent mehr geworden…“ Pressemitteilung des Netzwerks Steuergerechtigkeit vom 17.1.2023 externer Link zum Jahrbuch Steuergerechtigkeit 2023 externer Link , siehe auch:

  • IG BAU fordert Vermögensabgabe zum Ausgleich der Staatsschulden. Gewerkschaftsbeirat beschließt Resolution. Handlungsfähigkeit des Sozialstaates muss gewährleistet bleiben
    Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert eine Vermögensabgabe. Sie soll über mehrere Jahre gestreckt werden und die aktuell hohen Ausgaben des Staates ausgleichen. Dies hat der Beirat der IG BAU – dem höchsten Beschlussorgan zwischen den Gewerkschaftstagen – am Wochenende (26./27. November) beschlossen. „Aktuell erleben wir, dass viele Krisen zusammenwirken. Die Menschen spüren die Auswirkungen von Pandemie und Klimafolgen, Krieg, Energiekrise und Inflation sehr deutlich. Viele Beschäftigte in den Branchen der IG BAU haben schon jetzt finanzielle Schwierigkeiten, obwohl der Winter und die nächsten Nebenkostenabrechnungen noch vor der Tür stehen. Die IG BAU setzt sich deshalb dafür ein, dass die Kosten dieser Krisen nicht allein von den Arbeitnehmer*innen getragen werden“, heißt es in der Resolution. Zu dieser Abgabe sollen hauptsächlich große Vermögen von Multimillionären herangezogen werden. Die immer weiter  steigenden Schulden des Staates sollen so abgeschmolzen werden. Damit werde ein notwendiger Beitrag zur nachhaltigen Stabilität geleistet. „Wichtig ist, den Sozialstaat und seine Handlungsfähigkeit zu erhalten“, ist in dem Papier zu lesen. Nach Artikel 106 des Grundgesetzes ist solch eine temporäre Abgabe für besondere Lasten möglich. Eine solche Vermögensabgabe, früher auch Lastenausgleich genannt, soll keine Konkurrenz zu einer Vermögenssteuer sein, sondern eine möglicherweise leichter in die Praxis umsetzbare Ergänzung. Das auf Bundesebene beschlossene DGB-Steuerkonzept, das eine Vermögenssteuer vorsieht, wird ausdrücklich begrüßt. Harald Schaum, stellvertretender Bundesvorsitzender der IG BAU, verspricht, dass sich der Bundesvorstand jetzt auf bundespolitischer Ebene dafür einsetzen wird, dass entsprechende Gesetze und Verordnungen für solch eine Abgabe erlassen werden. Freilich müssten die auch mit zusätzlichen Regelungen gegen Kapitalflucht und Abgabenvermeidung flankiert werden. „Wir durchleben gerade ganz besondere Zeiten die auch ganz besondere Schritte erfordern. Das müsste von konservativ bis progressiv eigentlich allen klar sein“, so Schaum…“ Pressemitteilung des IG BAU Beirats vom 28. November 2022 externer Link
  • Vermögensabgabe: Der Druck zur Umverteilung wächst
    „…Der Druck auf die Bundesregierung wächst, Vermögende für die Finanzierung der Energiepreiskrise zur Kasse zu bitten. Die IG BAU hat eine Resolution beschlossen, in der sie die Einführung einer Vermögensabgabe zum Ausgleich der aktuell hohen Ausgaben des Staates fordert, wie die Gewerkschaft am Montag mitteilte. (…) Bei den Gewerkschaften macht man sich schon länger für eine stärkere Heranziehung von Gutverdienern und Vermögenden zur Finanzierung der Krisenkosten stark. »Wir müssen jetzt den privaten Reichtum in die Pflicht nehmen, um die Aufgaben unserer Zeit zu bewältigen«, forderte etwa jüngst Verdi-Chef Frank Werneke. Auch sieht das DGB-Steuerkonzept neben einem höheren Spitzensteuersatz die Wiedererhebung der 1996 ausgesetzten Vermögenssteuer vor. (…) [Jedoch] stimmten am 10. November die Regierungsfraktionen geschlossen gegen einen Antrag der Linksfraktion zur Einführung einer Vermögensabgabe. Man müsse die Realitäten sehen, sagte dazu der SPD-Abgeordnete Tim Klüssendorf. Die Koalition habe sich nicht darauf einigen können, in diesem Bereich aktiv zu werden.“ Artikel von Simon Poelchau vom 28. November 2022 in Neues Deutschland online externer Link
  • Privateigentum vor Demokratie. Über die breite Ablehnung im Bundestag zu einer Reichensteuer 
    „36 zu 649 Stimmen – das ist das ernüchternde Verhältnis im deutschen Bundestag für eine Vermögensabgabe von Multimillionären und Milliardären. Dabei wollte die Linksfraktion im Parlament Ende vergangener Woche lediglich eine einmalige Abgabe einführen. Das Ergebnis der Abstimmung ist so frappierend, weil die Verlogenheit von SPD und Grünen – deren Abgeordnete geschlossen gegen den Antrag stimmten – offenbar niemanden außerhalb der Linken schockiert. Mögen die Zustimmungswerte in der Bevölkerung zu derartigen Umverteilungsforderungen auch hoch sein: Sie werden zum einen nicht als linkes Konzept wahrgenommen und zum anderen Parteien zugetraut, deren Vertreter*innen nicht im Traum daran denken, sie trotz anderslautender Bekundungen auch tatsächlich umzusetzen. Und so verschanzen sich im Bundestag nur noch fast gänzlich Abgeordnete, die von rechtsextrem bis patriotisch-grün trotz aller Beteuerungen das kapitalistisch erbeutete Privateigentum gegen demokratische Prozesse verteidigen, die für mehr sozialen Ausgleich sorgen könnten. Dass Union und Afd dabei auf einer Linie sind – geschenkt. Aber dass SPD und Grüne hinter ihrer unerträglichen Heuchelei in Wahrheit dieselbe Wirtschafts- und Sozialpolitik wie die FDP betreiben, ist ein Armutszeugnis für die Demokratie – in der die Reichen unantastbar bleiben.“ Kommentar von Martin Höfig vom 14. November 2022 in Neues Deutschland online externer Link
  • Lindner beschützt mal wieder die Reichen. Die Vermögensabgabe ist alternativlos.
    „Es ist immer wieder dasselbe: Ein Ampel-Politiker traut sich aus der Deckung und fordert etwas Progressives und keine paar Stunden später folgt die Blockade von Christian Lindner. (…) Die Klassengrenzen zwischen denen, die von ihrer Arbeit leben, und jenen, die von ihrem Vermögen leben, verläuft nämlich entlang der Vermögen. Wer zum obersten 1 Prozent gehört – das sind diejenigen mit mehr als rund 2 Millionen Euro Nettovermögen –, dessen Vermögen basiert nicht überwiegend auf Immobilien, sondern auf Unternehmensvermögen. Pauschal kann man sagen: Je reicher einer Person ist, desto höher wird der Anteil des Unternehmensvermögens – und genau da rührt die Macht her. Es sind einige Wenige, die dadurch die Produktionsbedingungen von Zehntausenden bestimmen und die Politik entscheidend beeinflussen können. Sie sind diejenigen, die damit auch über die Investitionen wie die Gewinnverwendung entscheiden. Die Besteuerung von Vermögen und insbesondere Unternehmensvermögen ist also fundamental. Und genau davor hat Lindner Angst, wenn er schreibt, die Vermögensteuer »ginge voll zu Lasten des Mittelstandes« und berühre das »betriebliche Vermögen der mittelständischen Betriebe«. Das ist keine Erkenntnis, sondern liegt in der Natur der Sache. Die Frage ist, was folgt daraus? In der Regel nicht so viel. Auch Lindners Befürchtungen, dass eine derartige Steuer den Arbeitsplätzen oder Investitionen eines Unternehmens schaden würde, sind Unsinn, da die Vermögensbesteuerung vor allem bei den natürlichen Personen (den Menschen) und nicht den juristischen Personen (den Unternehmen) ansetzt. Und Menschen sind selbstredend nicht dazu gezwungen, bei Investitionen zu sparen oder Beschäftigte zu entlassen. (…) Wenn es um die Belange der 99 Prozent entgegen der Interessen des obersten 1 Prozents geht, steht Christian Lindner definitiv auf der falschen Seite. Und er wird sich auch nicht durch das bessere Argument oder das linke Blinken von Grünen und SPD umstimmen lassen. Nur durch eine starke linke Bewegung auf der Straße und im Parlament können sich die Vorzeichen drehen – weg vom Schutz für das 1 Prozent und hin zu einer Politik für die 99 Prozent.“ Artikel von Lukas Scholle vom 27. Oktober 2022 in Jacobin.de externer Link

Siehe zum Hintergrundim LabourNet Germany:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=206146
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